Daten
Kommune
Vettweiß
Größe
269 kB
Datum
28.09.2017
Erstellt
04.09.17, 16:15
Aktualisiert
04.09.17, 16:15
Stichworte
Inhalt der Datei
Los 2 Gemeinde Vettweiß
Leistungsbeschreibung
Die SüdKom GmbH (nachfolgend „Auftraggeberin“ genannt) beabsichtigt im Auftrag der Gemeinde
Vettweiß, die nachfolgend benannten Leistungen zu vergeben.
1)
Grundlagen
a)
Durchführung von Beerdigungen (Grabaushub)
-Grabstätte für Sarg- oder Urnenbeisetzung nach Mitteilung durch die Friedhofsverwaltung feststellen
und nach den Maßen der Friedhofssatzung ausmessen.
-Durchführung des Grabaushubs und Lagerung der Erdmassen, die für die spätere Verfüllung notwendig
sind, neben dem Grab
-Für Sargbestattung: Abschalung der Grabinnenfläche mit Schalmaterial
Ausschmücken der Grabinnenfläche mit Grasmatten
-Bereitstellung von Versenkapparaten für Sargbestattungen
-Verfüllung des Grabes nach der Beisetzung, Anlegen des Grabhügels und Aufbringen von Grabschmuck
Alternativ, als Bedarfposition im LV, ist der Grabaushub für den Zeitraum der Beerdigung in Containern
zu lagern. Die Gestellung des Containers ist in den Einheitspreis mit einzukalkulieren.
b)
Umbettungen
-Durchführung der
Friedhofsverwaltung
Ausgrabungen
-Übergabe
ausgegrabenen
c)
der
von
Särgen
oder
Urnen
Überreste
an
den
nach
Mitteilung
durchführenden
durch
die
Bestatter
Entfernung von Grabstätten
Grabstätte nach Mitteilung durch die Friedhofsverwaltung feststellen.
Entfernung und Entsorgung von Bepflanzungen, Grabdenkmälern, Einfassungen und Fundamenten
Einebnung der Grabstätte mit Mutterboden
Einsäen von Rasen bzw Auffüllen mit Split je nach örtl. Gegebenheit
2)
Weitere Angaben
Im Gemeindegebiet Vettweiß gibt es 11 Ortsteile mit jeweils eigenem Friedhof. Die Friedhöfe haben
Größen zwischen 1.446 m² und 7.554 m². Die Gesamtfläche der Friedhöfe beträgt 39.155 m² und bietet
Platz für ca. 4000 Grabstätten, von denen zur Zeit etwa 2.700 belegt sind.
Jährlich gibt es auf den Friedhöfen insgesamt ca. 70 Bestattungen, davon derzeit etwa 40%
Sargbestattung und 60% Urnenbestattung. Weitere mögliche Bestattungsformen sind Sargbestattungen
für Verstorbene unter 5 Jahren (Kindersarg, 2 Fälle in den letzten 5 Jahren) sowie die Beisetzung von
Aschen ohne Urnen (Aschenverstreuung unter der Grasnarbe; seit 2008 möglich, bisher nicht genutzt).
Seite 1 von 5
Bei Ausgrabungen von Särgen und Urnen zur Umbettung auf andere Friedhöfe handelt es sich um
seltene Ausnahmefälle ( 2 Fälle in den letzten 5 Jahren, beides Urnen), so dass im Leistungsverzeichnis
nur jeweils 1 Fall abgefragt wird.
Grabstätten für Erdbestattung haben die Maße 0,90 m x 2,10 m je Stelle, Grabstätten für
Urnenbestattung 0,80 m x 0,80 m, Kindergräber 1,20 m x 0,60 m. Die Tiefe des Grabaushubs beträgt bei
Erdbestattung in der Regel 1,70 m , bei Urnenbestattung 0,80 m. Tiefengräber gibt es in der Gemeinde
Vettweiß nicht.
In der Regel kann der Grabaushub für Sargbestattungen durch Einsatz eines entsprechenden Baggers
vorgenommen werden, in Einzelfällen kann je nach Lage der Grabstätte auch Handschachtung
notwendig sein. Der Grabaushub für Urnenbestattungen erfolgt per Handschachtung. Es ist darauf zu
achten, dass die eingesetzten Geräte so dimensioniert sind, dass insbesondere die Friedhofswege durch
die Arbeiten nicht beschädigt werden.
In Einzelfällen kann es vorkommen, dass beim Grabaushub Fundamentreste früherer Grabstätten
freigelegt werden. Diese sind mit aufzunehmen und zu einer Ablagestelle der Auftraggeberin zu
transportieren. Die evtl. anfallenden Kosten sind in den Einheitspreis mit einzukalkulieren.
Bei Aushub auftretende Gebeinreste und Sargteile sind unter Sargsohle beizusetzen und mit Erde zu
überdecken.
Der Auftragnehmer hat alle für die Beerdigung erforderlichen Hilfsmittel (Versenkapparat, Seile, Balken,
etc.) in einem dem Anlass entsprechenden, würdigen äußeren Zustand zur Verfügung zu stellen.
