Daten
Kommune
Vettweiß
Größe
124 kB
Datum
28.09.2017
Erstellt
01.09.17, 18:01
Aktualisiert
01.09.17, 18:01
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Vettweiß
Der Bürgermeister
Vettweiß, den 25.08.2017
Dezernat: I
Bearbeiter/in: Hassel, Karl-Heinz
Tagesordnungspunkt:
Vorlagennummer: V-120/2017
Vorlage
für den
Ausschuss für Jugend, Schulwesen, Kultur, Sport und Soziales am
11.09.2017
Ausschuss für Bau, Planung, Umwelt, Verkehr und Wirtschaftsförderung
am 12.09.2017
Gemeinderat am 28.09.2017
- öffentlich -
Förderprogramm "Gute Schule 2020";
hier: Anpassung des verbindlichen Konzepts für das Jahr 2017
Begründung:
In der 18. Sitzung des Rates der Gemeinde Vettweiß am 16.02.2017 wurde
einstimmig für das Jahr 2017 ein 10 Punkte umfassender Maßnahmenkatalog als
„verbindliches Konzept“ beschlossen.
Bisher wurden hiervon folgende Maßnahmen abgeschlossen bzw. in Angriff
genommen:
-Anstricharbeiten im Schulgebäude Kelz
€ 13.915,15
-Sanierung der Schulsportanlage in Kelz einschließlich
der Erneuerung der Ballfanganlage
ca. € 65.000,00
-Anbringen von Absprungbalken an der Sprunggrube der
Schulsportanlage Vettweiß
€ 2.851,12
-Verbesserung des W-Lan-Empfangs im Schulgebäude
in Kelz. Die Kosten hierfür betrugen € 489,43 und wurden
-da nicht förderfähig über „Gute Schule 2020“- aus der Schulpauschale getragen.
Das Medienkonzept für die Grundschule Vettweiß wird nach einem im April diesen
Jahres erfolgten Informationsgespräch mit Vertreterinnen der Medienberatung NRW
zurzeit erstellt und nach Angaben der Schulleiterin bis zu den diesjährigen
Herbstferien vorliegen.
Die Anschaffung von 3 Beamern für Klassenräume am Standort Kelz wurde nach
Rücksprache mit der Schulleiterin in Hinblick auf die beabsichtigte Ausstattung der
Schule mit digitalen Medien zurückgestellt.
Aufgrund der noch nicht abgeschlossenen Planungen hinsichtlich der Nutzung der
Räume im Schulzentrum ab Beginn des Schuljahres 2018/2019 macht es mit Blick
auf die vermutlich in diesem Zusammenhang erforderlich werdenden Umbaumaßnahmen keinen Sinn, die Anstricharbeiten noch im Jahr 2017 durchführen zu lassen.
Gleiches gilt für die Beauftragung des Sonnenschutzes. Dieser sollte bis zur
abschließenden Nutzungsplanung zurückgestellt werden.
Somit sind vom Kreditkontingent 2017, welches Mitte August in Höhe von €
148.412,00 vereinnahmt wurde, bisher ca. € 81.850,00 verplant bzw. bereits
verausgabt worden. Hierbei ist zu beachten, dass die Schlussrechnungen für die
beiden ersten oben genannten Maßnahmen noch ausstehen.
Für 2017 stehen somit noch ca. € 66.500,00 zur Verfügung.
Die Verwaltung schlägt vor, die Anstrich- und Verdunkelungsmaßnahmen im
Schulgebäude in Vettweiß in das Jahr 2018 zu verschieben und die hierdurch frei
werdenden Finanzmittel für die Umsetzung anderer ausgewählter Maßnahmen
einzusetzen:
- Einbau von funkvernetzten Rauchmeldern in den Räumen der Grundschule
Kelz mit Installation einer Funk-Zentrale im Büro sowie Anbindung der
Rauchmelder an die schulische Läuteanlage
Kosten ca. € 3.500,00
- Erneuerung der Türen des Haupt- und des Nebeneingangs in der Grundschule Kelz; Ausführung als Notausgangstüren
Kosten ca. € 18.300,00
- Öffnung eines weiteren Fluchtweges im Bereich der beiden vorderen
Klassenräume des Grundschulgebäudes in Kelz einschließlich Anbringung
einer Metalltreppe im Außenbereich
geschätzt € 20.000,00
(eine Kostenermittlung durch ein Architekturbüro ist beauftragt)
Die hiernach für 2017 noch verbleibenden Finanzmittel in Höhe von ca. € 24.700,00
sollen für die notwendigen restlichen Pflasterarbeiten am Schulsportplatz und für
erste Maßnahmen der Schulhofneugestaltung in Vettweiß eingesetzt werden.
Die beiden nach 2018 verschobenen Maßnahmen binden Finanzmittel in Höhe von
ca. € 87.500,00, so dass aus dem Förderbetrag 2018 noch knapp € 61.000,00 zur
Verfügung stehen. Diese sollten für die Anschaffung von digitalen Medien und
weitere Maßnahmen der Schulhofneugestaltung eingesetzt werden.
Eine Änderung der Mittelverwendung im Jahr 2017 bedarf der Zustimmung der
NRW.Bank. Es wird daher vorgeschlagen, eine Änderung des Konzepts für 2017
unter dem Vorbehalt der Zustimmung durch die NRW.Bank zu beschließen.
Beschlussvorschlag:
Der Ausschuss für Jugend, Schulwesen, Kultur, Sport und Soziales / für Bau,
Planung, Umwelt, Verkehr und Wirtschaftsförderung empfiehlt dem Rat der
Gemeinde Vettweiß, das für 2017 im Zusammenhang mit dem Förderprogramm
„Gute Schule 2020“ am 16.02.2017 beschlossenen „verbindliche Konzept“
-vorbehaltlich der Zustimmung der NRW.Bank- dahingehend zu ändern, als dass die
darin enthaltenen Punkte 2 (für Vettweiß) und 10 erst im Jahr 2018 und stattdessen
die 3 vg. neuen Maßnahmen in 2017 umgesetzt werden sollen.