Daten
Kommune
Vettweiß
Größe
46 kB
Datum
07.12.2017
Erstellt
14.11.17, 18:01
Aktualisiert
14.11.17, 18:01
Stichworte
Inhalt der Datei
1. Satzung vom ________ zur Änderung der Gebührensatzung vom 09.12.2016 zur Satzung über die
Abfallentsorgung in der Gemeinde Vettweiß vom 09.12.2016
Aufgrund des § 7 in Verbindung mit § 41 Abs. 1 Buchstabe f der Gemeindeordnung für das Land NordrheinWestfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 (GV. NRW. S. 666), zuletzt
geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 15.November 2016 (GV. NRW. S. 966), der §§ 1,2, 4, 6 und 7
des Kommunalabgabengesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (KAG NRW) vom 21. Oktober 1969 (GV.
NW. S. 712), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 15. Dezember 2016 (GV. NRW. S. 1150)
sowie des § 8 der Satzung über die Abfallentsorgung in der Gemeinde Vettweiß vom 09.12.2016, hat der
Rat der Gemeinde Vettweiß in seiner Sitzung vom _______ die folgende Satzung beschlossen:
Artikel 1
§ 3 Bemessungsgrundlage und Gebührensatz erhält folgende Fassung:
(1)
Bemessungsgrundlage für die Höhe der Benutzungsgebühr ist die Art und Anzahl der auf dem
Grundstück vorhandenen Abfallbehälter.
(2)
Die Gebühr beträgt jährlich:
a)
b)
c)
d)
e)
für ein 60 l Restabfallgefäß
für ein 80 l Restabfallgefäß
für ein 120 l Restabfallgefäß
für ein 240 l Restabfallgefäß
für ein 1.100 l Restabfallgefäß
160,39 €
175,56 €
205,92 €
296,97 €
949,56 €
f)
g)
für ein 120 l Bioabfallgefäß
für ein 240 l Bioabfallgefäß
51,71 €
103,43 €
(3) Die Benutzungsgebühr für den Beistellsack für Restmüll (35l) beträgt 2,60 Euro.
Artikel 2
Inkrafttreten
Diese 1. Satzung zur Änderung der Gebührensatzung vom 09.12.2016 zur Satzung über die
Abfallentsorgung in der Gemeinde Vettweiß vom 09.12.2016 tritt am 01.01.2018 in Kraft.
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