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Vorlage (4. vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes Sievernich "Sv-2" (Zur alten Schule))

Daten

Kommune
Vettweiß
Größe
115 kB
Datum
13.07.2017
Erstellt
14.06.17, 18:00
Aktualisiert
14.06.17, 18:00
Vorlage (4. vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes Sievernich "Sv-2" (Zur alten Schule))

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Inhalt der Datei

Gemeinde Vettweiß Der Bürgermeister Vettweiß, den 08.06.2017 Dezernat: II Bearbeiter/in: Haußner, Sabrina Tagesordnungspunkt: Vorlagennummer: V-74/2017 Vorlage für den Ausschuss für Bau, Planung, Umwelt, Verkehr und Wirtschaftsförderung am 27.06.2017 Gemeinderat am 13.07.2017 - öffentlich - 4. vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes Sievernich "Sv-2" (Zur alten Schule) Begründung: Mit Vorsprache vom 01.06.2017 beantragt der Eigentümer des Grundstückes Gemarkung Sievernich, Flur 12, Parzelle 41 (groß 685 qm) eine Änderung des Bebauungsplanes Sievernich Nr. 2. Sein Grundstück liegt innerhalb der Grenzen des rechtskräftigen Bebauungsplanes Sievernich Nr. 2. Der Bebauungsplan weist jedoch für diesen Bereich wegen fehlender Baugrenze keine überbaubare Fläche aus. Dies war damals der Wille seines Vaters, der zum Zeitpunkt der Aufstellung des Bebauungsplanes, Eigentümer des Grundstückes war. Aufgrund dessen konnte das Grundstück damals nach Ausbau der Straße „Bahnhofsweg“ nicht zu Erschließungskosten herangezogen werden. Da er nunmehr das Grundstück gerne bebauen möchte, beantragt er eine Bebauungsplanänderung. Die Baugrenze soll für das Grundstück erweitert werden. Siehe beigefügter Lageplan. Er verpflichtet sich, die Erschließungskosten als freiwillige Leistung in Höhe von 7.863,56 € an die Gemeinde zu zahlen, sowie die gesamten Planungskosten zu übernehmen. Ihm ist bekannt, dass mit der Änderung des Bebauungsplanes auch noch der einmalige Kanalanschlussbeitrag in Höhe von 4.548,40 € (685 qm x 6,64 €) fällig wird. Alle Kosten werden mit Rechtskraft der Bebauungsplanänderung fällig. Unter den v.g. Bedingungen bestehen seitens der Verwaltung keine Bedenken gegen die Bebauungsplanänderung. Beschlussvorschlag: Der Ausschuss für Bau, Planung, Umwelt, Verkehr und Wirtschaftsförderung empfiehlt dem Rat der Gemeinde Vettweiß die 4. vereinfachte Änderung zu beschließen, die Baugrenze soll für das Grundstück Gemarkung Sievernich, Flur 12, Nr. 41 zu erweitern und das Verfahren gem. § 13 BauGB einzuleiten. Der Eigentümer des Grundstückes Gemarkung Sievernich, Flur 12, Nr. 41 verpflichtet sich, die Erschließungskosten als freiwillige Leistung in Höhe von 7.863,56 € an die Gemeinde zu zahlen, sowie die gesamten Planungskosten zu übernehmen. Alle Kosten werden mit Rechtskraft der Bebauungsplanänderung fällig. Auswirkungen auf den Haushalt: Keine