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Vorlage (Fortschreibung Brandschutzbedarfsplan 2016)

Daten

Kommune
Vettweiß
Größe
3,5 MB
Datum
07.07.2016
Erstellt
21.06.16, 14:40
Aktualisiert
21.06.16, 14:40

Inhalt der Datei

Brandschutzbedarfsplan der Gemeinde Vettweiß 1. Entwurf Stand 06/2016 Gemeinde Vettweiß Mitglied der LEADER Region 1. Entwurf Brandschutzbedarfsplan der Gemeinde Vettweiß – Stand 06/2016 – Projekt: Projektbearbeitung: In Abstimmung mit: – Seite 2 – Brandschutzbedarfsplan der Gemeinde Vettweiß Verwaltungsmitarbeiter Thomas Vlatten Dezernat II Gereonstraße 14 52391 Vettweiß Telefon: 02424/209211 E-Mail: tvlatten@vettweiss.de Wehrleitung der Freiwilligen Feuerwehr Vettweiß 1. Entwurf Brandschutzbedarfsplan der Gemeinde Vettweiß – Stand 06/2016 – Inhaltsverzeichnis 1. 2. 3. 4. Allgemeiner Teil 1.1 Vorwort 1.2 Darstellung der rechtlichen Grundlagen 1.3 Aufgaben der Gemeinde nach dem BHKG 1.4 Aufgaben der Freiwilligen Feuerwehr Vettweiß – Seite 3 – Seite 6 7 13 19 Schutzzieldefinition 2.1 Einleitung 2.2 Grundlagen zur Bewertung der Leistungsfähigkeit der Freiwilligen Feuerwehren im Regierungsbezirk Köln 2.3 Eintreffzeiten bei Brand- und Hilfeleistungseinsätzen 22 27 Ist-Struktur der Gemeinde Vettweiß 3.1 Die Gemeinde Vettweiß 3.2 Einwohnerzahl 3.3 Größe, Grenzen und Flächennutzung 3.4 Topographie 3.5 Verkehrsinfrastruktur 3.6 Öffentliche Infrastruktur 3.7 Risiken 3.8 Löschwasserversorgung 33 35 36 36 36 37 38 40 Die Freiwilligen Feuerwehr Vettweiß 4.1 Allgemeines, Organisation 4.2 Einzelbetrachtung der Löschgruppen - Standorte - Mitglieder - Fahrzeuge 4.3 Materielle Ausstattung und Ausrüstung 4.4 Jugendfeuerwehr 4.5 Ehrenabteilung 4.6 Aufwandsentschädigung und Zuschuss für die Kameradschaftspflege 4.7 Einsatzleitdienst 21 41 43 74 75 75 75 75 5. Schutzzielfestlegung 76 6. Zukunftssicherung 7.1 Mitgliederwerbung 7.2 Personelle- und Organisatorische Maßnahmen 7.3 Investitionsmaßnahmen 77 77 77 Fortschreibung 78 7. 1. Entwurf Brandschutzbedarfsplan der Gemeinde Vettweiß – Stand 06/2016 – – Seite 4 – Abkürzungen AGBF NW Arbeitsgemeinschaft der Leiter der Berufsfeuerwehren in Nordrhein-Westfalen BauO NRW Bauordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (Landesbauordnung) BF Berufsfeuerwehr BHKG Gesetz über den Brandschutz, die Hilfeleistung und den Katastrophenschutz (ab 01.01.2016) DIN Deutsche Industrienorm DRK Deutsches Rotes Kreuz ELW Einsatzleitwagen FB Fachbereich FF Freiwillige Feuerwehr FNP Flächennutzungsplan FP Feuerlöschkreiselpumpe FSHG Gesetz über den Feuerschutz und die Hilfeleistung (bis 31.12.2015) FwDV Feuerwehrdienstvorschrift FWGH Feuerwehrgerätehaus GSG Gefährliche Stoffe und Güter GW-G Gerätewagen Gefahrengut GW-Mess Gerätewagen Messtechnik GW-L Gerätewagen Logistik GW-Öl Gerätewagen Ölabwehr HLF Hilfeleistungslöschfahrzeug HuPF Herstellungs- und Prüfungsbeschreibung für eine universelle Feuerschutzkleidung 1. Entwurf Brandschutzbedarfsplan der Gemeinde Vettweiß – Stand 06/2016 – – Seite 5 – KBM Kreisbrandmeister LdF Leiter der Feuerwehr LF Löschfahrzeug LVO FF Verordnung über die Laufbahn der ehrenamtlichen Angehörigen der Freiwilligen Feuerwehr LVR Landschaftsverband Rheinland MTF/MTW Mannschaftstransportfahrzeug/-wagen OT Ortsteil RW Rüstwagen SLA Schlauchanhänger THW Bundesanstalt Technisches Hilfswerk TLF Tanklöschfahrzeug TS Tragkraftspritze TSA Tragkraftspritzenanhänger TSF Tragkraftspritzenfahrzeug TSF-W Tragkraftspritzenfahrzeug-Wasser UVV Unfallverhütungsvorschriften „Feuerwehr“ VV Verwaltungsvorschrift ZDG Gesetz über den Zivildienst der Kriegsdienstverweigerer (Zivildienstgesetz) ZSKG Zivilschutz- und Katastrophenschutzgesetz 1. Entwurf Brandschutzbedarfsplan der Gemeinde Vettweiß – Stand 06/2016 – – Seite 6 – 1. Allgemeiner Teil 1.1 Vorwort Das Feuerwehrwesen des Landes Nordrhein-Westfalen ist zum 01. Januar 2016 neu geregelt worden. Das „Gesetz über den Feuerschutz und die Hilfeleistung (FSHG)“ vom 10.02.1998 wurde durch das „Gesetz über den Brandschutz, die Hilfeleistung und den Katastrophenschutz (BHKG) abgelöst. Nach dem BHKG ist es Aufgabe der Gemeinde, für den Brandschutz und die Hilfeleistung eine den örtlichen Verhältnissen entsprechende leistungsfähige Feuerwehr als gemeindliche Einrichtung zu unterhalten. Weiterhin haben die Gemeinden unter Beteiligung ihrer Feuerwehr Brandschutzbedarfspläne und Pläne für den Einsatz der öffentlichen Feuerwehr aufzustellen umzusetzen und spätestens alle fünf Jahre fortzuschreiben. Die Kernpunkte des Brandschutzbedarfsplanes treffen Aussagen über: • • • • • das zu gewährende Sicherheitsniveau für die Bürger der Gemeinde Vettweiß (Schutzziel). den Standort und Wirkungsbereich der Feuerwachen bzw. Feuerwehrgerätehäuser, die Art und Anzahl der vorhandenen Fahrzeuge und Geräte die Zahl der in einer definierten Zeit zum Einsatzort zu gelangenden Einsatzkräfte, der Investitionen, Beschaffungen und Maßnahmen Die Bedarfsplanung dient der umfassenden und begründeten Information der Entscheidungsträger von Verwaltung und Politik hinsichtlich des Risikopotentials der Gemeinde Vettweiß, der Festlegung der Qualität der Gefahrenabwehr (Schutzzieldefinition) und der Organisation, Größe und Ausstattung einer Feuerwehr. Den politischen Entscheidungsträgern der Gemeinde Vettweiß bleibt es überlassen, welches Sicherheitsniveau die Freiwillige Feuerwehr Vettweiß für die Bürgerinnen und Bürger in der Gemeinde Vettweiß erreichen muss und mit welcher Qualität die Feuerwehr arbeiten soll. Für die Feuerwehren gilt die Verfügung der Bezirksregierung Köln vom 03.03.2012 „Grundlagen zur Bewertung der Leistungsfähigkeit der Freiwilligen Feuerwehren im Regierungsbezirk Köln.“ 1. Entwurf Brandschutzbedarfsplan der Gemeinde Vettweiß – Stand 06/2016 – – Seite 7 – 1.2 Rechtlichen Grundlagen 1. Gesetz zur Neuregelung des Brandschutzes, die Hlfeleistung und den Katastrophenschutz (BHKG) vom 17.12.2015 (GV. NRW. S. 886) 2. Gesetz über den Zivilschutz und die Katastrophenhilfe des Bundes Zivilschutz- und Katastrophenhilfegesetz – ZSKG vom 25.03.1997 (BGBl. I S. 726) 3. Bauordnung für das Land Nordrhein-Westfalen – Landesbauordnung – NRW) vom 01. März 2000 (GV.NRW.S. 256) (BauO 4. Weitere Erlasse Brandschutztechnische Ausstattung und Verhalten in Schulen bei Bränden gem. RdErl. d. Innenministeriums und des Ministeriums für Schule und Weiterbildung, – 222.2.02.02.02/79-48065/06 v. 19.05.2000 (MBl. NRW. S. 650) 5. Grundlagen zur Bewertung der Leistungsfähigkeit der Freiwilligen Feuerwehren im Regierungsbezirk Köln. Verfügung der Bezirksregierung Köln vom 03.02.2012 (AZ.: 022.001.002) 6. Feuerwehrdienstvorschriften (FwDV) 7. Unfallverhütungsvorschriften (UVV) 8. DVGV-Arbeitsblatt W 405. Bereitstellung von Löschwasser durch die öffentliche Trinkwasserversorgung 1.2.1 Gesetz über den Brandschutz, die Hilfeleistung und den Katastrophenschutz (BHKG) – Zitierung Auszugsweise – Teil 1 Ziel und Anwendungsbereich, Aufgaben und Träger §1 Ziel und Anwendungsbereich „Ziel dieses Gesetzes ist es, zum Schutz der Bevölkerung vorbeugende und abwehrende Maßnahmen zu gewährleisten 1. bei Brandgefahren (Brandschutz) 2. bei Unglücksfällen oder solchen öffentlichen Notständen, die durch Naturereignisse, Explosionen oder ähnliche Vorkommnisse verursacht werden (Hilfeleistung) und 3. bei Großeinsatzlagen und Katastrophen (Katastrophenschutz)“ 1. Entwurf Brandschutzbedarfsplan der Gemeinde Vettweiß – Stand 06/2016 – §2 – Seite 8 – Aufgabenträger „ Aufgabenträger sind 1. die Gemeinden für den Brandschutz und die Hilfeleistung, 2. die Kreise für den Brandschutz und die Hilfeleistung, soweit ein überörtlicher Bedarf besteht, 3. die Kreise und die kreisfreien Städte für den Katastrophenschutz und 4. das Land für die zentralen Aufgaben des Brandschutzes, der Hilfeleistung und des Katastrophenschutzes“ „ Die Gemeinden nehmen die Aufgaben nach diesem Gesetz als Pflichtaufgabe zur Erfüllung nach Weisung war.“ §3 Aufgabe der Gemeinden „ Für den Brandschutz und die Hilfeleistung unterhalten die Gemeinden den örtlichen Verhältnissen entsprechende leistungsfähige Feuerwehren als gemeindliche Einrichtung. Sie sind im Katastrophenschutz gemeinsam mit dem Kreis für die Warnung der Bevölkerung verantwortlich.“ „ Sie stellen eine den örtlichen Verhältnissen angemessene Löschwasserversorgung sicher. Stellt die Bauaufsichtsbehörde fest, das wegen einer erhöhten Brandlast oder Brandgefährdung eine besondere Löschwasserversorgung erforderlich ist, hat hierfür der Eigentümer/in, der Besitzer/in Sorge zu tragen.“ „ Die Gemeinden haben unter Beteiligung ihrer Feuerwehr Brandschutzbedarfspläne und Pläne für den Einsatz der öffentlichen Feuerwehr aufzustellen, umzusetzen und spätestens alle fünf Jahre fortzuschreiben.“ §4 Aufgaben der Kreise §5 Aufgaben des Landes Teil 2 Organisationen Kapitel 1: Feuerwehr §7 Arten „Feuerwehren im Sinne dieses Gesetzes sind öffentliche Feuerwehren (Berufsfeuerwehren, Freiwillige Feuerwehren, Pflichtfeuerwehren) und betriebliche Feuerwehren (Betriebsfeuerwehren, Werkfeuerwehren)“ „Freiwillige Feuerwehr ist die Feuerwehr der Gemeinde.“ §8 Berufsfeuerwehren 1. Entwurf Brandschutzbedarfsplan der Gemeinde Vettweiß – Stand 06/2016 – §9 – Seite 9 – Ehrenamtliche Angehörige der Feuerwehr „Die im Einsatzdienst tätigen Angehörigen der Freiwilligen Feuerwehr (Einsatzabteilung) sind freiwillig und ehrenamtlich im Dienst der Gemeinde tätig. Sie werden durch die Leiterin oder den Leiter der Feuerwehr aufgenommen, befördert und entlassen; die Leiterin oder der Leiter der Feuerwehr ist zugleich Vorgesetze oder Vorgesetzter.“ „Die Aufgabenträger des Brandschutzes fördern die Tätigkeit im Ehrenamt und widmen dem Ehrenamt zur Erhaltung einer leistungsfähigen Feuerwehr besondere Aufmerksamkeit.“ § 10 Hauptamtliche Kräfte der Freiwilligen Feuerwehr § 11 Leitung der Freiwilligen Feuerwehr „ Der Rat bestellt auf Vorschlag der Kreisbrandmeisterin oder des Kreisbrandmeister und nach Anhörung der Feuerwehr durch die Gemeinde, eine Leiterin oder einen Leiter der Feuerwehr und bis zu zwei Stellvertreterinnen oder Stellvertreter. Sie werden durch die Bürgermeisterin oder den Bürgermeister ernannt. Soweit die Leiterin oder der Leiter der Feuerwehr und ihre Stellvertreter ehrenamtlich tätig ist, sind sie in ein Ehrenbeamtenverhältnis auf Zeit zu berufen.“ § 13 Kinderfeuerwehren, Jugendfeuerwehren § 14 Pflichtfeuerwehr Kapitel 2: Katastrophenschutz Kapitel 3: Rechtstellung der ehrenamtlichen Angehörigen der Feuerwehren und Helferinnen und Helfer im Katastrophenschutz § 20 Dienstpflichten, Freistellung „Die ehrenamtlichen Angehörigen der Feuerwehr sind auf Anforderung hin zur Teilnahme am Einsatz-, Übungs-, Ausbildungs- und Fortbildungsdienst verpflichtet.“ „Den ehrenamtlichen Angehörigen der Feuerwehr dürfen aus ihrem Dienst in der Feuerwehr keine Nachteile im Arbeits- und Dienstverhältnis erwachsen.“ 1. Entwurf Brandschutzbedarfsplan der Gemeinde Vettweiß – Stand 06/2016 – § 21 – Seite 10 – Lohnfortzahlung, Verdienstausfall „Die Arbeitgeberinnen, Arbeitgeber oder Dienstherren ehrenamtlicher Angehöriger der Feuerwehr sind verpflichtet Arbeitsentgelte oder Dienstbezüge einschließlich aller Nebenleistungen und Zulagen fortzuzahlen. Den privaten Arbeitgeberinnen und Arbeitgebern werden die Beträge auf Antrag durch die Gemeinde ersetzt.“ § 22 Auslagenersatz, Aufwandsentschädigung, Ersatz von Schäden „Ehrenamtliche Angehörige der Feuerwehr, die regelmäßig über das übliche Maß hinaus Feuerwehrdienst leisten, können anstelle eines Auslagenersatzes eine Aufwandsentschädigung von der Gemeinde erhalten.“ Teil 3 Gesundheitswesen Teil 4 Einrichtungen, vorbeugende und vorbereitende Maßnahmen Kapitel 1: Vorbeugender Brandschutz § 27 Brandsicherheitswachen „Veranstaltungen, bei denen eine erhöhte Brandgefahr besteht und bei Ausbruch eines Brandes eine große Anzahl von Personen gefährdet ist, sind der Gemeinde rechtzeitig anzuzeigen. Die Gemeinde entscheidet drüber, ob eine Brandsicherheitswache erforderlich ist. Sie kann bei Bedarf Auflagen erteilen.“ „Ist die Veranstalterin oder der Veranstalter in der Lage, eine den Anforderungen genügende Brandsicherheitswache zu stellen, hat die Gemeinde ihr oder ihm diese Aufgaben zu übertragen.“ Kapitel 2: Einrichtungen und vorbereitende Maßnahmen für Schadens- und Großeinsatzlagen sowie Katastrophen § 28 Einheitliche Leitstelle für den Brandschutz, die Hilfeleistung, den Katastrophenschutz und den Rettungsdienst „Die Gemeinden veranlassen die Einrichtung des Notrufs 112 und gewährleisten die Alarmierung der Einsatzkräfte.“ 1. Entwurf Brandschutzbedarfsplan der Gemeinde Vettweiß – Stand 06/2016 – § 32 – Seite 11 – Ausbildung, Fortbildung und Übungen „Die Gemeinden führen die Grundausbildung der Angehörigen öffentlicher Feuerwehren durch und bilden diese fort. Die weitergehende Aus- und Fortbildung der Angehörigen öffentlicher Feuerwehren obliegt den Kreisen und kreisfreien Städten. Die Führungsausbildung und –fortbildung sowie die Vermittlung spezieller Fachkenntnisse erfolgt durch die zentrale Ausund Fortbildungsstätte des Landes.“ Teil 5 Durchführung der Abwehrmaßnahmen Kapitel 1: Einsatzleitung § 33 Einsatzleitung „Die zur Erfüllung der Aufgaben nach diesem Gesetz erforderlichen Abwehrmaßnahmen werden von der durch die Gemeinde bestellten Einsatzleiterin oder Einsatzleiter geleitet.“ Kapitel 2: Krisenmanagement Kapitel 3: Überörtliche Hilfeleistung Teil 6 Rechte und Pflichten der Bevölkerung Teil 7 Kosten § 50 Kostenträger „Die Gemeinden und Kreis haben die Kosten für die ihnen nach diesem Gesetz obliegenden oder übernommenen Aufgaben zu tragen.“ „Das Land leistet Zuschüsse zu den Kosten des Brandschutzes der Gemeinden und Kreis.“ „Das Aufkommen aus der Feuerschutzsteuer ist nur für den Brandschutz und die übrigen Aufgaben dieses Gesetzes zu verwenden.“ § 52 Kostenersatz „Die Einsätze im Rahmen der den Gemeinden und Kreisen nach diesem Gesetz obliegenden Aufgaben sind unentgeltlich. Für bestimmte Einsätze kann allerdings ein Kostenersatz verlangt werden.“ 1. Entwurf Brandschutzbedarfsplan der Gemeinde Vettweiß – Stand 06/2016 – – Seite 12 – Teil 8 Aufsicht § 53 Aufsichtsbehörden „Aufsichtsbehörde für die kreisangehörigen Gemeinden ist die Landrätin oder der Landrat als untere staatliche Verwaltungsbehörde.“ Teil 9 Übergangs- und Schlussvorschriften 1.2.2 Zivilschutz- und Katastrophenhilfegesetz (ZSKG) - Zitierung Auszugsweise – §1 Aufgaben des Zivilschutzes „Schutz der Bevölkerung, ihrer Wohnung und Arbeitsstätten usw. durch nichtmilitärische Maßnahmen vor Kriegseinwirkungen sowie Beseitigung oder Milderung der Folgen. Zum Zivilschutz gehören insbesondere 1. der Selbstschutz, 2. die Warnung der Bevölkerung, 3. der Katastrophenschutz. §2 Auftragsverwaltung §5 Selbstschutz „Den Gemeinden obliegt der Aufbau, die Förderung und die Leitung des Selbstschutzes der Bevölkerung sowie der Behörden und Betriebe“ §6 Warnung der Bevölkerung § 11 Einbeziehung des Katastrophenschutzes „Nach Landesrecht mitwirkende Einheiten und Einrichtungen nehmen auch die Aufgaben zum Schutz der Bevölkerung vor den besonderen Gefahren und Schäden, die im Verteidigungsfall drohen, wahr.“ § 13 Ausstattung Der Bund ergänzt die Ausstattung des Katastrophenschutzes in den Aufgabenbereichen Brandschutz, ABC-Schutz usw. § 15 Aufgaben der Katastrophenschutzbehörde 1. Entwurf Brandschutzbedarfsplan der Gemeinde Vettweiß – Stand 06/2016 – – Seite 13 – 1.2.3 Landesbauordnung - Zitierung Auszugsweise – § 54 Bauliche Anlagen und Räume besonderer Art und Nutzung „Besondere Anforderungen oder Erleichterungen für bauliche Anlagen und Räume besonderer Art oder Nutzung können gestellt werden.“ „Anforderungen oder Erleichterungen können sich u.a. Erstrecken auf Brandschutzeinrichtungen und Brandschutzvorkehrungen.“ „Die vor genannten Vorschriften gelten u. a. für Hochhäuser, Kirchen und Versammlungsstätten.“ § 72 Behandlung des Bauantrages „Bescheinigungen von staatlich anerkannten Sachverständigen … Im Hinblick auf … den Brandschutz einer baulichen Anlage sind Bescheinigungen über die Prüfung der entsprechenden Nachweis und Bauvorlagen erforderlich“ 1.3 Aufgaben der Gemeinden nach dem BHKG Am 1. Januar 2016 ist das Gesetz über den Brandschutz, die Hilfeleistung und den Katastrophenschutz (BHKG) in Kraft getreten und löst das bis dahin geltende Feuerschutzhilfeleistungsgesetz (FSHG) ab. Durch das BHKG wurden die rechtlichen Grundlagen im Brand- und Katastrophenschutz in Nordrhein-Westfalen grundlegend überarbeitet. Mit dem neuen BHKG werden drei wichtige neue Ziele verfolgt. Es soll das Ehrenamt gestärkt, der Katastrophenschutz hervorgehoben und die Strukturen im Feuerwehrwesen modernisiert werden. Ehrenamt stärken Die Feuerwehr und der Katastrophenschutz in Nordrhein-Westfalen werden zum überwiegenden Teil von ehrenamtlichen Mitgliedern getragen. Damit dies auch in Zukunft der Fall ist, soll das neue Gesetz das Ehrenamt stärken. Nur dadurch können in einer immer älter werdenden Gesellschaft und in der Konkurrenz mit den vielen anderen attraktiven Freizeitangeboten auch zukünftig genügend Freiwillige für diese wichtigen Ehrenämter gewonnen werden. Entsprechende Regelungen hierzu wurden u.a. in den §§ 9, 13 und 21 BHKG getroffen. Katastrophenschutz hervorheben Im FSHG gab es den Begriff Katastrophe gar nicht, weil man noch in den 1990iger Jahre davon ausging, dass unsere weit entwickelte moderne Gesellschaft vor Katastrophen verschont bleibt. Inzwischen haben wir aber erste Auswirkungen des Klimawandels erlebt, im Münsterland im Winter 2005 beim Stromausfall aufgrund des Schneechaos und im Jahr 2014 bei einem Starkregenereignis sowie im gesamten Bundesland im Jahr 2014 durch den Sturm Ela. 1. Entwurf Brandschutzbedarfsplan der Gemeinde Vettweiß – Stand 06/2016 – – Seite 14 – Auch die Atomkatastrophe von Fukuschima in Japan hat gezeigt, dass hoch entwickelte Technologien erhebliche Gefahren bergen können. Vor diesem Hintergrund schenkt das BHKG einer guten Vorbereitung auf große Einsatzlagen und Katastrophen besondere Bedeutung, indem in § 1 Abs. 2 Nr. 2 BHKG der Begriff der Katastrophe wieder in das Gesetz eingeführt wurde. In den §§ 3, 4, 5 und 35 BHKG wurden u.a. entsprechende gesetzliche Bestimmungen eingebaut. Strukturen aktualisieren In den letzten 15 Jahren sind die gesetzlichen Grundlagen weitgehend unverändert geblieben. Es hat sich gezeigt, dass auch die gesetzlichen Strukturen des Brand- und Katastrophenschutz an der einen oder anderen Stelle verbessert werden müssen. Dazu wurden vor allem folgende Regelungen in das BHKG aufgenommen: - vorgegebene Qualifikationen für konkrete Aufgaben (u.a. § 12 und § 26 BHKG) - Einführung der Möglichkeit von Betriebsfeuerwehren (§ 15 BHKG) - Beschäftigte der Gemeinden, die Brandverhütungsschauen durchführen (§ 26 BHKG) - Möglichkeit zur Bestellung hauptamtlicher Kreisbrandmeister(innen) (§ 12 BHKG) - Klare Befugnisse der Einsatzleitung (§ 34 BHKG) 1.3.1 Aufgabe zur Erfüllung nach Weisung Gemäß § 2 (2) BHKG nehmen die Gemeinden und Kreise die Aufgaben nach diesem Gesetz als Pflichtaufgabe zur Erfüllung nach Weisung wahr. Das „Ob“ der Aufgabenwahrnehmung ist für die Gemeinden und Kreise für ihre jeweiligen Aufgabenbereiche - § 2 (1) BHKG - somit zwingend vorgegeben. Über das „Wie“, also über die Art und Weise wie die Aufgaben erfüllt werden sollen(z.B. Organisation, Ausstattung, etc. der örtlichen Feuerwehr) , können die Gemeinden und Kreise nach pflichtgemäßen Ermessen selbst entscheiden. 1.3.2 Unterhaltung einer leistungsfähigen Feuerwehr Durch das BHKG werden die Gemeinden verpflichtet für den Brandschutz und die Hilfeleistung den örtlichen Verhältnissen entsprechende leistungsfähige Feuerwehren als gemeindliche Einrichtung zu unterhalten. Weiterhin sind sie im Katastrophenschutz und bei dessen Umsetzung zur landesweiten Hilfe verpflichtet. Gemeinsam mit dem Kreis sind sie im Katastrophenschutz für die Warnung der Bevölkerung verantwortlich. Personalaufstellung: Hinsichtlich der personellen Aufstellung der Feuerwehren sind keine Vorschriften bzw. Richtlinien vorhanden. Es obliegt daher jeder Gemeinde selbst, in eigener Zuständigkeit hierüber zu entscheiden. Eine Einschränkung dieser Befugnis besteht lediglich durch die Pflicht, die Feuerwehr in personeller Hinsicht so aufzustellen, dass das örtlich vorhandene Gefährdungspotenzial bewältigt werden kann. Die personelle Zusammenstellung von Löschgruppen und Löschzügen wird jedoch in den Feuerwehrdienstvorschriften „FwDV 3“ des Landes NRW sowie in der Verfügung der Bezirksregierung Köln „Grundlagen zur Bewertung der Leistungsfähigkeit der Freiwilligen Feuerwehren im Regierungsbezirk Köln“ vom 03.02.2012 beschrieben. 1. Entwurf Brandschutzbedarfsplan der Gemeinde Vettweiß – Stand 06/2016 – – Seite 15 – Folglich lastet auch die volle Verantwortung auf den Kommunen. Sie müssen – wie dies hier im Brandschutzbedarfsplan vorgenommen wird – Schutzziele definieren und dafür Sorge tragen, dass durch die Größe der Feuerwehr diese Ziele realisiert werden können. Jedoch beschränkt sich die Personalaufstellung nicht nur auf die Größenordnung, sondern ebenso auf die Aus- und Fortbildung der einzelnen Feuerwehrmitglieder. Die Gemeinde muss entsprechend der geforderten Leistungsfähigkeit ihren Feuerwehrangehörigen Aus- und Fortbildungsmaßnahmen ermöglichen. Materielle Ausstattung: Die Gemeinden haben des Weiteren die Pflicht, ihren Feuerwehren eine den Anforderungen gerecht werdende materielle Ausstattung bereitzustellen. Unter materieller Ausstattung werden die persönliche Ausrüstung der Feuerwehrmitglieder, die Feuerwehrhäuser der einzelnen Löschgruppen, feuerwehrtechnische Gerätschaften, das Alarm- und Meldesystem der Kommune sowie die Feuerwehrfahrzeuge zusammengefasst. Bei dieser Ausrüstung der Feuerwehr ist den Gemeinden ein gewisser „Beurteilungsspielraum“ einzugestehen. Aufgrund der unterschiedlichen Größe der Gemeinden, der Unterschiede bei den vorhandenen Gefahrenpotenzialen und der unterschiedlichen finanziellen Möglichkeiten ist eine allgemein verbindliche Festlegung der notwendigen Ausrüstungsgegenstände nicht möglich. Somit hat jede Gemeinde in Eigenverantwortlichkeit abzuwägen, inwieweit sie dem Bedarf an Ausstattung mit ihren finanziellen Mitteln nachkommen kann, ohne die notwendigen Sicherheitsvorkehrungen zu vernachlässigen. Trotz des beschriebenen Beurteilungsspielraumes bestehen weiterhin Vorschriften, die die Gemeinden hinsichtlich der materiellen Ausstattung zu berücksichtigen haben. Die persönliche Ausrüstung der Feuerwehrangehörigen muss insbesondere den Unfallverhütungsvorschriften und den Feuerwehr-Dienstvorschriften genügen. Auch für sämtliche feuerwehrspezifischen Gerätschaften und Fahrzeuge existieren Normvorschriften, um die geforderte Sicherheit zu gewährleisten. Unterhaltung der Feuerwehr: Die Gemeinden sind verpflichtet, ihre örtlichen Feuerwehren zu unterhalten. Die Feuerwehrmitglieder müssen ständig einsatzbereit und die Einsatzfähigkeit der Geräte muss gewährleistet sein. Hieraus ergibt sich die Pflicht der Kommunen, alle Maßnahmen durchzuführen, die der Aufrechterhaltung der Einsatzbereitschaft der Feuerwehren dienen. So sind die Gemeinden u.a. für die Aus- und Fortbildung der Feuerwehrmitglieder sowie für die Wartung und Pflege der Geräte und Fahrzeuge zuständig. 1.3.3 Löschwasserversorgung Da die Versorgung mit Löschwasser des Stadt- bzw. Gemeindegebietes die Basis für einen funktionierenden Brandschutz darstellt, müssen die Kommunen eine für ihre lokalen Verhältnisse angemessene Löschwasserversorgung sicherstellen. Die Ortschaften werden heutzutage mittels Hydranten aus den öffentlichen Wasserleitungen versorgt. 1. Entwurf Brandschutzbedarfsplan der Gemeinde Vettweiß – Stand 06/2016 – – Seite 16 – Stellt die Bauaufsichtsbehörde fest, dass im Einzelfall wegen einer erhöhten Brandlast oder Brandgefährdung eine besondere Löschwasserversorgung erforderlich ist, hat hierfür die Eigentümerin oder der Eigentümer, die Besitzerin oder der Besitzer oder ein sonstiger Nutzungsberechtigter Sorge zu tragen. 1.3.4 Aufgaben der Feuerwehr Der Aufgabenbereich der Feuerwehren in Deutschland ist relativ umfassend anzusehen. Von der originären Aufgabe, der Brandbekämpfung, reicht er über Tätigkeiten zum vorbeugenden Brandschutz bis hin zur technischem Hilfeleistung. Gerade in den letzten Jahren hat sich der Schwerpunkt der feuerwehrtechnischen Arbeit verlagert. Die Tätigkeiten im Bereich technische Hilfeleistung fordern die Feuerwehrangehörigen immer häufiger. Im Nachfolgenden sollen die einzelnen Teilbereiche der Aufgaben der Feuerwehren etwas näher erläutert werden. Präventiver Brandschutz Unter präventivem Brandschutz werden alle Maßnahmen zusammengefasst, die die Entstehung und Ausbreitung von Schadensfeuern im Voraus begrenzen und im Falle eines Brandes eine effiziente Brandbekämpfung sowie eine schnelle Menschenrettung ermöglichen. Hierunter fallen aber u. a. Öffentlichkeitsarbeit, Durchführung eines Tages der offenen Tür, Regelmäßige Kontrollen der Hydranten, Mitarbeit bei Brandschauen, Brandschutzerziehung und Brandschutzaufklärung. Baulicher Brandschutz: Heutzutage gewinnt die Feuerfestigkeit der Baumaterialien zunehmend an Bedeutung. Für das Brandverhalten bzw. die Feuerfestigkeit von Baustoffen und –teilen existieren mittlerweile Normen, die die Kontrollen erleichtern. Baulicher Brandschutz spiegelt sich auch in unserer Fluchtwegeplanung bei großen bzw. öffentlichen Bauvorhaben wieder. Grundlage für den baulichen Brandschutz ist in erster Linie die Landesbauordnung. Konstruktiver Brandschutz: In größeren bzw. in öffentlichen Gebäuden sind in aller Regel technische Anlagen installiert, die dem Brandschutz dienen. Hierzu zählen insbesondere Feuer- und Rauchmelder, jedoch auch spezieller Feuerschutztüren, Fluchtwegebeleuchtungen oder vor Ort installierte Handfeuerlöscher. Organisatorischer Brandschutz: Der für die Feuerwehren bedeutendste Aspekt stellt wahrscheinlich der organisatorische Brandschutz dar. Hierbei handelt es sich beispielsweise um die Bestellung von Brandschutzbeauftragten oder die Erstellung von Alarmplänen. Ferner wird zum organisatorischen Brandschutz aber auch das Schulen im Umgang mit brennbaren Stoffen gezählt. 1. Entwurf Brandschutzbedarfsplan der Gemeinde Vettweiß – Stand 06/2016 – – Seite 17 – 1.3.5 Brandbekämpfung Die Bekämpfung von Bränden ist die originäre und zugleich auch bekannteste Tätigkeit der Feuerwehr. Allerdings sind Brandeinsätze durch den präventiven Brandschutz weniger geworden. Durch technische Fortschritte sind insbesondere Baumaterialien lange nicht mehr so empfänglich für Brände wie vor Jahren. Durch gezielte Maßnahmen im vorbeugenden Brandschutz wird die Bevölkerung besser auch etwaige Brandausbrüche vorbereitet. Bei der Brandbekämpfung wird zwischen verschiedenen Löschverfahren unterschieden. Im Einzelnen sind dies: Entfernung des brennbaren Stoffes Abkühlung und Erstickung Das Entfernen des brennbaren Stoffes wird beispielsweise oft bei Waldbränden angewandt, indem Schneisen angelegt werden. Das am häufigsten angewandte Löschverfahren ist wohl die Abkühlung durch Wasser, dem eventuell noch ein Tensid zugesetzt wird. Vielfach ist auch die Erstickung von Nutzen. Hierbei wird dem Feuer der Sauerstoff entzogen. Dies erfolgt z.B. durch einfaches Abdecken mit einer Decke oder durch Überziehen einer luftundurchlässigen Schicht (Schaum etc.). Als typische Situation, in der die Feuerwehren zur Brandbekämpfung ausrücken, ist der Zimmerbrand zu bezeichnen. Für die Feuerwehrangehörigen ergeben sich hierbei zwei unterschiedliche Möglichkeiten zur Vorgehensweise, da bei der Menschenrettung auf zwei verschiedenen Wegen gleichzeitig vorgegangen werden muss. Die Entscheidung, ob entweder ein Innen- oder ein Außenangriff vorgenommen wird, trifft der jeweilige Einsatzleiter der Feuerwehr. Außenangriff: Bei einem Außenangriff findet die Brandbekämpfung statt, indem Löschmittel durch Gebäudeöffnungen in das Innere eines Gebäudes gespritzt werden. Außenangriffe sollen nach Möglichkeit vermieden werden, da sie im Allgemeinen im Vergleich zu Innenangriffen als weniger effektiv angesehen werden. Jedoch ergibt sich gerade bei weniger personalstarken Feuerwehren öfter die Problematik, dass ein personalintensiver Innenangriff nicht getätigt werden kann. Innenangriff: Innenangriffe werden auch als Regelangriffe bezeichnet, da sich hier das Standardvorgehen der Feuerwehren in der Brandbekämpfung widerspiegelt. Hierbei dringen die Feuerwehrangehörigen mit Atemschutzgeräten in das brennende Gebäude ein, um den Brand gezielt, vor allen Dingen effektiv zu bekämpfen. Für die Feuerwehrangehörigen stellt der Innenangriff zugleich aber auch die risikostärkste Maßnahme dar. Daher ist bei der Menschenrettung, wie bereits erwähnt, auf zwei verschiedenen Wegen gleichzeitig vorzugehen. 1. Entwurf Brandschutzbedarfsplan der Gemeinde Vettweiß – Stand 06/2016 – – Seite 18 – 1.3.6 Technische Hilfeleistung Die Technische Hilfeleistung umfasst alle Maßnahmen zur Abwehr von Gefahren für Leben, Gesundheit von Menschen, Tieren oder Sachen. Des Weiteren lässt sich die technische Hilfeleistung über den Ausschluss der Brandbekämpfung definieren. Da es sich um technische Tätigkeiten handelt, werden vorwiegend Maschinen oder Aggregate eingesetzt. Voraussetzung für eine funktionierende Hilfeleistung ist jedoch das Vorhandensein technischen Wissens. Die Einsatzmöglichkeiten der Feuerwehrangehörigen in der technischen Hilfeleistung sind sehr umfassend. Deshalb soll an dieser Stelle eine kurze, nicht abschließende Aufstellung der wesentlichen Tätigkeitsfelder genügen. Patientengerechte Rettung Sicherung verunglückter Fahrzeuge Hilfeleistungen bei Unwetterlagen und Naturkatastrophen Tierrettung ABC-Einsätze (atomare, biologische, chemische Stoffe) 1.3.7 Die Feuerwehr als soziokulturelle Institution Neben den feuerwehrspezifischen Aufgaben nimmt die Freiwillige Feuerwehr auch zahlreiche andere Aufgaben wahr, die unter anderem der Brauchtums- und Kulturpflege dienen und unterstützt die örtlichen Vereinen bei der Organisation von Veranstaltungen. Hierdurch wird gewährleistet, dass Brauchtumspflege auch in der heutigen Zeit, in der es oft an Initiatoren fehlt, nicht an Bedeutung verliert. Auch das Bemühen der Freiwilligen Feuerwehr hinsichtlich der Jugendarbeit sollte an dieser Stelle erwähnt werden. Gerade hier, im ländlichen Raum, gelingt es der Feuerwehr immer noch, die Jugendlichen zu animieren. Die Gemeinschaft, oder eher noch die Kameradschaft, die bei den Feuerwehren vorzufinden ist, stellt gerade für Heranwachsende einen nicht zu unterschätzenden Reiz dar. Allgemein, sowohl in den Jugendabteilungen als auch in der regulären Freiwilligen Feuerwehr, liegt gerade in dieser Gemeinschaft ein maßgeblicher Beweggrund, der die Menschen veranlasst, der Feuerwehr beizutreten. Aus diesen Gründen darf die Arbeit der Freiwilligen Feuerwehr, die über den eigentlichen Aufgabenbereich hinausgeht, nicht unterschätzt werden. Alle außerordentlichen Tätigkeiten, die von Feuerwehrmitgliedern wahrgenommen werden, dienen letztendlich der Allgemeinheit – entweder auf direktem Wege im Rahmen von Festen, Umzügen, wohltätigen Aktionen und dergleichen- oder aber auf indirektem Wege, durch die Stärkung der Mitglieder und den Ausbau der Freiwilligen Feuerwehr zur Gewährleistung eines funktionsfähigen Brandschutzes für die Bevölkerung. 1. Entwurf Brandschutzbedarfsplan der Gemeinde Vettweiß – Stand 06/2016 – – Seite 19 – 1.4 Aufgaben der Feuerwehr Freiwilligen Vettweiß Die Aufgabenzuweisung obliegt der Organisationshoheit der Gemeinde Vettweiß. Die nachstehenden Aufgaben werden in der Regel von der Feuerwehr wahrgenommen. Brandschutz- und Hilfeleistung: • Bekämpfung von Schadenfeuern • Menschenrettung nach Unglücksfällen • Hilfeleistung bei Unglücksfällen oder öffentlichen Notständen • Mitwirken von Brandschutz- oder ABC-Einheiten im Zivilschutz • Stellung von Brandsicherheitswachen bei Veranstaltungen, bei denen eine erhöhte Brandgefahr besteht oder bei Ausbruch eine große Anzahl von Personen gefährdet und der Veranstalter nicht in der Lage ist, eine den Anforderungen genügende Brandsicherheitswache zu stellen • Brandschutzerziehung und Brandschutzaufklärung • Erstellen, ständige Aktualisierung und Fortschreibung der Alarm- und Ausrückeordnung (AA0) • Mitwirkung bei der Erstellung und Fortschreibung von Brandschutzbedarfsplänen • Beteiligung bei der Erstellung von Gefahrenabwehrplänen für Großschadensereignisse • Aus- und Fortbildung, Übungen, Durchführung der Grundausbildung, Erprobung der Leistungsfähigkeit durch Übungen • Mitwirkung bei der Einrichtung von Leitungs- und Koordinierungsgruppen für Großschadensereignisse • Mitwirkung im Zivilschutz Dienstleistungen für die Polizei • Ausleuchten von Einsatzstellen. • Gestellung von Fahrzeugen und Geräten. • Leichenbergung. Dienstleistungen für andere Ämter, z.B. Ordnungsamt • Einfangen von Tieren • Unterstützung bei Kampfmittelräumung • Sofortmaßnahmen nach Öl- und Giftalarmplan für Umweltamt, Lebensmittelbehörde, Untere Wasserbehörde • Aufstellen von Absperrungen • Beseitigung von Verkehrshindernissen • Hilfeleistung mit Fahrzeugen und Geräten Beschaffung, technische Logistik • Mitwirken bei der Beschaffung von Fahrzeugen und Geräten in Zusammenarbeit mit dem zuständigen Sachgebiet der Verwaltung • Wartung, Pflege und Prüfung der persönlichen Ausrüstung sowie der Feuerwehrfahrzeuge einschließlich der feuerwehrtechnischen Beladung. • Durchführung von Reparaturarbeiten. 1. Entwurf Brandschutzbedarfsplan der Gemeinde Vettweiß – Stand 06/2016 – – Seite 20 – Bauunterhaltung • Mitwirkung bei der Bauunterhaltung, bei Um- und Neubauten von Gerätehäusern in Zusammenarbeit mit dem zuständigen Sachgebiet der Verwaltung Jugendarbeit • Betreuung von Jugendgruppen innerhalb der einzelnen Löschgruppen Presse- und Öffentlichkeitsarbeit • Regelmäßige Pressearbeit im Amtsblatt der Gemeinde • Betreuung der Presse bei Einsätzen der Feuerwehr Vettweiß • Öffentlichkeitsarbeit bei eigenen Veranstaltungen Freiwillige Leistungen im Rahmen der dörflichen Gemeinschaft • Begleitung von Umzügen/Prozessionen (Verkehrssicherung ohne/mit Polizei) (z.B. Martinszugbegleitung u.a) • Unterstützung von Vereinen der einzelnen Ortschaften (z.B. Karnevalsumzüge, Schützenfeste, Sportveranstaltungen u.a.) • Unterstützung jeglicher Veranstaltungen im Gemeindegebiet Vettweiß, die im Interesse der Allgemeinheit liegen und dem Wohle der Bürgerinnen und Bürger der Gemeinde Vettweiß dienen. (z.B. Kulturtage der Gemeinde Vettweiß) 1. Entwurf Brandschutzbedarfsplan der Gemeinde Vettweiß – Stand 06/2016 – – Seite 21 – 2. Schutzzieldefinition An dieser Stelle wird das, von der Bezirksregierung Köln erarbeitete Grundlagenpapier zur Bewertung der Personalstärke, Verfügbarkeit sowie Eintreffzeiten bei den Freiwilligen Feuerwehren im Regierungsbezirk Köln wiedergegeben, um den Verantwortlichen in Rat und Verwaltung Hilfestellung bei der Beurteilung des notwendigen „Feuerschutzes“ zu geben. Diese Festlegungen sind mit Verfügung vom 03.02.2012 – 022.001.002 – veröffentlicht worden und sind Grundlage für die, im Brandschutzbedarfsplan getroffenen Aussagen und Feststellungen. (Anmerkung: Die genannten §§ des nicht mehr gültigen FSHG wurden durch die entsprechenden §§ des BHKG ersetzt). 2.1 Einleitung Die Sicherstellung des Feuerschutzes und der Hilfeleistung ist nach § 2 BHKG eine grundlegende Pflichtaufgabe der Gemeinden. Dies haben sie mit ihren Feuerwehren durch organisatorische, technische und personelle Maßnahmen zu gewährleisten. Das bedeutet insbesondere auch, dass die Feuerwehren jederzeit effektiv und nachprüfbar zur Menschenrettung in der Lage sein müssen. Mit dem vorliegenden Grundlagenpapier soll unter Beachtung medizinischer, physikalischer und einsatztaktischen Rahmenbedingungen die Bewertung der Leistungsfähigkeit Freiwilliger Feuerwehren (FF) gem. § 54 Abs. 1 BHKG ermöglicht werden. Erst mit Erfüllung gewisser Mindestanforderungen wird ein „Grundschutz“ als gewährleistet angesehen. Diese Mindestanforderungen betreffen die Mindestpersonalstärke einer FF die jederzeitige Verfügbarkeit des Personals die Mindesteintreffzeit bestimmter Personalstärken. Nach § 3 Abs. 1 BHKG „unterhalten die Gemeinden den örtlichen Verhältnissen entsprechende leistungsfähige Feuerwehren als gemeindliche Einrichtung“. Das bedeutet zunächst, dass die Gemeinde dafür verantwortlich ist, eine leistungsfähige Feuerwehr bereitzuhalten und für deren sachgerechte Ausstattung mit ausgebildetem Personal sowie den entsprechenden Gebäuden und Geräten zu sorgen. Das Gesetz macht aber keine näheren Angaben darüber, wie eine leistungsfähige Feuerwehr ausgestattet sein muss. Angesichts der unterschiedlichen Größe der Gemeinden und unter Berücksichtigung der jeweiligen örtlichen Verhältnisse ergeben sich zwar zwangsläufig Unterschiede bei der Stärke und Ausstattung der Feuerwehren. Unabhängig von örtlichen Besonderheiten hat aber jede Feuerwehr zur Gewährleistung eines effektiven Feuerschutzes bestimmte, einheitliche Mindestvoraussetzungen zu erfüllen, um eine „Standartsituation“ zu meistern, die in jeder Kommune auftreten kann (hier: kritischer Wohnungsbrand“, „kritischer Verkehrsunfall“) Schließlich zählt es zu den anerkannten Grundstandards der Gefahrenabwehr (zu der auch der Feuerschutz gehört), dass nicht nur effektiv, sondern primär auch nach einheitlichen Gesichtspunkten gehandelt wird. 1. Entwurf Brandschutzbedarfsplan der Gemeinde Vettweiß – Stand 06/2016 – – Seite 22 – Daher muss die Einhaltung gewisser Mindestanforderungen im Rahmen einer Überprüfung des Leistungsstandes einer Feuerwehr nach § 54 Abs. 1 BHKG jederzeit nachprüfbar sein. Sofern sie nicht erfüllt werden, kann eine aufsichtsbehördliche Weisung nach § 54 Abs. 1 BHKG erforderlich werden, um den Feuerschutz zu gewährleisten. Im Ergebnis bedeutet dieses, dass die im folgendem erläuterten Mindestanforderungen heranzuziehen sind als Grundlage für die Organisation einer Freiwilligen Feuerwehr als Maßstab für die Überprüfung einer öffentlichen Feuerwehr nach § 54 Abs. 1 BHKG und damit auch als Maßstab für die evtl. Befreiung von der Pflicht nach § 10 BHKG, hauptamtliche Kräfte vorzuhalten. Die Nichteinhaltung dieser Mindestanforderungen kann der Gemeinde als Organisationsmangel angelastet werden, wobei darauf hinzuweisen ist, dass unter Bezugnahme auf einschlägige Gerichtsurteile „angesichts der von der Feuerwehr zu bekämpfenden Gefahren … im Zweifel eher ein Mehr als ein Weniger an Personal und Hilfsmittel zur Verfügung..“ stehen sollte. Umso wichtiger ist es, die notwendigen Festlegungen zu Größe und Ausstattung einer Feuerwehr nachvollziehbar in einem Brandschutzbedarfsplan darzustellen, der von jeder Gemeinde unter Beteiligung ihrer Feuerwehr aufzustellen, umzusetzen und spätestens alle 5 Jahre fortzuschreiben ist (§ 3 Abs. 3 BHKG). 2.2 Grundlagen und Definitionen Ein wesentliches Kriterium zur Bemessung der Leistungsfähigkeit einer Feuerwehr stellt die Zeit dar, die die Feuerwehr benötigt, um nach Eintritt eines Schadenereignisses geeignete Maßnahmen zur Gefahrenbekämpfung einzuleiten. Der Grad der Leistungsfähigkeit einer Feuerwehr lässt sich durch folgende Qualitätskriterien beschreiben: in welcher Zeit (Eintreffzeit) mit wie viel Mannschaft und Einsatzmitteln (Funktionsstärke) in wie viel Prozent der Einsätze (Erreichungsgrad) Zur Eintreffzeit und Funktionsstärke bestehen – neben den eindeutigen medizinischen und physikalischen Rahmenbedingungen – verbindliche Vorschriften und allgemein anerkannte Regeln der Technik (Feuerwehrdienstvorschriften, UVV, AGBF – Schutzzieldefinition u. v. m.). Lediglich der Erreichungsgrad verbleibt daher – in gewissen Grenzen – als variable Größe, um die Leistungsfähigkeit der Feuerwehr und damit letztlich auch das Sicherheitsniveau in der Gemeinde festzulegen. 1. Entwurf Brandschutzbedarfsplan der Gemeinde Vettweiß – Stand 06/2016 – – Seite 23 – 2.2.1 Eintreffzeit Die zeitkritische Aufgabe und oberstes Ziel der Gefahrenabwehr ist die Rettung von Menschenleben. Untersuchungen haben gezeigt, dass bei ca. 90 % aller Brandtoten der Tod durch eine CO-Vergiftung wegen des im Brandrauch enthaltenen Kohlenmonoxids eintritt. Verbrennungsprozesse laufen im Inneren von Gebäuden – zumindest in der Anfangsphase –stets unvollständig, d.h. unter Luftmangel mit entsprechende starker Rauchentwicklung ab. Die in der Anfangsphase eines Brandes entstehende Rauchmenge (bis zu 1000 Kubikmeter aus einem Kilogramm Brandgut) verteilt sich in Minutenschnelle durch offene bzw. bereits durchgebrannte Wohnungsabschlusstüren, Türritzen, Lüftungsschächte, etc. im gesamten Gebäude. Somit tritt eine Rauchschädigung von Personen oftmals schon in einer sehr frühen Phase des Brandes auf. Im Rahmen der ORBIT-Studie wurde ermittelt, dass zur Rettung einer durch Brandrauch verletzten Person spätestens 17 Minuten (Überlebensgrenze) nach begonnener Rauchgasintoxikation mit der Reanimation begonnen werden muss. Weitere Untersuchungen ergaben, dass bei einer Branddauer von 15 Minuten die Sterberate betroffener Personen bei etwa 32,2 % liegt. Legt man eine Branddauer von 20 Minuten zugrunde, so erhöht sich die Sterberate bereits auf 50 %. Für die Sicherheit der eingesetzten Kräfte und zur Verhinderung der schlagartigen Brandausbreitung muss daher der Löscheinsatz vor dem „Flash-Over“ liegen, der bei einem Wohnungsbrand etwa 18 bis 20 Minuten nach Brandausbruch auftreten kann. Somit gelten für die Festlegung der Eintreffzeit folgende Grenzwerte: Erträglichkeitsgrenze für eine Person im Brandrauch: ca. 13 Minuten Reanimationsgrenze für eine Person im Brandrauch: ca. 17 Minuten Zeit vom Brandausbruch bis zum „Flash-Over“: 18 bis 20 Minuten Damit stehen aus wissenschaftlicher Sicht beim kritischen Wohnungsbrand max. 13 Minuten bis zum ersten Eingreifen der Feuerwehr zur Verfügung. Weil mit jeder weiteren Minute die Wahrscheinlichkeit eines tödlichen Ausgangs für die Betroffenen dramatisch ansteigt, kann bei einem späteren Eingreifen der Feuerwehr im Ergebnis nicht mehr von einer ausreichenden Qualität des Feuerschutzes ausgegangen werden. 1. Entwurf Brandschutzbedarfsplan der Gemeinde Vettweiß – Stand 06/2016 – – Seite 24 – Die Zeitdauer vom Brandausbruch bis zum Wirksamwerden der FeuerwehrEinsatzmaßnahmen vor Ort setzt sich vereinfacht wie folgt zusammen: Zur Definition der Eintreffzeit eignen sich jedoch nur solche Zeitabschnitte, die vom Hilfeleistungssystem Leitstelle und Feuerwehr beeinflussbar und dokumentierbar sind. Dies sind: die Abfrage- (4) und Dispositionszeit(5), die Alarmierungszeit, (6) die Ausrückezeit (7), und die Anfahrtszeit (8). 1. Entwurf Brandschutzbedarfsplan der Gemeinde Vettweiß – Stand 06/2016 – – Seite 25 – Die Eintreffzeit wird daher wie folgt definiert: Die Eintreffzeit ist die Zeitdifferenz zwischen dem Beginn der Notrufabfrage in der Notrufabfragestelle und dem Eintreffen des ersten Feuerwehrfahrzeuges an der Einsatzstelle. Davon ausgehend, dass der Brand sofort entdeckt und bereits nach 3,5 Minuten mit der Notrufabfrage in der Leitstelle begonnen wird (dies ist eine außerordentlich günstige Konstellation!), bleiben von den maximal 13 Minuten, die der Feuerwehr zum ersten Eingreifen zur Verfügung stehen, noch 9,5 Minuten übrig. Diese verteilen sich wie folgt: 1,5 Minuten für die Notrufabfrage (4), Disposition (5) und Alarmierung (6) 8 Minuten für das Ausrücken (7) und die Anfahrt (8) zur Einsatzstelle Vergleichbare Fristen werden auch international für den Feuerschutz, die technische Hilfeleistung und die Notfallrettung angewendet. Bei der Eintreffzeit wird ferner zwischen der Mindesteintreffzeit der ersten taktischen Einheit und der Mindesteintreffzeit bis zum Erreichen der Mindeststärke unterschieden. Die nachfolgende Abbildung stellt diese Fristen innerhalb des Gesamteinsatzes dar. 1. Entwurf Brandschutzbedarfsplan der Gemeinde Vettweiß – Stand 06/2016 – – Seite 26 – 1. Entwurf Brandschutzbedarfsplan der Gemeinde Vettweiß – Stand 06/2016 – – Seite 27 – 2.3 Erläuterungen der Eintreffzeit und Funktionsstärke am Beispiel eines Brandes- und eines Hilfeleistungseinsatzes 2.3.1 Brandeinsatz Als Grundlage der Betrachtung dient ein Einsatzszenario, das sich in wissenschaftlichen Untersuchungen aufgrund der Häufigkeit seines Eintretens und der zu erwartenden Schadensschwere als täglich zu erwartende Einsatzsituation herausgestellt hat. Man geht dabei von einem Wohnungsbrand in einem Obergeschoss eines mehrgeschossigen Wohnhauses mit der Tendenz zur Ausbreitung aus. Der notwendige Treppenraum (erster Rettungsweg für alle Bewohner des Hauses) ist durch den Brandrauch unpassierbar. Aufgrund der Gefahrenlage ist von einer Gefahr für Personen durch Feuer und insbesondere Rauch auszugehen. Die konkrete Gefahrenlage am Einsatzort ist bei Eingang der Meldung nicht bekannt. Der Brand wird bereits kurz nach seiner Entstehung entdeckt und die Feuerwehr bzw. Leistelle sofort verständigt (Bemessungsszenario „Kritischer Wohnungsbrand“). Aufgrund de gegebenen Einsatzsituation sind durch die Feuerwehr die folgenden einsatztaktischen Maßnahmen innerhalb eines bestimmten Zeitrahmens vorzunehmen: Menschenrettung Die Suche des verqualmten Treppenraumes und der von Feuer und Rauch betroffenen Wohnungen nach Personen und deren Rettung ist als primäre Aufgabe zu erledigen. Das eintreffende Personal muss in der Lage sein, eine Menschenrettung auf zwei voneinander unabhängigen Wegen durchzuführen. Die Feuerwehr muss unter Vornahme eines Strahlrohres über den verqualmten Treppenraum vorgehen und über eine Leiter einen zweiten – vom Treppenraum unabhängigen – Rettungsweg sicherstellen. Brandbekämpfung Um bei einem Wohnungsbrand eine Brandausbreitung zu verhindern und einen sicheren Löscherfolg zu erzielen, ist ein zweiseitiger Angriff mit 2 C-Strahlrohren erforderlich. Aus Gründen des Eigenschutzes müssen beide Rohre schon zur Durchführung der Menschenrettung vorgenommen werden. Das 1. Rohr wird über den verqualmten Treppenraum vorgenommen, der Angriff mit dem 2. Rohr erfolgt über eine Leiter, da wegen der unbekannten Lage im Treppenraum die Erfolgsaussichten unsicher sind. Zur Bewältigung der in diesem Szenario dargestellten Einsatzsituation müssen mit dem Eintreffen der ersten taktischen Einheit folgende Funktionen besetzt sein: 1 Funktion für die Führungsaufgabe beim Ersteinsatz (Gruppenführer; Leitung und Koordination, Rückmeldungen, Nachforderungen, Überwachung des Einsatzablaufes – insbesondere im Hinblick auf die Unfallverhütung – und Kontrolle des Atemschutzeinsatzes). 1 Funktion für den Maschinisten des Löschfahrzeuges (Fahrer, Bedienung der Pumpe und Aggregate, Herausgabe von Geräten und Unterstützung der Trupps) 1. Entwurf Brandschutzbedarfsplan der Gemeinde Vettweiß – Stand 06/2016 – – Seite 28 – 2 Funktionen zur Durchführung der Menschenrettung über einen verqualmten Treppenraum (Angriffstrupp; Einsatz unter umluftunabhängigen Atemschutz, Vornahme eines C-Rohres). 2 Funktionen zur Sicherstellung des zweiten Rettungsweges über Leitern (Hubrettungsfahrzeug oder tragbare Leitern) und zur Durchführung der Menschenrettung (Wassertrupp; Einsatz unter umluftunabhängigem Atemschutz, Vornahme eines C-Rohres). 2 Funktionen zum Verlegen von Schlauchleitungen, Instellungbringen von Leitern, Aufbau von Sprungrettungsgeräten, Durchführung von rettunsgdienstlichen Maßnahmen (Schlauchtrupp; Rettungstrupp für die vorgehenden Atemschutztrupps. 1 Funktion als Maschinist für das Hubrettungsgerät und zur Unterstützung des Schlauchtrupp (Melder). Zur Erfüllung der Erstaufgaben bei diesem Szenario sind somit 9 Funktionen erforderlich. Als Mindestanforderung an eine Freiwillige Feuerwehr wird daher im Falle dieses Brandeinsatzes als erste taktische Einheit eine Gruppe (1/8/9) in einer Mindesteintreffzeit von 8 Minuten als notwendig erachtet. Bei Freiwilligen Feuerwehren mit hauptamtlichen Kräften (bei Großen und Mittleren kreisangehörigen Städten ist im Regelfall die Vorhaltung einer hauptamtlichen Staffel (1/5/6) erforderlich) müssen die bis zum Erreichen der Gruppenstärke ggf. noch zusätzlich erforderlichen Kräfte innerhalb dieses Zeitfensters von 8 Minuten durch ehrenamtliche Kräfte zugestellt werden. Zur Bearbeitung weiterer zeitkritischer Aufgaben (Unterstützung in der Menschenrettung und Brandbekämpfung, Stellung von Sicherheitstrupps) sind spätestens nach weiteren 5 Minuten eine zweite Gruppe (1/8/9) und ein Zugtrupp (1/1/2/4) erforderlich. Damit ist die notwendige Mindeststärke nach einer Mindesteintreffzeit von 13 Minuten erreicht. Die nachstehende Tabelle zeigt einen Überblick über die notwendigen Qualifikationen. Qualifikation F IV F III F I / II Maschinist AGT nach max. 8 min a.d. Einsatzstelle / 1 7 1-2 4 nach max. 13 min a.d. Einsatzstelle 1 3 14 2-3 8 1. Entwurf Brandschutzbedarfsplan der Gemeinde Vettweiß – Stand 06/2016 – – Seite 29 – 2.3.2 Hilfeleistungseinsatz Der kritische Hilfeleistungseinsatz mit Menschenrettung, der aufgrund der Häufigkeit seines Auftretens als repräsentativer Hilfeleistungseinsatz herangezogen werden kann, ist ein Verkehrsunfall mit einem Personenkraftwagen und einer darin eingeklemmten Person. Der Straßenverkehr ist zum Zeitpunkt des Eintreffens der Feuerwehr noch nicht in ausreichendem Maße gesichert. Aus dem Kraftfahrzeug laufen Kraftstoff und weitere Betriebsmittel (Band- und Umweltgefahr) aus. Der Zugang zum Patienten ist durch die Unfalldeformationen des Personenkraftwagens nicht gewährleistet. Das Fahrzeug ist frei zugänglich. Es sind keine weiteren Fahrzeuge an diesem Unfall beteiligt. Das Schadensereignis wurde von Zeugen beobachtet und sofort gemeldet (Bemessungsszenario „Kritischer Verkehrsunfall“). Aufgrund des beschriebenen Szenarios sind innerhalb eines bestimmten Zeitrahmens folgende Maßnahmen erforderlich: Eigensicherung Die Einsatzkräfte und die am Unfall beteiligte Person sind in der ersten Phase vor dem fließenden Straßenverkehr (Aufstellung der Fahrzeuge, Absperr- und Warngeräte) und vor evtl. bestehender Brandgefahr (Vornahme des Schnellangriffs und eines Pulverlöschers) zu schützen. Zugang zum Patienten sicherstellen Zur Einleitung der medizinischen Versorgung muss dem Rettungsdienst ein ausreichender Zugang zum Patienten geschaffen werden, der die Überwachung und Sicherung der Vitalfunktionen ermöglicht. Dies erfordert in der Regel das Sichern des Fahrzeuges durch Unterbauen und den Einsatz von hydraulischen Rettungsgeräten, um den Patienten zu erreichen. Erstversorgung des Patienten Sollte der Rettungsdienst noch nicht an der Einsatzstelle sein, ist die Erstversorgung des Patienten bis zum Eintreffen des Rettungsdienstes kontinuierlich durch die Feuerwehr sicherzustellen: Als vorrangige Aufgabe sind die mit der medizinischen Versorgung verbundene Eigensicherung sowie das Schaffen und Sichern geeigneter Zugangsmöglichkeiten zu bewältigen. Deshalb muss in der ersten Phase des Einsatzes folgendes Personal zur Verfügung stehen: 1 Funktion für die Führungsaufgabe beim Ersteinsatz (Gruppenführer; Leitung und Koordination, Rückmeldungen, Nachforderungen, Überwachung des Einsatzablaufes – insbesondere im Hinblick auf die Unfallverhütung). 1 Funktion für den Maschinisten des Löschfahrzeuges (Fahrer- Bedienung der Pumpe und Aggregate, Herausgabe von Geräten und Unterstützung der Trupps). 1. Entwurf Brandschutzbedarfsplan der Gemeinde Vettweiß – Stand 06/2016 – – Seite 30 – 2 Funktionen zur Durchführung der Sicherungsmaßnahmen (Wassertrupp; Einsatz von Verkehrssicherungs- und Warngeräten, Vornahme des Schnellangriffs und Pulverlöscher). 2 Funktionen zum Bereitstellen von Gerätschaften und Material, Freihalten des Arbeitsbereiches (Schlauchtrupp). 1 Funktion als Maschinist für den Rüstwagen und zum Bedienen der Hydraulikaggregate (Melder). Zur Erfüllung der Erstaufgaben bei diesem Szenario sind somit 9 Funktionen erforderlich. Als Mindestanforderung an eine Freiwillige Feuerwehr wird daher im Falle dieses Hilfeleistungseinsatzes als erste taktische Einheit eine Gruppe (1/8/9) in einer Mindesteintreffzeit von 8 Minuten als notwendig erachtet. Zur Bewältigung weiterer Aufgaben (Bereitstellung und Einsatz von weiterem Gerät. Unterstützung der Menschenrettung) sind spätestens nach weiteren 5 Minuten eine zweite Gruppe (1/8/9) und ein Zugtrupp (1/1/2/4) erforderlich. Die nachstehende Tabelle zeigt einen Überblick über die notwendigen Qualifikationen. Qualifikation nach max: 8 min a.d. Einsatzstelle nach max. 13 min a.d. Einsatzstelle F IV F III F I / F II Maschinist / 1 7 1-2 1 3 14 2-3 Die Begründung für die zeitlichen Vorgaben ergibt sich in erster Linie aus der notwendigen Anbindung der technischen Rettung an den Einsatz des Rettungsdienstes. Das integrierte Rettungssystem lässt sich nur realisieren, wenn die technische und medizinische Rettung aufeinander abgestimmt sind. In der Regel sind vor dem Eingreifen der Rettungsdienstkräfte technische Maßnahmen durchzuführen. Dies bedingt zumindest ein zeitgleiches Eintreffen von Feuerwehr und Rettungsdienstkräften. 2.3.4 Erreichungsgrad Die Qualifikationskriterien „Eintreffzeit“ und „Funktionsstärke“ sind unbestreitbare Planungsgrößen, die sich aus zwingenden naturwissenschaftlichen und medizinischen Zusammenhängen bzw. aus bundesweit eingeführten Vorschriften ergeben. Eine Feuerwehr, die nicht innerhalb eines bestimmten Zeitfensters mit einer Mindestzahl von Einsatzkräften an der Einsatzstelle eintrifft, kann ihren gesetzlichen Auftrag definitiv nicht erfüllen. Bei der Eintreffzeit mit Funktionsstärke bestehen somit keine fachlichen oder politischen Ermessensspielräume. 1. Entwurf Brandschutzbedarfsplan der Gemeinde Vettweiß – Stand 06/2016 – – Seite 31 – Disponibel ist jedoch der von der Gemeinde selbst festzulegende „Erreichungsgrad“. Er beschreibt, in wie viel Prozent der Einsätze die Qualitätskriterien „Eintreffzeit“ und „Funktionsstärke“ eingehalten werden sollen. Erst durch ihn wird der tatsächliche Aufwand einer Gemeinde für den Feuerschutz und damit das kommunalpolitisch gewollten Sicherheitsniveau in einer Gemeinde festgelegt. Durch diese Vorgehensweise wird gleichzeitig auch die Möglichkeit objektiver interkommunaler Vergleiche eröffnet. Festlegungen zum gewünschten Erreichungsgrad sind politisch zu verantwortende Entscheidungen über die gewollte Qualität der Feuerwehr, die sich in einem engen rechtlichen Ermessensspielraum des § 3 Abs. 1 BHKG bewegen. Die Willensbildung und der Beschluss dieses Sicherheitsniveaus erfolgen durch die gewählten Mandatsträger im Rat und führen zu einer Selbstbindung der Gemeinde. Gleichzeitig unterliegt die Einhaltung dieser Verpflichtung der Rechtsaufsicht durch die Aufsichtsbehörden (u. a. § 54 BHKG). Eine fachgerechte Entscheidung ist nur bei ausreichender Information der Entscheidungsträger durch die jeweilige Feuerwehr möglich. Die konkreten Festlegungen erfolgen über die Verabschiedung und Fortschreibung eines Brandschutzbedarfsplans (§ 3 Abs. 3 BHKG) durch den Gemeinderat. Entscheidungsträger und damit letztlich verantwortlich sind die Mandatsträger im Rat. Auch wenn die abschließende Beantwortung der Frage, ab welchem Erreichungsgrad von einer Gewährleistung des Feuerschutzes auszugehen ist, letztlich einer gerichtlichen Überprüfung vorbehalten bleibt, sind bereits einige „Orientierungsgrößen“ klar erkennbar. In Anlehnung an Festlegungen bzw. Urteile aus dem Rettungsdienst, empfahl die AGBF Bund im Jahr 1998 90–95 % anzustreben. Andere Empfehlungen sprechen von 80100%. Insoweit kann bei Gemeinden, deren Feuerwehren unter Zugrundelegung der definierten Eintreffzeiten und Einsatzstärken einen Erreichungsgrad von weniger als 80 % erreichen, im Regelfall nicht von einer ausreichend leistungsfähigen Feuerwehr und demzufolge nicht von einer Gewährleistung des Feuerschutzes im Sinne von § 3 Abs. 1 BHKG ausgegangen werden. 1. Entwurf Brandschutzbedarfsplan der Gemeinde Vettweiß – Stand 06/2016 – – Seite 32 – 2.3.5 Hinweise für die Überprüfung der Leistungsfähigkeit einer Feuerwehr Auswertung von Realeinsätzen Die systematische Auswertung von Realeinsätzen kann einen detaillierten Überblick über den aktuellen Leistungsstand einer Feuerwehr geben. Insbesondere eine zeitliche differenzierte Auswertung nach unterschiedlichen Tageszeiten und/oder Wochentagen kann in Hinblick auf die Bewertung der Tagesalarmsicherheit wertvolle Hinweise geben. Für ein repräsentatives Ergebnis – insbesondere zum Erreichungsgrad der ersten taktischen Einheit – müssen alle Alarmierungen zu kritischen Einsätzen mit Menschenrettung betrachtet werden, also auch solche, bei denen sich die Notrufmeldung bei Eintreffen der ersten Einheit nicht bestätigt. Das „Herausrechnen“ von derartigen Einsätzen kann das Bild der Verfügbarkeit der Einsatzkräfte und damit der Leistungsfähigkeit der Feuerwehr verfälschen. Voraussetzung für vergleichbare Ergebnisse ist die Verwendung einheitlicher Definitionen zur Eintreffzeit – 8 Minuten für die 1. Gruppe und 13 Minuten für die 2. Gruppe sowie den Zugtrupp („Mindeststärke“). Festlegungen mit höherer Eintreffzeit führen zwangsläufig zu falsch hohen Erreichungsgraden. Auch zu den erforderlichen Funktionsstärken existieren insbesondere bei den zuvor dargestellten Standart-Szenarien allgemein anerkannte Vorgaben. Ein Unterschreiten der Funktionsstärke (z.B (1/5/6) anstelle einer Gruppe (1/8/9) führt vor allem in der ersten Einsatzphase aufgrund akuten Personalmangels zu unverantwortbaren Verzögerungen bei der Menschenrettung und zu zusätzlichen Gefährdungen der Einsatzkräfte. Zur Unterstützung bei der Auswertung von Einsätzen steht im Regierungsbezirk Köln eine „Controlling-Software“ zur Verfügung. Einzelheiten dazu können der Rundverfügung vom 16.12.2010 – Az.: 022.001.002 – entnommen werden. Alarmüberprüfungen Neben dem oben dargestellten Verfahren kann auch über regelmäßige Alarmüberprüfungen der Leistungsstand einer Feuerwehr überprüft werden. Voraussetzung für objektive und vergleichbare Ergebnisse ist auch hier die Zugrundlegung der unter Ziff. _________ und Ziff. __________ erläuterten Eintreffzeiten und Funktionsstärken bei den Standarteinsätzen. Zur Dokumentation bestimmter Zeitpunkte können ein Funkmeldeempfänger, ein Sirenenalarm oder das Leitstellenprotokoll verwendet werden. Alternativ kann – in Absprache mit der Leitstelle - auch ein Übungsnotruf abgegeben werden, wobei der Beginn der Notrufabfrage als Startpunkt der dann um 1,5 Minuten verlängerten Eintreffzeit dokumentiert wird. 1. Entwurf Brandschutzbedarfsplan der Gemeinde Vettweiß – Stand 06/2016 – – Seite 33 – 3. Ist-Struktur der Gemeinde Vettweiß 3.1 Die Gemeinde Vettweiß Die Gemeinde Vettweiß liegt im Südosten des Kreises Düren und grenzt mit einem kleinen Stück an den Rhein-Erft-Kreis sowie an den Kreis Euskirchen mit der Stadt Zülpich im Osten, im Südwesten und Westen an die Gemeinden Nideggen und Kreuzau, im Norden an die Gemeinde Nörvenich. Vettweiß liegt in der Zülpicher Börde und grenzt an die Nordeifel. Mitten durch die Gemeinde fließt der Neffelbach, den ein Landschaftsschutzgebiet an beiden Ufern umrahmt. Im Westen angrenzend an die Gemeinde Kreuzau liegt das etwa 670 ha große Naturschutzgebiet „Drover Heide“. 80% dieser Fläche gehören zum Gemeindegebiet Vettweiß. Der höchste Punkt der Gemeinde liegt am Wasserturm Ginnick bei 231 m ü. NN, der tiefste am Neffelbach bei Gladbach bei 120 m ü. NN. Die Nord-Süd-Ausdehnung beträgt 11 km, in Ost-West-Richtung 12,8 km. Die Gemeinde Vettweiß besteht aus den elf Ortsteilen Vettweiß mit Kettenheim, Ginnick, Froitzheim mit Frangenheim, Soller, Jakobwüllesheim, Kelz, Lüxheim, Gladbach mit Mersheim, Müddersheim, Disternich und Sievernich. Die Gemeinde hat ein gut ausgebautes Straßennetz. Durch das Gemeindegebiet verlaufen die B 56, B 477, die L 264, L 33 und L327. Schnell erreichbar ist die A 1 bei Zülpich und die A 61 bei Erftstadt. Von Nord nach Süd durchquert die 2002 privatisierte Bördebahn die Gemeinde. Betreiber für regelmäßigen Güterverkehr von Düren nach Zülpich ist die Rurtalbahn, der Personenverkehr von Düren bis nach Euskirchen wird mit dem Bördeexpress betrieben. Der Bördeexpress verkehrt mit vier Zugpaaren im Dreistundentakt an Samstagen, Sonntagen und Feiertagen zwischen Euskirchen und Düren. In der Gemeinde gibt es eine Grundschulen mit zwei Standorten in Vettweiß und Kelz. Die Hauptschule befindet sich im Zentralort. Weiterführende Schulen gibt es in Düren, Kreuzau, Erftstadt und Zülpich. Sie sind gut durch den öffentlichen Personennahverkehr zu erreichen. Kindergärten gibt es in Vettweiß, Froitzheim, Gladbach, Disternich, Kelz und Jakobwüllesheim. 1. Entwurf Brandschutzbedarfsplan der Gemeinde Vettweiß – Stand 06/2016 – – Seite 34 – 1. Entwurf Brandschutzbedarfsplan der Gemeinde Vettweiß – Stand 06/2016 – 3.2 Einwohnerzahl Einwohnerstatistik (Stichtag 31.05.2016): Einwohner männlich Einwohner weiblich Gesamt Disternich 314 328 642 Froitzheim 432 404 836 Ginnick 203 186 389 Gladbach 367 355 722 Jakobwüllesheim 450 407 857 Kelz 567 560 1.127 Lüxheim 226 216 442 Müddersheim 400 385 785 Sievernich 214 202 416 Soller 370 375 745 Vettweiß 1.259 1.276 2.535 Gesamt 4.802 4.695 9.497 Ortschaft – Seite 35 – 1. Entwurf Brandschutzbedarfsplan der Gemeinde Vettweiß – Stand 06/2016 – – Seite 36 – 3.3 Größe, Grenzen und Flächennutzung Gemeindegebiet: 89,06 km Gemeindegrenze: 51,25 km 2 Angrenzende Städte und Gemeinden und Entfernungen zu den Ortskernen: Nörvenich: 9,1 km Zülpich: 10,2 km Nideggen: 10,9 km Kreuzau: 9,0 km Erftstadt: 16,0 km Flächen, die zur Erfüllung öffentlicher Aufgaben dienen: ca. 0,11 km2 Flächen, die zu Wohnzwecken dienen: ca. 4 km² Flächen, die gewerblichen Zwecken dienen: ca. 0,4 km². Flächen, die der Versorgung dienen: ca. 0,005 km² Flächen, die der Land- und Forstwirtschaft dienen: ca. 78 km² Flächen, die dem Sport, der Freizeit, der Erholung oder dazu dienen, Tiere oder Pflanzen zu zeigen: ca. 0,3 km² Flächen, die mit Bäumen und Sträuchern bewachsen sind und hauptsächlich forstwirtschaftlich genutzt werden: ca. 11 km² Flächen, die ständig oder zeitweilig mit Wasser bedeckt sind: ca. 0,03 qkm 3.4 Topographie Höchster Punkt: 231 ü. NN Niedrigster Punk: 120 ü. NN 3.5 Verkehrsinfrastruktur Bundesstraßen: B 477 ca. 7,5 km, B 56 ca. 7,0 km Landstraßen: L 327 ca. 2,0 km, L 33 ca. 11,5 km, L 264 ca. 10,5 km. 1. Entwurf Brandschutzbedarfsplan der Gemeinde Vettweiß – Stand 06/2016 – Kreisstraßen: K 53 ca. 2,0 km, K 33 ca. 2,5 km, K 28 ca. 5,0 km. Eisenbahnschienen: ca. 6,6 km. Wasserläufe (2. Ordnung): ca. 9 km (Neffelbach). Brückenbauwerke: Befahrbare ca. 2,3 km, nicht befahrbare ca. 15 m Unterführungen: an der L 33 ca. 5,50 m hoch. Bahnübergänge: 4 – Seite 37 – 3.6 Öffentliche Infrastruktur Öffentliche Sicherheit: Polizeibezirksdienst Vettweiß, Seelenpfad 1. Gesundheit: 1 Internist (Zentralort Vettweiß), 2 praktische Ärzte ( je 1 Arzt im Zentralort Vettweiß und der Ortschaft Gladbach), 1 Zahnarzt (Zentralort Vettweiß), 1 Apotheke und 1 Drogeriemarkt (Zentralort Vettweiß), mehrere Massagepraxen, 1 Alten- und Pflegewohnheim (Zentralort Vettweiß) 1 Heilpädagogisches Heim des Landschaftsverbandes Rheinland (Zentralort Vettweiß) Einrichtung für betreutes Wohnen (Zentralort Vettweiß) Ortsnahe Krankenhäuser in Düren, Lendersdorf, Birkesdorf, Euskirchen und Geriatrie Zülpich Versorger: Strom: Westnetz GmbH Gas: e-regio Telekommunikation: Deutsche Telekom, diverse Mobilfunkanbieter Wasser: Wasserleitungszweckverband der Neffeltalgemeinden Kirchen: 11 Katholische Kirchen. Schulen und Kindergärten: Schulzentrum Vettweiß (bestehend aus Gemeinschaftshauptschule und Gemeinschaftsgrundschule), 1 Gemeinschaftsgrundschule (Standort Kelz), Lehrerseminar (Vettweiß) 1. Entwurf Brandschutzbedarfsplan der Gemeinde Vettweiß – Stand 06/2016 – – Seite 38 – 7 Kindergärten (je 1x in Disternich, Froitzheim, Gladbach, Jakobwüllesheim, Kelz sowie 2x Vettweiß), 1 Schüler- und Jugendbücherei im Schulzentrum Vettweiß. Freizeit und Sport: 13 Kinderspielplätze, 12 Sportplätze, davon: - 1 Kunstrasenplatz mit 400-m-Laufbahn, Sprunganlage, - 5 Sportplätze mit Flutlichtanlage, 7 Tennisplätze, 1 Zweifachturnhalle, 1 Turnhalle, 1 Mehrzweckhalle, 5 Luftgewehrschießstände, Vielfältige Vereine in sportlichen und kulturellen Bereichen. 7 Dorfgemeinschaftshäuser, mehrere Jugendheime und Jugendräume, 1 Bürgerbegegnungsstätte (Zentralort Vettweiß) Flugplatz: 1 Flugplatz für Ultraleichtflugzeuge in Nähe der Ortschaft Soller Wirtschaft und Industrie: 1 Gewerbegebiet mit einer Größe 40.000 qm Zweigstellen der Sparkasse Düren (Vettweiß) und der Volksbank Düren e.G. (Kelz) Nahversorgungszentrum mit 2 Verbrauchermärkten, Drogeriemarkt, Friseur und Imbissbetrieb Sonstiges: NATO-Pumpstation Lüxheim, NATO-Brennstoff-Pipeline 1 m unter der Erdoberfläche quer durch das Gemeindegebiet, Drover Heide als Naherholungsgebiet Spritzmittellager und Getreidesilos der Buir-Bliesheimer Agrargenossenschaft 8 Aussiedlerhöfe, landwirtschaftlich genutzt, 1 Wasserturm in Ginnick, 6 Windkraftanlagen. 3.7 Risiken Wohnbebauung Die besonderen Risiken bei der Wohnbebauung liegen in der Höhe der Gebäude, in der Gebäudeart und deren Nutzung. Überwiegend handelt es sich im Gemeindegebiet Vettweiß um Gebäude geringer Höhe (1 bis 2 geschossige Bebauung), die in offener oder geschlossener Bauweise errichtet wurden. In allen Wohngebieten ist zu jeder Tages-und Nachtzeit eine Gefährdung von Menschenleben durch Brände möglich. Es ist zu bedenken, dass Personen in Wohngebieten nicht alleine durch das Feuer selbst, sondern im besonderen Maße auch durch die Rauchentwicklung als Folge des Brandes bedroht sind. 1. Entwurf Brandschutzbedarfsplan der Gemeinde Vettweiß – Stand 06/2016 – – Seite 39 – Bereits bei Kleinfeuern, die frühzeitig bekämpft werden können, sind schwere Rauchvergiftungen möglich (z.B. im Schlaf oder bei unsachgemäßen Löschversuchen). Zimmer und Wohnungsbrände stellen insbesondere zur Nachtzeit eine besondere Gefährdung dar, da einerseits die meisten Wohnungen in der Nacht belegt sind, die Bewohner andererseits ein Feuer im Schlaf häufig nicht bemerken. In vielen Fällen erfolgt die Menschenrettung mit Hilfe von Fluchthauben. Brände in Kellergeschossen verursachen in der Regel eine starke Rauchentwicklung, die sich im ganzen Gebäude ausbreitet und somit zur akuten Gefährdung einer Vielzahl von Personen führen kann. Neben der Gefährdung des Einsatzpersonals in Kellern, ist ein besonderes Augenmerk der Einsatzkräfte auf Gefahrenquellen durch gelagerte Gefahrenstoffe (Lacke, Lösungsmittel, Spraydosen, Druckgasflaschen usw.) zu richten. Bei Dachstuhlbränden besteht sehr schnell die Gefahr der Brandausbreitung auf benachbarte Gebäude und Gebäudeteile. Es ist daher ein massiver Einsatz der Feuerwehr zur Sicherung umliegender Objekte erforderlich. Weiterhin stellt die große Zunahme von Photovoltaikanlagen auf den Dachflächen von Wohngebäuden im Gemeindegebiet für die Feuerwehr eine zusätzliche Gefahrenlage dar. Bei Häusern mit Gasversorgung ist trotz umfangreicher Sicherheitsvorkehrungen grundsätzlich die Möglichkeit der Verpuffung oder Explosion gegeben. Dabei kann es zum Einsturz des gesamten Gebäudes kommen. Unter den Trümmern kann eine Vielzahl von Personen verschüttet sein. Die Feuerwehr muss innerhalb der gesetzten Hilfsfrist in der Lage sein, Personal und Gerätschaften in den Einsatz zu bringen, Maßnahmen zur Menschenrettung einzuleiten und eine konsequente Sicherung der eigenen Kräfte vorzunehmen. Straßen- und Schienennetz Die Gemeinde Vettweiß verfügt über ein ausgedehntes Straßennetz. Durch die Berufspendler, den Schwerlastverkehr und landwirtschaftliche Fahrzeuge werden die Bundesstraßen B 56, B477 und L 264 stark befahren. Der Transport von gefährlichen Gütern und Stoffen erfolgt fast täglich durch das Gemeindegebiet. Bei Verkehrsunfällen ist oft mit eingeklemmten Personen zu rechnen. Die wieder Inbetriebnahme der Bahnstrecke Düren – Euskirchen durch den Bördeexpress stellt ebenfalls ein nicht unerhebliches Risiko dar. Gewerbegebiet In den Gewerbegebieten in Vettweiß sind unterschiedlichste klein- und mittelständige Betriebe angesiedelt. Die Palette umfasst Handwerksbetriebe aller Art, Lagerhallen und Transportbetriebe. Bei Bränden und Technischen Hilfeleistungen ist daher mit einer Vielzahl von unterschiedlichsten Risiken zu rechnen, die nicht im Voraus zu erkennen sind. Bei Einsätzen muss von der Feuerwehr daher erkundet werden, ob Gefahrstoffe vorhanden sind. Dies gilt nicht nur für Betriebe, wo bekannt ist das dort Gefahrstoffe lagern bzw. verarbeitet werden, sondern für alle Wirtschaftszweige da dort ebenfalls gefährliche Stoffe und Güter in nicht unerheblicher Menge gelagert werden. 1. Entwurf Brandschutzbedarfsplan der Gemeinde Vettweiß – Stand 06/2016 – – Seite 40 – Waldflächen und Naturschutzgebiete Die Waldflächen im Gemeindegebiet Vettweiß werden von vielen Spaziergängern und Erholungssuchenden genutzt. Im Naturschutzgebiet „Drover Heide“ stehen verschieden ausgewiesen Wanderwege zur Verfügung. Hier besteht insbesondere im Frühjahr und den trockenen Sommermonaten eine erhöhte Waldbrandgefahr. Die Löschwasserversorgung ist bei Einsätzen schwierig und sehr material- und personalintensiv. Sonstige Risiken Die Nähe zum Taktischen Luftwaffengeschwader 31 „Boelcke“ in der Gemeinde Nörvenich, Flugplatz für Ultraleichtflugzeuge in der Gemarkung Soller, Spritzmittellager der Buir-Bliesheimer Agrargenossenschaft in Vettweiß, Natopumpstation Lüxheim sowie die quer durch das Gemeindegebiet führende NATO-Treibstoff-Pipeline, Mehrere Aussiedlerhöfe (z.T. ohne Löschwasserversorgung aus dem Netz), ehemalige Tongrube Müddersheim (Müddersheimer See) Jeweils eine Biogasanlage in Vettweiß und Müddersheim Hähnchenmastbetrieb in Müddersheim Mehrere Windkrafträder im Gemeindegebiet Unvorhersehbare Unwetterlagen wie Starkregen, Sturmschäden oder Starkschneefall 3.8 Löschwasserversorgung Löschwasserversorgung im Sinne des Brandschutzes ist die Gesamtheit aller Maßnahmen, Mittel und Methoden, die der Gewinnung, der Bereitstellung und der Förderung von Löschwasser zum Löschen von Bränden dienen. Nach § 3 Abs. 2 BHKG stellen die Gemeinden eine den örtlichen Verhältnissen angemessen Löschwasserversorgung sicher. Die Löschwasserversorgung wird durch den Wasserleitungszweckverband der Neffeltalgemeinden sichergestellt. Es handelt sich um ein eng vermaschtes Ringleitungssystem. Es wird eine Menge von mind. 48 cbm/h nach W405 sichergestellt. Teilweise liegen höhere Mengen vor. An Oberflächengewässern, die der Wasserentnahme dienen, durchfließt der Neffelbach die Ortschaften Sievernich, Disternich, Müddersheim, Gladbach und Lüxheim. Folgende Aussiedlerhöfe sind nicht an die öffentliche Trinkwasserversorgung angeschlossen und verfügen damit nicht über eine Löschwasserversorgung aus dem öffentlichen Netz: a) Gut Dirlau, b) Rengershauser Mühle, c) Kemperhof. Hier muss die Löschwasserversorgung über Tanklöschfahrzeuge sichergestellt werden. 1. Entwurf Brandschutzbedarfsplan der Gemeinde Vettweiß – Stand 06/2016 – – Seite 41 – 4. Die Freiwillige Feuerwehr Vettweiß 4.1 Allgemeines, Organisation Die Freiwillige Feuerwehr Vettweiß ist Teil des Dezernates II der Verwaltung der Gemeinde Vettweiß. Sie ist angegliedert an das Sachgebiet 3 – Sicherheit und Ordnung. Leiter der Freiwilligen Feuerwehr Vettweiß ist Herr Gemeindebrandinspektor Ralf Weyers. Seine beiden Stellvertreter sind Herr Gemeindebrandinspektor Bernd Elsig und Herr Brandinspektor Stephan Uhde. Die Gemeindebrandinspektoren Ralf Weyers und Bernd Elsig wurden mit Datum ______________ unter Berufung in das Ehrenbeamtenverhältnis auf Zeit für die Dauer von sechs Jahren zum Leiter bzw. stellvertretenden Leiter der Freiwilligen Feuerwehr Vettweiß ernannt. Brandinspektor Stephan Uhde wurde, aufgrund der noch fehlenden fachlichen Qualifikation, das Amt des stellvertretenden Wehrleiters nur kommissarisch für die Dauer von 2 Jahren übertragen. Die Organisation der Freiwilligen Feuerwehr Vettweiß ist in den vergangenen Jahren immer wieder den strategischen und taktischen Erfordernissen und dem verfügbaren Personalbestand angepasst worden. Die Alarm- und Ausrückeordnung mit der Einsatzplanung und dem Führungssystem ist entsprechend den gesetzlichen Anforderungen und den kreisweiten Vorgaben aufgestellt und wird ständig den sich ergebenden und verändernden Rahmenbedingungen angepasst. Die Freiwillige Feuerwehr Vettweiß besteht aus 10 Löschgruppen, die in zwei Züge aufgeteilt sind. Die auf der nächsten Seite dargestellte Übersicht zeigt das Organigramm und die derzeitigen Aufgabenverteilung. 1. Entwurf Brandschutzbedarfsplan der Gemeinde Vettweiß – Stand 06/2016 – – Seite 42 – 1. Entwurf Brandschutzbedarfsplan der Gemeinde Vettweiß – Stand 06/2016 – – Seite 43 – 4.2 Einzelbetrachtungen der Löschgruppen Löschgruppe Ginnick Standort Baujahr: Baukosten: Standort: Stellplätze: Separate Umkleidemöglichkeiten: Besonderheiten: Zustand: Mängel aufgrund Bereisung der Feuerwehrgerätehäuser am 09.05.2016: Mietobjekt keine, Miete: 51,00 € monatlich Auf dem Acker 1 keine keine Der Unterstellplatz entspricht nicht den Anforderungen an ein heutiges Feuerwehrgerätehaus. Werden in den Beratungen zum Brandschutzbedarfsplan erörtert. 1. Entwurf Brandschutzbedarfsplan der Gemeinde Vettweiß – Stand 06/2016 – Mitglieder Personal Löschgruppe: Mitglieder Ginnick Anzahl Einsatzabteilung (Aktive) 10 Jugendfeuerwehr 0 Ehrenabteilung 10 Gesamt 20 Ausbildungsstand aktive Mitglieder Führerscheine Anzahl Führerscheinklasse C 2 Führerscheinklasse C1 3 Führerscheinklasse CE 2 Führerscheinklasse B 3 Lehrgänge Anzahl Leiter der Feuerwehr 1 Einführung in die Stabsarbeit F/B 5 Teil 2 1 Zugführer 1 Gruppenführer 3 Truppführer 4 Grundausbildung 8 Jugendgruppenleiter 0 Erste Hilfe 3 Sprechfunker 7 Maschinist 3 Atemschutzgeräteträger 5 Atemschutzgerätewart 0 Gerätewart 1 Gefährliche Stoffe und Güter ( alt ) 3 Strahlenschutz ( alt ) 3 ABC 1 Modul 1 GSG/Bio 0 ABC 1 Modul 2 Strahlenschutz 0 ABC / GSG 2 0 Technische Hilfeleistung VU 2 Technische Hilfeleistung Wald 1 Technische Hilfeleistung Heben und Ziehen 1 Technische Hilfeleistung Öl 0 Kettensägenlehrgang 1 – Seite 44 – 1. Entwurf Brandschutzbedarfsplan der Gemeinde Vettweiß – Stand 06/2016 – Fahrzeug: Tragkraftspritzenfahrzeug Fahrzeugtyp: Amtl. Kennzeichen: Funkrufname (OPTA) : Fahrgestell / Hersteller: Auf- / Ausbauhersteller: Besatzung: Indienststellung: Erstzulassung: Anschaffungskosten: Abschreibung: Ersatzbeschaffung nach Abschreibung im Jahr: Besonderheiten: TSF-W DN-2053 Florian Vettweiß TSF-W-01 Iveco Turbo Daily 65 C15 Magirus / BTG 1:5 5/2007 5/2007 88.000,00 € 20 Jahre 2027 – Seite 45 – 1. Entwurf Brandschutzbedarfsplan der Gemeinde Vettweiß – Stand 06/2016 – – Seite 46 – Löschgruppe Froitzheim Standort Baujahr: Baukosten: Lage: Stellplätze: Separate Umkleidemöglichkeiten: Besonderheiten: Zustand: Mängel aufgrund Bereisung der Feuerwehrgerätehäuser am 09.05.2016: 1984 30.576,00 € Martinusstraße 31 B Laut Baugenehmigung 1 Stellplatz, tatsächlich sind jedoch 2 Fahrzeuge untergebracht ja Fahrzeugabsauganlage, Schulungsraum, Sanitäre Anlage inkl. Duschen Das Feuerwehrgerätehaus entspricht nur noch zum Teil den heutigen Anforderungen. Eine energetische und elektrotechnische Sanierung des Gebäudes sollte angestrebt werden. Beleuchtung innen und außen muss instand gesetzt werden, Kontrolle Ölabscheider, Automatik für Heizkörper Fahrzeughalle, 1. Entwurf Brandschutzbedarfsplan der Gemeinde Vettweiß – Stand 06/2016 – Mitglieder Personal Löschgruppe: Mitglieder Froitzheim Anzahl Einsatzabteilung (Aktive) 17 Jugendfeuerwehr Ehrenabteilung 1 Gesamt 18 Ausbildungsstand aktive Mitglieder Anzahl Führerscheine Führerscheinklasse C 8 Führerscheinklasse C1 10 Führerscheinklasse CE 2 Führerscheinklasse B Lehrgänge 16 Anzahl Leiter der Feuerwehr Einführung in die Stabsarbeit F/B 5 Teil 2 1 Zugführer 0 Gruppenführer 2 Truppführer 0 Grundausbildung 9 Jugendgruppenleiter 4 Erste Hilfe 4 Sprechfunker 9 Maschinist 6 Atemschutzgeräteträger 7 Atemschutzgerätewart 1 Gerätewart 1 Gefährliche Stoffe und Güter ( alt ) 1 Strahlenschutz ( alt ) 1 ABC 1 Modul 1 GSG/Bio 3 ABC 1 Modul 2 Strahlenschutz 1 ABC / GSG 2 0 Technische Hilfeleistung VU 0 Technische Hilfeleistung Wald 1 Technische Hilfeleistung Heben und Ziehen 0 Technische Hilfeleistung Öl 1 Kettensägenlehrgang 3 – Seite 47 – 1. Entwurf Brandschutzbedarfsplan der Gemeinde Vettweiß – Stand 06/2016 – Fahrzeug 1: Löschfahrzeug Fahrzeugtyp: Amtl. Kennzeichen: Funkrufname (OPTA) : Fahrgestell / Hersteller: Auf- / Ausbauhersteller: Besatzung: Indienststellung: Erstzulassung: Anschaffungskosten: Abschreibung: Ersatzbeschaffung nach Abschreibung im Jahr: LF 20 DN-GV 128 Florian Vettweiß LF 20-01 MAN TGM 13.290 BL Ziegler Z-Cab 1:8 08/2014 08/2014 251.346,00 € 20 Jahre 2034 Besonderheiten: Fahrzeug 2: Mannschaftstransportfahrzeug Fahrzeugtyp: Amtl. Kennzeichen: Funkrufname (OPTA) : Fahrgestell / Hersteller: Auf- / Ausbauhersteller: Besatzung: Indienststellung: Erstzulassung: Anschaffungskosten: Abschreibung: Ersatzbeschaffung nach Abschreibung im Jahr: Besonderheiten: MTF DN-205 Florian Vettweiß MTF-01 Volkswagen Transporter T4 TDI Eigenausbau 1:8 06/2006 04/1999 0,00 € 20 Jahre 2026 Fahrzeug wurde vom RWE übernommen – Seite 48 – 1. Entwurf Brandschutzbedarfsplan der Gemeinde Vettweiß – Stand 06/2016 – – Seite 49 – Löschgruppe Jakobwüllesheim Standort Baujahr: Baukosten: Lage: Stellplätze: Separate Umkleidemöglichkeiten: Besonderheiten: Zustand: Mängel aufgrund Bereisung der Feuerwehrgerätehäuser am 09.05.2016: 2000 175.408,00 € Veitzheimer Straße 2 laut Baugenehmigung 1 Stellplatz, tatsächlich sind jedoch 2 Fahrzeuge und 1 Anhänger untergebracht ja Fahrzeugabsauganlage, Schulungsraum, Einsatzzentrale für Großschadenslagen Das Feuerwehrgerätehaus befindet sich in den Anforderungen entsprechend guten Zustand. keine 1. Entwurf Brandschutzbedarfsplan der Gemeinde Vettweiß – Stand 06/2016 – – Seite 50 – Mitglieder: Personal Löschgruppe: Mitglieder Einsatzabteilung (Aktive) Jakobwüllesheim Anzahl 16 Jugendfeuerwehr 6 Ehrenabteilung 14 Gesamt 36 Ausbildungsstand aktive Mitglieder Anzahl Führerscheine Führerscheinklasse C 10 Führerscheinklasse C1 7 Führerscheinklasse CE 5 Führerscheinklasse B 16 Lehrgänge Anzahl Leiter der Feuerwehr 0 Einführung in die Stabsarbeit F/B 5 Teil 2 1 Zugführer 1 Gruppenführer 3 Truppführer 3 Grundausbildung 14 Jugendgruppenleiter 3 Erste Hilfe 16 Sprechfunker 14 Maschinist 13 Atemschutzgeräteträger 10 Atemschutzgerätewart 0 Gerätewart 0 Gefährliche Stoffe und Güter ( alt ) 2 Strahlenschutz ( alt ) 0 ABC 1 Modul 1 GSG/Bio 1 ABC 1 Modul 2 Strahlenschutz 1 ABC / GSG 2 0 Technische Hilfeleistung VU 9 Technische Hilfeleistung Wald 6 Technische Hilfeleistung Heben und Ziehen 5 Technische Hilfeleistung Öl 6 Kettensägenlehrgang 6 1. Entwurf Brandschutzbedarfsplan der Gemeinde Vettweiß – Stand 06/2016 – Fahrzeug 1: Löschfahrzeug Fahrzeugtyp: Amtl. Kennzeichen: Funkrufname (OPTA) : Fahrgestell / Hersteller: Auf- / Ausbauhersteller: Besatzung: Indienststellung: Erstzulassung: Anschaffungskosten: Abschreibung: Ersatzbeschaffung nach Abschreibung im Jahr: LF 10/6 DN-GV 114 Florian Vettweiß LF 10-01 Iveco Magirus 100 E 25 WS Magirus / BTG AluFire 3 1:8 02/2010 02/2010 196.050,01 € 20 Jahre 2030 Besonderheiten: Fahrzeug 2: Mannschaftstransportfahrzeug Fahrzeugtyp: Amtl. Kennzeichen: Funkrufname (OPTA) : Fahrgestell / Hersteller: Auf- / Ausbauhersteller: Besatzung: Indienststellung: Erstzulassung: Anschaffungskosten: Abschreibung: Ersatzbeschaffung nach Abschreibung im Jahr: Besonderheiten: MTF DN-GV 126 Florian Vettweiß MTF-02 Renault Trafic dCi 115 Eigenausbau 1:8 03/2013 10/2010 18.500,00 € 20 Jahre 2033 – Seite 51 – 1. Entwurf Brandschutzbedarfsplan der Gemeinde Vettweiß – Stand 06/2016 – – Seite 52 – Löschgruppe Kelz Feuerwehrgerätehaus Baujahr: Baukosten: Lage: Stellplätze: Separate Umkleidemöglichkeiten: Besonderheiten: Zustand: Mängel aufgrund Bereisung der Feuerwehrgerätehäuser am 09.05.2016: 2008 22.000,00 € Michaelstraße 49 1 ja Gerätehaus wird z.Z. um einen Stellplätz erweitert Das Feuerwehrgerätehaus entspricht zum größten Teil den heutigen Anforderungen. Die im Jahr 2015 bereit gestellten Haushaltsmittel für die Erweiterung sind aufgebraucht. Weitere Haushaltsmittel, damit die Baumaßnahme zu Ende geführt werden kann, müssen zur Verfügung gestellt werden. 