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Vorlage (Abfallgebührensatzung N1 2017 1207)

Daten

Kommune
Vettweiß
Größe
46 kB
Datum
07.12.2017
Erstellt
14.11.17, 18:01
Aktualisiert
14.11.17, 18:01
Vorlage (Abfallgebührensatzung N1 2017 1207)

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Inhalt der Datei

1. Satzung vom ________ zur Änderung der Gebührensatzung vom 09.12.2016 zur Satzung über die Abfallentsorgung in der Gemeinde Vettweiß vom 09.12.2016 Aufgrund des § 7 in Verbindung mit § 41 Abs. 1 Buchstabe f der Gemeindeordnung für das Land NordrheinWestfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 (GV. NRW. S. 666), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 15.November 2016 (GV. NRW. S. 966), der §§ 1,2, 4, 6 und 7 des Kommunalabgabengesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (KAG NRW) vom 21. Oktober 1969 (GV. NW. S. 712), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 15. Dezember 2016 (GV. NRW. S. 1150) sowie des § 8 der Satzung über die Abfallentsorgung in der Gemeinde Vettweiß vom 09.12.2016, hat der Rat der Gemeinde Vettweiß in seiner Sitzung vom _______ die folgende Satzung beschlossen: Artikel 1 § 3 Bemessungsgrundlage und Gebührensatz erhält folgende Fassung: (1) Bemessungsgrundlage für die Höhe der Benutzungsgebühr ist die Art und Anzahl der auf dem Grundstück vorhandenen Abfallbehälter. (2) Die Gebühr beträgt jährlich: a) b) c) d) e) für ein 60 l Restabfallgefäß für ein 80 l Restabfallgefäß für ein 120 l Restabfallgefäß für ein 240 l Restabfallgefäß für ein 1.100 l Restabfallgefäß 160,39 € 175,56 € 205,92 € 296,97 € 949,56 € f) g) für ein 120 l Bioabfallgefäß für ein 240 l Bioabfallgefäß 51,71 € 103,43 € (3) Die Benutzungsgebühr für den Beistellsack für Restmüll (35l) beträgt 2,60 Euro. Artikel 2 Inkrafttreten Diese 1. Satzung zur Änderung der Gebührensatzung vom 09.12.2016 zur Satzung über die Abfallentsorgung in der Gemeinde Vettweiß vom 09.12.2016 tritt am 01.01.2018 in Kraft. -1-