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Mitteilung (Kommunale Pflegeplanung im Kreis Düren; hier: Jährliche Fortschreibung)

Daten

Kommune
Vettweiß
Größe
113 kB
Datum
11.09.2017
Erstellt
01.09.17, 18:01
Aktualisiert
01.09.17, 18:01
Mitteilung (Kommunale Pflegeplanung im Kreis Düren;
hier: Jährliche Fortschreibung)

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Inhalt der Datei

Gemeinde Vettweiß Der Bürgermeister Vettweiß, den 02.08.2017 Dezernat: I Bearbeiter/in: Hassel, Karl-Heinz Tagesordnungspunkt: Vorlagennummer: V-104/2017 Mitteilung für den Ausschuss für Jugend, Schulwesen, Kultur, Sport und Soziales am 11.09.2017 - öffentlich - Kommunale Pflegeplanung im Kreis Düren; hier: Jährliche Fortschreibung Mitteilung: Der Kreis Düren hat im Jahr 2016 das Institut für Sozialforschung und Gesellschaftspolitik ISG, Köln, mit der Durchführung einer kommunalen Pflegeplanung gemäß den Bestimmungen des „Alten- und Pflegegesetzes NRW (APG)“ beauftragt. Der Bericht, der die Folgen des demographischen Wandels analysiert, die Unterstützungsbedarfe für die ältere Bevölkerung feststellt und die bestehenden Versorgungsangebote auf ihre Bedarfsgerechtigkeit hin überprüft, wurde Mitte 2016 fertiggestellt und dem Kreis Düren vorgelegt. Die kommunale Pflegeplanung umfasst eine kontinuierliche Fortschreibung, um das gesamte Versorgungssystem auch für die Zukunft bedarfsorientiert gestalten und verbessern zu können. Aus diesem Grund hat der Kreis Düren das ISG Institut mit der wissenschaftlichen Begleitung der Fortschreibung der kommunalen Pflegeplanung beauftragt. Der Jahresbericht 2017 zum Stand 31.12.2016 ist dieser Vorlage als Anlage 1 beigefügt. Die Versorgungslage in der Gemeinde Vettweiß ist auf den Seiten 46 und 47 beschrieben. Der Anlage 2 sind die zusammengestellten Ergebnisse des vg. Fortschreibungsberichts zu entnehmen. Die abschließende Empfehlung des ISG lautet, ambulante, teilstationäre und Wohnangebote weiter auszubauen; die stationäre Pflege hingegen durch eine verbindliche kommunale Pflegeplanung zu begrenzen. Der aktuelle Bericht wurde am 11.07.2017 durch das ISG in der kommunalen Konferenz „Alter und Pflege“ im Kreis Düren vorgestellt. Die Kreisverwaltung wird dem Vorschlag des ISG folgen und den politischen Gremien des Kreises Düren vorschlagen, eine verbindliche Bedarfsplanung für den stationären Bereich –mit Ausnahme eigenständiger Kurzzeitpflegeeinrichtungen- zu beschließen. Eine abschließende Entscheidung erfolgt voraussichtlich am 17.10.2017 im Kreistag.