1. Entwurf Brandschutzbedarfsplan der Gemeinde Vettweiß – Stand 06/2016 – Mitglieder Personal Löschgruppe: Mitglieder Kelz Anzahl Einsatzabteilung (Aktive) 17 Jugendfeuerwehr 2 Ehrenabteilung 7 Gesamt 26 Ausbildungsstand aktive Mitglieder Führerscheine Anzahl Führerscheinklasse C 2 Führerscheinklasse C1 1 Führerscheinklasse CE 4 Führerscheinklasse B Lehrgänge Leiter der Feuerwehr 10 Anzahl 1 Einführung in die Stabsarbeit F/B 5 Teil 2 Zugführer Gruppenführer 2 Truppführer 2 Grundausbildung Jugendgruppenleiter 12 4 Erste Hilfe 13 Sprechfunker 13 Maschinist Atemschutzgeräteträger Atemschutzgerätewart 8 12 1 Gerätewart Gefährliche Stoffe und Güter ( alt ) 2 Strahlenschutz ( alt ) 2 ABC 1 Modul 1 GSG/Bio 1 ABC 1 Modul 2 Strahlenschutz 1 ABC / GSG 2 1 Technische Hilfeleistung VU 3 Technische Hilfeleistung Wald 5 Technische Hilfeleistung Heben und Ziehen 2 Technische Hilfeleistung Öl Kettensägenlehrgang 5 – Seite 53 – 1. Entwurf Brandschutzbedarfsplan der Gemeinde Vettweiß – Stand 06/2016 – Fahrzeug 1: Tragkraftspritzenfahrzeug Fahrzeugtyp: Amtl. Kennzeichen: Funkrufname (OPTA) : Fahrgestell / Hersteller: Auf- / Ausbauhersteller: Besatzung: Indienststellung: Erstzulassung: Anschaffungskosten: Abschreibung: Ersatzbeschaffung nach Abschreibung im Jahr: TSF - W DN-2272 Florian Vettweiß TSF - W-02 Mercedes Benz 612 D Vario T2 Schlingmann 1:5 03/2001 03/2001 83.183,34 € 20 Jahre 2021 Besonderheiten: Fahrzeug 2: Mannschaftstransportfahrzeug Fahrzeugtyp: Amtl. Kennzeichen: Funkrufname (OPTA) : Fahrgestell / Hersteller: Auf- / Ausbauhersteller: Besatzung: Indienststellung: Erstzulassung: Anschaffungskosten: Abschreibung: Ersatzbeschaffung nach Abschreibung im Jahr: Besonderheiten: MTF DN-GV 127 Florian Vettweiß MTF-03 Renault Trafic Eigenausbau 1:8 11/2011 06/2014 17.950,00 € 20 Jahre 2034 – Seite 54 – 1. Entwurf Brandschutzbedarfsplan der Gemeinde Vettweiß – Stand 06/2016 – – Seite 55 – Löschgruppe Soller Standort Baujahr: Baukosten: Lage: Stellplätze: Separate Umkleidemöglichkeiten: Besonderheiten: Zustand: Mängel aufgrund Bereisung der Feuerwehrgerätehäuser am 09.05.2016: 2012 124.000,00 € Gangolfusstraße 67 2 ja Fahrzeugabsauganlage für zwei Fahrzeuge Das Feuerwehrgerätehaus entspricht den gültigen Anforderungen. Keine 1. Entwurf Brandschutzbedarfsplan der Gemeinde Vettweiß – Stand 06/2016 – Mitglieder Personal Löschgruppe: Mitglieder Soller Anzahl Einsatzabteilung (Aktive) 23 Jugendfeuerwehr 7 Ehrenabteilung 11 Gesamt 41 Ausbildungsstand aktive Mitglieder Führerscheine Anzahl Führerscheinklasse C 7 Führerscheinklasse C1 2 Führerscheinklasse CE 3 Führerscheinklasse B 9 Lehrgänge Leiter der Feuerwehr Anzahl 0 Einführung in die Stabsarbeit F/B 5 Teil 2 0 Zugführer 0 Gruppenführer 4 Truppführer 1 Grundausbildung 4 Jugendgruppenleiter 4 Erste Hilfe 3 Sprechfunker 4 Maschinist 7 Atemschutzgeräteträger 10 Atemschutzgerätewart 0 Gerätewart 1 Gefährliche Stoffe und Güter ( alt ) 0 Strahlenschutz ( alt ) 0 ABC 1 Modul 1 GSG/Bio 0 ABC 1 Modul 2 Strahlenschutz 1 ABC / GSG 2 0 Technische Hilfeleistung VU 6 Technische Hilfeleistung Wald 5 Technische Hilfeleistung Heben und Ziehen 1 Technische Hilfeleistung Öl 0 Kettensägenlehrgang 2 – Seite 56 – 1. Entwurf Brandschutzbedarfsplan der Gemeinde Vettweiß – Stand 06/2016 – Fahrzeug 1: Löschfahrzeug Fahrzeugtyp: Amtl. Kennzeichen: Funkrufname (OPTA) : Fahrgestell / Hersteller: Auf- / Ausbauhersteller: Besatzung: Indienststellung: Erstzulassung: Anschaffungskosten: Abschreibung: Ersatzbeschaffung nach Abschreibung im Jahr: Besonderheiten: LF 8/6 DN-2696 Florian Vettweiß LF 10-02 Mercedes Benz 917 AF LN2 Schlingmann 1:8 03/1997 03/1997 135.352,53 € 20 Jahre 2017 Fahrzeug 2: Mannschaftstransportfahrzeug Fahrzeugtyp: Amtl. Kennzeichen: Funkrufname (OPTA) : Fahrgestell / Hersteller: Auf- / Ausbauhersteller: Besatzung: Indienststellung: Erstzulassung: Anschaffungskosten: Abschreibung: Ersatzbeschaffung nach Abschreibung im Jahr: Besonderheiten: MTF DN-GV 113 Florian Vettweiß MTF-04 Renault Trafic 1,9 dCi 100 Eigenausbau 1:8 9/2009 3/2005 10.000,00 € 20 Jahre 2029 – Seite 57 – 1. Entwurf Brandschutzbedarfsplan der Gemeinde Vettweiß – Stand 06/2016 – – Seite 58 – Löschgruppe Disternich Standort Baujahr: Baukosten: Lage: Stellplätze: Separate Umkleidemöglichkeiten: Besonderheiten: Zustand: Mängel aufgrund Bereisung der Feuerwehrgerätehäuser am 09.05.2016: 2005 19.125,00 € Kreuzstraße, Vettweiß 1 nein keine Der Unterstellplatz entspricht nur zum Teil den gültigen Anforderungen an ein Feuerwehrgerätehaus. Im Unterstellplatz fehlt eine Toilettenanlage. Eine Waschmöglichkeit für die Feuerwehrmitglieder ist ebenfalls nicht vorhanden. 1. Entwurf Brandschutzbedarfsplan der Gemeinde Vettweiß – Stand 06/2016 – Mitglieder Personal Löschgruppe: Mitglieder Disternich Anzahl Einsatzabteilung (Aktive) ???? Jugendfeuerwehr ???? Ehrenabteilung ???? Gesamt ???? Ausbildungsstand aktive Mitglieder Führerscheine Führerscheinklasse C Anzahl ???? Führerscheinklasse C1 ???? Führerscheinklasse CE ???? Führerscheinklasse B ???? Lehrgänge Anzahl Leiter der Feuerwehr ???? Einführung in die Stabsarbeit F/B 5 Teil 2 ???? Zugführer ???? Gruppenführer ???? Truppführer ???? Grundausbildung ???? Jugendgruppenleiter ???? Erste Hilfe ???? Sprechfunker ???? Maschinist ???? Atemschutzgeräteträger ???? Atemschutzgerätewart ???? Gerätewart ???? Gefährliche Stoffe und Güter ( alt ) ???? Strahlenschutz ( alt ) ???? ABC 1 Modul 1 GSG/Bio ???? ABC 1 Modul 2 Strahlenschutz ???? ABC / GSG 2 ???? Technische Hilfeleistung VU ???? Technische Hilfeleistung Wald ???? Technische Hilfeleistung Heben und Ziehen ???? Technische Hilfeleistung Öl ???? Kettensägenlehrgang ???? – Seite 59 – 1. Entwurf Brandschutzbedarfsplan der Gemeinde Vettweiß – Stand 06/2016 – Fahrzeug: Tragkraftspritzenfahrzeug Fahrzeugtyp: Amtl. Kennzeichen: Funkrufname (OPTA) : Fahrgestell / Hersteller: Auf- / Ausbauhersteller: Besatzung: Indienststellung: Erstzulassung: Anschaffungskosten: Abschreibung: Ersatzbeschaffung nach Abschreibung im Jahr: Besonderheiten: TSF-W DN-2123 Florian Düren 15/48-02 Iveco Magirus Daily 65 C15 Magirus / BTG 1:5 1/2005 1/2005 89.056,36 € 20 Jahre 2025 – Seite 60 – 1. Entwurf Brandschutzbedarfsplan der Gemeinde Vettweiß – Stand 06/2016 – – Seite 61 – Löschgruppe Gladbach/Lüxheim Standort Baujahr: Baukosten: Lage: Stellplätze: Separate Umkleidemöglichkeiten: Besonderheiten: Zustand: Mängel aufgrund Bereisung der Feuerwehrgerätehäuser am 09.05.2016: 2004 30.600,00 € Donatusweg, Laut Baugenehmigung 1 Stellplatz, tatsächlich sind jedoch 2 Fahrzeuge untergebracht ja Fahrzeugabsauganlage Das Feuerwehrgerätehaus entspricht zum Teil den heutigen Anforderungen. Das Mobiliar im Aufenthaltsund Schulungsraum sollte mittelfristig ersetzt werden. Das Pflaster im Übergangsbereich zum Betonboden des Feuerwehrgerätehauses hat ein falsches Gefälle. Dadurch dringt Wasser in das Gerätehaus. Um evtl. Schäden zu vermeiden, sollte betreffende Bereich baulich überarbeitet werden. 1. Entwurf Brandschutzbedarfsplan der Gemeinde Vettweiß – Stand 06/2016 – – Seite 62 – Mitglieder Personal Löschgruppe: Mitglieder Gladbach-Lüxheim Anzahl Einsatzabteilung (Aktive) 15 Jugendfeuerwehr 8 Ehrenabteilung 8 Gesamt 31 Ausbildungsstand aktive Mitglieder Führerscheine Anzahl Führerscheinklasse C 4 Führerscheinklasse C1 Führerscheinklasse CE 4 Führerscheinklasse B 7 Lehrgänge Leiter der Feuerwehr Anzahl 0 Einführung in die Stabsarbeit F/B 5 Teil 2 0 Zugführer 0 Gruppenführer 2 Truppführer 4 Grundausbildung Jugendgruppenleiter Erste Hilfe 14 0 13 Sprechfunker 8 Maschinist 3 Atemschutzgeräteträger 8 Atemschutzgerätewart 0 Gerätewart 0 Gefährliche Stoffe und Güter ( alt ) 2 Strahlenschutz ( alt ) 1 ABC 1 Modul 1 GSG/Bio 0 ABC 1 Modul 2 Strahlenschutz 0 ABC / GSG 2 0 Technische Hilfeleistung VU 4 Technische Hilfeleistung Wald 4 Technische Hilfeleistung Heben und Ziehen 0 Technische Hilfeleistung Öl 1 Kettensägenlehrgang 3 1. Entwurf Brandschutzbedarfsplan der Gemeinde Vettweiß – Stand 06/2016 – Fahrzeug 1: Tanklöschfahrzeug Fahrzeugtyp: Amtl. Kennzeichen: Funkrufname (OPTA) : Fahrgestell / Hersteller: Auf- / Ausbauhersteller: Besatzung: Indienststellung: Erstzulassung: Anschaffungskosten: Abschreibung: Ersatzbeschaffung nach Abschreibung im Jahr: Besonderheiten: TLF 16/25 DN-2753 Florian Vettweiß TLF 3000-02 Mercedes Benz 1120 AF LN 2 Ziegler 1:8 12/1989 12/1989 115.469,40 € 20 Jahre 2019 Fahrzeug 2: Mannschaftstransportfahrzeug Fahrzeugtyp: Amtl. Kennzeichen: Funkrufname (OPTA) : Fahrgestell / Hersteller: Auf- / Ausbauhersteller: Besatzung: Indienststellung: Erstzulassung: Anschaffungskosten: Abschreibung: Ersatzbeschaffung nach Abschreibung im Jahr: Besonderheiten: MTF DN-GV 125 Florian Vettweiß MTF-05 Renault Trafic Eigenausbau 1:8 02/2013 05/2010 17.600,00 € 20 Jahre 2033 – Seite 63 – 1. Entwurf Brandschutzbedarfsplan der Gemeinde Vettweiß – Stand 06/2016 – – Seite 64 – Löschgruppe Müddersheim Standort Baujahr: Baukosten: Lage: Stellplätze: Separate Umkleidemöglichkeiten: Besonderheiten: Zustand: Mängel aufgrund Bereisung der Feuerwehrgerätehäuser am 09.05.2016: 2006 18.870,00 € Am Schmittenkreuz 1 nein keine Der Unterstellplatz entspricht nicht den Anforderungen an ein heutiges Feuerwehrgerätehaus. Das Rolltor verfügt über keine entsprechende Automatik. Eine ausreichende Heizung ist nicht vorhanden. Es ist keine Toilettenanlage vorhanden. Eine Waschmöglichkeit besteht auch nicht. Der vorhanden Betonboden zeigt Risse. Durch fehlerhaft verlegtes Pflaster dringt Wasser in das Feuerwehrgerätehaus. 1. Entwurf Brandschutzbedarfsplan der Gemeinde Vettweiß – Stand 06/2016 – – Seite 65 – Mitglieder Personal Löschgruppe: Mitglieder Müddersheim Anzahl Einsatzabteilung (Aktive) 6 Jugendfeuerwehr 0 Ehrenabteilung 6 Gesamt 12 Ausbildungsstand aktive Mitglieder Führerscheine Führerscheinklasse C Anzahl 3 Führerscheinklasse C1 3 Führerscheinklasse CE 0 Führerscheinklasse B 6 Lehrgänge Anzahl Leiter der Feuerwehr 0 Einführung in die Stabsarbeit F/B 5 Teil 2 0 Zugführer 0 Gruppenführer 1 Truppführer 0 Grundausbildung 2 Jugendgruppenleiter 0 Erste Hilfe 5 Sprechfunker 5 Maschinist 1 Atemschutzgeräteträger 4 Atemschutzgerätewart 0 Gerätewart 0 Gefährliche Stoffe und Güter ( alt ) 0 Strahlenschutz ( alt ) 0 ABC 1 Modul 1 GSG/Bio 0 ABC 1 Modul 2 Strahlenschutz 0 ABC / GSG 2 0 Technische Hilfeleistung VU 0 Technische Hilfeleistung Wald 0 Technische Hilfeleistung Heben und Ziehen 0 Technische Hilfeleistung Öl 0 Kettensägenlehrgang 1 1. Entwurf Brandschutzbedarfsplan der Gemeinde Vettweiß – Stand 06/2016 – Fahrzeug: Löschfahrzeug Fahrzeugtyp: Amtl. Kennzeichen: Funkrufname (OPTA) : Fahrgestell / Hersteller: Auf- / Ausbauhersteller: Besatzung: Indienststellung: Erstzulassung: Anschaffungskosten: Abschreibung: Ersatzbeschaffung nach Abschreibung im Jahr: Besonderheiten: LF 16-TS DN-2708 Florian Vettweiß LFKatS-01 Magirus Deutz FM 130 D9 FA/32 Zeppelin 1:5 ???? 07/1984 0,00 € ???? ???? Fahrzeug wurde als Katastrophenschutzfahrzeug übernommen – Seite 66 – 1. Entwurf Brandschutzbedarfsplan der Gemeinde Vettweiß – Stand 06/2016 – – Seite 67 – Löschgruppe Sievernich Standort Baujahr: Baukosten: Lage: Stellplätze: Separate Umkleidemöglichkeiten: Besonderheiten: Zustand: Mängel aufgrund Bereisung der Feuerwehrgerätehäuser am 09.05.2016: 1950 12.760,00 € Zur alten Schule 1 ja, im Nebengebäude Im Nebengebäude befindet sich ein Aufenthalts- und Schulungsraum Der Unterstellplatz entspricht nicht den Anforderungen an ein heutiges Feuerwehrgerätehaus. Das Mobiliar im Aufenthalts- und Schulungsraum sollte mittelfristig ersetzt werden. Der vorhandene Fußboden sollte ebenfalls ersetz werden. 