Daten
Kommune
Vettweiß
Größe
121 kB
Datum
28.09.2017
Erstellt
01.09.17, 18:01
Aktualisiert
01.09.17, 18:01
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Vettweiß
Der Bürgermeister
Vettweiß, den 09.08.2017
Dezernat: S
Bearbeiter/in: Müller, Albert
Tagesordnungspunkt:
Vorlagennummer: V-109/2017
Vorlage
für den
Ausschuss für Bau, Planung, Umwelt, Verkehr und Wirtschaftsförderung
am 12.09.2017
Gemeinderat am 28.09.2017
- öffentlich -
Antrag der SPD-Fraktion vom 08.07.2017
hier: Gratis-WLAN für Bürger
Begründung:
Die SPD-Fraktion beantragt die Prüfung, ob und zu welchen Konditionen freies
WLAN (über einen Hot Spot). für die Bürgerinnen und Bürger bereitgestellt werden
könnte.
Einleitend muss zum Thema bemerkt werden, dass erst seit kurzer Zeit mit dem
Gesetz zur 3. Änderung des Telemediengesetzes die Abschaffung der Störerhaftung
endgültig erfolgte. Somit ist geklärt, dass der Bereitsteller eines Internetzugangs
(zuerst einmal) nicht mehr für die Handlung des Nutzers verantwortlich ist. Die Zeit
zuvor war nur mit aufwendiger Hardware und Controlleraktivität zu bewerkstelligen.
In den Flüchtlingsunterkünften Müddersheim und Kettenheimer Straße ist bereits seit
Februar 2016 und im Rathausfoyer seit September 2016 (nach Übernahme aus der
ehem. Schule Müddersheim) kostenfreies WLAN zur Verfügung. Allerdings unter
Nutzung der sog. SMS-Authentifizierung, wobei der Kunde eine Zugangskennung
erhält, die IP-Adresse des Nutzers mitprotokolliert wird und sein rechtswidriges
Verhalten ihm im Störfall angelastet werden kann. Die Änderung wurde bereits
zugunsten eines einfachen Zugangs veranlasst. Der Zugang muss nur noch über
eine Vorschaltseite quittiert werden. Somit ist neben den Flüchtlingsunterkünften
auch im Rathausfoyer und in der Begegnungsstätte bereits freies WLAN verfügbar.
Inhalt des Antrags ist, mit dem zuständigen Kommunalbetreuer von innogy Kontakt
aufzunehmen. Unter der beispielhaften Anführung der LED-Leuchte mit E-KFZLadesteckdose und WLAN-HotSpot in der Nachbargemeinde wurde um
Unterstützung gebeten. Es wurde unmissverständlich deutlich, dass innogy ein
solches Unterfangen, dass mit rd. 15.000 € Invest zu Buche geschlagen ist, nicht
nochmals fördern wird. In einem Gespräch am 5.9.2017 wurde mit innogyMitarbeitern das Thema nochmals vertieft. Über das Ergebnis wird in der Sitzung
berichtet.
Gleichzeitig wurde Kontakt zur Telekom aufgenommen, mit der Bitte in der
Angelegenheit beratend tätig zu sein. Neben der Aussage, dass zur Zeit kein
Angebot gemacht werden kann, wurden Informationen überlassen (sh. Anlage).
Darin geht die Telekom von veraltetem Wissen aus, nämlich aus einer Zeit, als die
Störerhaftung noch Angelegenheit des WLAN-Betreibers war. Inhalt des TelekomAngebotes ist die Einrichtung von Hot Spots zu monatlichen Festpreisen von rund
150 € zuzüglich Investitionsaufwand von rund 700 €
Für die Schaffung eines WLAN-Zugangs sind zwei Grundvoraussetzungen
notwendig: Es muss ein Stromanschluss und ein DSL-Anschluss vorhanden sein.
Auf den DSL-Anschluss wird ein Router gelegt (mit Strom zu versorgen), der den
Zugang zum Internet ermöglicht. Der Anschluss sollte über einen ausreichend
großen Durchsatz verfügen, damit eine Nutzung durch mehrere gleichzeitig noch
ausreichend performant ist. Die Anschlüsse, so sie vorhanden sind, verursachen
jeder für sich Kosten für Grundgebühren und Nutzung. Im Außenbereich muss
zudem darauf geachtet werden, dass ein wetterfestes Gerät gefunden wird, bzw.
eine wettergeschützte Unterbringung möglich ist. Lampenstandorte sind ungeeignet,
weil die Stromversorgung nur in der Schaltzeit gewährleistet ist. Private
Bereitstellungen sind die einfachste Lösung. Nach dem derzeitigen Rechtsstand
sollte kein Haftungsrisiko auftauchen.
Die Verwaltung könnte (mangels Unterstützung durch Dritte) letztendlich
selbstständig, mit Hilfe der KDVZ, nach Möglichkeiten suchen, WLAN an markanten
Stellen in der Gemeinde zur Verfügung zu stellen. Hierzu ist die Hilfe der
Ortsvorsteher insoweit notwendig, dass die Stellen und Verbindungen benannt
werden. Möglicherweise ist bereits ein Stromanschluss und / oder ein DSL-Anschluss
an gewünschten Standorten vorhanden.
Die mögliche Lösung verursacht neben den einmaligen Hardwarekosten von
vermutlich rd. 300 € monatliche Kosten für den DSL-Anschluss von ungefähr 60
Euro. Die Kostentragung muss geklärt werden. Evtl. tun sich im Ort Initiativen auf, die
das Vorhaben tragen und unterstützen. Eventuell notwendige Investitionen vor Ort
können nicht abgeschätzt werden.
Beschlussvorschlag:
Der Ausschuss empfiehlt dem Rat, die Verwaltung zu beauftragen nach geeigneten
Möglichkeiten zu suchen, in den Ortslagen kostenlosen Internetzugang für die
Bürgerinnen und Bürger via WLAN zu ermöglichen. Die OrtsvorsteherInnen sollten
aufzeigen, wo in ihren Orten ein Knotenpunkt sinnvoll erscheint. Dabei sind auch
Möglichkeiten in Betracht zu ziehen, private DSL-Anschlüsse für den Zugang zu
benutzen.
Auswirkungen auf den Haushalt:
Noch nicht bekannt.