Daten
Kommune
Vettweiß
Größe
3,5 MB
Datum
07.07.2016
Erstellt
21.06.16, 14:40
Aktualisiert
21.06.16, 14:40
Stichworte
Inhalt der Datei
Brandschutzbedarfsplan
der
Gemeinde Vettweiß
1. Entwurf Stand 06/2016
Gemeinde Vettweiß
Mitglied der LEADER Region
1. Entwurf Brandschutzbedarfsplan der Gemeinde Vettweiß – Stand 06/2016 –
Projekt:
Projektbearbeitung:
In Abstimmung mit:
– Seite 2 –
Brandschutzbedarfsplan der Gemeinde Vettweiß
Verwaltungsmitarbeiter Thomas Vlatten
Dezernat II
Gereonstraße 14
52391 Vettweiß
Telefon:
02424/209211
E-Mail:
tvlatten@vettweiss.de
Wehrleitung der Freiwilligen Feuerwehr Vettweiß
1. Entwurf Brandschutzbedarfsplan der Gemeinde Vettweiß – Stand 06/2016 –
Inhaltsverzeichnis
1.
2.
3.
4.
Allgemeiner Teil
1.1
Vorwort
1.2
Darstellung der rechtlichen Grundlagen
1.3
Aufgaben der Gemeinde nach dem BHKG
1.4
Aufgaben der Freiwilligen Feuerwehr Vettweiß
– Seite 3 –
Seite
6
7
13
19
Schutzzieldefinition
2.1
Einleitung
2.2
Grundlagen zur Bewertung der Leistungsfähigkeit der
Freiwilligen Feuerwehren im Regierungsbezirk Köln
2.3
Eintreffzeiten bei Brand- und Hilfeleistungseinsätzen
22
27
Ist-Struktur der Gemeinde Vettweiß
3.1
Die Gemeinde Vettweiß
3.2
Einwohnerzahl
3.3
Größe, Grenzen und Flächennutzung
3.4
Topographie
3.5
Verkehrsinfrastruktur
3.6
Öffentliche Infrastruktur
3.7
Risiken
3.8
Löschwasserversorgung
33
35
36
36
36
37
38
40
Die Freiwilligen Feuerwehr Vettweiß
4.1
Allgemeines, Organisation
4.2
Einzelbetrachtung der Löschgruppen
- Standorte
- Mitglieder
- Fahrzeuge
4.3
Materielle Ausstattung und Ausrüstung
4.4
Jugendfeuerwehr
4.5
Ehrenabteilung
4.6
Aufwandsentschädigung und Zuschuss
für die Kameradschaftspflege
4.7
Einsatzleitdienst
21
41
43
74
75
75
75
75
5.
Schutzzielfestlegung
76
6.
Zukunftssicherung
7.1
Mitgliederwerbung
7.2
Personelle- und Organisatorische Maßnahmen
7.3
Investitionsmaßnahmen
77
77
77
Fortschreibung
78
7.
1. Entwurf Brandschutzbedarfsplan der Gemeinde Vettweiß – Stand 06/2016 –
– Seite 4 –
Abkürzungen
AGBF NW
Arbeitsgemeinschaft der Leiter der Berufsfeuerwehren in
Nordrhein-Westfalen
BauO NRW
Bauordnung für das Land Nordrhein-Westfalen
(Landesbauordnung)
BF
Berufsfeuerwehr
BHKG
Gesetz über den Brandschutz, die Hilfeleistung und den
Katastrophenschutz (ab 01.01.2016)
DIN
Deutsche Industrienorm
DRK
Deutsches Rotes Kreuz
ELW
Einsatzleitwagen
FB
Fachbereich
FF
Freiwillige Feuerwehr
FNP
Flächennutzungsplan
FP
Feuerlöschkreiselpumpe
FSHG
Gesetz über den Feuerschutz und die Hilfeleistung
(bis 31.12.2015)
FwDV
Feuerwehrdienstvorschrift
FWGH
Feuerwehrgerätehaus
GSG
Gefährliche Stoffe und Güter
GW-G
Gerätewagen Gefahrengut
GW-Mess
Gerätewagen Messtechnik
GW-L
Gerätewagen Logistik
GW-Öl
Gerätewagen Ölabwehr
HLF
Hilfeleistungslöschfahrzeug
HuPF
Herstellungs- und Prüfungsbeschreibung für eine
universelle Feuerschutzkleidung
1. Entwurf Brandschutzbedarfsplan der Gemeinde Vettweiß – Stand 06/2016 –
– Seite 5 –
KBM
Kreisbrandmeister
LdF
Leiter der Feuerwehr
LF
Löschfahrzeug
LVO FF
Verordnung über die Laufbahn der ehrenamtlichen
Angehörigen der Freiwilligen Feuerwehr
LVR
Landschaftsverband Rheinland
MTF/MTW
Mannschaftstransportfahrzeug/-wagen
OT
Ortsteil
RW
Rüstwagen
SLA
Schlauchanhänger
THW
Bundesanstalt Technisches Hilfswerk
TLF
Tanklöschfahrzeug
TS
Tragkraftspritze
TSA
Tragkraftspritzenanhänger
TSF
Tragkraftspritzenfahrzeug
TSF-W
Tragkraftspritzenfahrzeug-Wasser
UVV
Unfallverhütungsvorschriften „Feuerwehr“
VV
Verwaltungsvorschrift
ZDG
Gesetz über den Zivildienst der Kriegsdienstverweigerer
(Zivildienstgesetz)
ZSKG
Zivilschutz- und Katastrophenschutzgesetz
1. Entwurf Brandschutzbedarfsplan der Gemeinde Vettweiß – Stand 06/2016 –
– Seite 6 –
1. Allgemeiner Teil
1.1 Vorwort
Das Feuerwehrwesen des Landes Nordrhein-Westfalen ist zum 01. Januar 2016 neu
geregelt worden. Das „Gesetz über den Feuerschutz und die Hilfeleistung (FSHG)“ vom
10.02.1998 wurde durch das „Gesetz über den Brandschutz, die Hilfeleistung und den
Katastrophenschutz (BHKG) abgelöst.
Nach dem BHKG ist es Aufgabe der Gemeinde, für den Brandschutz und die
Hilfeleistung eine den örtlichen Verhältnissen entsprechende leistungsfähige Feuerwehr
als gemeindliche Einrichtung zu unterhalten.
Weiterhin haben die Gemeinden unter Beteiligung ihrer Feuerwehr
Brandschutzbedarfspläne und Pläne für den Einsatz der öffentlichen Feuerwehr
aufzustellen umzusetzen und spätestens alle fünf Jahre fortzuschreiben.
Die Kernpunkte des Brandschutzbedarfsplanes treffen Aussagen über:
•
•
•
•
•
das zu gewährende Sicherheitsniveau für die Bürger der Gemeinde Vettweiß
(Schutzziel).
den
Standort
und
Wirkungsbereich
der
Feuerwachen
bzw.
Feuerwehrgerätehäuser,
die Art und Anzahl der vorhandenen Fahrzeuge und Geräte
die Zahl der in einer definierten Zeit zum Einsatzort zu gelangenden
Einsatzkräfte,
der Investitionen, Beschaffungen und Maßnahmen
Die Bedarfsplanung dient der umfassenden und begründeten Information der
Entscheidungsträger von Verwaltung und Politik hinsichtlich des Risikopotentials der
Gemeinde Vettweiß, der Festlegung der Qualität der Gefahrenabwehr
(Schutzzieldefinition) und der Organisation, Größe und Ausstattung einer Feuerwehr.
Den politischen Entscheidungsträgern der Gemeinde Vettweiß bleibt es überlassen,
welches Sicherheitsniveau die Freiwillige Feuerwehr Vettweiß für die Bürgerinnen und
Bürger in der Gemeinde Vettweiß erreichen muss und mit welcher Qualität die
Feuerwehr arbeiten soll.
Für die Feuerwehren gilt die Verfügung der Bezirksregierung Köln vom 03.03.2012
„Grundlagen zur Bewertung der Leistungsfähigkeit der Freiwilligen Feuerwehren im
Regierungsbezirk Köln.“
1. Entwurf Brandschutzbedarfsplan der Gemeinde Vettweiß – Stand 06/2016 –
– Seite 7 –
1.2 Rechtlichen Grundlagen
1. Gesetz zur Neuregelung des Brandschutzes, die Hlfeleistung und den
Katastrophenschutz (BHKG) vom 17.12.2015 (GV. NRW. S. 886)
2. Gesetz über den Zivilschutz und die Katastrophenhilfe des Bundes Zivilschutz- und
Katastrophenhilfegesetz – ZSKG vom 25.03.1997 (BGBl. I S. 726)
3. Bauordnung für das Land Nordrhein-Westfalen – Landesbauordnung –
NRW) vom 01. März 2000 (GV.NRW.S. 256)
(BauO
4. Weitere Erlasse
Brandschutztechnische Ausstattung und Verhalten in Schulen bei Bränden gem.
RdErl. d. Innenministeriums und des Ministeriums für Schule und Weiterbildung, –
222.2.02.02.02/79-48065/06 v. 19.05.2000 (MBl. NRW. S. 650)
5. Grundlagen zur Bewertung der Leistungsfähigkeit der Freiwilligen Feuerwehren im
Regierungsbezirk Köln.
Verfügung der Bezirksregierung Köln vom 03.02.2012 (AZ.: 022.001.002)
6. Feuerwehrdienstvorschriften (FwDV)
7. Unfallverhütungsvorschriften (UVV)
8. DVGV-Arbeitsblatt W 405.
Bereitstellung von Löschwasser durch die öffentliche Trinkwasserversorgung
1.2.1 Gesetz über den Brandschutz, die Hilfeleistung und den
Katastrophenschutz (BHKG) – Zitierung Auszugsweise –
Teil 1
Ziel und Anwendungsbereich, Aufgaben und Träger
§1
Ziel und Anwendungsbereich
„Ziel dieses Gesetzes ist es, zum Schutz der Bevölkerung vorbeugende
und abwehrende Maßnahmen zu gewährleisten
1. bei Brandgefahren (Brandschutz)
2. bei Unglücksfällen oder solchen öffentlichen Notständen, die durch
Naturereignisse, Explosionen oder ähnliche Vorkommnisse
verursacht werden (Hilfeleistung) und
3. bei Großeinsatzlagen und Katastrophen (Katastrophenschutz)“
1. Entwurf Brandschutzbedarfsplan der Gemeinde Vettweiß – Stand 06/2016 –
§2
– Seite 8 –
Aufgabenträger
„ Aufgabenträger sind
1. die Gemeinden für den Brandschutz und die Hilfeleistung,
2. die Kreise für den Brandschutz und die Hilfeleistung, soweit ein
überörtlicher Bedarf besteht,
3. die Kreise und die kreisfreien Städte für den Katastrophenschutz und
4. das Land für die zentralen Aufgaben des Brandschutzes, der
Hilfeleistung und des Katastrophenschutzes“
„ Die Gemeinden nehmen die Aufgaben nach diesem Gesetz als
Pflichtaufgabe zur Erfüllung nach Weisung war.“
§3
Aufgabe der Gemeinden
„ Für den Brandschutz und die Hilfeleistung unterhalten die Gemeinden
den örtlichen Verhältnissen entsprechende leistungsfähige Feuerwehren
als gemeindliche Einrichtung. Sie sind im Katastrophenschutz gemeinsam
mit dem Kreis für die Warnung der Bevölkerung verantwortlich.“
„ Sie stellen eine den örtlichen Verhältnissen angemessene
Löschwasserversorgung sicher. Stellt die Bauaufsichtsbehörde fest, das
wegen einer erhöhten Brandlast oder Brandgefährdung eine besondere
Löschwasserversorgung erforderlich ist, hat hierfür der Eigentümer/in, der
Besitzer/in Sorge zu tragen.“
„ Die Gemeinden haben unter Beteiligung ihrer Feuerwehr
Brandschutzbedarfspläne und Pläne für den Einsatz der öffentlichen
Feuerwehr aufzustellen, umzusetzen und spätestens alle fünf Jahre
fortzuschreiben.“
§4
Aufgaben der Kreise
§5
Aufgaben des Landes
Teil 2
Organisationen
Kapitel 1: Feuerwehr
§7
Arten
„Feuerwehren im Sinne dieses Gesetzes sind öffentliche Feuerwehren
(Berufsfeuerwehren, Freiwillige Feuerwehren, Pflichtfeuerwehren) und
betriebliche Feuerwehren (Betriebsfeuerwehren, Werkfeuerwehren)“
„Freiwillige Feuerwehr ist die Feuerwehr der Gemeinde.“
§8
Berufsfeuerwehren
1. Entwurf Brandschutzbedarfsplan der Gemeinde Vettweiß – Stand 06/2016 –
§9
– Seite 9 –
Ehrenamtliche Angehörige der Feuerwehr
„Die im Einsatzdienst tätigen Angehörigen der Freiwilligen Feuerwehr
(Einsatzabteilung) sind freiwillig und ehrenamtlich im Dienst der
Gemeinde tätig. Sie werden durch die Leiterin oder den Leiter der
Feuerwehr aufgenommen, befördert und entlassen; die Leiterin oder der
Leiter der Feuerwehr ist zugleich Vorgesetze oder Vorgesetzter.“
„Die Aufgabenträger des Brandschutzes fördern die Tätigkeit im
Ehrenamt und widmen dem Ehrenamt zur Erhaltung einer
leistungsfähigen Feuerwehr besondere Aufmerksamkeit.“
§ 10
Hauptamtliche Kräfte der Freiwilligen Feuerwehr
§ 11
Leitung der Freiwilligen Feuerwehr
„ Der Rat bestellt auf Vorschlag der Kreisbrandmeisterin oder des
Kreisbrandmeister und nach Anhörung der Feuerwehr durch die
Gemeinde, eine Leiterin oder einen Leiter der Feuerwehr und bis zu zwei
Stellvertreterinnen oder Stellvertreter. Sie werden durch die
Bürgermeisterin oder den Bürgermeister ernannt. Soweit die Leiterin oder
der Leiter der Feuerwehr und ihre Stellvertreter ehrenamtlich tätig ist,
sind sie in ein Ehrenbeamtenverhältnis auf Zeit zu berufen.“
§ 13
Kinderfeuerwehren, Jugendfeuerwehren
§ 14
Pflichtfeuerwehr
Kapitel 2: Katastrophenschutz
Kapitel 3: Rechtstellung der ehrenamtlichen Angehörigen der
Feuerwehren und Helferinnen und Helfer im Katastrophenschutz
§ 20
Dienstpflichten, Freistellung
„Die ehrenamtlichen Angehörigen der Feuerwehr sind auf Anforderung
hin zur Teilnahme am Einsatz-, Übungs-, Ausbildungs- und
Fortbildungsdienst verpflichtet.“
„Den ehrenamtlichen Angehörigen der Feuerwehr dürfen aus ihrem
Dienst in der Feuerwehr keine Nachteile im Arbeits- und Dienstverhältnis
erwachsen.“
1. Entwurf Brandschutzbedarfsplan der Gemeinde Vettweiß – Stand 06/2016 –
§ 21
– Seite 10 –
Lohnfortzahlung, Verdienstausfall
„Die Arbeitgeberinnen, Arbeitgeber oder Dienstherren ehrenamtlicher
Angehöriger der Feuerwehr sind verpflichtet Arbeitsentgelte oder
Dienstbezüge einschließlich aller Nebenleistungen und Zulagen
fortzuzahlen. Den privaten Arbeitgeberinnen und Arbeitgebern werden
die Beträge auf Antrag durch die Gemeinde ersetzt.“
§ 22
Auslagenersatz, Aufwandsentschädigung, Ersatz von Schäden
„Ehrenamtliche Angehörige der Feuerwehr, die regelmäßig über das
übliche Maß hinaus Feuerwehrdienst leisten, können anstelle eines
Auslagenersatzes eine Aufwandsentschädigung von der Gemeinde
erhalten.“
Teil 3
Gesundheitswesen
Teil 4
Einrichtungen, vorbeugende und vorbereitende Maßnahmen
Kapitel 1: Vorbeugender Brandschutz
§ 27
Brandsicherheitswachen
„Veranstaltungen, bei denen eine erhöhte Brandgefahr besteht und bei
Ausbruch eines Brandes eine große Anzahl von Personen gefährdet ist,
sind der Gemeinde rechtzeitig anzuzeigen. Die Gemeinde entscheidet
drüber, ob eine Brandsicherheitswache erforderlich ist. Sie kann bei
Bedarf Auflagen erteilen.“
„Ist die Veranstalterin oder der Veranstalter in der Lage, eine den
Anforderungen genügende Brandsicherheitswache zu stellen, hat die
Gemeinde ihr oder ihm diese Aufgaben zu übertragen.“
Kapitel 2: Einrichtungen und vorbereitende Maßnahmen für
Schadens- und Großeinsatzlagen sowie Katastrophen
§ 28
Einheitliche Leitstelle für den Brandschutz, die Hilfeleistung, den
Katastrophenschutz und den Rettungsdienst
„Die Gemeinden veranlassen die Einrichtung des Notrufs 112 und
gewährleisten die Alarmierung der Einsatzkräfte.“
1. Entwurf Brandschutzbedarfsplan der Gemeinde Vettweiß – Stand 06/2016 –
§ 32
– Seite 11 –
Ausbildung, Fortbildung und Übungen
„Die Gemeinden führen die Grundausbildung der Angehörigen öffentlicher
Feuerwehren durch und bilden diese fort. Die weitergehende Aus- und
Fortbildung der Angehörigen öffentlicher Feuerwehren obliegt den Kreisen
und kreisfreien Städten. Die Führungsausbildung und –fortbildung sowie
die Vermittlung spezieller Fachkenntnisse erfolgt durch die zentrale Ausund Fortbildungsstätte des Landes.“
Teil 5
Durchführung der Abwehrmaßnahmen
Kapitel 1: Einsatzleitung
§ 33
Einsatzleitung
„Die zur Erfüllung der Aufgaben nach diesem Gesetz erforderlichen
Abwehrmaßnahmen werden von der durch die Gemeinde bestellten
Einsatzleiterin oder Einsatzleiter geleitet.“
Kapitel 2: Krisenmanagement
Kapitel 3: Überörtliche Hilfeleistung
Teil 6
Rechte und Pflichten der Bevölkerung
Teil 7
Kosten
§ 50
Kostenträger
„Die Gemeinden und Kreis haben die Kosten für die ihnen nach diesem
Gesetz obliegenden oder übernommenen Aufgaben zu tragen.“
„Das Land leistet Zuschüsse zu den Kosten des Brandschutzes der
Gemeinden und Kreis.“
„Das Aufkommen aus der Feuerschutzsteuer ist nur für den Brandschutz
und die übrigen Aufgaben dieses Gesetzes zu verwenden.“
§ 52
Kostenersatz
„Die Einsätze im Rahmen der den Gemeinden und Kreisen nach diesem
Gesetz obliegenden Aufgaben sind unentgeltlich. Für bestimmte Einsätze
kann allerdings ein Kostenersatz verlangt werden.“
1. Entwurf Brandschutzbedarfsplan der Gemeinde Vettweiß – Stand 06/2016 –
– Seite 12 –
Teil 8
Aufsicht
§ 53
Aufsichtsbehörden
„Aufsichtsbehörde für die kreisangehörigen Gemeinden ist die Landrätin
oder der Landrat als untere staatliche Verwaltungsbehörde.“
Teil 9
Übergangs- und Schlussvorschriften
1.2.2 Zivilschutz- und Katastrophenhilfegesetz (ZSKG)
- Zitierung Auszugsweise –
§1
Aufgaben des Zivilschutzes
„Schutz der Bevölkerung, ihrer Wohnung und Arbeitsstätten usw.
durch nichtmilitärische Maßnahmen vor Kriegseinwirkungen sowie
Beseitigung oder Milderung der Folgen. Zum Zivilschutz gehören
insbesondere
1. der Selbstschutz,
2. die Warnung der Bevölkerung,
3. der Katastrophenschutz.
§2
Auftragsverwaltung
§5
Selbstschutz
„Den Gemeinden obliegt der Aufbau, die Förderung und die Leitung des
Selbstschutzes der Bevölkerung sowie der Behörden und Betriebe“
§6
Warnung der Bevölkerung
§ 11
Einbeziehung des Katastrophenschutzes
„Nach Landesrecht mitwirkende Einheiten und Einrichtungen nehmen
auch die Aufgaben zum Schutz der Bevölkerung vor den besonderen
Gefahren und Schäden, die im Verteidigungsfall drohen, wahr.“
§ 13
Ausstattung
Der Bund ergänzt die Ausstattung des Katastrophenschutzes in den
Aufgabenbereichen Brandschutz, ABC-Schutz usw.
§ 15
Aufgaben der Katastrophenschutzbehörde
1. Entwurf Brandschutzbedarfsplan der Gemeinde Vettweiß – Stand 06/2016 –
– Seite 13 –
1.2.3 Landesbauordnung
- Zitierung Auszugsweise –
§ 54
Bauliche Anlagen und Räume besonderer Art und Nutzung
„Besondere Anforderungen oder Erleichterungen für bauliche Anlagen
und Räume besonderer Art oder Nutzung können gestellt werden.“
„Anforderungen oder Erleichterungen können sich u.a. Erstrecken auf
Brandschutzeinrichtungen und Brandschutzvorkehrungen.“
„Die vor genannten Vorschriften gelten u. a. für Hochhäuser, Kirchen und
Versammlungsstätten.“
§ 72
Behandlung des Bauantrages
„Bescheinigungen von staatlich anerkannten Sachverständigen …
Im Hinblick auf … den Brandschutz einer baulichen Anlage sind
Bescheinigungen über die Prüfung der entsprechenden Nachweis und
Bauvorlagen erforderlich“
1.3 Aufgaben der Gemeinden nach dem BHKG
Am 1. Januar 2016 ist das Gesetz über den Brandschutz, die Hilfeleistung und den
Katastrophenschutz (BHKG) in Kraft getreten und löst das bis dahin geltende
Feuerschutzhilfeleistungsgesetz (FSHG) ab. Durch das BHKG wurden die rechtlichen
Grundlagen im Brand- und Katastrophenschutz in Nordrhein-Westfalen grundlegend
überarbeitet.
Mit dem neuen BHKG werden drei wichtige neue Ziele verfolgt. Es soll das Ehrenamt
gestärkt, der Katastrophenschutz hervorgehoben und die Strukturen im
Feuerwehrwesen modernisiert werden.
Ehrenamt stärken
Die Feuerwehr und der Katastrophenschutz in Nordrhein-Westfalen werden zum
überwiegenden Teil von ehrenamtlichen Mitgliedern getragen. Damit dies auch in
Zukunft der Fall ist, soll das neue Gesetz das Ehrenamt stärken. Nur dadurch können in
einer immer älter werdenden Gesellschaft und in der Konkurrenz mit den vielen anderen
attraktiven Freizeitangeboten auch zukünftig genügend Freiwillige für diese wichtigen
Ehrenämter gewonnen werden. Entsprechende Regelungen hierzu wurden u.a. in den
§§ 9, 13 und 21 BHKG getroffen.
Katastrophenschutz hervorheben
Im FSHG gab es den Begriff Katastrophe gar nicht, weil man noch in den 1990iger
Jahre davon ausging, dass unsere weit entwickelte moderne Gesellschaft vor
Katastrophen verschont bleibt. Inzwischen haben wir aber erste Auswirkungen des
Klimawandels erlebt, im Münsterland im Winter 2005 beim Stromausfall aufgrund des
Schneechaos und im Jahr 2014 bei einem Starkregenereignis sowie im gesamten
Bundesland im Jahr 2014 durch den Sturm Ela.
1. Entwurf Brandschutzbedarfsplan der Gemeinde Vettweiß – Stand 06/2016 –
– Seite 14 –
Auch die Atomkatastrophe von Fukuschima in Japan hat gezeigt, dass hoch entwickelte
Technologien erhebliche Gefahren bergen können. Vor diesem Hintergrund schenkt
das BHKG einer guten Vorbereitung auf große Einsatzlagen und Katastrophen
besondere Bedeutung, indem in § 1 Abs. 2 Nr. 2 BHKG der Begriff der Katastrophe
wieder in das Gesetz eingeführt wurde. In den §§ 3, 4, 5 und 35 BHKG wurden u.a.
entsprechende gesetzliche Bestimmungen eingebaut.
Strukturen aktualisieren
In den letzten 15 Jahren sind die gesetzlichen Grundlagen weitgehend unverändert
geblieben. Es hat sich gezeigt, dass auch die gesetzlichen Strukturen des Brand- und
Katastrophenschutz an der einen oder anderen Stelle verbessert werden müssen. Dazu
wurden vor allem folgende Regelungen in das BHKG aufgenommen:
- vorgegebene Qualifikationen für konkrete Aufgaben (u.a. § 12 und § 26 BHKG)
- Einführung der Möglichkeit von Betriebsfeuerwehren (§ 15 BHKG)
- Beschäftigte der Gemeinden, die Brandverhütungsschauen durchführen (§ 26 BHKG)
- Möglichkeit zur Bestellung hauptamtlicher Kreisbrandmeister(innen) (§ 12 BHKG)
- Klare Befugnisse der Einsatzleitung (§ 34 BHKG)
1.3.1 Aufgabe zur Erfüllung nach Weisung
Gemäß § 2 (2) BHKG nehmen die Gemeinden und Kreise die Aufgaben nach diesem
Gesetz als Pflichtaufgabe zur Erfüllung nach Weisung wahr. Das „Ob“ der
Aufgabenwahrnehmung ist für die Gemeinden und Kreise für ihre jeweiligen
Aufgabenbereiche - § 2 (1) BHKG - somit zwingend vorgegeben. Über das „Wie“, also
über die Art und Weise wie die Aufgaben erfüllt werden sollen(z.B. Organisation,
Ausstattung, etc. der örtlichen Feuerwehr) , können die Gemeinden und Kreise nach
pflichtgemäßen Ermessen selbst entscheiden.
1.3.2 Unterhaltung einer leistungsfähigen Feuerwehr
Durch das BHKG werden die Gemeinden verpflichtet für den Brandschutz und die
Hilfeleistung den örtlichen Verhältnissen entsprechende leistungsfähige Feuerwehren
als gemeindliche Einrichtung zu unterhalten. Weiterhin sind sie im Katastrophenschutz
und bei dessen Umsetzung zur landesweiten Hilfe verpflichtet. Gemeinsam mit dem
Kreis sind sie im Katastrophenschutz für die Warnung der Bevölkerung verantwortlich.
Personalaufstellung:
Hinsichtlich der personellen Aufstellung der Feuerwehren sind keine Vorschriften bzw.
Richtlinien vorhanden. Es obliegt daher jeder Gemeinde selbst, in eigener Zuständigkeit
hierüber zu entscheiden. Eine Einschränkung dieser Befugnis besteht lediglich durch
die Pflicht, die Feuerwehr in personeller Hinsicht so aufzustellen, dass das örtlich
vorhandene Gefährdungspotenzial bewältigt werden kann.
