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Vorlage (Leistungsverzeichnis Vettweiß)

Daten

Kommune
Vettweiß
Größe
269 kB
Datum
28.09.2017
Erstellt
04.09.17, 16:15
Aktualisiert
04.09.17, 16:15
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Inhalt der Datei

Los 2 Gemeinde Vettweiß Leistungsbeschreibung Die SüdKom GmbH (nachfolgend „Auftraggeberin“ genannt) beabsichtigt im Auftrag der Gemeinde Vettweiß, die nachfolgend benannten Leistungen zu vergeben. 1) Grundlagen a) Durchführung von Beerdigungen (Grabaushub) -Grabstätte für Sarg- oder Urnenbeisetzung nach Mitteilung durch die Friedhofsverwaltung feststellen und nach den Maßen der Friedhofssatzung ausmessen. -Durchführung des Grabaushubs und Lagerung der Erdmassen, die für die spätere Verfüllung notwendig sind, neben dem Grab -Für Sargbestattung: Abschalung der Grabinnenfläche mit Schalmaterial Ausschmücken der Grabinnenfläche mit Grasmatten -Bereitstellung von Versenkapparaten für Sargbestattungen -Verfüllung des Grabes nach der Beisetzung, Anlegen des Grabhügels und Aufbringen von Grabschmuck Alternativ, als Bedarfposition im LV, ist der Grabaushub für den Zeitraum der Beerdigung in Containern zu lagern. Die Gestellung des Containers ist in den Einheitspreis mit einzukalkulieren. b) Umbettungen -Durchführung der Friedhofsverwaltung Ausgrabungen -Übergabe ausgegrabenen c) der von Särgen oder Urnen Überreste an den nach Mitteilung durchführenden durch die Bestatter Entfernung von Grabstätten Grabstätte nach Mitteilung durch die Friedhofsverwaltung feststellen. Entfernung und Entsorgung von Bepflanzungen, Grabdenkmälern, Einfassungen und Fundamenten Einebnung der Grabstätte mit Mutterboden Einsäen von Rasen bzw Auffüllen mit Split je nach örtl. Gegebenheit 2) Weitere Angaben Im Gemeindegebiet Vettweiß gibt es 11 Ortsteile mit jeweils eigenem Friedhof. Die Friedhöfe haben Größen zwischen 1.446 m² und 7.554 m². Die Gesamtfläche der Friedhöfe beträgt 39.155 m² und bietet Platz für ca. 4000 Grabstätten, von denen zur Zeit etwa 2.700 belegt sind. Jährlich gibt es auf den Friedhöfen insgesamt ca. 70 Bestattungen, davon derzeit etwa 40% Sargbestattung und 60% Urnenbestattung. Weitere mögliche Bestattungsformen sind Sargbestattungen für Verstorbene unter 5 Jahren (Kindersarg, 2 Fälle in den letzten 5 Jahren) sowie die Beisetzung von Aschen ohne Urnen (Aschenverstreuung unter der Grasnarbe; seit 2008 möglich, bisher nicht genutzt). Seite 1 von 5 Bei Ausgrabungen von Särgen und Urnen zur Umbettung auf andere Friedhöfe handelt es sich um seltene Ausnahmefälle ( 2 Fälle in den letzten 5 Jahren, beides Urnen), so dass im Leistungsverzeichnis nur jeweils 1 Fall abgefragt wird. Grabstätten für Erdbestattung haben die Maße 0,90 m x 2,10 m je Stelle, Grabstätten für Urnenbestattung 0,80 m x 0,80 m, Kindergräber 1,20 m x 0,60 m. Die Tiefe des Grabaushubs beträgt bei Erdbestattung in der Regel 1,70 m , bei Urnenbestattung 0,80 m. Tiefengräber gibt es in der Gemeinde Vettweiß nicht. In der Regel kann der Grabaushub für Sargbestattungen durch Einsatz eines entsprechenden Baggers vorgenommen werden, in Einzelfällen kann je nach Lage der Grabstätte auch Handschachtung notwendig sein. Der Grabaushub für Urnenbestattungen erfolgt per Handschachtung. Es ist darauf zu achten, dass die eingesetzten Geräte so dimensioniert sind, dass insbesondere die Friedhofswege durch die Arbeiten nicht beschädigt werden. In Einzelfällen kann es vorkommen, dass beim Grabaushub Fundamentreste früherer Grabstätten freigelegt werden. Diese sind mit aufzunehmen und zu einer Ablagestelle der Auftraggeberin zu transportieren. Die evtl. anfallenden Kosten sind in den Einheitspreis mit einzukalkulieren. Bei Aushub auftretende Gebeinreste und Sargteile sind unter Sargsohle beizusetzen und mit Erde zu überdecken. Der Auftragnehmer hat alle für die Beerdigung erforderlichen Hilfsmittel (Versenkapparat, Seile, Balken, etc.) in einem dem Anlass entsprechenden, würdigen äußeren Zustand zur Verfügung zu stellen. Die Erdmassen sollen jeweils neben der Grabstätte gelagert werden, ist die Stelle nebenan belegt, dann kann die nächstmögliche freie Stelle genutzt werden. Die Zuwegung zur Grabstätte für den Trauerzug ist jedoch freizuhalten. Zum Schutz des Untergrundes ist eine geeignete Folie, Plane oder ähnliches unterzulegen. In Einzelfällen kann es erforderlich sein, dass der Aushub zunächst abzufahren, zu lagern und zum Verfüllen des Grabes wieder heranzufahren ist. Alternativ kann der Aushub auf Wunsch der Gemeinde in Containern zwischengelagert werden. Das Grab ist durch den Auftragnehmer mit entsprechendem Verbaumaterial zu verbauen. Seitlich des Grabes sind Laufbohlen auszulegen. Die Laufbohlen müssen aus nicht rostendem Stahl bestehen uns so beschaffen sein, dass auch bei ungünstiger Witterung keine Rutschgefahr für die Träger besteht. Das ausgehobene Grab ist bis zur Beisetzung mit Bohlen abzudecken. Das Grab wird vom Auftragnehmer mit Kunstgrasmatten ausgeschlagen. Der in Grabnähe gelagerte Aushub wird mit Kunstgrasmatten abgedeckt. Nach der Beisetzung wird das Grab mit dem gelagerten Aushub verfüllt, hierbei ist ein ausreichend großer Grabhügel anzulegen. Größere Steine sowie Fundamentreste früherer Grabstätten werden zusammen mit dem verdrängten Boden auf eine Ablagestelle der Auftraggeberin transportiert und dort abgelagert. Der Umgebungsbereich der Grabstätte ist ausreichend zu reinigen. Sofern nach Anlage des Grabhügels Gebeinreste und Sargteile früherer Bestattungen sichtbar werden, so sind diese unmittelbar an Ort und Stelle beizusetzen. Nach dem Anlegen des Grabhügels sind Kränze, Schalen, Blumengebinde aufzubringen. Der Auftragnehmer hat die vorgenannten Umstände bei der Kalkulation der Angebotsentgelte zu berücksichtigen. Dem Auftragnehmer wird dringend empfohlen, sich selbst vor Ort über die Gegebenheiten zu informieren. Ein Plan des Gemeindegebietes mit Markierung der elf Friedhöfe ist diesem Leistungsverzeichnis beigefügt. Seite 2 von 5 3) Terminregelungen Die Termine für die Beisetzungen werden durch die Friedhofsverwaltung vergeben und dem Auftragnehmer per E-Mail inkl. Friedhofsplan mitgeteilt. Die Durchführung des Grabaushubs erfolgt in der Regel am Tag vor der Beisetzung. Abweichungen sind vorher mit der Gemeinde abzustimmen. Beerdigungen finden an den Wochentagen von Montags-Freitags, in Einzelfällen auch Samstags statt. Es ist möglich, dass mehrere Beisetzungen an einem Tag stattfinden, selten können auch zwei Beerdigungen gleichzeitig stattfinden. In der Regel sind bei Sargbestattungen Zeiträume von 3 bis 5 Tagen, bei Urnenbestattungen 5 bis über 10 Tage vom Zeitpunkt der Anordnung des Aushubs bis zum Beerdigungstag gegeben. In Einzelfällen kann der Zeitraum nach vorheriger Absprache mit dem Auftragnehmer auch kürzer sein. Bei Ausgrabungen von Särgen oder Urnen erfolgt der Auftrag in der Regel mindestens 7 Tage vor dem beabsichtigten Termin. Die Termine für das Entfernen von Grabstätten werden nach Beauftragung durch die Gemeinde vom Auftragnehmer selbst festgelegt. Hierzu soll ein Zeitrahmen von 3 Wochen nach Beauftragung eingehalten werden. 4) Leistungsstörungen Der Auftragnehmer ist verpflichtet, alle Betriebs- und Leistungsstörungen unverzüglich zunächst telefonisch, danach per E-Mail oder Fax an die Gemeinde zu melden. Es ist sicherzustellen, dass der Auftragnehmer bei Ausfall von Personal oder Maschinen so kurzfristig für Ersatz sorgen kann, dass die Beerdigungstermine eingehalten werden. 