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Vorlage (Abwassergebühren.N10)

Daten

Kommune
Vettweiß
Größe
52 kB
Datum
07.12.2017
Erstellt
14.11.17, 18:01
Aktualisiert
14.11.17, 18:01
Vorlage (Abwassergebühren.N10)

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Inhalt der Datei

10. Satzung vom _______ zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Kanalanschlussbeiträgen, Abwassergebühren und Kostenersatz für Grundstücksanschlüsse der Gemeinde Vettweiß (Abwassergebührensatzung) vom 12.12.2008 Aufgrund der §§ 7, 8 und 9 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 (GV. NRW. S. 666), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 15.November 2016 (GV. NRW. S. 966), der § 1, 2, 4, 6, 7 8 und 10 des Kommunalabgabengesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (KAG NRW) vom 21. Oktober 1969 (GV. NW. S. 712), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 15. Dezember 2016 (GV. NRW. S. 1150), des § 54 des Landeswassergesetzes NRW in der Fassung des Artikels 1 des Gesetzes zur Änderung wasser- und wasserverbandsrechtlicher Vorschriften vom 8. Juli 2016 (GV. NRW. S. 559), geändert durch Artikel 15 des Gesetzes vom 15. November 2016 (GV. NRW. S. 934), des Nordrhein-Westfälischen Ausführungsgesetzes zum Abwasserabgabengesetz vom 08.07.2016 (AbwAG NRW, GV. NRW. 2016, S. 559 ff.), hat der Rat der Gemeinde Vettweiß in seiner Sitzung am ______ die folgende Satzung beschlossen: Artikel 1 § 11 (Schmutzwassergebühr) Absatz 9 erhält folgende Fassung: (9) Die Gebühr beträgt je Kubikmeter (m³) Schmutzwasser jährlich 3,75 Euro. Artikel 2 § 12 Niederschlagswassergebühr; Absatz 4 erhält folgende Fassung: (4) Die Gebühr beträgt für jeden Quadratmeter bebauter und/oder befestigter Fläche im Sinne des Absatz 1 Satz 1 jährlich 0,76 Euro. Bei Straßenbaulastträgern beträgt die Gebühr für jeden Quadratmeter Straßenfläche jährlich 0,76 Euro. Artikel 8 Inkrafttreten Diese 10. Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Kanalanschlussbeiträgen, Abwassergebühren und Kostenersatz für Grundstücksanschlüsse der Gemeinde Vettweiß (Abwassergebührensatzung) vom 12.12.2008 tritt am 01.01.2018 in Kraft. -1-