Die personelle Zusammenstellung von Löschgruppen und Löschzügen wird jedoch in
den Feuerwehrdienstvorschriften „FwDV 3“ des Landes NRW sowie in der Verfügung
der Bezirksregierung Köln „Grundlagen zur Bewertung der Leistungsfähigkeit der
Freiwilligen Feuerwehren im Regierungsbezirk Köln“ vom 03.02.2012 beschrieben.
1. Entwurf Brandschutzbedarfsplan der Gemeinde Vettweiß – Stand 06/2016 –
– Seite 15 –
Folglich lastet auch die volle Verantwortung auf den Kommunen. Sie müssen – wie dies
hier im Brandschutzbedarfsplan vorgenommen wird – Schutzziele definieren und dafür
Sorge tragen, dass durch die Größe der Feuerwehr diese Ziele realisiert werden
können.
Jedoch beschränkt sich die Personalaufstellung nicht nur auf die Größenordnung,
sondern ebenso auf die Aus- und Fortbildung der einzelnen Feuerwehrmitglieder.
Die Gemeinde muss entsprechend der geforderten Leistungsfähigkeit ihren
Feuerwehrangehörigen Aus- und Fortbildungsmaßnahmen ermöglichen.
Materielle Ausstattung:
Die Gemeinden haben des Weiteren die Pflicht, ihren Feuerwehren eine den
Anforderungen gerecht werdende materielle Ausstattung bereitzustellen. Unter
materieller Ausstattung werden die persönliche Ausrüstung der Feuerwehrmitglieder,
die Feuerwehrhäuser der einzelnen Löschgruppen, feuerwehrtechnische Gerätschaften,
das Alarm- und Meldesystem der Kommune sowie die Feuerwehrfahrzeuge
zusammengefasst. Bei dieser Ausrüstung der Feuerwehr ist den Gemeinden ein
gewisser „Beurteilungsspielraum“ einzugestehen.
Aufgrund der unterschiedlichen Größe der Gemeinden, der Unterschiede bei den
vorhandenen Gefahrenpotenzialen und der unterschiedlichen finanziellen Möglichkeiten
ist eine allgemein verbindliche Festlegung der notwendigen Ausrüstungsgegenstände
nicht möglich. Somit hat jede Gemeinde in Eigenverantwortlichkeit abzuwägen,
inwieweit sie dem Bedarf an Ausstattung mit ihren finanziellen Mitteln nachkommen
kann, ohne die notwendigen Sicherheitsvorkehrungen zu vernachlässigen. Trotz des
beschriebenen Beurteilungsspielraumes bestehen weiterhin Vorschriften, die die
Gemeinden hinsichtlich der materiellen Ausstattung zu berücksichtigen haben. Die
persönliche Ausrüstung der Feuerwehrangehörigen muss insbesondere
den
Unfallverhütungsvorschriften und den Feuerwehr-Dienstvorschriften genügen. Auch für
sämtliche feuerwehrspezifischen Gerätschaften und Fahrzeuge existieren
Normvorschriften, um die geforderte Sicherheit zu gewährleisten.
Unterhaltung der Feuerwehr:
Die Gemeinden sind verpflichtet, ihre örtlichen Feuerwehren zu unterhalten. Die
Feuerwehrmitglieder müssen ständig einsatzbereit und die Einsatzfähigkeit der Geräte
muss gewährleistet sein. Hieraus ergibt sich die Pflicht der Kommunen, alle
Maßnahmen durchzuführen, die der Aufrechterhaltung der Einsatzbereitschaft der
Feuerwehren dienen. So sind die Gemeinden u.a. für die Aus- und Fortbildung der
Feuerwehrmitglieder sowie für die Wartung und Pflege der Geräte und Fahrzeuge
zuständig.
1.3.3 Löschwasserversorgung
Da die Versorgung mit Löschwasser des Stadt- bzw. Gemeindegebietes die Basis für
einen funktionierenden Brandschutz darstellt, müssen die Kommunen eine für ihre
lokalen Verhältnisse angemessene Löschwasserversorgung sicherstellen. Die
Ortschaften werden heutzutage mittels Hydranten aus den öffentlichen Wasserleitungen
versorgt.
1. Entwurf Brandschutzbedarfsplan der Gemeinde Vettweiß – Stand 06/2016 –
– Seite 16 –
Stellt die Bauaufsichtsbehörde fest, dass im Einzelfall wegen einer erhöhten Brandlast
oder Brandgefährdung eine besondere Löschwasserversorgung erforderlich ist, hat
hierfür die Eigentümerin oder der Eigentümer, die Besitzerin oder der Besitzer oder ein
sonstiger Nutzungsberechtigter Sorge zu tragen.
1.3.4 Aufgaben der Feuerwehr
Der Aufgabenbereich der Feuerwehren in Deutschland ist relativ umfassend
anzusehen. Von der originären Aufgabe, der Brandbekämpfung, reicht er über
Tätigkeiten zum vorbeugenden Brandschutz bis hin zur technischem Hilfeleistung.
Gerade in den letzten Jahren hat sich der Schwerpunkt der feuerwehrtechnischen
Arbeit verlagert. Die Tätigkeiten im Bereich technische Hilfeleistung fordern die
Feuerwehrangehörigen immer häufiger.
Im Nachfolgenden sollen die einzelnen Teilbereiche der Aufgaben der Feuerwehren
etwas näher erläutert werden.
Präventiver Brandschutz
Unter präventivem Brandschutz werden alle Maßnahmen zusammengefasst, die die
Entstehung und Ausbreitung von Schadensfeuern im Voraus begrenzen und im Falle
eines Brandes eine effiziente Brandbekämpfung sowie eine schnelle Menschenrettung
ermöglichen. Hierunter fallen aber u. a. Öffentlichkeitsarbeit, Durchführung eines Tages
der offenen Tür, Regelmäßige Kontrollen der Hydranten, Mitarbeit bei Brandschauen,
Brandschutzerziehung und Brandschutzaufklärung.
Baulicher Brandschutz:
Heutzutage gewinnt die Feuerfestigkeit der Baumaterialien zunehmend an Bedeutung.
Für das Brandverhalten bzw. die Feuerfestigkeit von Baustoffen und –teilen existieren
mittlerweile Normen, die die Kontrollen erleichtern. Baulicher Brandschutz spiegelt sich
auch in unserer Fluchtwegeplanung bei großen bzw. öffentlichen Bauvorhaben wieder.
Grundlage für den baulichen Brandschutz ist in erster Linie die Landesbauordnung.
Konstruktiver Brandschutz:
In größeren bzw. in öffentlichen Gebäuden sind in aller Regel technische Anlagen
installiert, die dem Brandschutz dienen. Hierzu zählen insbesondere Feuer- und
Rauchmelder, jedoch auch spezieller Feuerschutztüren, Fluchtwegebeleuchtungen oder
vor Ort installierte Handfeuerlöscher.
Organisatorischer Brandschutz:
Der für die Feuerwehren bedeutendste Aspekt stellt wahrscheinlich der organisatorische
Brandschutz dar. Hierbei handelt es sich beispielsweise um die Bestellung von
Brandschutzbeauftragten oder die Erstellung von Alarmplänen. Ferner wird zum
organisatorischen Brandschutz aber auch das Schulen im Umgang mit brennbaren
Stoffen gezählt.
1. Entwurf Brandschutzbedarfsplan der Gemeinde Vettweiß – Stand 06/2016 –
– Seite 17 –
1.3.5 Brandbekämpfung
Die Bekämpfung von Bränden ist die originäre und zugleich auch bekannteste Tätigkeit
der Feuerwehr. Allerdings sind Brandeinsätze durch den präventiven Brandschutz
weniger geworden. Durch technische Fortschritte sind insbesondere Baumaterialien
lange nicht mehr so empfänglich für Brände wie vor Jahren. Durch gezielte Maßnahmen
im vorbeugenden Brandschutz wird die Bevölkerung besser auch etwaige
Brandausbrüche vorbereitet.
Bei der Brandbekämpfung wird zwischen verschiedenen Löschverfahren unterschieden.
Im Einzelnen sind dies:
Entfernung des brennbaren Stoffes
Abkühlung und
Erstickung
Das Entfernen des brennbaren Stoffes wird beispielsweise oft bei Waldbränden
angewandt, indem Schneisen angelegt werden. Das am häufigsten angewandte
Löschverfahren ist wohl die Abkühlung durch Wasser, dem eventuell noch ein Tensid
zugesetzt wird. Vielfach ist auch die Erstickung von Nutzen. Hierbei wird dem Feuer der
Sauerstoff entzogen. Dies erfolgt z.B. durch einfaches Abdecken mit einer Decke oder
durch Überziehen einer luftundurchlässigen Schicht (Schaum etc.).
Als typische Situation, in der die Feuerwehren zur Brandbekämpfung ausrücken, ist der
Zimmerbrand zu bezeichnen. Für die Feuerwehrangehörigen ergeben sich hierbei zwei
unterschiedliche Möglichkeiten zur Vorgehensweise, da bei der Menschenrettung auf
zwei verschiedenen Wegen gleichzeitig vorgegangen werden muss. Die Entscheidung,
ob entweder ein Innen- oder ein Außenangriff vorgenommen wird, trifft der jeweilige
Einsatzleiter der Feuerwehr.
