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Mitteilung (Zuleitung des Jahresabschlusses für das Jahr 2015 gem. § 95 Abs. 3 GO NRW)

Daten

Kommune
Vettweiß
Größe
111 kB
Datum
13.07.2017
Erstellt
04.07.17, 18:00
Aktualisiert
04.07.17, 18:00
Mitteilung (Zuleitung des Jahresabschlusses für das Jahr 2015 gem. § 95 Abs. 3 GO NRW)

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Gemeinde Vettweiß Der Bürgermeister Vettweiß, den 30.06.2017 Dezernat: I Bearbeiter/in: Wirtz, Daniel Tagesordnungspunkt: Vorlagennummer: V-89/2017 Mitteilung für den Gemeinderat am 13.07.2017 - öffentlich - Zuleitung des Jahresabschlusses für das Jahr 2015 gem. § 95 Abs. 3 GO NRW Mitteilung: Der Entwurf des Jahresabschlusses 2015 ist zwischenzeitlich fertiggestellt. Das Jahresergebnis 2015 weist einen Jahresfehlbetrag in Höhe von 712.447,50 € aus. Im Haushaltsplan 2015 war ein Fehlbedarf in Höhe von 1.474.654,28€ eingeplant. Es ist somit im Vergleich zur Planung ein deutlich verbessertes Ergebnis (762.206,78€) zu verzeichnen. Der Vergleich zum Vorjahresergebnis (Fehlbetrag 1.853.880,84) ist noch deutlicher verbessert (1.141.433,34€) Der Jahresabschluss 2015 wird, wie vom Gemeinderat beschlossen, durch die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Müller & Kollegen geprüft. Gegebenenfalls kann sich das Ergebnis durch Erkenntnisse während der Prüfung noch verändern. Sobald der Prüfbericht vorliegt, wird dieser dem Rechnungsprüfungsausschuss zur Vorberatung und im Gemeinderat zur Beschlussfassung vorgelegt.