Politik bei uns wird nicht mehr aktiv betreut, eine Datenaktualisierung findet genausowenig statt wie Support.

Wir würden gerne weitermachen. Aber die Ansprüche an die Plattform passen nicht zum vollständig ehrenamtlichen Betrieb. Hintergründe und Ideen zur Rettung finden Sie in diesem Blogartikel.

Vorlage (Antrag der SPD-Fraktion vom 08.07.2017 hier: Gratis-WLAN für Bürger)

Daten

Kommune
Vettweiß
Größe
121 kB
Datum
28.09.2017
Erstellt
01.09.17, 18:01
Aktualisiert
01.09.17, 18:01
Vorlage (Antrag der SPD-Fraktion vom 08.07.2017
hier: Gratis-WLAN für Bürger) Vorlage (Antrag der SPD-Fraktion vom 08.07.2017
hier: Gratis-WLAN für Bürger)

öffnen download melden Dateigröße: 121 kB

Inhalt der Datei

Gemeinde Vettweiß Der Bürgermeister Vettweiß, den 09.08.2017 Dezernat: S Bearbeiter/in: Müller, Albert Tagesordnungspunkt: Vorlagennummer: V-109/2017 Vorlage für den Ausschuss für Bau, Planung, Umwelt, Verkehr und Wirtschaftsförderung am 12.09.2017 Gemeinderat am 28.09.2017 - öffentlich - Antrag der SPD-Fraktion vom 08.07.2017 hier: Gratis-WLAN für Bürger Begründung: Die SPD-Fraktion beantragt die Prüfung, ob und zu welchen Konditionen freies WLAN (über einen Hot Spot). für die Bürgerinnen und Bürger bereitgestellt werden könnte. Einleitend muss zum Thema bemerkt werden, dass erst seit kurzer Zeit mit dem Gesetz zur 3. Änderung des Telemediengesetzes die Abschaffung der Störerhaftung endgültig erfolgte. Somit ist geklärt, dass der Bereitsteller eines Internetzugangs (zuerst einmal) nicht mehr für die Handlung des Nutzers verantwortlich ist. Die Zeit zuvor war nur mit aufwendiger Hardware und Controlleraktivität zu bewerkstelligen. In den Flüchtlingsunterkünften Müddersheim und Kettenheimer Straße ist bereits seit Februar 2016 und im Rathausfoyer seit September 2016 (nach Übernahme aus der ehem. Schule Müddersheim) kostenfreies WLAN zur Verfügung. Allerdings unter Nutzung der sog. SMS-Authentifizierung, wobei der Kunde eine Zugangskennung erhält, die IP-Adresse des Nutzers mitprotokolliert wird und sein rechtswidriges Verhalten ihm im Störfall angelastet werden kann. Die Änderung wurde bereits zugunsten eines einfachen Zugangs veranlasst. Der Zugang muss nur noch über eine Vorschaltseite quittiert werden. Somit ist neben den Flüchtlingsunterkünften auch im Rathausfoyer und in der Begegnungsstätte bereits freies WLAN verfügbar. Inhalt des Antrags ist, mit dem zuständigen Kommunalbetreuer von innogy Kontakt aufzunehmen. Unter der beispielhaften Anführung der LED-Leuchte mit E-KFZLadesteckdose und WLAN-HotSpot in der Nachbargemeinde wurde um Unterstützung gebeten. Es wurde unmissverständlich deutlich, dass innogy ein solches Unterfangen, dass mit rd. 15.000 € Invest zu Buche geschlagen ist, nicht nochmals fördern wird. In einem Gespräch am 5.9.2017 wurde mit innogyMitarbeitern das Thema nochmals vertieft. Über das Ergebnis wird in der Sitzung berichtet. Gleichzeitig wurde Kontakt zur Telekom aufgenommen, mit der Bitte in der Angelegenheit beratend tätig zu sein. Neben der Aussage, dass zur Zeit kein Angebot gemacht werden kann, wurden Informationen überlassen (sh. Anlage). Darin geht die Telekom von veraltetem Wissen aus, nämlich aus einer Zeit, als die Störerhaftung noch Angelegenheit des WLAN-Betreibers war. Inhalt des TelekomAngebotes ist die Einrichtung von Hot Spots zu monatlichen Festpreisen von rund 150 € zuzüglich Investitionsaufwand von rund 700 € Für die Schaffung eines WLAN-Zugangs sind zwei Grundvoraussetzungen notwendig: Es muss ein Stromanschluss und ein DSL-Anschluss vorhanden sein. Auf den DSL-Anschluss wird ein Router gelegt (mit Strom zu versorgen), der den Zugang zum Internet ermöglicht. Der Anschluss sollte über einen ausreichend großen Durchsatz verfügen, damit eine Nutzung durch mehrere gleichzeitig noch ausreichend performant ist. Die Anschlüsse, so sie vorhanden sind, verursachen jeder für sich Kosten für Grundgebühren und Nutzung. Im Außenbereich muss zudem darauf geachtet werden, dass ein wetterfestes Gerät gefunden wird, bzw. eine wettergeschützte Unterbringung möglich ist. Lampenstandorte sind ungeeignet, weil die Stromversorgung nur in der Schaltzeit gewährleistet ist. Private Bereitstellungen sind die einfachste Lösung. Nach dem derzeitigen Rechtsstand sollte kein Haftungsrisiko auftauchen. Die Verwaltung könnte (mangels Unterstützung durch Dritte) letztendlich selbstständig, mit Hilfe der KDVZ, nach Möglichkeiten suchen, WLAN an markanten Stellen in der Gemeinde zur Verfügung zu stellen. Hierzu ist die Hilfe der Ortsvorsteher insoweit notwendig, dass die Stellen und Verbindungen benannt werden. Möglicherweise ist bereits ein Stromanschluss und / oder ein DSL-Anschluss an gewünschten Standorten vorhanden. Die mögliche Lösung verursacht neben den einmaligen Hardwarekosten von vermutlich rd. 300 € monatliche Kosten für den DSL-Anschluss von ungefähr 60 Euro. Die Kostentragung muss geklärt werden. Evtl. tun sich im Ort Initiativen auf, die das Vorhaben tragen und unterstützen. Eventuell notwendige Investitionen vor Ort können nicht abgeschätzt werden. Beschlussvorschlag: Der Ausschuss empfiehlt dem Rat, die Verwaltung zu beauftragen nach geeigneten Möglichkeiten zu suchen, in den Ortslagen kostenlosen Internetzugang für die Bürgerinnen und Bürger via WLAN zu ermöglichen. Die OrtsvorsteherInnen sollten aufzeigen, wo in ihren Orten ein Knotenpunkt sinnvoll erscheint. Dabei sind auch Möglichkeiten in Betracht zu ziehen, private DSL-Anschlüsse für den Zugang zu benutzen. Auswirkungen auf den Haushalt: Noch nicht bekannt.