Außenangriff:
Bei einem Außenangriff findet die Brandbekämpfung statt, indem Löschmittel durch
Gebäudeöffnungen in das Innere eines Gebäudes gespritzt werden. Außenangriffe
sollen nach Möglichkeit vermieden werden, da sie im Allgemeinen im Vergleich zu
Innenangriffen als weniger effektiv angesehen werden. Jedoch ergibt sich gerade bei
weniger personalstarken Feuerwehren öfter die Problematik, dass ein
personalintensiver Innenangriff nicht getätigt werden kann.
Innenangriff:
Innenangriffe werden auch als Regelangriffe bezeichnet, da sich hier das
Standardvorgehen der Feuerwehren in der Brandbekämpfung widerspiegelt. Hierbei
dringen die Feuerwehrangehörigen mit Atemschutzgeräten in das brennende Gebäude
ein, um den Brand gezielt, vor allen Dingen effektiv zu bekämpfen. Für die
Feuerwehrangehörigen stellt der Innenangriff zugleich aber auch die risikostärkste
Maßnahme dar. Daher ist bei der Menschenrettung, wie bereits erwähnt, auf zwei
verschiedenen Wegen gleichzeitig vorzugehen.
1. Entwurf Brandschutzbedarfsplan der Gemeinde Vettweiß – Stand 06/2016 –
– Seite 18 –
1.3.6 Technische Hilfeleistung
Die Technische Hilfeleistung umfasst alle Maßnahmen zur Abwehr von Gefahren für
Leben, Gesundheit von Menschen, Tieren oder Sachen. Des Weiteren lässt sich die
technische Hilfeleistung über den Ausschluss der Brandbekämpfung definieren. Da es
sich um technische Tätigkeiten handelt, werden vorwiegend Maschinen oder Aggregate
eingesetzt. Voraussetzung für eine funktionierende Hilfeleistung ist jedoch das
Vorhandensein technischen Wissens.
Die Einsatzmöglichkeiten der Feuerwehrangehörigen in der technischen Hilfeleistung
sind sehr umfassend. Deshalb soll an dieser Stelle eine kurze, nicht abschließende
Aufstellung der wesentlichen Tätigkeitsfelder genügen.
Patientengerechte Rettung
Sicherung verunglückter Fahrzeuge
Hilfeleistungen bei Unwetterlagen und Naturkatastrophen
Tierrettung
ABC-Einsätze (atomare, biologische, chemische Stoffe)
1.3.7 Die Feuerwehr als soziokulturelle Institution
Neben den feuerwehrspezifischen Aufgaben nimmt die Freiwillige Feuerwehr auch
zahlreiche andere Aufgaben wahr, die unter anderem der Brauchtums- und Kulturpflege
dienen und unterstützt die örtlichen Vereinen bei der Organisation von Veranstaltungen.
Hierdurch wird gewährleistet, dass Brauchtumspflege auch in der heutigen Zeit, in der
es oft an Initiatoren fehlt, nicht an Bedeutung verliert.
Auch das Bemühen der Freiwilligen Feuerwehr hinsichtlich der Jugendarbeit sollte an
dieser Stelle erwähnt werden. Gerade hier, im ländlichen Raum, gelingt es der
Feuerwehr immer noch, die Jugendlichen zu animieren. Die Gemeinschaft, oder eher
noch die Kameradschaft, die bei den Feuerwehren vorzufinden ist, stellt gerade für
Heranwachsende einen nicht zu unterschätzenden Reiz dar. Allgemein, sowohl in den
Jugendabteilungen als auch in der regulären Freiwilligen Feuerwehr, liegt gerade in
dieser Gemeinschaft ein maßgeblicher Beweggrund, der die Menschen veranlasst, der
Feuerwehr beizutreten.
Aus diesen Gründen darf die Arbeit der Freiwilligen Feuerwehr, die über den
eigentlichen Aufgabenbereich hinausgeht, nicht unterschätzt werden. Alle
außerordentlichen Tätigkeiten, die von Feuerwehrmitgliedern wahrgenommen werden,
dienen letztendlich der Allgemeinheit – entweder auf direktem Wege im Rahmen von
Festen, Umzügen, wohltätigen Aktionen und dergleichen- oder aber auf indirektem
Wege, durch die Stärkung der Mitglieder und den Ausbau der Freiwilligen Feuerwehr
zur Gewährleistung eines funktionsfähigen Brandschutzes für die Bevölkerung.
1. Entwurf Brandschutzbedarfsplan der Gemeinde Vettweiß – Stand 06/2016 –
– Seite 19 –
1.4 Aufgaben der Feuerwehr Freiwilligen Vettweiß
Die Aufgabenzuweisung obliegt der Organisationshoheit der Gemeinde Vettweiß. Die
nachstehenden Aufgaben werden in der Regel von der Feuerwehr wahrgenommen.
Brandschutz- und Hilfeleistung:
• Bekämpfung von Schadenfeuern
• Menschenrettung nach Unglücksfällen
• Hilfeleistung bei Unglücksfällen oder öffentlichen Notständen
• Mitwirken von Brandschutz- oder ABC-Einheiten im Zivilschutz
• Stellung von Brandsicherheitswachen bei Veranstaltungen, bei denen eine
erhöhte Brandgefahr besteht oder bei Ausbruch eine große Anzahl von
Personen gefährdet und der Veranstalter nicht in der Lage ist, eine den
Anforderungen genügende Brandsicherheitswache zu stellen
• Brandschutzerziehung und Brandschutzaufklärung
• Erstellen, ständige Aktualisierung und Fortschreibung der Alarm- und
Ausrückeordnung (AA0)
• Mitwirkung bei der Erstellung und Fortschreibung von Brandschutzbedarfsplänen
• Beteiligung
bei
der
Erstellung
von
Gefahrenabwehrplänen
für
Großschadensereignisse
• Aus- und Fortbildung, Übungen, Durchführung der Grundausbildung, Erprobung
der Leistungsfähigkeit durch Übungen
• Mitwirkung bei der Einrichtung von Leitungs- und Koordinierungsgruppen für
Großschadensereignisse
• Mitwirkung im Zivilschutz
Dienstleistungen für die Polizei
• Ausleuchten von Einsatzstellen.
• Gestellung von Fahrzeugen und Geräten.
• Leichenbergung.
Dienstleistungen für andere Ämter, z.B. Ordnungsamt
• Einfangen von Tieren
• Unterstützung bei Kampfmittelräumung
• Sofortmaßnahmen nach Öl- und Giftalarmplan für Umweltamt,
Lebensmittelbehörde, Untere Wasserbehörde
• Aufstellen von Absperrungen
• Beseitigung von Verkehrshindernissen
• Hilfeleistung mit Fahrzeugen und Geräten
Beschaffung, technische Logistik
• Mitwirken bei der Beschaffung von Fahrzeugen und Geräten in Zusammenarbeit
mit dem zuständigen Sachgebiet der Verwaltung
• Wartung, Pflege und Prüfung der persönlichen Ausrüstung sowie der
Feuerwehrfahrzeuge einschließlich der feuerwehrtechnischen Beladung.
• Durchführung von Reparaturarbeiten.
1. Entwurf Brandschutzbedarfsplan der Gemeinde Vettweiß – Stand 06/2016 –
– Seite 20 –
Bauunterhaltung
• Mitwirkung bei der Bauunterhaltung, bei Um- und Neubauten von Gerätehäusern
in Zusammenarbeit mit dem zuständigen Sachgebiet der Verwaltung
Jugendarbeit
• Betreuung von Jugendgruppen innerhalb der einzelnen Löschgruppen
Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
• Regelmäßige Pressearbeit im Amtsblatt der Gemeinde
• Betreuung der Presse bei Einsätzen der Feuerwehr Vettweiß
• Öffentlichkeitsarbeit bei eigenen Veranstaltungen
Freiwillige Leistungen im Rahmen der dörflichen Gemeinschaft
• Begleitung von Umzügen/Prozessionen (Verkehrssicherung ohne/mit Polizei)
(z.B. Martinszugbegleitung u.a)
• Unterstützung von Vereinen der einzelnen Ortschaften
(z.B. Karnevalsumzüge, Schützenfeste, Sportveranstaltungen u.a.)
• Unterstützung jeglicher Veranstaltungen im Gemeindegebiet Vettweiß, die im
Interesse der Allgemeinheit liegen und dem Wohle der Bürgerinnen und Bürger
der Gemeinde Vettweiß dienen.
(z.B. Kulturtage der Gemeinde Vettweiß)
1. Entwurf Brandschutzbedarfsplan der Gemeinde Vettweiß – Stand 06/2016 –
– Seite 21 –
2. Schutzzieldefinition
An dieser Stelle wird das, von der Bezirksregierung Köln erarbeitete Grundlagenpapier
zur Bewertung der Personalstärke, Verfügbarkeit sowie Eintreffzeiten bei den
Freiwilligen Feuerwehren im Regierungsbezirk Köln wiedergegeben, um den
Verantwortlichen in Rat und Verwaltung Hilfestellung bei der Beurteilung des
notwendigen „Feuerschutzes“ zu geben.
Diese Festlegungen sind mit Verfügung vom 03.02.2012 – 022.001.002 – veröffentlicht
worden und sind Grundlage für die, im Brandschutzbedarfsplan getroffenen Aussagen
und Feststellungen. (Anmerkung: Die genannten §§ des nicht mehr gültigen FSHG wurden durch die
entsprechenden §§ des BHKG ersetzt).