5) Vertragsdauer Der Vertrag tritt am 01.03.2016 in Kraft, die Leistung ist ab diesem Zeitpunkt vollständig zu erbringen. Notwendige Vorbereitungen zur Leistungserbringung können nach Auftragserteilung in Abstimmung mit der Gemeinde beginnen. Die Leistungen werden zunächst für eine Vertragslaufzeit von 4 Jahren vergeben. Der Vertrag verlängert sich jeweils um ein weiteres Jahr, wenn er nicht mit einer Frist von sechs Monaten zum Monatsende gekündigt wird. 6) Vergütungsregelung Die Vergütung erfolgt monatlich nach vertragsgemäß erbrachter Leistung. Eine Vergütungsanpassung steht beiden Vertragspartnern nur für die Zukunft zum Anfang des Kalenderjahres zu und zwar erstmalig zum 01.01.2018 und ausschließlich dann, wenn sich die nachfolgend genannten Kostenfaktoren in Summe (Gesamtkostenänderung) seit der letzten Anpassung nachweislich um mehr als 3 % verändern. Folgende Kostenfaktoren sind zu berücksichtigen: a) Lohnkosten 70% b) Dieselkraftstoffkosten 15% c) Fahrzeugkosten 15% Bei nachgewiesenen Kostenänderungen von 3 % und weniger als 3 % (Summe der Einzelentgelte – gerundet auf vier Stellen nach dem Komma) gegenüber dem Ausgangsjahr (Jahr der letzten Anpassung) Seite 3 von 5 erfolgt keine Anpassungsverhandlung. Den Antrag auf Vergütungsanpassung muss ein Vertragspartner mindestens 4 Monate vor Ablauf des Kalenderjahres beim anderen Vertragspartner stellen. Ein Zurückbehaltungsrecht bei Leistungen steht dem Auftragnehmer wegen seiner vermeintlichen Mehrvergütung nicht zu. Der antragstellende Vertragspartner hat die Änderung der Kostenfaktoren durch Vorlage von Tarifverträgen, und der Veröffentlichungen des Statistischen Bundesamtes, nachzuweisen. Eine Anpassung des vereinbarten Entgeltes (Leistungspreis) erfolgt durch die Anwendung der Gesamtkostenänderung für jeden Angebotseinzelpreis. Erläuterungen zu a) Lohnkosten Lohnbasis ist der Tabellenlohn eines gewerblichen Arbeitnehmers (Lohngruppe 4.2a, Landschaftsgärtner, Ecklohn) des zum Zeitpunkt des Ablaufes der Angebotsfrist geltenden Bundeslohntarifvertrages für gewerbliche Arbeitnehmer im Garten-, Landschafts- und Sportplatzbau in der Bundesrepublik Deutschland in der jeweils aktuellen Fassung (+ anteilig Jahressonderzahlung u. Urlaubsgeld in Höhe des Tarifvertrages) Von dem der Anpassung unterliegenden Entgeltanteil sind 70 % in dem Maße anzupassen, wie sich die Monatsvergütung (einschließlich Urlaubsgeld und Jahressonderzahlungen) eines gewerblichen Arbeitnehmers (Lohngruppe 4.2a, Landschaftsgärtner, Ecklohn) des jeweils geltenden Bundeslohntarifvertrages für gewerbliche Arbeitnehmer im Garten-, Landschafts- und Sportplatzbau seit der letzten Antragstellung geändert hat. zu b) Dieselkraftstoffkosten Basis für die Kraftstoffkosten ist der Index der Erzeugerpreise für gewerbliche Produkte (Inlandsabsatz), Gruppe Mineralölerzeugnisse, Dieselkraftstoff, Abgabe an Großverbraucher, veröffentlicht vom Statistischen Bundesamt, Fachserie 17, der zum Zeitpunkt des Ablaufs der Angebotsfrist gilt. Von dem der Anpassung unterliegenden Entgeltanteil sind 15 % in dem Maße anzupassen, wie sich der Index seit der letzten Antragstellung geändert hat. zu c) Fahrzeugkosten Basis für die Fahrzeugkosten ist der Index der Erzeugerpreise für gewerbliche Produkte (Inlandsabsatz), Gruppe Kraftwagen und Kraftwagenmotoren, Lastkraftwagen mit Selbstzündung; veröffentlicht vom Statistischen Bundesamt, Fachserie 17. Von dem der Anpassung unterliegenden Entgeltanteil sind 15 % in dem Maße anzupassen, wie sich der Index wie sich der Index seit der letzten Antragstellung geändert hat. Seite 4 von 5 Pos. Kurzbez. 1 1.1 1.2 1.3 1.4 1.5 2 2.1 2.2 3 3.1 3.2 3.3 Menge p.a. Einh. Durchführung von Beerdigungen (Grabaushub) Sargbestattung Urnenbeisetzung Aschenbeisetzung ohne Urne Zuschlag f. Bestattung samstags Bedarfposition: Erdaushub in Container lagern Summe Titel 1: 28,000 41,000 1,000 2,000 BP St St St St St Umbettungen Ausgrabung Sarg Ausgrabung Urne Summe Titel 2: 1,000 1,000 EP GP ------ Entfernung von Grabstätten Grabstätten f. Erdbestattung (Größe je 0,90 cm x 10,000 2,10 cm) Grabstätten f. Urnen (Größe je 0,80 cm x 0,80 cm) 3,000 Entfernung von Kindergräbern 1,000 Summe Titel 3: St St --- St St St --- Summe netto: 19% Mehrwertsteuer: Summe brutto: Seite 5 von 5