Daten
Kommune
Vettweiß
Größe
115 kB
Datum
07.12.2017
Erstellt
13.11.17, 18:01
Aktualisiert
13.11.17, 18:01
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Vettweiß
Der Bürgermeister
Vettweiß, den 11.11.2017
Dezernat: I
Bearbeiter/in: Wirtz, Daniel
Tagesordnungspunkt:
Vorlagennummer: V-178/2017
Vorlage
für den
Haupt- und Finanzausschuss am 22.11.2017
Gemeinderat am 07.12.2017
- öffentlich -
Durchführung von Bestattungsleistungen
Begründung:
Der Rat der Gemeinde Vettweiß hat in seiner Sitzung vom 28.09.2017 beschlossen,
die Dienstleistungen „Grabaushub“, „Einebnung“ und „“Umbettung“ im Rahmen eines
beschränkten Vergabeverfahrens über die SüdKom auszuschreiben und zum
01.01.2018 neu zu vergeben (V-121/2017).
Dem vorangegangen war eine Kündigung des derzeit beauftragten Unternehmers
zum 31.12.2017. Als Begründung wurde angegeben, dass der hiesige Standort in
Erftstadt geschlossen werde.
Am 24.10.2017 bat der Unternehmer darum, die Kündigung zurückzunehmen.
Aufgrund größerer Umstrukturierungen im Unternehmen wäre zunächst beabsichtigt
gewesen, den Standort in Erftstadt zu schließen. Es ist aber nach Auskunft des
Geschäftsführers, Herrn Groth, mittlerweile beschlossen, den Standort Erftstadt
dauerhaft zu erhalten und mit dem derzeit dort beschäftigten Personal
weiterzuführen.
Aus Sicht der Verwaltung ist die Rücknahme der Kündigung erfreulich, da die Fa.
Lengeling ein äußerst zuverlässiger und kompetenter Vertragspartner ist, mit dem
die Zusammenarbeit absolut reibungslos verläuft. Gerade im sensiblen
Friedhofsbereich ist dies ein besonders wichtiger Faktor.
Darüber hinaus ist auch nicht zu erwarten, dass mit einer neuerlichen Ausschreibung
günstigere Konditionen erreicht werden können. Sofern die Firma Ihren Auftrag
weiter ausführen kann, gilt der laufende Vertrag bis zum 31.12.2018, mit der Option
einer Verlängerung bis 31.12.2019 zu den derzeitigen Bedingungen und Preisen
weiter.
Seitens der Verwaltung wird daher vorgeschlagen, die Rücknahme der Kündigung zu
akzeptieren und den Ratsbeschluss vom 28.09.2017 zur Durchführung einer
Ausschreibung über die SüdKom aufzuheben.
Für den Fall, dass der Gemeinderat den Beschluss vom 28.09.2017 nicht aufhebt,
hat Fa. Lengeling bereits versichert, dass sie bis zum Abschluss einer neuen
Ausschreibung auch über den 31.12.2017 hinaus die Dienstleistung wie bisher
weiterführen wird.
Beschlussvorschlag:
Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Gemeinderat, den Ratsbeschluss
vom 28.09.2017 zur Durchführung einer Ausschreibung und Neuvergabe der
Bestattungsdienstleistungen über die SüdKom (V-121/2017) aufzuheben.
Auswirkungen auf den Haushalt: