Daten
Kommune
Vettweiß
Größe
120 kB
Datum
01.06.2017
Erstellt
09.05.17, 18:01
Aktualisiert
09.05.17, 18:01
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Vettweiß
Der Bürgermeister
Vettweiß, den 05.05.2017
Dezernat: I
Bearbeiter/in: Wirtz, Daniel
Tagesordnungspunkt:
Vorlagennummer: V-64/2017
Vorlage
für den
Haupt- und Finanzausschuss am 18.05.2017
Gemeinderat am 01.06.2017
- öffentlich -
Hebesätze 2017
Begründung:
Gemäß § 6 der Haushaltssatzung für das Jahr 2017 sind die Hebesätze für die Grundsteuer
A und B sowie für die Gewerbesteuer in einer Hebesatzsatzung festzusetzen.
Der Beschluss über die Festsetzung von Hebesätzen ist nach § 16 III Gewerbesteuergesetz
bzw. § 25 III Grundsteuergesetz bis zum 30. Juni eines Kalenderjahres mit Wirkung vom
Beginn des Kalenderjahres zu fassen.
Im Haushaltsplan 2016/2017 wurde von einer jährlichen Steigerung der Steuereinnahmen
bei Grundsteuer A und B von 5% ausgegangen, das entspricht einer Erhöhung der
Hebesätze um 16 Prozentpunkte bei Grundsteuer A auf 336% und um 25 Prozentpunkte bei
der Grundsteuer B auf 524%. Eine Erhöhung der Hebesätze für Gewerbesteuer ist laut
Haushaltsplan 2016/2017 erst ab 2022 vorgesehen.
Zusätzlich zur jährlichen Steigerung von 5% der Einnahmen aus Steuererhöhungen wurde
im Haushaltsplan 2016/2017 auch bei den Realsteuern mit den Steigerungsraten aus den
Orientierungsdaten gerechnet. Es zeigt sich jedoch, dass diese zusätzliche Steigerung der
Erträge bei der Grundsteuer A und B nicht zu realisieren ist. Im Jahr 2016 sind die Erträge
bei der Grundsteuer A um ca. 5.000€, bei der Grundsteuer B um ca. 24.500€ weniger als
geplant. Für 2017 werden unter Berücksichtigung der geplanten Anpassung der Hebesätze
etwa 18.500€ weniger Erträge bei der Grundsteuer A und 34.000€ weniger Erträge bei der
Grundsteuer B erwartet.
Um die im Haushaltsplan für 2017 geplanten Erträge dennoch zu erreichen, müsste die
Erhöhung der Hebesätze bei der Grundsteuer A nicht 5%, sondern 14,07% betragen. Der
Hebesatz für die Grundsteuer A wäre demnach um 45 Prozentpunkte auf 365% zu erhöhen.
Bei der Grundsteuer B wäre der Hebesatz anstelle der geplanten 5% um 7,22% zu erhöhen,
das entspricht 36 Prozentpunkten und einem Hebesatz von 535%.
Zum jetzigen Zeitpunkt stehen für das Jahr 2017 verschiedene weitere Abweichungen zum
Haushaltsplan fest. Die Schlüsselzuweisungen betragen rund 52.000 € weniger, die
Leistungen zum Familienausgleich 14.000€ mehr als geplant. Die Hebesätze der Kreis- und
Jugendamtsumlage wurden in der Sitzung des Kreistags am 30.03.2017 beschlossen,
danach beträgt die Kreisumlage 2017 ca. 94.500€ weniger als geplant, die
Jugendamtsumlage dagegen ca. 228.500€ mehr als geplant.
Zusätzlich zu den Ausfällen bei der Grundsteuer in Höhe von 52.000 € verschlechtert sich
das voraussichtliche Ergebnis 2017 daher insgesamt um ca. 172.000,-- €.
Nach derzeitigem Kenntnisstand ist zu erwarten, dass die Erträge bei der Gewerbesteuer
höher als geplant ausfallen. Die derzeitigen Erträge befinden sich in etwa auf dem Niveau
des Ergebnis 2016. Es ist allerdings noch nicht möglich, genau zu beziffern, wie hoch die
Mehrerträge sein werden. Die Gewerbesteuer-Erträge bestehen zu einem großen Teil aus
Vorauszahlungen, das heißt hier ergeben sich durch endgültige Veranlagungen in der Regel
noch Verschiebungen. In welchem Umfang dies erfolgt, ist allerdings nicht vorhersagbar. Bei
vorsichtigen Schätzungen kann aber davon ausgegangen werden, dass die Erträge bei der
Gewerbesteuer in Höhe des Vorjahresergebnisses ausfallen. In diesem Fall wäre hier mit
Mehrerträgen gegenüber der Planung in Höhe von etwa 350.000 € zu rechnen.
Somit sollte sich die Verschlechterung des voraussichtlichen Ergebnisses 2017 durch die
Mehrerträge bei der Gewerbesteuer ausgleichen lassen. Von einer weiteren Erhöhung der
Steuersätze über die geplante Anpassung hinaus kann abgesehen werden. Die Entwicklung
der Erträge für die Folgejahre bei der Grundsteuer A und B wird im Rahmen der nächsten
Haushaltsplanung neu berechnet.
Es wird daher seitens der Verwaltung empfohlen, die Hebesätze für die Grundsteuer A und B
entsprechend der Vorgaben aus dem fortgeschriebenen Haushaltssicherungskonzept um
jeweils 5 % anzuheben. Dies ergibt bei der Grundsteuer A einen Hebesatz von 336% und bei
der Grundsteuer B einen Hebesatz von 524%. Der Hebesatz für die Gewerbesteuer bleibt
unverändert bei 449%.
Beschlussvorschlag:
Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat, die anliegende Hebesatzsatzung zu
beschließen.
Auswirkungen auf den Haushalt: