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Vorlage (Förderprogramm "Gute Schule 2020"; hier: Anpassung des verbindlichen Konzepts für das Jahr 2017)

Daten

Kommune
Vettweiß
Größe
124 kB
Datum
28.09.2017
Erstellt
01.09.17, 18:01
Aktualisiert
01.09.17, 18:01
Vorlage (Förderprogramm "Gute Schule 2020";
hier: Anpassung des verbindlichen Konzepts für das Jahr 2017) Vorlage (Förderprogramm "Gute Schule 2020";
hier: Anpassung des verbindlichen Konzepts für das Jahr 2017)

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Inhalt der Datei

Gemeinde Vettweiß Der Bürgermeister Vettweiß, den 25.08.2017 Dezernat: I Bearbeiter/in: Hassel, Karl-Heinz Tagesordnungspunkt: Vorlagennummer: V-120/2017 Vorlage für den Ausschuss für Jugend, Schulwesen, Kultur, Sport und Soziales am 11.09.2017 Ausschuss für Bau, Planung, Umwelt, Verkehr und Wirtschaftsförderung am 12.09.2017 Gemeinderat am 28.09.2017 - öffentlich - Förderprogramm "Gute Schule 2020"; hier: Anpassung des verbindlichen Konzepts für das Jahr 2017 Begründung: In der 18. Sitzung des Rates der Gemeinde Vettweiß am 16.02.2017 wurde einstimmig für das Jahr 2017 ein 10 Punkte umfassender Maßnahmenkatalog als „verbindliches Konzept“ beschlossen. Bisher wurden hiervon folgende Maßnahmen abgeschlossen bzw. in Angriff genommen: -Anstricharbeiten im Schulgebäude Kelz € 13.915,15 -Sanierung der Schulsportanlage in Kelz einschließlich der Erneuerung der Ballfanganlage ca. € 65.000,00 -Anbringen von Absprungbalken an der Sprunggrube der Schulsportanlage Vettweiß € 2.851,12 -Verbesserung des W-Lan-Empfangs im Schulgebäude in Kelz. Die Kosten hierfür betrugen € 489,43 und wurden -da nicht förderfähig über „Gute Schule 2020“- aus der Schulpauschale getragen. Das Medienkonzept für die Grundschule Vettweiß wird nach einem im April diesen Jahres erfolgten Informationsgespräch mit Vertreterinnen der Medienberatung NRW zurzeit erstellt und nach Angaben der Schulleiterin bis zu den diesjährigen Herbstferien vorliegen. Die Anschaffung von 3 Beamern für Klassenräume am Standort Kelz wurde nach Rücksprache mit der Schulleiterin in Hinblick auf die beabsichtigte Ausstattung der Schule mit digitalen Medien zurückgestellt. Aufgrund der noch nicht abgeschlossenen Planungen hinsichtlich der Nutzung der Räume im Schulzentrum ab Beginn des Schuljahres 2018/2019 macht es mit Blick auf die vermutlich in diesem Zusammenhang erforderlich werdenden Umbaumaßnahmen keinen Sinn, die Anstricharbeiten noch im Jahr 2017 durchführen zu lassen. Gleiches gilt für die Beauftragung des Sonnenschutzes. Dieser sollte bis zur abschließenden Nutzungsplanung zurückgestellt werden. Somit sind vom Kreditkontingent 2017, welches Mitte August in Höhe von € 148.412,00 vereinnahmt wurde, bisher ca. € 81.850,00 verplant bzw. bereits verausgabt worden. Hierbei ist zu beachten, dass die Schlussrechnungen für die beiden ersten oben genannten Maßnahmen noch ausstehen. Für 2017 stehen somit noch ca. € 66.500,00 zur Verfügung. Die Verwaltung schlägt vor, die Anstrich- und Verdunkelungsmaßnahmen im Schulgebäude in Vettweiß in das Jahr 2018 zu verschieben und die hierdurch frei werdenden Finanzmittel für die Umsetzung anderer ausgewählter Maßnahmen einzusetzen: - Einbau von funkvernetzten Rauchmeldern in den Räumen der Grundschule Kelz mit Installation einer Funk-Zentrale im Büro sowie Anbindung der Rauchmelder an die schulische Läuteanlage Kosten ca. € 3.500,00 - Erneuerung der Türen des Haupt- und des Nebeneingangs in der Grundschule Kelz; Ausführung als Notausgangstüren Kosten ca. € 18.300,00 - Öffnung eines weiteren Fluchtweges im Bereich der beiden vorderen Klassenräume des Grundschulgebäudes in Kelz einschließlich Anbringung einer Metalltreppe im Außenbereich geschätzt € 20.000,00 (eine Kostenermittlung durch ein Architekturbüro ist beauftragt) Die hiernach für 2017 noch verbleibenden Finanzmittel in Höhe von ca. € 24.700,00 sollen für die notwendigen restlichen Pflasterarbeiten am Schulsportplatz und für erste Maßnahmen der Schulhofneugestaltung in Vettweiß eingesetzt werden. Die beiden nach 2018 verschobenen Maßnahmen binden Finanzmittel in Höhe von ca. € 87.500,00, so dass aus dem Förderbetrag 2018 noch knapp € 61.000,00 zur Verfügung stehen. Diese sollten für die Anschaffung von digitalen Medien und weitere Maßnahmen der Schulhofneugestaltung eingesetzt werden. Eine Änderung der Mittelverwendung im Jahr 2017 bedarf der Zustimmung der NRW.Bank. Es wird daher vorgeschlagen, eine Änderung des Konzepts für 2017 unter dem Vorbehalt der Zustimmung durch die NRW.Bank zu beschließen. Beschlussvorschlag: Der Ausschuss für Jugend, Schulwesen, Kultur, Sport und Soziales / für Bau, Planung, Umwelt, Verkehr und Wirtschaftsförderung empfiehlt dem Rat der Gemeinde Vettweiß, das für 2017 im Zusammenhang mit dem Förderprogramm „Gute Schule 2020“ am 16.02.2017 beschlossenen „verbindliche Konzept“ -vorbehaltlich der Zustimmung der NRW.Bank- dahingehend zu ändern, als dass die darin enthaltenen Punkte 2 (für Vettweiß) und 10 erst im Jahr 2018 und stattdessen die 3 vg. neuen Maßnahmen in 2017 umgesetzt werden sollen.