Die Erdmassen sollen jeweils neben der Grabstätte gelagert werden, ist die Stelle nebenan belegt, dann
kann die nächstmögliche freie Stelle genutzt werden. Die Zuwegung zur Grabstätte für den Trauerzug ist
jedoch freizuhalten. Zum Schutz des Untergrundes ist eine geeignete Folie, Plane oder ähnliches
unterzulegen. In Einzelfällen kann es erforderlich sein, dass der Aushub zunächst abzufahren, zu lagern
und zum Verfüllen des Grabes wieder heranzufahren ist.
Alternativ kann der Aushub auf Wunsch der Gemeinde in Containern zwischengelagert werden.
Das Grab ist durch den Auftragnehmer mit entsprechendem Verbaumaterial zu verbauen. Seitlich des
Grabes sind Laufbohlen auszulegen. Die Laufbohlen müssen aus nicht rostendem Stahl bestehen uns so
beschaffen sein, dass auch bei ungünstiger Witterung keine Rutschgefahr für die Träger besteht. Das
ausgehobene Grab ist bis zur Beisetzung mit Bohlen abzudecken.
Das Grab wird vom Auftragnehmer mit Kunstgrasmatten ausgeschlagen. Der in Grabnähe gelagerte
Aushub wird mit Kunstgrasmatten abgedeckt.
Nach der Beisetzung wird das Grab mit dem gelagerten Aushub verfüllt, hierbei ist ein ausreichend
großer Grabhügel anzulegen. Größere Steine sowie Fundamentreste früherer Grabstätten werden
zusammen mit dem verdrängten Boden auf eine Ablagestelle der Auftraggeberin transportiert und dort
abgelagert. Der Umgebungsbereich der Grabstätte ist ausreichend zu reinigen. Sofern nach Anlage des
Grabhügels Gebeinreste und Sargteile früherer Bestattungen sichtbar werden, so sind diese unmittelbar
an Ort und Stelle beizusetzen. Nach dem Anlegen des Grabhügels sind Kränze, Schalen, Blumengebinde
aufzubringen.
Der Auftragnehmer hat die vorgenannten Umstände bei der Kalkulation der Angebotsentgelte zu
berücksichtigen. Dem Auftragnehmer wird dringend empfohlen, sich selbst vor Ort über die
Gegebenheiten zu informieren. Ein Plan des Gemeindegebietes mit Markierung der elf Friedhöfe ist
diesem Leistungsverzeichnis beigefügt.
Seite 2 von 5
3) Terminregelungen
Die Termine für die Beisetzungen werden durch die Friedhofsverwaltung vergeben und dem
Auftragnehmer per E-Mail inkl. Friedhofsplan mitgeteilt.
Die Durchführung des Grabaushubs erfolgt in der Regel am Tag vor der Beisetzung. Abweichungen sind
vorher mit der Gemeinde abzustimmen.
Beerdigungen finden an den Wochentagen von Montags-Freitags, in Einzelfällen auch Samstags statt. Es
ist möglich, dass mehrere Beisetzungen an einem Tag stattfinden, selten können auch zwei
Beerdigungen gleichzeitig stattfinden.
In der Regel sind bei Sargbestattungen Zeiträume von 3 bis 5 Tagen, bei Urnenbestattungen 5 bis über
10 Tage vom Zeitpunkt der Anordnung des Aushubs bis zum Beerdigungstag gegeben. In Einzelfällen
kann der Zeitraum nach vorheriger Absprache mit dem Auftragnehmer auch kürzer sein.
Bei Ausgrabungen von Särgen oder Urnen erfolgt der Auftrag in der Regel mindestens 7 Tage vor dem
beabsichtigten Termin.
Die Termine für das Entfernen von Grabstätten werden nach Beauftragung durch die Gemeinde vom
Auftragnehmer selbst festgelegt. Hierzu soll ein Zeitrahmen von 3 Wochen nach Beauftragung
eingehalten werden.
4) Leistungsstörungen
Der Auftragnehmer ist verpflichtet, alle Betriebs- und Leistungsstörungen unverzüglich zunächst
telefonisch, danach per E-Mail oder Fax an die Gemeinde zu melden. Es ist sicherzustellen, dass der
Auftragnehmer bei Ausfall von Personal oder Maschinen so kurzfristig für Ersatz sorgen kann, dass die
Beerdigungstermine eingehalten werden.
5) Vertragsdauer
Der Vertrag tritt am 01.03.2016 in Kraft, die Leistung ist ab diesem Zeitpunkt vollständig zu erbringen.
Notwendige Vorbereitungen zur Leistungserbringung können nach Auftragserteilung in Abstimmung mit
der Gemeinde beginnen. Die Leistungen werden zunächst für eine Vertragslaufzeit von 4 Jahren
vergeben. Der Vertrag verlängert sich jeweils um ein weiteres Jahr, wenn er nicht mit einer Frist von
sechs Monaten zum Monatsende gekündigt wird.
6) Vergütungsregelung
Die Vergütung erfolgt monatlich nach vertragsgemäß erbrachter Leistung.
Eine Vergütungsanpassung steht beiden Vertragspartnern nur für die Zukunft zum Anfang des
Kalenderjahres zu und zwar erstmalig zum 01.01.2018 und ausschließlich dann, wenn sich die
nachfolgend genannten Kostenfaktoren in Summe (Gesamtkostenänderung) seit der letzten Anpassung
nachweislich um mehr als 3 % verändern.
Folgende Kostenfaktoren sind zu berücksichtigen:
a) Lohnkosten
70%
b) Dieselkraftstoffkosten
15%
c) Fahrzeugkosten
15%
Bei nachgewiesenen Kostenänderungen von 3 % und weniger als 3 % (Summe der Einzelentgelte –
gerundet auf vier Stellen nach dem Komma) gegenüber dem Ausgangsjahr (Jahr der letzten Anpassung)
Seite 3 von 5
erfolgt keine Anpassungsverhandlung. Den Antrag auf Vergütungsanpassung muss ein Vertragspartner
mindestens 4 Monate vor Ablauf des Kalenderjahres beim anderen Vertragspartner stellen. Ein
Zurückbehaltungsrecht bei Leistungen steht dem Auftragnehmer wegen seiner vermeintlichen
Mehrvergütung nicht zu.
Der antragstellende Vertragspartner hat die Änderung der Kostenfaktoren durch Vorlage von
Tarifverträgen, und der Veröffentlichungen des Statistischen Bundesamtes, nachzuweisen.
Eine Anpassung des vereinbarten Entgeltes (Leistungspreis) erfolgt durch die Anwendung der
Gesamtkostenänderung für jeden Angebotseinzelpreis.
Erläuterungen
zu a) Lohnkosten
Lohnbasis ist der Tabellenlohn eines gewerblichen Arbeitnehmers (Lohngruppe 4.2a,
Landschaftsgärtner, Ecklohn) des zum Zeitpunkt des Ablaufes der Angebotsfrist geltenden
Bundeslohntarifvertrages für gewerbliche Arbeitnehmer im Garten-, Landschafts- und Sportplatzbau in
der Bundesrepublik Deutschland in der jeweils aktuellen Fassung (+ anteilig Jahressonderzahlung u.
Urlaubsgeld in Höhe des Tarifvertrages)
Von dem der Anpassung unterliegenden Entgeltanteil sind 70 % in dem Maße anzupassen, wie sich die
Monatsvergütung (einschließlich Urlaubsgeld und Jahressonderzahlungen) eines gewerblichen
Arbeitnehmers (Lohngruppe 4.2a, Landschaftsgärtner, Ecklohn) des jeweils geltenden
Bundeslohntarifvertrages für gewerbliche Arbeitnehmer im Garten-, Landschafts- und Sportplatzbau seit
der letzten Antragstellung geändert hat.
zu b) Dieselkraftstoffkosten
Basis für die Kraftstoffkosten ist der Index der Erzeugerpreise für gewerbliche Produkte (Inlandsabsatz),
Gruppe Mineralölerzeugnisse, Dieselkraftstoff, Abgabe an Großverbraucher, veröffentlicht vom
Statistischen Bundesamt, Fachserie 17, der zum Zeitpunkt des Ablaufs der Angebotsfrist gilt. Von dem
der Anpassung unterliegenden Entgeltanteil sind 15 % in dem Maße anzupassen, wie sich der Index seit
der letzten Antragstellung geändert hat.
zu c) Fahrzeugkosten
Basis für die Fahrzeugkosten ist der Index der Erzeugerpreise für gewerbliche Produkte (Inlandsabsatz),
Gruppe Kraftwagen und Kraftwagenmotoren, Lastkraftwagen mit Selbstzündung; veröffentlicht vom
Statistischen Bundesamt, Fachserie 17. Von dem der Anpassung unterliegenden Entgeltanteil sind 15 %
in dem Maße anzupassen, wie sich der Index wie sich der Index seit der letzten Antragstellung geändert
hat.
Seite 4 von 5
Pos. Kurzbez.
1
1.1
1.2
1.3
1.4
1.5
2
2.1
2.2
3
3.1
3.2
3.3
Menge
p.a.
Einh.
Durchführung von Beerdigungen (Grabaushub)
Sargbestattung
Urnenbeisetzung
Aschenbeisetzung ohne Urne
Zuschlag f. Bestattung samstags
Bedarfposition: Erdaushub in Container lagern
Summe Titel 1:
28,000
41,000
1,000
2,000
BP
St
St
St
St
St
Umbettungen
Ausgrabung Sarg
Ausgrabung Urne
Summe Titel 2:
1,000
1,000
EP
GP
------
Entfernung von Grabstätten
Grabstätten f. Erdbestattung (Größe je 0,90 cm x 10,000
2,10 cm)
Grabstätten f. Urnen (Größe je 0,80 cm x 0,80 cm) 3,000
Entfernung von Kindergräbern
1,000
Summe Titel 3:
St
St
---
St
St
St
---
Summe netto:
19% Mehrwertsteuer:
Summe brutto:
Seite 5 von 5