Daten
Kommune
Vettweiß
Größe
113 kB
Datum
11.09.2017
Erstellt
01.09.17, 18:01
Aktualisiert
01.09.17, 18:01
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Vettweiß
Der Bürgermeister
Vettweiß, den 02.08.2017
Dezernat: I
Bearbeiter/in: Hassel, Karl-Heinz
Tagesordnungspunkt:
Vorlagennummer: V-104/2017
Mitteilung
für den
Ausschuss für Jugend, Schulwesen, Kultur, Sport und Soziales am
11.09.2017
- öffentlich -
Kommunale Pflegeplanung im Kreis Düren;
hier: Jährliche Fortschreibung
Mitteilung:
Der Kreis Düren hat im Jahr 2016 das Institut für Sozialforschung und Gesellschaftspolitik ISG, Köln, mit der Durchführung einer kommunalen Pflegeplanung gemäß den
Bestimmungen des „Alten- und Pflegegesetzes NRW (APG)“ beauftragt. Der Bericht,
der die Folgen des demographischen Wandels analysiert, die Unterstützungsbedarfe
für die ältere Bevölkerung feststellt und die bestehenden Versorgungsangebote auf
ihre Bedarfsgerechtigkeit hin überprüft, wurde Mitte 2016 fertiggestellt und dem Kreis
Düren vorgelegt. Die kommunale Pflegeplanung umfasst eine kontinuierliche Fortschreibung, um das gesamte Versorgungssystem auch für die Zukunft bedarfsorientiert gestalten und verbessern zu können.
Aus diesem Grund hat der Kreis Düren das ISG Institut mit der wissenschaftlichen
Begleitung der Fortschreibung der kommunalen Pflegeplanung beauftragt. Der
Jahresbericht 2017 zum Stand 31.12.2016 ist dieser Vorlage als Anlage 1 beigefügt.
Die Versorgungslage in der Gemeinde Vettweiß ist auf den Seiten 46 und 47
beschrieben.
Der Anlage 2 sind die zusammengestellten Ergebnisse des vg. Fortschreibungsberichts zu entnehmen. Die abschließende Empfehlung des ISG lautet, ambulante,
teilstationäre und Wohnangebote weiter auszubauen; die stationäre Pflege hingegen durch eine verbindliche kommunale Pflegeplanung zu begrenzen.
Der aktuelle Bericht wurde am 11.07.2017 durch das ISG in der kommunalen
Konferenz „Alter und Pflege“ im Kreis Düren vorgestellt. Die Kreisverwaltung wird
dem Vorschlag des ISG folgen und den politischen Gremien des Kreises Düren vorschlagen, eine verbindliche Bedarfsplanung für den stationären Bereich –mit
Ausnahme eigenständiger Kurzzeitpflegeeinrichtungen- zu beschließen. Eine abschließende Entscheidung erfolgt voraussichtlich am 17.10.2017 im Kreistag.