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Mitteilung (Tempo 30-Zone bei übergeordneten Straßen)

Daten

Kommune
Vettweiß
Größe
111 kB
Datum
12.09.2017
Erstellt
01.09.17, 18:01
Aktualisiert
01.09.17, 18:01
Mitteilung (Tempo 30-Zone bei übergeordneten Straßen)

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Inhalt der Datei

Gemeinde Vettweiß Der Bürgermeister Vettweiß, den 16.08.2017 Dezernat: II Bearbeiter/in: Hüvelmann, Peter Tagesordnungspunkt: Vorlagennummer: V-115/2017 Mitteilung für den Ausschuss für Bau, Planung, Umwelt, Verkehr und Wirtschaftsförderung am 12.09.2017 - öffentlich - Tempo 30-Zone bei übergeordneten Straßen Mitteilung: Aufgrund eines Antrages des Ortsvorstehers aus Kelz und der ersten Verordnung zur Änderung der Straßenverkehrsordnung wurde die Thematik „Tempo 30-Zonen“ auf Bund- und Landstraßen im Ausschuss diskutiert. Der Verordnungstext liegt inzwischen vor. Im Verordnungstext heißt es, dass die Verkehrssicherheit u.a. durch Verankerung einer erleichterten streckenbezogenen Anordnungsmöglichkeit von Tempo 30 auf innerörtlichen Hauptverkehrsstraßen vor allgemeinbildenden Schulen, Kindergärten, Kindertagesstätten, Alten- und Pflegeheimen oder Krankenhäusern, also vor verkehrssicherheitssensiblen Bereichen, verbessert werden soll. Hiermit ist die Anordnung auf die abschließend aufgezählten sensiblen Bereiche begrenzt und auch nur, wenn diese einen unmittelbar Zugang zur Hauptverkehrsstraße haben. Ferner wird ausgeführt, dass das Hauptverkehrsstraßennetz auf das zügige Vorankommen im Straßennetz ausgelegt ist und es sich bei der Einrichtung einer Tempo 30-Zone jeweils um eine Einzelfallprüfung handeln muss. Da vor der Grundschule in Kelz bereits vor Jahren eine Tempo 30-Zone eingerichtet wurde, ergibt sich durch die erste Verordnung zur Straßenverkehrsordnung für die Gemeinde Vettweiß keine Änderung. Die Ausdehnung auf einen gesamten Straßenzug ist demnach nach wie vor nicht möglich.