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Vorlage (Hebesätze 2017)

Daten

Kommune
Vettweiß
Größe
120 kB
Datum
01.06.2017
Erstellt
09.05.17, 18:01
Aktualisiert
09.05.17, 18:01
Vorlage (Hebesätze 2017) Vorlage (Hebesätze 2017)

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Gemeinde Vettweiß Der Bürgermeister Vettweiß, den 05.05.2017 Dezernat: I Bearbeiter/in: Wirtz, Daniel Tagesordnungspunkt: Vorlagennummer: V-64/2017 Vorlage für den Haupt- und Finanzausschuss am 18.05.2017 Gemeinderat am 01.06.2017 - öffentlich - Hebesätze 2017 Begründung: Gemäß § 6 der Haushaltssatzung für das Jahr 2017 sind die Hebesätze für die Grundsteuer A und B sowie für die Gewerbesteuer in einer Hebesatzsatzung festzusetzen. Der Beschluss über die Festsetzung von Hebesätzen ist nach § 16 III Gewerbesteuergesetz bzw. § 25 III Grundsteuergesetz bis zum 30. Juni eines Kalenderjahres mit Wirkung vom Beginn des Kalenderjahres zu fassen. Im Haushaltsplan 2016/2017 wurde von einer jährlichen Steigerung der Steuereinnahmen bei Grundsteuer A und B von 5% ausgegangen, das entspricht einer Erhöhung der Hebesätze um 16 Prozentpunkte bei Grundsteuer A auf 336% und um 25 Prozentpunkte bei der Grundsteuer B auf 524%. Eine Erhöhung der Hebesätze für Gewerbesteuer ist laut Haushaltsplan 2016/2017 erst ab 2022 vorgesehen. Zusätzlich zur jährlichen Steigerung von 5% der Einnahmen aus Steuererhöhungen wurde im Haushaltsplan 2016/2017 auch bei den Realsteuern mit den Steigerungsraten aus den Orientierungsdaten gerechnet. Es zeigt sich jedoch, dass diese zusätzliche Steigerung der Erträge bei der Grundsteuer A und B nicht zu realisieren ist. Im Jahr 2016 sind die Erträge bei der Grundsteuer A um ca. 5.000€, bei der Grundsteuer B um ca. 24.500€ weniger als geplant. Für 2017 werden unter Berücksichtigung der geplanten Anpassung der Hebesätze etwa 18.500€ weniger Erträge bei der Grundsteuer A und 34.000€ weniger Erträge bei der Grundsteuer B erwartet. Um die im Haushaltsplan für 2017 geplanten Erträge dennoch zu erreichen, müsste die Erhöhung der Hebesätze bei der Grundsteuer A nicht 5%, sondern 14,07% betragen. Der Hebesatz für die Grundsteuer A wäre demnach um 45 Prozentpunkte auf 365% zu erhöhen. Bei der Grundsteuer B wäre der Hebesatz anstelle der geplanten 5% um 7,22% zu erhöhen, das entspricht 36 Prozentpunkten und einem Hebesatz von 535%. Zum jetzigen Zeitpunkt stehen für das Jahr 2017 verschiedene weitere Abweichungen zum Haushaltsplan fest. Die Schlüsselzuweisungen betragen rund 52.000 € weniger, die Leistungen zum Familienausgleich 14.000€ mehr als geplant. Die Hebesätze der Kreis- und Jugendamtsumlage wurden in der Sitzung des Kreistags am 30.03.2017 beschlossen, danach beträgt die Kreisumlage 2017 ca. 94.500€ weniger als geplant, die Jugendamtsumlage dagegen ca. 228.500€ mehr als geplant. Zusätzlich zu den Ausfällen bei der Grundsteuer in Höhe von 52.000 € verschlechtert sich das voraussichtliche Ergebnis 2017 daher insgesamt um ca. 172.000,-- €. Nach derzeitigem Kenntnisstand ist zu erwarten, dass die Erträge bei der Gewerbesteuer höher als geplant ausfallen. Die derzeitigen Erträge befinden sich in etwa auf dem Niveau des Ergebnis 2016. Es ist allerdings noch nicht möglich, genau zu beziffern, wie hoch die Mehrerträge sein werden. Die Gewerbesteuer-Erträge bestehen zu einem großen Teil aus Vorauszahlungen, das heißt hier ergeben sich durch endgültige Veranlagungen in der Regel noch Verschiebungen. In welchem Umfang dies erfolgt, ist allerdings nicht vorhersagbar. Bei vorsichtigen Schätzungen kann aber davon ausgegangen werden, dass die Erträge bei der Gewerbesteuer in Höhe des Vorjahresergebnisses ausfallen. In diesem Fall wäre hier mit Mehrerträgen gegenüber der Planung in Höhe von etwa 350.000 € zu rechnen. Somit sollte sich die Verschlechterung des voraussichtlichen Ergebnisses 2017 durch die Mehrerträge bei der Gewerbesteuer ausgleichen lassen. Von einer weiteren Erhöhung der Steuersätze über die geplante Anpassung hinaus kann abgesehen werden. Die Entwicklung der Erträge für die Folgejahre bei der Grundsteuer A und B wird im Rahmen der nächsten Haushaltsplanung neu berechnet. Es wird daher seitens der Verwaltung empfohlen, die Hebesätze für die Grundsteuer A und B entsprechend der Vorgaben aus dem fortgeschriebenen Haushaltssicherungskonzept um jeweils 5 % anzuheben. Dies ergibt bei der Grundsteuer A einen Hebesatz von 336% und bei der Grundsteuer B einen Hebesatz von 524%. Der Hebesatz für die Gewerbesteuer bleibt unverändert bei 449%. Beschlussvorschlag: Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat, die anliegende Hebesatzsatzung zu beschließen. Auswirkungen auf den Haushalt: