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Beschlussvorlage Stab (Fortführung der GründerRegion Aachen, Düren, Euskirchen und Heinsberg)

Daten

Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
68 kB
Datum
25.03.2009
Erstellt
23.01.09, 04:21
Aktualisiert
23.01.09, 04:21
Beschlussvorlage Stab (Fortführung der GründerRegion Aachen, Düren, Euskirchen und Heinsberg) Beschlussvorlage Stab (Fortführung der GründerRegion Aachen, Düren, Euskirchen und Heinsberg)

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Inhalt der Datei

Kreis Euskirchen Der Landrat V 503/2009 21.01.2009 Datum: Az.: 80/GS X Öffentliche Sitzung Nichtöffentliche Sitzung Beratungsfolge: Aussch.f.Wirtsch.Förd.,Tourismus u.Konvers.Vogels. 02.02.2009 Kreisausschuss 17.02.2009 Kreistag 25.03.2009 Fortführung der GründerRegion Aachen, Düren, Euskirchen und Heinsberg Sachbearbeiter/in: Herr Schäfer x Tel.: (02251) 15 113 Abt.: Stabsstelle 80 Die Vorlage berührt den Etat Die Vorlage berührt den Etat auf der Einnahmenseite Es entstehen Folgekosten – siehe anliegende Folgekostenberechnung x Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung Produkt: 571 05 gez. Hessenius Mittel stehen haushaltsrechtlich nicht zur Verfügung Mittel werden überplanmäßig bereitgestellt Produkt: Mittel werden außerplanmäßig bereitgestellt Produkt: Deckungsvorschlag: Minderausgabe bei Hst. Mehreinnahme bei Hst. sonst: Kreiskämmerer um um € € Beschlussempfehlung der Verwaltung: Der Kreistag beschließt a) die Fortführung und Beteiligung des Kreises Euskirchen an der Trägerkooperation GRAC bis 31.08.2011 b) die jährliche Beteiligung und Mittelbereitstellung in Höhe von 22.071,00 € und ermächtigt den Landrat zur Unterzeichnung der Kooperationsvereinbarung 2 Begründung: Der Kreis Euskirchen gehört gemäß der am 19.07.2004 geschlossenen Kooperationsvereinbarung als Träger der Initiative GründerRegion Aachen, Düren, Euskirchen, Heinsberg (kurz: GRAC) an. Die finanzielle Beteiligung des Kreises Euskirchen an der GRAC beläuft sich auf 22.071,00 € jährlich. Die Kooperationsvereinbarung endet zum 31.08.2009. Die Trägerorganisationen der GRAC, welche die Aktivitäten der GRAC gemäß der gültigen Kooperationsvereinbarung (Stand: 18.11.2004) unterstützen, schlagen nach eingehender Prüfung der Organisationsform und Verantwortlichkeiten sowie unter Einbeziehung der AC²-Projekte eine Verlängerung der Kooperationsvereinbarung um weitere zwei Jahre bis 31.08.2011 vor. Inhalte der Kooperationsvereinbarung: - Einbindung in Aktivitäten der Information, des Marketing und der Koordination - Umsetzung der Wettbewerbe AC² - gründen und wachsen - Gründungs- und Wachstumsunterstützung durch Beratungsleistungen - Bereitstellung personeller und räumlicher Kapazitäten Ergebnisse der Zusammenarbeit: Der Kreis Euskirchen profitiert von der Zusammenarbeit durch die Einbindung in das Beraternetzwerk und die Organisationsstrukturen der GRAC. Damit verbunden sind der regelmäßige Erfahrungsaustausch zwischen Vertretern der Trägereinrichtungen sowie die arbeitsteilige Organisation und Abwicklung von Beratertagen und Veranstaltungen sowie Herausgabe gemeinsamer Informationsbroschüren und PR-Maßnahmen. Infolgedessen hat die Kreisverwaltung eine erhebliche Stärkung ihrer Kompetenz im Bereich Gründungs- und Unternehmensorientierte Dienstleistungen erfahren. Dieses klassische Arbeitsfeld der Wirtschaftsförderung leistet einen wichtigen Beitrag zur Standortsicherung im Kreis Euskirchen. Finanzielle Auswirkungen: Die Beteiligung 2009 (bis 31.08.2009) an der GRAC ist im Haushalt 2009 bei Produkt 571 05 veranschlagt. Für eine weitere Beteiligung wären Mittel in Höhe von 22.071,00 € jährlich bereit zu stellen. gez. i.V. Poth Landrat Stabsstelle: Sachbearbeiter/in: Kreistagsbüro: ______________________ (Unterschrift) ______________________ (Unterschrift) ______________________ (Unterschrift)