Politik bei uns wird nicht mehr aktiv betreut, eine Datenaktualisierung findet genausowenig statt wie Support.

Wir würden gerne weitermachen. Aber die Ansprüche an die Plattform passen nicht zum vollständig ehrenamtlichen Betrieb. Hintergründe und Ideen zur Rettung finden Sie in diesem Blogartikel.

Vorlage (Anregung nach § 24 GO NRW des Herrn Dr. Alexander Soranto Neu, MdB hier: Adressweitergabe an Bundeswehr, Widerspruch erleichtern)

Daten

Kommune
Vettweiß
Größe
51 kB
Datum
13.09.2017
Erstellt
04.09.17, 16:15
Aktualisiert
04.09.17, 16:15
Vorlage (Anregung nach § 24 GO NRW des Herrn Dr. Alexander Soranto Neu, MdB
hier: Adressweitergabe an Bundeswehr, Widerspruch erleichtern)

öffnen download melden Dateigröße: 51 kB

Inhalt der Datei

Gemeinde Vettweiß Der Bürgermeister Vettweiß, den 25.07.2017 Dezernat: S Bearbeiter/in: Müller, Lena Tagesordnungspunkt: Vorlagennummer: V-96/2017 Vorlage für den Haupt- und Finanzausschuss am 13.09.2017 - öffentlich - Anregung nach § 24 GO NRW des Herrn Dr. Alexander Soranto Neu, MdB hier: Adressweitergabe an Bundeswehr, Widerspruch erleichtern Begründung: Mit Schreiben vom 18.07.2017 (Anlage 1) regt Herr Dr. Alexander Soranto Neu, MdB, an, Jugendliche, bei denen die Weitergabe ihrer Daten an die Bundeswehr bevorsteht, ebenso anzuschreiben wie deren Eltern und über die beabsichtigte Datenweitergabe zu informieren. Dem Schreiben soll ein Musterwiderspruch beigefügt werden. Das Schreiben werte ich als Anregung gemäß § 24 Abs. 1 GO NRW. Für die Erledigung von Anregungen und Beschwerden ist gemäß § 6 Abs. 4 der Hauptsatzung der Haupt- und Finanzausschuss zuständig. Die Verwaltung schließt sich der Stellungnahme des Städte- und Gemeindebundes vom 19.07.2017 (Schnellbrief 184/2017, Anlage 2) vollumfänglich an und empfiehlt, dem Antrag nicht zu entsprechen. Beschlussvorschlag: Der Haupt- und Finanzausschuss der Gemeinde Vettweiß schließt sich der Stellungnahme de Städte- und Gemeindebundes, siehe Schnellbrief 184/2017 vom 19.07.2017, vollumfänglich an und beschließt, den Antrag nach § 24 GO als unzulässig zurückzuweisen.