Daten
Kommune
Vettweiß
Größe
111 kB
Datum
12.09.2017
Erstellt
01.09.17, 18:01
Aktualisiert
01.09.17, 18:01
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Vettweiß
Der Bürgermeister
Vettweiß, den 16.08.2017
Dezernat: II
Bearbeiter/in: Hüvelmann, Peter
Tagesordnungspunkt:
Vorlagennummer: V-115/2017
Mitteilung
für den
Ausschuss für Bau, Planung, Umwelt, Verkehr und Wirtschaftsförderung
am 12.09.2017
- öffentlich -
Tempo 30-Zone bei übergeordneten Straßen
Mitteilung:
Aufgrund eines Antrages des Ortsvorstehers aus Kelz und der ersten Verordnung zur
Änderung der Straßenverkehrsordnung wurde die Thematik „Tempo 30-Zonen“ auf
Bund- und Landstraßen im Ausschuss diskutiert. Der Verordnungstext liegt
inzwischen vor. Im Verordnungstext heißt es, dass die Verkehrssicherheit u.a. durch
Verankerung einer erleichterten streckenbezogenen Anordnungsmöglichkeit von
Tempo 30 auf innerörtlichen Hauptverkehrsstraßen vor allgemeinbildenden Schulen,
Kindergärten, Kindertagesstätten, Alten- und Pflegeheimen oder Krankenhäusern,
also vor verkehrssicherheitssensiblen Bereichen, verbessert werden soll. Hiermit ist
die Anordnung auf die abschließend aufgezählten sensiblen Bereiche begrenzt und
auch nur, wenn diese einen unmittelbar Zugang zur Hauptverkehrsstraße haben.
Ferner wird ausgeführt, dass das Hauptverkehrsstraßennetz auf das zügige
Vorankommen im Straßennetz ausgelegt ist und es sich bei der Einrichtung einer
Tempo 30-Zone jeweils um eine Einzelfallprüfung handeln muss.
Da vor der Grundschule in Kelz bereits vor Jahren eine Tempo 30-Zone eingerichtet
wurde, ergibt sich durch die erste Verordnung zur Straßenverkehrsordnung für die
Gemeinde Vettweiß keine Änderung. Die Ausdehnung auf einen gesamten
Straßenzug ist demnach nach wie vor nicht möglich.