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Vorlage (Durchführung von Bestattungsleistungen)

Daten

Kommune
Vettweiß
Größe
115 kB
Datum
07.12.2017
Erstellt
13.11.17, 18:01
Aktualisiert
13.11.17, 18:01
Vorlage (Durchführung von Bestattungsleistungen) Vorlage (Durchführung von Bestattungsleistungen)

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Inhalt der Datei

Gemeinde Vettweiß Der Bürgermeister Vettweiß, den 11.11.2017 Dezernat: I Bearbeiter/in: Wirtz, Daniel Tagesordnungspunkt: Vorlagennummer: V-178/2017 Vorlage für den Haupt- und Finanzausschuss am 22.11.2017 Gemeinderat am 07.12.2017 - öffentlich - Durchführung von Bestattungsleistungen Begründung: Der Rat der Gemeinde Vettweiß hat in seiner Sitzung vom 28.09.2017 beschlossen, die Dienstleistungen „Grabaushub“, „Einebnung“ und „“Umbettung“ im Rahmen eines beschränkten Vergabeverfahrens über die SüdKom auszuschreiben und zum 01.01.2018 neu zu vergeben (V-121/2017). Dem vorangegangen war eine Kündigung des derzeit beauftragten Unternehmers zum 31.12.2017. Als Begründung wurde angegeben, dass der hiesige Standort in Erftstadt geschlossen werde. Am 24.10.2017 bat der Unternehmer darum, die Kündigung zurückzunehmen. Aufgrund größerer Umstrukturierungen im Unternehmen wäre zunächst beabsichtigt gewesen, den Standort in Erftstadt zu schließen. Es ist aber nach Auskunft des Geschäftsführers, Herrn Groth, mittlerweile beschlossen, den Standort Erftstadt dauerhaft zu erhalten und mit dem derzeit dort beschäftigten Personal weiterzuführen. Aus Sicht der Verwaltung ist die Rücknahme der Kündigung erfreulich, da die Fa. Lengeling ein äußerst zuverlässiger und kompetenter Vertragspartner ist, mit dem die Zusammenarbeit absolut reibungslos verläuft. Gerade im sensiblen Friedhofsbereich ist dies ein besonders wichtiger Faktor. Darüber hinaus ist auch nicht zu erwarten, dass mit einer neuerlichen Ausschreibung günstigere Konditionen erreicht werden können. Sofern die Firma Ihren Auftrag weiter ausführen kann, gilt der laufende Vertrag bis zum 31.12.2018, mit der Option einer Verlängerung bis 31.12.2019 zu den derzeitigen Bedingungen und Preisen weiter. Seitens der Verwaltung wird daher vorgeschlagen, die Rücknahme der Kündigung zu akzeptieren und den Ratsbeschluss vom 28.09.2017 zur Durchführung einer Ausschreibung über die SüdKom aufzuheben. Für den Fall, dass der Gemeinderat den Beschluss vom 28.09.2017 nicht aufhebt, hat Fa. Lengeling bereits versichert, dass sie bis zum Abschluss einer neuen Ausschreibung auch über den 31.12.2017 hinaus die Dienstleistung wie bisher weiterführen wird. Beschlussvorschlag: Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Gemeinderat, den Ratsbeschluss vom 28.09.2017 zur Durchführung einer Ausschreibung und Neuvergabe der Bestattungsdienstleistungen über die SüdKom (V-121/2017) aufzuheben. Auswirkungen auf den Haushalt: