Daten
Kommune
Vettweiß
Größe
115 kB
Datum
13.07.2017
Erstellt
14.06.17, 18:00
Aktualisiert
14.06.17, 18:00
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Vettweiß
Der Bürgermeister
Vettweiß, den 08.06.2017
Dezernat: II
Bearbeiter/in: Haußner, Sabrina
Tagesordnungspunkt:
Vorlagennummer: V-74/2017
Vorlage
für den
Ausschuss für Bau, Planung, Umwelt, Verkehr und Wirtschaftsförderung
am 27.06.2017
Gemeinderat am 13.07.2017
- öffentlich -
4. vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes Sievernich "Sv-2" (Zur alten
Schule)
Begründung:
Mit Vorsprache vom 01.06.2017 beantragt der Eigentümer des Grundstückes Gemarkung Sievernich,
Flur 12, Parzelle 41 (groß 685 qm) eine Änderung des Bebauungsplanes Sievernich Nr. 2.
Sein Grundstück liegt innerhalb der Grenzen des rechtskräftigen Bebauungsplanes Sievernich Nr. 2.
Der Bebauungsplan weist jedoch für diesen Bereich wegen fehlender Baugrenze keine überbaubare
Fläche aus. Dies war damals der Wille seines Vaters, der zum Zeitpunkt der Aufstellung des
Bebauungsplanes, Eigentümer des Grundstückes war. Aufgrund dessen konnte das Grundstück
damals nach Ausbau der Straße „Bahnhofsweg“ nicht zu Erschließungskosten herangezogen werden.
Da er nunmehr das Grundstück gerne bebauen möchte, beantragt er eine Bebauungsplanänderung.
Die Baugrenze soll für das Grundstück erweitert werden. Siehe beigefügter Lageplan.
Er verpflichtet sich, die Erschließungskosten als freiwillige Leistung in Höhe von 7.863,56 € an die
Gemeinde zu zahlen, sowie die gesamten Planungskosten zu übernehmen. Ihm ist bekannt, dass mit
der Änderung des Bebauungsplanes auch noch der einmalige Kanalanschlussbeitrag in Höhe von
4.548,40 € (685 qm x 6,64 €) fällig wird. Alle Kosten werden mit Rechtskraft der
Bebauungsplanänderung fällig. Unter den v.g. Bedingungen bestehen seitens der Verwaltung keine
Bedenken gegen die Bebauungsplanänderung.
Beschlussvorschlag:
Der Ausschuss für Bau, Planung, Umwelt, Verkehr und Wirtschaftsförderung empfiehlt dem Rat der
Gemeinde Vettweiß die 4. vereinfachte Änderung zu beschließen, die Baugrenze soll für das
Grundstück Gemarkung Sievernich, Flur 12, Nr. 41 zu erweitern und das Verfahren gem. § 13 BauGB
einzuleiten.
Der Eigentümer des Grundstückes Gemarkung Sievernich, Flur 12, Nr. 41 verpflichtet sich, die
Erschließungskosten als freiwillige Leistung in Höhe von 7.863,56 € an die Gemeinde zu zahlen,
sowie die gesamten Planungskosten zu übernehmen. Alle Kosten werden mit Rechtskraft der
Bebauungsplanänderung fällig.
Auswirkungen auf den Haushalt:
Keine