Daten
Kommune
Vettweiß
Größe
113 kB
Datum
07.12.2017
Erstellt
28.11.17, 18:01
Aktualisiert
28.11.17, 18:01
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Vettweiß
Der Bürgermeister
Vettweiß, den 27.11.2017
Dezernat: I
Bearbeiter/in: Wirtz, Daniel
Tagesordnungspunkt:
Vorlagennummer: V-183/2017
Mitteilung
für den
Gemeinderat am 07.12.2017
- öffentlich -
Mitteilung über Ermächtigungsübertragungen in das Haushaltsjahr 2017 und
über überplanmäßige und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen
im Haushaltsjahr 2016
Mitteilung:
Ermächtigungsübertragungen in das Haushaltsjahr 2017
Gemäß § 22 IV GemHVO ist dem Rat eine Übersicht der Ermächtigungen vorzulegen, sofern
diese aus einem Haushaltsjahr in das nächste übertragen werden.
Werden Ermächtigungen für Aufwendungen und Auszahlungen übertragen, so erhöhen sie
die entsprechenden Positionen im Haushaltsplan des folgenden Jahres.
Die Ermächtigungsübertragungen aus dem Haushaltsjahr 2016 in das Haushaltsjahr 2017
sind als Anlage beigefügt.
Insgesamt wurden im konsumtiven Bereich Aufwandsermächtigungen in Höhe von
31.502,41€ und Auszahlungsermächtigungen in Höhe von 31.502,41€ nach 2017
übertragen.
Im Investitionsbereich wurden Auszahlungsermächtigungen in Höhe von 520.277,35€ und
Einzahlungsermächtigungen in Höhe von 471.058,38€ übertragen.
Die Ermächtigungen sind größtenteils durch Aufträge/Beschluss gebunden, so dass sich die
Umsetzung auf das Jahresergebnis 2017 auswirkt.
Überplanmäßige und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen
Gemäß § 83 II GO NRW bedürfen erhebliche überplanmäßige und außerplanmäßige
Aufwendungen und Auszahlungen der vorherigen Zustimmung des Rates; im Übrigen sind
sie dem Rat zur Kenntnis zu bringen.
Anliegend beigefügt ist daher eine Übersicht der nicht erheblichen überplanmäßigen und
außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen im Haushaltsjahr 2016.
Auswirkungen auf den Haushalt: