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Vorlage (Zuschüsse an Musik-, Gesang- und sonstige Vereine)

Daten

Kommune
Vettweiß
Größe
177 kB
Datum
28.09.2017
Erstellt
04.09.17, 16:15
Aktualisiert
04.09.17, 16:15
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Inhalt der Datei

Gemeinde Vettweiß Der Bürgermeister Vettweiß, den 15.08.2017 Dezernat: S Bearbeiter/in: Müller, Albert Tagesordnungspunkt: Vorlagennummer: V-112/2017 Vorlage für den Haupt- und Finanzausschuss am 13.09.2017 Gemeinderat am 28.09.2017 - öffentlich - Zuschüsse an Musik-, Gesang- und sonstige Vereine Begründung: Entsprechend dem Vortrag in der Sitzung des Rates vom 8.12.2016 sollte das Zuschussthema zeitnah auf den Prüfstand gestellt werden. Nach Auffassung der Verwaltung sind die in 2008 beschlossenen Kriterien nach wir vor aktuell und anwendbar. Bezüglich der Grundförderungen werden keine Änderungen vorgeschlagen. Es könnten nur wenige Modifizierungen im Bereich der Jugendförderung vorgenommen werden. Im Bereich der Kinder- und Jugendzuschüsse an Karnevalsvereine wird ein Grundbetrag von 450 € angesetzt, der drei Tanzgruppen beinhaltet. Darüber hinaus wird für jede weitere Tanzgruppe ein Zuschussbetrag von 50 € gewährt. Anstatt in der Anzahl der Tanzgruppen sollte eher in der Anzahl der aktiven Kinder bis einschließlich 17 Jahre ein Kriterium gesehen werden. Der Grundbetrag könnte eine Förderung von bis zu 20 Kindern enthalten. Für jeweils weitere 10 Kinder könnte eine Aufstockung um jeweils 50 € erfolgen. Im Bereich der sonstigen Vereine könnte eine Modifizierung ebenfalls im Jugendbereich vorgenommen werden. Die Förderung beträgt bisher in jedem Fall 100 € (ein Kind oder 20), wo hingegen sie bei Karneval, Musik und Schützen abgestuft wird. Eine Anpassung an das Verfahren könnte sein, bis zu 20 Kinder mit 50 € zu fördern und bei mehr als 20 Kindern um 50 € zu erhöhen. In die beigefügten Listen wurden die Meldungen der Vereine eingearbeitet. Zusammenfassung: (Darstellung der vorhandenen Richtlinien, in fett die zuvor gemachten Vorschläge) Karneval Der Förderbetrag speziell für die Jugendarbeit beträgt 450 €. Er beinhaltet bis zu 3 Tanzgruppen. Auf Nachweis des Vereins wird pro weitere Tanzgruppe ein zusätzlicher Zuschuss von 50 € gewährt. (Vorschlag: … Er beinhaltet bis zu 20 in Garden, als Tanzpaar oder Tanzmariechen betreute Kinder und Jugendliche. Bei jeweils 10 weiteren Kindern gibt es jeweils weitere 50 €.) Musik Vereine, die Kinder ausbilden und betreuen, sollten eine zusätzliche Förderung von 50 € erhalten. Bei mehr als 10 Kindern gibt es weitere 50 €. Schützen Die Vereine, die Kinder betreuen, sollten eine zusätzliche Förderung in Höhe von 50 € erhalten. Bei mehr als 20 Kindern gibt es weitere 50 €. Sonstige Die Vereine, die Kinder betreuen, sollten eine zusätzliche Förderung in Höhe von 100 € erhalten. (Vorschlag: … sollten eine zusätzliche Förderung von 50 € erhalten. Bei mehr als 20 Kindern gibt es weitere 50€.) Die Verteilvorschläge nach altem Beschlussstand (Anlage 1) und nach dem angeführten Vorschlag (Anlage 2)sind beigefügt. Die Rechenbeispiele führen alle zu einer Restebildung. Um den Betrag aufzubrauchen, könnte der Energiezuschuss flexibel angegangen werden. Die Musterrechnungen sind als Anlagen 3 + 4 beigefügt. Von Seiten der Verwaltung wird ergänzend der Vorschlag gemacht, die Zuschüsse an die (Voll-)Verwalter von Liegenschaften (Interessengemeinschaften, Ortszusammenschlüsse von Vereinen, Fördergruppe 1) kritisch zu betrachten. Ohne Betrachtung der Liegenschaftsgröße sind alle mit dem Förderbetrag von 1.950 € bedacht. Bis auf die Gebäude: ehem. Schule Soller und ehem. Schule Jakobwüllesheim verfügen alle Verwaltervereine über größere Hallen. Man könnte die Überlegung anstellen, die beiden angeführten Liegenschaften mit dem Zuschuss der Kategorie 2 (sh. IG Frangenheim) zu bedenken, da die Kosten im Gegensatz zu den Hallenverwaltern höchstwahrscheinlich sehr differenzieren. Die dann eingesparten Mittel könnten über den flexiblen Energiezuschuss ausgeschüttet werden. Die Musterrechnung ohne flexiblen Energiezuschuss ist als Anlage 5 und die Rechnung mit angepasstem Energiezuschuss als Anlage 6 beigefügt. Der Vergleich aller in den Anlagen dargestellten Formen ist in einer weiteren Anlage 7 zusammengefasst. Beschlussvorschlag: Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Gemeinde Vettweiß nach der Musterrechnung gem. Anlage _____ der Vorlage. Die Zuschussrichtlinie ist entsprechend anzupassen. Auswirkungen auf den Haushalt: Keine Veränderung.