1. Entwurf Brandschutzbedarfsplan der Gemeinde Vettweiß – Stand 06/2016 – Mitglieder Personal Löschgruppe: Mitglieder Sievernich Anzahl Einsatzabteilung (Aktive) 6 Jugendfeuerwehr 1 Ehrenabteilung 4 Gesamt 11 Ausbildungsstand aktive Mitglieder Führerscheine Führerscheinklasse C Anzahl 3 Führerscheinklasse C1 Führerscheinklasse CE 2 Führerscheinklasse B 1 Lehrgänge Anzahl Leiter der Feuerwehr Einführung in die Stabsarbeit F/B 5 Teil 2 1 Zugführer 1 Gruppenführer Truppführer 2 Grundausbildung Jugendgruppenleiter 1 Erste Hilfe 6 Sprechfunker 5 Maschinist 4 Atemschutzgeräteträger 5 Atemschutzgerätewart Gerätewart Gefährliche Stoffe und Güter ( alt ) 3 Strahlenschutz ( alt ) 3 ABC 1 Modul 1 GSG/Bio 1 ABC 1 Modul 2 Strahlenschutz 1 ABC / GSG 2 1 Technische Hilfeleistung VU 4 Technische Hilfeleistung Wald 4 Technische Hilfeleistung Heben und Ziehen Technische Hilfeleistung Öl Kettensägenlehrgang 4 – Seite 68 – 1. Entwurf Brandschutzbedarfsplan der Gemeinde Vettweiß – Stand 06/2016 – Fahrzeug: Tragkraftspritzenfahrzeug Fahrzeugtyp: Amtl. Kennzeichen: Funkrufname (OPTA) : Fahrgestell / Hersteller: Auf- / Ausbauhersteller: Besatzung: Indienststellung: Erstzulassung: Anschaffungskosten: Abschreibung: Ersatzbeschaffung nach Abschreibung im Jahr: Besonderheiten: TSF-W DN-2346 Florian Vettweiß TSF-W-04 Iveco Tubro Daily 50 C13 Magirus / BTG 1:5 5/2003 5/2003 88.002,00 20 Jahre 2023 – Seite 69 – 1. Entwurf Brandschutzbedarfsplan der Gemeinde Vettweiß – Stand 06/2016 – – Seite 70 – Löschgruppe Vettweiß Standort Baujahr: Baukosten: Lage: Stellplätze: Separate Umkleidemöglichkeiten: Besonderheiten: Altbau: 1952, Erweiterung: 1983 Altbau: 10.578,00 €, Erweiterung: 64.790,00 € Gereonstraße 119 Laut Baugenehmigung 2 Stellplatz, tatsächlich sind jedoch 3 Fahrzeuge und 1 Anhänger untergebracht Nein Fahrzeugabsauganlage für drei Fahrzeuge, Schulungsraum, Kleiderkammer, Sanitäre Anlage inkl. Dusche sind vorhanden. Zustand: Das Feuerwehrgerätehaus entspricht im allgemeinem den heutigen Anforderungen. Mängel aufgrund Bereisung der Feuerwehrgerätehäuser am 09.05.2016: Vorhandene Sitzrisse an den Außenwänden müssen instand gesetzt werden. Die Sanitäranlagen und Küchenzeile bedürfen mittelfristig einer Modernisierung. Das vorhandene Mobiliar im Schulungsraum sollte ersetzt werden. 1. Entwurf Brandschutzbedarfsplan der Gemeinde Vettweiß – Stand 06/2016 – Mitglieder Personal Löschgruppe: Mitglieder Vettweiß Anzahl Einsatzabteilung (Aktive) 24 Jugendfeuerwehr 6 Ehrenabteilung 10 Gesamt 40 Ausbildungsstand aktive Mitglieder Führerscheine Anzahl Führerscheinklasse C Führerscheinklasse C1 1 Führerscheinklasse CE 4 Führerscheinklasse B Lehrgänge 22 Anzahl Leiter der Feuerwehr Einführung in die Stabsarbeit F/B 5 Teil 2 Zugführer 1 Gruppenführer 3 Truppführer 3 Grundausbildung Jugendgruppenleiter 14 3 Erste Hilfe Sprechfunker 16 Maschinist 5 Atemschutzgeräteträger 9 Atemschutzgerätewart Gerätewart 1 Gefährliche Stoffe und Güter ( alt ) Strahlenschutz ( alt ) ABC 1 Modul 1 GSG/Bio ABC 1 Modul 2 Strahlenschutz ABC / GSG 2 Technische Hilfeleistung VU Technische Hilfeleistung Wald Technische Hilfeleistung Heben und Ziehen Technische Hilfeleistung Öl Kettensägenlehrgang 1 – Seite 71 – 1. Entwurf Brandschutzbedarfsplan der Gemeinde Vettweiß – Stand 06/2016 – Fahrzeug 1: Hilfeleistungslöschfahrzeug Fahrzeugtyp: Amtl. Kennzeichen: Funkrufname (OPTA) : Fahrgestell / Hersteller: Auf- / Ausbauhersteller: Besatzung: Indienststellung: Erstzulassung: Anschaffungskosten: Abschreibung: Ersatzbeschaffung nach Abschreibung im Jahr: Besonderheiten: HLF 20/16 DN-GV 116 Florian Vettweiß HLF 20-01 MAN TGM 13.290 Ziegler 1:8 12/2010 12/2010 306.520,00 € 20 Jahre 2030 Fahrzeug 2: Mannschaftstransportfahrzeug Fahrzeugtyp: Amtl. Kennzeichen: Funkrufname (OPTA) : Fahrgestell / Hersteller: Auf- / Ausbauhersteller: Besatzung: Indienststellung: Erstzulassung: Anschaffungskosten: Abschreibung: Ersatzbeschaffung nach Abschreibung im Jahr: Besonderheiten: MTF DN-GV 115 Florian Vettweiß MTF-06 Renault Trafic Eigenausbau 1:8 06/2010 02/2007 14.800,00 € 20 Jahre 2030 – Seite 72 – 1. Entwurf Brandschutzbedarfsplan der Gemeinde Vettweiß – Stand 06/2016 – – Seite 73 – Fahrzeug 3: Einsatzleitwagen Fahrzeugtyp: Amtl. Kennzeichen: Funkrufname (OPTA) : Fahrgestell / Hersteller: Auf- / Ausbauhersteller: Besatzung: Indienststellung: Erstzulassung: Anschaffungskosten: Abschreibung: Ersatzbeschaffung nach Abschreibung im Jahr: Besonderheiten: ELW 1 DN-2053 Florian Vettweiß ELW 1-01 Ford Transit FT 100T300 Eigenausbau 1:4 03/2014 01/2005 12.700,00 € 20 Jahre 2025 Fahrzeug wurde 2014 für 45.000,00 € zum ELW umgebaut Weitere Fahrzeuge der Führungskräfte der Freiwilligen Feuerwehr Vettweiß Fahrzeug des Wehrleiters: Kommandowagen Fahrzeugtyp: Amtl. Kennzeichen: Funkrufname (OPTA) : Fahrgestell / Hersteller: Auf- / Ausbauhersteller: Besatzung: Indienststellung: Erstzulassung: Anschaffungskosten: Abschreibung: Ersatzbeschaffung nach Abschreibung im Jahr: Besonderheiten: KdoW DN-GV 130 Florian Vettweiß KdoW-02 VW Tiguan VW 1:5 11/2015 10/2011 26.000,00 € 20 Jahre 2035 1. Entwurf Brandschutzbedarfsplan der Gemeinde Vettweiß – Stand 06/2016 – – Seite 74 – Fahrzeug des Einsatzleitdienst: Kommandowagen Fahrzeugtyp: Amtl. Kennzeichen: Funkrufname (OPTA) : Fahrgestell / Hersteller: Auf- / Ausbauhersteller: Besatzung: Indienststellung: Erstzulassung: Anschaffungskosten: Abschreibung: Ersatzbeschaffung nach Abschreibung im Jahr: Besonderheiten: KdoW DN-GV 112 Florian Vettweiß KdoW-02 Ford Focus Turnier 1,6 Fun Eigenausbau 1:4 08/2008 10/2006 14.000,00 € 20 Jahre 2028 4.3 Materielle Ausstattung und Ausrüstung Fahrzeuge Alle Einsatzfahrzeuge der Freiwilligen Feuerwehr Vettweiß sind mit mindestens der vorgeschriebenen DIN/EN-Norm-Beladung bestückt. Sonderausrüstung für den Bereich „Gefährliche Stoffe und Güter“ Die Gemeinde Vettweiß bildet zusammen mit den Gemeinden ____________ und ________________ den ___ Gefahrenabwehrzug. Die seitens des Kreises Düren vorgegebene Mindestausstattung an Geräten und Ausrüstungsgegenständen (Chemiekalienschutzanzüge u.a.) werden auf Löschfahrzeug der LG Jakobwüllesheim vorgehalten. Persönliche Ausrüstung der Wehrleute Alle Wehrleute der Freiwilligen Feuerwehr Vettweiß werden mit der entsprechenden Dienst- und Schutzkleidung gem. den Unfallverhütungsvorschriften und DIN-Normen ausgestattet. Hierzu zählen u. a. Einsatzanzug, Uniform, Helm mit Klappvisier und Nackenschutz, Stiefel, Wetterschutzjacke. Die persönliche Ausrüstung der Wehrleute wird durch die zentrale Kleiderkammer im Feuerwehrgerätehaus Vettweiß verwaltet. Meldeempfänger Die Alarmierung erfolgt über digitale Meldeempfänger. Jedes aktive Mitglied der Freiwilligen Feuerwehr ist mit einem Meldeempfänger ausgestattet. Funktechnische Ausstattung Jedes Feuerwehrfahrzeug ist mit einem analogen und digitalen Fahrzeugfunkgerät ausgestattet. Weiterhin verfügt jedes Einsatzfahrzeug über mindesten zwei 2-MeterHandsprechfunkgeräte. 1. Entwurf Brandschutzbedarfsplan der Gemeinde Vettweiß – Stand 06/2016 – – Seite 75 – 4.4 Jugendfeuerwehr Die Jugendfeuerwehr der Freiwilligen Feuerwehr Vettweiß besteht zur Zeit aus 39 Jugendlichen. In den vergangenen Jahren sind immer wieder Jugendfeuerwehrmehrmitglieder in die aktive Wehr übernommen worden. Die 39 Mädchen und Jungen werden von speziell geschulten Ausbildern umfassend an die Aufgaben im Feuerwehrwesen herangeführt. Nicht zur kurz kommt dabei auch die allgemeine Jugendpflege. Die Mannschaftstransportfahrzeuge in den einzelnen Löschgruppen stehen der Jugendfeuerwehr jederzeit für ihre Arbeit zur Verfügung. 4.5 Ehrenabteilung Die Übernahme der aktiven Feuerwehrangehörigen nach dem Erreichen der Altersgrenze oder wegen gesundheitsbedingtem Ausscheiden aus dem aktiven Dienst in die Ehrenabteilung ist gewährleistet. Die Förderung und Unterstützung sowie Wertschätzung der Aktivitäten der Ehrenabteilung ist der Gemeinde Vettweiß ein besonderes Anliegen. 4.6 Aufwandsentschädigung und Zuschuss für die Kameradschaftspflege Aufwandsentschädigung Aufwandsentschädigungen werden jährlich für die Funktionsträger der Freiwilligen Feuerwehr Vettweiß (Wehrleitung, Zugführer, Löschgruppenführer, Beauftragte, Gemeindejugendfeuerwehrwart) im Rahmen der durch Ratsbeschluss im Haushaltsplan zur Verfügung gestellten Mittel gewährt. Zuschuss für die Kameradschaftspflege Den Löschgruppen der Freiwilligen Feuerwehr Vettweiß und den Jugendfeuerwehr wird jährlich ein Zuschuss zur Förderung der Feuerwehrkameradschaft gezahlt. 4.7 Einsatzleitdienst Anfang des Jahres 2016 hat die Freiwillige Feuerwehr Vettweiß einen Einsatzleitdienst installiert und stellt eine sog. Tagesbereitschaft dar. Er wird von den entsprechend ausgebildeten Feuerwehrkameraden im wöchentlichen Wechsel ausgeübt. Dieser Einsatzleitdienst soll zur wesentlichen Qualitätsverbesserung der Einsatzabwicklung beitragen. Durch die schnelle Verfügbarkeit des Einsatzleitdienstes ist es bereits in der Frühphase eines Einsatzes möglich, eine Lageeinschätzung zu machen und gezielte Folgerungen daraus zu schließen, sowie eine Strukturierung der Einsatzstelle vorzunehmen. Ziel des Einsatzleitdienstes ist eine frühzeitige Lageeinschätzung an der Einsatzstelle, Strukturierung der Einsatzstelle, Einsatzleiter nach § 33 BHKG, Ansprechpartner für die Leitstelle und Unterstützung der Wehrführung bei Einsätzen. Dem Einsatzleitdienst steht ein eigenes Fahrzeug zur Verfügung. 1. Entwurf Brandschutzbedarfsplan der Gemeinde Vettweiß – Stand 06/2016 – – Seite 76 – 5. Schutzzielfestlegung Grundsätzlich sollten die geforderten Hilfsfristen bei allen „kritischen Einsätzen“ an jedem Ort der Gemeinde zu jeder Tages- und Nachtzeit erfüllt werden. Die Gemeinde Vettweiß zeichnet sich durch eine ländliche Struktur aus, in der die einzelnen Ortschaften einige Kilometer voneinander entfernt liegen. Die Anfahrzeiten zu den Gerätehäusern und von hier zur Einsatzstelle nehmen daher eine gewisse Zeit in Anspruch. Die Erfüllung der Vorgaben wird dadurch erschwert. Dies muss bei der Festsetzung des Schutzzieles unbedingt berücksichtigt werden. Obwohl in den letzten Jahren eine wesentliche Verbesserung in der Ausbildung und der Fahrzeug- und Materialausstattung der Freiwilligen Feuerwehr vorgenommen werden konnte, wird es aufgrund der Tatsache, dass die Zahl der aktiven Wehrleute nicht verbessert werden konnte, in den personalkritischen Zeiten (werktags zwischen 07.00 Uhr – 17.00 Uhr) immer wieder zu personellen Engpässen kommen. Es ist somit fast aussichtslos, ein Schutzziel von 100% zu erreichen. Die Schutzziele der Freiwilligen Feuerwehr Vettweiß werden für das Gemeindegebiet Vettweiß wie folgt festgelegt: 1. Kritischer Wohnungsbrand in einem Obergeschoss eines mehrgeschossigen Wohnhauses im Gemeindegebiet Vettweiß: Erste taktische Einheit mit 9 Einsatzkräften in 8 Minuten und die zweite taktische Einheit mit weiteren 9 Einsatzkräften in 13 Minuten und einem Erreichungsgrad von 90% in allen Ortsteilen. 2. Hilfeleistungseinsatz mit Menschenrettung im Gemeindegebiet Vettweiß: Erste taktische Einheit mit 9 Einsatzkräften in 8 Minuten und die zweite taktische Einheit mit weiteren 9 Einsatzkräften in 13 Minuten und einem Erreichungsgrad von 90% in allen Ortsteilen auf Bundes-, Landes- und Kreisstraßen sowie Gemeindeverbindungsstraßen. 1. Entwurf Brandschutzbedarfsplan der Gemeinde Vettweiß – Stand 06/2016 – – Seite 77 – 6. Zukunftssicherung 6.1 Mitgliederwerbung Es werden alle Möglichkeiten der Mitgliederwerbung unterstützt. In den zukünftigen Neubürgerbroschüren der Gemeinde Vettweiß werden auch Informationen über den Feuerwehrdienst und über die Freiwillige Feuerwehr Vettweiß sowie die Jugendfeuerwehr aufgenommen. Die Gemeinde Vettweiß und die Freiwillige Feuerwehr Vettweiß sind auf das Verständnis und das Entgegenkommen von Arbeitgebern, die Feuerwehrmitglieder beschäftigen, angewiesen. Die Gemeinde Vettweiß und die Freiwillige Feuerwehr Vettweiß führen in regelmäßigen Abständen eine Infoveranstaltung für alle Gewerbetreibenden und Arbeitgeber in der Bürgerbegegnungsstätte Vettweiß durch. 6.2 Personelle- und Organisatorische Maßnahmen Auf das als Anlage beigefügte Schreiben der Wehrleitung vom 30.03.2016 wird verwiesen. Die angesprochenen Punkte müssen noch in den Brandschutzbedarfsplan eingearbeitet werden. Die aufgeführten Punkte werden in einem gemeinsamen Abstimmungsgespräch zwischen der Verwaltung, Politik und Wehrleitung erörtert. Seitens der Verwaltung wird mittelfristig zur Entlastung der ehrenamtlichen Feuerwehrmitglieder die Einstellung eines hauptamtlichen Feuerwehrgerätewartes favorisiert. Der Aufgabenbereich eines solchen Gerätewartes umfasst u.a. die Wartung, Pflege und Unterhaltung der Fahrzeuge, Ausrüstung und Geräte, Überwachung von Prüfzyklen, die Geräteprüfung, die Mitwirkung bei der Brandschutzerziehung. Auch diese Thematik wird in einem gemeinsamen Abstimmungsgespräch zwischen der Verwaltung, Politik und Wehrleitung erörtert. 6.3 Investitionsmaßnahmen Auf das als Anlage beigefügte Schreiben der Wehrleitung vom 30.03.2016 wird verwiesen. Die angesprochenen Punkte müssen noch in den Brandschutzbedarfsplan eingearbeitet werden. Die aufgeführten Punkte werden in einem gemeinsamen Abstimmungsgespräch zwischen der Verwaltung, Politik und Wehrleitung erörtert. 1. Entwurf Brandschutzbedarfsplan der Gemeinde Vettweiß – Stand 06/2016 – – Seite 78 – 7. Fortschreibung Die Grundlagen zur Erstellung eines Brandschutzbedarfsplanes verhalten sich dynamisch. Aus diesem Grund ist es notwendig, den Brandschutzbedarfsplan in regelmäßigen Zeitabständen fortzuschreiben. Nach § 3 Abs. 3 BHKG ist der Brandschutzbedarfsplan umzusetzen und spätestens alle 5 Jahre fortzuschreiben. Durch die gesetzliche Verpflichtung der Fortschreibung wird deutlich, dass die Arbeit an solchen Plänen kontinuierlich fortgeführt werden muss, um eingetretene Änderungen schnell einarbeiten zu können und den Stand zu aktualisieren. Der Brandschutzbedarfsplan ist hierbei nicht als statischer Ist-Plan, sondern vielmehr als dynamischer Entwicklungsplan zu sehen. Der Brandschutzbedarfsplan der Gemeinde Vettweiß soll ständig kontrolliert und fortgeschrieben werden. Hierdurch wird im Rahmen einer Mittelfristigkeit grundsätzlich eine zeitnahe politische Beteiligung und erneute Sanktionierung ermöglicht. Der vorliegende Brandschutzbedarfsplan gilt bis zum ___________. Bei wesentlichen Änderungen/Veränderung ist der Plan den Veränderungen anzupassen.