2.1 Einleitung
Die Sicherstellung des Feuerschutzes und der Hilfeleistung ist nach § 2 BHKG eine
grundlegende Pflichtaufgabe der Gemeinden. Dies haben sie mit ihren Feuerwehren
durch organisatorische, technische und personelle Maßnahmen zu gewährleisten.
Das bedeutet insbesondere auch, dass die Feuerwehren jederzeit effektiv und
nachprüfbar zur Menschenrettung in der Lage sein müssen.
Mit dem vorliegenden Grundlagenpapier soll unter Beachtung medizinischer,
physikalischer und einsatztaktischen Rahmenbedingungen die Bewertung der
Leistungsfähigkeit Freiwilliger Feuerwehren (FF) gem. § 54 Abs. 1 BHKG ermöglicht
werden. Erst mit Erfüllung gewisser Mindestanforderungen wird ein „Grundschutz“ als
gewährleistet angesehen. Diese Mindestanforderungen betreffen
die Mindestpersonalstärke einer FF
die jederzeitige Verfügbarkeit des Personals
die Mindesteintreffzeit bestimmter Personalstärken.
Nach § 3 Abs. 1 BHKG „unterhalten die Gemeinden den örtlichen Verhältnissen
entsprechende leistungsfähige Feuerwehren als gemeindliche Einrichtung“. Das
bedeutet zunächst, dass die Gemeinde dafür verantwortlich ist, eine leistungsfähige
Feuerwehr bereitzuhalten und für deren sachgerechte Ausstattung mit ausgebildetem
Personal sowie den entsprechenden Gebäuden und Geräten zu sorgen.
Das Gesetz macht aber keine näheren Angaben darüber, wie eine leistungsfähige
Feuerwehr ausgestattet sein muss. Angesichts der unterschiedlichen Größe der
Gemeinden und unter Berücksichtigung der jeweiligen örtlichen Verhältnisse ergeben
sich zwar zwangsläufig Unterschiede bei der Stärke und Ausstattung der Feuerwehren.
Unabhängig von örtlichen Besonderheiten hat aber jede Feuerwehr zur Gewährleistung
eines effektiven Feuerschutzes bestimmte, einheitliche Mindestvoraussetzungen zu
erfüllen, um eine „Standartsituation“ zu meistern, die in jeder Kommune auftreten kann
(hier: kritischer Wohnungsbrand“, „kritischer Verkehrsunfall“)
Schließlich zählt es zu den anerkannten Grundstandards der Gefahrenabwehr (zu der
auch der Feuerschutz gehört), dass nicht nur effektiv, sondern primär auch nach
einheitlichen Gesichtspunkten gehandelt wird.
1. Entwurf Brandschutzbedarfsplan der Gemeinde Vettweiß – Stand 06/2016 –
– Seite 22 –
Daher muss die Einhaltung gewisser Mindestanforderungen im Rahmen einer
Überprüfung des Leistungsstandes einer Feuerwehr nach § 54 Abs. 1 BHKG jederzeit
nachprüfbar sein. Sofern sie nicht erfüllt werden, kann eine aufsichtsbehördliche
Weisung nach § 54 Abs. 1 BHKG erforderlich werden, um den Feuerschutz zu
gewährleisten. Im Ergebnis bedeutet dieses, dass die im folgendem erläuterten
Mindestanforderungen heranzuziehen sind
als Grundlage für die Organisation einer Freiwilligen Feuerwehr
als Maßstab für die Überprüfung einer öffentlichen Feuerwehr nach § 54 Abs. 1
BHKG
und damit auch als Maßstab für die evtl. Befreiung von der Pflicht nach § 10
BHKG, hauptamtliche Kräfte vorzuhalten.
Die Nichteinhaltung dieser Mindestanforderungen kann der Gemeinde als
Organisationsmangel angelastet werden, wobei darauf hinzuweisen ist, dass unter
Bezugnahme auf einschlägige Gerichtsurteile „angesichts der von der Feuerwehr zu
bekämpfenden Gefahren … im Zweifel eher ein Mehr als ein Weniger an Personal und
Hilfsmittel zur Verfügung..“ stehen sollte. Umso wichtiger ist es, die notwendigen
Festlegungen zu Größe und Ausstattung einer Feuerwehr nachvollziehbar in einem
Brandschutzbedarfsplan darzustellen, der von jeder Gemeinde unter Beteiligung ihrer
Feuerwehr aufzustellen, umzusetzen und spätestens alle 5 Jahre fortzuschreiben ist
(§ 3 Abs. 3 BHKG).
2.2 Grundlagen und Definitionen
Ein wesentliches Kriterium zur Bemessung der Leistungsfähigkeit einer Feuerwehr stellt
die Zeit dar, die die Feuerwehr benötigt, um nach Eintritt eines Schadenereignisses
geeignete Maßnahmen zur Gefahrenbekämpfung einzuleiten. Der Grad der
Leistungsfähigkeit einer Feuerwehr lässt sich durch folgende Qualitätskriterien
beschreiben:
in welcher Zeit (Eintreffzeit)
mit wie viel Mannschaft und Einsatzmitteln (Funktionsstärke)
in wie viel Prozent der Einsätze (Erreichungsgrad)
Zur Eintreffzeit und Funktionsstärke bestehen – neben den eindeutigen medizinischen
und physikalischen Rahmenbedingungen – verbindliche Vorschriften und allgemein
anerkannte Regeln der Technik (Feuerwehrdienstvorschriften, UVV, AGBF –
Schutzzieldefinition u. v. m.). Lediglich der Erreichungsgrad verbleibt daher – in
gewissen Grenzen – als variable Größe, um die Leistungsfähigkeit der Feuerwehr und
damit letztlich auch das Sicherheitsniveau in der Gemeinde festzulegen.
1. Entwurf Brandschutzbedarfsplan der Gemeinde Vettweiß – Stand 06/2016 –
– Seite 23 –
2.2.1 Eintreffzeit
Die zeitkritische Aufgabe und oberstes Ziel der Gefahrenabwehr ist die Rettung von
Menschenleben. Untersuchungen haben gezeigt, dass bei ca. 90 % aller Brandtoten der
Tod durch eine CO-Vergiftung wegen des im Brandrauch enthaltenen Kohlenmonoxids
eintritt. Verbrennungsprozesse laufen im Inneren von Gebäuden – zumindest in der
Anfangsphase –stets unvollständig, d.h. unter Luftmangel mit entsprechende starker
Rauchentwicklung ab.
Die in der Anfangsphase eines Brandes entstehende Rauchmenge (bis zu 1000
Kubikmeter aus einem Kilogramm Brandgut) verteilt sich in Minutenschnelle durch
offene bzw. bereits durchgebrannte Wohnungsabschlusstüren, Türritzen,
Lüftungsschächte, etc. im gesamten Gebäude.
Somit tritt eine Rauchschädigung von Personen oftmals schon in einer sehr frühen
Phase des Brandes auf. Im Rahmen der ORBIT-Studie wurde ermittelt, dass zur
Rettung einer durch Brandrauch verletzten Person spätestens 17 Minuten
(Überlebensgrenze) nach begonnener Rauchgasintoxikation mit der Reanimation
begonnen werden muss. Weitere Untersuchungen ergaben, dass bei einer Branddauer
von 15 Minuten die Sterberate betroffener Personen bei etwa 32,2 % liegt.
Legt man eine Branddauer von 20 Minuten zugrunde, so erhöht sich die Sterberate
bereits auf 50 %.
Für die Sicherheit der eingesetzten Kräfte und zur Verhinderung der schlagartigen
Brandausbreitung muss daher der Löscheinsatz vor dem „Flash-Over“ liegen, der bei
einem Wohnungsbrand etwa 18 bis 20 Minuten nach Brandausbruch auftreten kann.
Somit gelten für die Festlegung der Eintreffzeit folgende Grenzwerte:
Erträglichkeitsgrenze für eine Person im Brandrauch: ca. 13 Minuten
Reanimationsgrenze für eine Person im Brandrauch: ca. 17 Minuten
Zeit vom Brandausbruch bis zum „Flash-Over“: 18 bis 20 Minuten
Damit stehen aus wissenschaftlicher Sicht beim kritischen Wohnungsbrand max. 13
Minuten bis zum ersten Eingreifen der Feuerwehr zur Verfügung. Weil mit jeder
weiteren Minute die Wahrscheinlichkeit eines tödlichen Ausgangs für die Betroffenen
dramatisch ansteigt, kann bei einem späteren Eingreifen der Feuerwehr im Ergebnis
nicht mehr von einer ausreichenden Qualität des Feuerschutzes ausgegangen werden.
1. Entwurf Brandschutzbedarfsplan der Gemeinde Vettweiß – Stand 06/2016 –
– Seite 24 –
Die Zeitdauer vom Brandausbruch bis zum Wirksamwerden der FeuerwehrEinsatzmaßnahmen vor Ort setzt sich vereinfacht wie folgt zusammen:
Zur Definition der Eintreffzeit eignen sich jedoch nur solche Zeitabschnitte, die vom
Hilfeleistungssystem Leitstelle und Feuerwehr beeinflussbar und dokumentierbar sind.
Dies sind:
die Abfrage- (4) und Dispositionszeit(5),
die Alarmierungszeit, (6)
die Ausrückezeit (7),
und die Anfahrtszeit (8).
1. Entwurf Brandschutzbedarfsplan der Gemeinde Vettweiß – Stand 06/2016 –
– Seite 25 –
Die Eintreffzeit wird daher wie folgt definiert:
Die Eintreffzeit ist die Zeitdifferenz zwischen dem Beginn der Notrufabfrage in der
Notrufabfragestelle und dem Eintreffen des ersten Feuerwehrfahrzeuges an der
Einsatzstelle.
Davon ausgehend, dass der Brand sofort entdeckt und bereits nach 3,5 Minuten mit der
Notrufabfrage in der Leitstelle begonnen wird (dies ist eine außerordentlich günstige
Konstellation!), bleiben von den maximal 13 Minuten, die der Feuerwehr zum ersten
Eingreifen zur Verfügung stehen, noch 9,5 Minuten übrig.
Diese verteilen sich wie folgt:
1,5 Minuten für die Notrufabfrage (4), Disposition (5) und Alarmierung (6)
8 Minuten für das Ausrücken (7) und die Anfahrt (8) zur Einsatzstelle
Vergleichbare Fristen werden auch international für den Feuerschutz, die technische
Hilfeleistung und die Notfallrettung angewendet.
Bei der Eintreffzeit wird ferner zwischen der Mindesteintreffzeit der ersten taktischen
Einheit und der Mindesteintreffzeit bis zum Erreichen der Mindeststärke unterschieden.
Die nachfolgende Abbildung stellt diese Fristen innerhalb des Gesamteinsatzes dar.
1. Entwurf Brandschutzbedarfsplan der Gemeinde Vettweiß – Stand 06/2016 –
– Seite 26 –
1. Entwurf Brandschutzbedarfsplan der Gemeinde Vettweiß – Stand 06/2016 –
– Seite 27 –
2.3 Erläuterungen der Eintreffzeit und Funktionsstärke am Beispiel eines
Brandes- und eines Hilfeleistungseinsatzes
2.3.1 Brandeinsatz
Als Grundlage der Betrachtung dient ein Einsatzszenario, das sich in wissenschaftlichen
Untersuchungen aufgrund der Häufigkeit seines Eintretens und der zu erwartenden
Schadensschwere als täglich zu erwartende Einsatzsituation herausgestellt hat.
Man geht dabei von einem Wohnungsbrand in einem Obergeschoss eines
mehrgeschossigen Wohnhauses mit der Tendenz zur Ausbreitung aus. Der notwendige
Treppenraum (erster Rettungsweg für alle Bewohner des Hauses) ist durch den
Brandrauch unpassierbar. Aufgrund der Gefahrenlage ist von einer Gefahr für Personen
durch Feuer und insbesondere Rauch auszugehen. Die konkrete Gefahrenlage am
Einsatzort ist bei Eingang der Meldung nicht bekannt. Der Brand wird bereits kurz nach
seiner Entstehung entdeckt und die Feuerwehr bzw. Leistelle sofort verständigt
(Bemessungsszenario „Kritischer Wohnungsbrand“).
Aufgrund de gegebenen Einsatzsituation sind durch die Feuerwehr die folgenden
einsatztaktischen Maßnahmen innerhalb eines bestimmten Zeitrahmens vorzunehmen:
Menschenrettung
Die Suche des verqualmten Treppenraumes und der von Feuer und Rauch betroffenen
Wohnungen nach Personen und deren Rettung ist als primäre Aufgabe zu erledigen.
Das eintreffende Personal muss in der Lage sein, eine Menschenrettung auf zwei
voneinander unabhängigen Wegen durchzuführen. Die Feuerwehr muss unter
Vornahme eines Strahlrohres über den verqualmten Treppenraum vorgehen und über
eine Leiter einen zweiten – vom Treppenraum unabhängigen – Rettungsweg
sicherstellen.
Brandbekämpfung
Um bei einem Wohnungsbrand eine Brandausbreitung zu verhindern und einen
sicheren Löscherfolg zu erzielen, ist ein zweiseitiger Angriff mit 2 C-Strahlrohren
erforderlich. Aus Gründen des Eigenschutzes müssen beide Rohre schon zur
Durchführung der Menschenrettung vorgenommen werden. Das 1. Rohr wird über den
verqualmten Treppenraum vorgenommen, der Angriff mit dem 2. Rohr erfolgt über eine
Leiter, da wegen der unbekannten Lage im Treppenraum die Erfolgsaussichten
unsicher sind.
Zur Bewältigung der in diesem Szenario dargestellten Einsatzsituation müssen mit dem
Eintreffen der ersten taktischen Einheit folgende Funktionen besetzt sein:
1 Funktion für die Führungsaufgabe beim Ersteinsatz (Gruppenführer; Leitung
und Koordination, Rückmeldungen, Nachforderungen, Überwachung des
Einsatzablaufes – insbesondere im Hinblick auf die Unfallverhütung – und
Kontrolle des Atemschutzeinsatzes).
1 Funktion für den Maschinisten des Löschfahrzeuges (Fahrer, Bedienung der
Pumpe und Aggregate, Herausgabe von Geräten und Unterstützung der Trupps)
1. Entwurf Brandschutzbedarfsplan der Gemeinde Vettweiß – Stand 06/2016 –
– Seite 28 –
2 Funktionen zur Durchführung der Menschenrettung über einen verqualmten
Treppenraum (Angriffstrupp; Einsatz unter umluftunabhängigen Atemschutz,
Vornahme eines C-Rohres).
2 Funktionen zur Sicherstellung des zweiten Rettungsweges über Leitern
(Hubrettungsfahrzeug oder tragbare Leitern) und zur Durchführung der
Menschenrettung (Wassertrupp; Einsatz unter umluftunabhängigem Atemschutz,
Vornahme eines C-Rohres).
2 Funktionen zum Verlegen von Schlauchleitungen, Instellungbringen von
Leitern,
Aufbau
von
Sprungrettungsgeräten,
Durchführung
von
rettunsgdienstlichen Maßnahmen (Schlauchtrupp; Rettungstrupp für die
vorgehenden Atemschutztrupps.
1 Funktion als Maschinist für das Hubrettungsgerät und zur Unterstützung des
Schlauchtrupp (Melder).
Zur Erfüllung der Erstaufgaben bei diesem Szenario sind somit 9 Funktionen
erforderlich. Als Mindestanforderung an eine Freiwillige Feuerwehr wird daher im Falle
dieses Brandeinsatzes als erste taktische Einheit eine Gruppe (1/8/9) in einer
Mindesteintreffzeit von 8 Minuten als notwendig erachtet.
Bei Freiwilligen Feuerwehren mit hauptamtlichen Kräften (bei Großen und Mittleren
kreisangehörigen Städten ist im Regelfall die Vorhaltung einer hauptamtlichen Staffel
(1/5/6) erforderlich) müssen die bis zum Erreichen der Gruppenstärke ggf. noch
zusätzlich erforderlichen Kräfte innerhalb dieses Zeitfensters von 8 Minuten durch
ehrenamtliche Kräfte zugestellt werden.
Zur Bearbeitung weiterer zeitkritischer Aufgaben (Unterstützung in der Menschenrettung
und Brandbekämpfung, Stellung von Sicherheitstrupps) sind spätestens nach weiteren
5 Minuten eine zweite Gruppe (1/8/9) und ein Zugtrupp (1/1/2/4) erforderlich.
Damit ist die notwendige Mindeststärke nach einer Mindesteintreffzeit von 13 Minuten
erreicht.
Die nachstehende Tabelle zeigt einen Überblick über die notwendigen Qualifikationen.
Qualifikation
F IV
F III
F I / II
Maschinist
AGT
nach max. 8 min
a.d. Einsatzstelle
/
1
7
1-2
4
nach max. 13 min
a.d. Einsatzstelle
1
3
14
2-3
8
1. Entwurf Brandschutzbedarfsplan der Gemeinde Vettweiß – Stand 06/2016 –
– Seite 29 –
2.3.2 Hilfeleistungseinsatz
Der kritische Hilfeleistungseinsatz mit Menschenrettung, der aufgrund der Häufigkeit
seines Auftretens als repräsentativer Hilfeleistungseinsatz herangezogen werden kann,
ist ein Verkehrsunfall mit einem Personenkraftwagen und einer darin eingeklemmten
Person. Der Straßenverkehr ist zum Zeitpunkt des Eintreffens der Feuerwehr noch nicht
in ausreichendem Maße gesichert. Aus dem Kraftfahrzeug laufen Kraftstoff und weitere
Betriebsmittel (Band- und Umweltgefahr) aus. Der Zugang zum Patienten ist durch die
Unfalldeformationen des Personenkraftwagens nicht gewährleistet. Das Fahrzeug ist
frei zugänglich. Es sind keine weiteren Fahrzeuge an diesem Unfall beteiligt. Das
Schadensereignis wurde von Zeugen beobachtet und sofort gemeldet
(Bemessungsszenario „Kritischer Verkehrsunfall“).
Aufgrund des beschriebenen Szenarios sind innerhalb eines bestimmten Zeitrahmens
folgende Maßnahmen erforderlich:
Eigensicherung
Die Einsatzkräfte und die am Unfall beteiligte Person sind in der ersten Phase vor dem
fließenden Straßenverkehr (Aufstellung der Fahrzeuge, Absperr- und Warngeräte) und
vor evtl. bestehender Brandgefahr (Vornahme des Schnellangriffs und eines
Pulverlöschers) zu schützen.
Zugang zum Patienten sicherstellen
Zur Einleitung der medizinischen Versorgung muss dem Rettungsdienst ein
ausreichender Zugang zum Patienten geschaffen werden, der die Überwachung und
Sicherung der Vitalfunktionen ermöglicht. Dies erfordert in der Regel das Sichern des
Fahrzeuges durch Unterbauen und den Einsatz von hydraulischen Rettungsgeräten, um
den Patienten zu erreichen.
Erstversorgung des Patienten
Sollte der Rettungsdienst noch nicht an der Einsatzstelle sein, ist die Erstversorgung
des Patienten bis zum Eintreffen des Rettungsdienstes kontinuierlich durch die
Feuerwehr sicherzustellen:
Als vorrangige Aufgabe sind die mit der medizinischen Versorgung verbundene
Eigensicherung sowie das Schaffen und Sichern geeigneter Zugangsmöglichkeiten zu
bewältigen.
Deshalb muss in der ersten Phase des Einsatzes folgendes Personal zur Verfügung
stehen:
1 Funktion für die Führungsaufgabe beim Ersteinsatz (Gruppenführer; Leitung
und Koordination, Rückmeldungen, Nachforderungen, Überwachung des
Einsatzablaufes – insbesondere im Hinblick auf die Unfallverhütung).
1 Funktion für den Maschinisten des Löschfahrzeuges (Fahrer- Bedienung der
Pumpe und Aggregate, Herausgabe von Geräten und Unterstützung der
Trupps).
1. Entwurf Brandschutzbedarfsplan der Gemeinde Vettweiß – Stand 06/2016 –
– Seite 30 –
2 Funktionen zur Durchführung der Sicherungsmaßnahmen (Wassertrupp;
Einsatz von Verkehrssicherungs- und Warngeräten, Vornahme des
Schnellangriffs und Pulverlöscher).
2 Funktionen zum Bereitstellen von Gerätschaften und Material, Freihalten des
Arbeitsbereiches (Schlauchtrupp).
1 Funktion als Maschinist für den Rüstwagen und zum Bedienen der
Hydraulikaggregate (Melder).
Zur Erfüllung der Erstaufgaben bei diesem Szenario sind somit 9 Funktionen
erforderlich. Als Mindestanforderung an eine Freiwillige Feuerwehr wird daher im Falle
dieses Hilfeleistungseinsatzes als erste taktische Einheit eine Gruppe (1/8/9) in einer
Mindesteintreffzeit von 8 Minuten als notwendig erachtet.
Zur Bewältigung weiterer Aufgaben (Bereitstellung und Einsatz von weiterem Gerät.
Unterstützung der Menschenrettung) sind spätestens nach weiteren 5 Minuten eine
zweite Gruppe (1/8/9) und ein Zugtrupp (1/1/2/4) erforderlich.
Die nachstehende Tabelle zeigt einen Überblick über die notwendigen Qualifikationen.
Qualifikation
nach max: 8 min
a.d. Einsatzstelle
nach max. 13 min
a.d. Einsatzstelle
F IV
F III
F I / F II
Maschinist
/
1
7
1-2
1
3
14
2-3
Die Begründung für die zeitlichen Vorgaben ergibt sich in erster Linie aus der
notwendigen Anbindung der technischen Rettung an den Einsatz des Rettungsdienstes.
Das integrierte Rettungssystem lässt sich nur realisieren, wenn die technische und
medizinische Rettung aufeinander abgestimmt sind. In der Regel sind vor dem
Eingreifen der Rettungsdienstkräfte technische Maßnahmen durchzuführen. Dies
bedingt zumindest ein zeitgleiches Eintreffen von Feuerwehr und Rettungsdienstkräften.
2.3.4 Erreichungsgrad
Die Qualifikationskriterien „Eintreffzeit“ und „Funktionsstärke“ sind unbestreitbare
Planungsgrößen, die sich aus zwingenden naturwissenschaftlichen und medizinischen
Zusammenhängen bzw. aus bundesweit eingeführten Vorschriften ergeben.
Eine Feuerwehr, die nicht innerhalb eines bestimmten Zeitfensters mit einer
Mindestzahl von Einsatzkräften an der Einsatzstelle eintrifft, kann ihren gesetzlichen
Auftrag definitiv nicht erfüllen. Bei der Eintreffzeit mit Funktionsstärke bestehen somit
keine fachlichen oder politischen Ermessensspielräume.
1. Entwurf Brandschutzbedarfsplan der Gemeinde Vettweiß – Stand 06/2016 –
– Seite 31 –
Disponibel ist jedoch der von der Gemeinde selbst festzulegende „Erreichungsgrad“.
Er beschreibt, in wie viel Prozent der Einsätze die Qualitätskriterien „Eintreffzeit“ und
„Funktionsstärke“ eingehalten werden sollen. Erst durch ihn wird der tatsächliche
Aufwand einer Gemeinde für den Feuerschutz und damit das kommunalpolitisch
gewollten Sicherheitsniveau in einer Gemeinde festgelegt. Durch diese Vorgehensweise
wird gleichzeitig auch die Möglichkeit objektiver interkommunaler Vergleiche eröffnet.
Festlegungen zum gewünschten Erreichungsgrad sind politisch zu verantwortende
Entscheidungen über die gewollte Qualität der Feuerwehr, die sich in einem engen
rechtlichen Ermessensspielraum des § 3 Abs. 1 BHKG bewegen. Die Willensbildung
und der Beschluss dieses Sicherheitsniveaus erfolgen durch die gewählten
Mandatsträger im Rat und führen zu einer Selbstbindung der Gemeinde. Gleichzeitig
unterliegt die Einhaltung dieser Verpflichtung der Rechtsaufsicht durch die
Aufsichtsbehörden (u. a. § 54 BHKG). Eine fachgerechte Entscheidung ist nur bei
ausreichender Information der Entscheidungsträger durch die jeweilige Feuerwehr
möglich. Die konkreten Festlegungen erfolgen über die Verabschiedung und
Fortschreibung eines Brandschutzbedarfsplans (§ 3 Abs. 3 BHKG) durch den
Gemeinderat. Entscheidungsträger und damit letztlich verantwortlich sind die
Mandatsträger im Rat.
Auch wenn die abschließende Beantwortung der Frage, ab welchem Erreichungsgrad
von einer Gewährleistung des Feuerschutzes auszugehen ist, letztlich einer
gerichtlichen Überprüfung vorbehalten bleibt, sind bereits einige „Orientierungsgrößen“
klar erkennbar.
In Anlehnung an Festlegungen bzw. Urteile aus dem Rettungsdienst, empfahl die AGBF
Bund im Jahr 1998 90–95 % anzustreben. Andere Empfehlungen sprechen von 80100%. Insoweit kann bei Gemeinden, deren Feuerwehren unter Zugrundelegung der
definierten Eintreffzeiten und Einsatzstärken einen Erreichungsgrad von weniger als 80
% erreichen, im Regelfall nicht von einer ausreichend leistungsfähigen Feuerwehr und
demzufolge nicht von einer Gewährleistung des Feuerschutzes im Sinne von § 3 Abs. 1
BHKG ausgegangen werden.
1. Entwurf Brandschutzbedarfsplan der Gemeinde Vettweiß – Stand 06/2016 –
– Seite 32 –
2.3.5 Hinweise für die Überprüfung der Leistungsfähigkeit einer Feuerwehr
Auswertung von Realeinsätzen
Die systematische Auswertung von Realeinsätzen kann einen detaillierten Überblick
über den aktuellen Leistungsstand einer Feuerwehr geben. Insbesondere eine zeitliche
differenzierte Auswertung nach unterschiedlichen Tageszeiten und/oder Wochentagen
kann in Hinblick auf die Bewertung der Tagesalarmsicherheit wertvolle Hinweise geben.
Für ein repräsentatives Ergebnis – insbesondere zum Erreichungsgrad der ersten
taktischen Einheit – müssen alle Alarmierungen zu kritischen Einsätzen mit
Menschenrettung betrachtet werden, also auch solche, bei denen sich die
Notrufmeldung bei Eintreffen der ersten Einheit nicht bestätigt. Das „Herausrechnen“
von derartigen Einsätzen kann das Bild der Verfügbarkeit der Einsatzkräfte und damit
der Leistungsfähigkeit der Feuerwehr verfälschen.
Voraussetzung für vergleichbare Ergebnisse ist die Verwendung einheitlicher
Definitionen zur Eintreffzeit – 8 Minuten für die 1. Gruppe und 13 Minuten für die 2.
Gruppe sowie den Zugtrupp („Mindeststärke“). Festlegungen mit höherer Eintreffzeit
führen zwangsläufig zu falsch hohen Erreichungsgraden.
Auch zu den erforderlichen Funktionsstärken existieren insbesondere bei den zuvor
dargestellten Standart-Szenarien allgemein anerkannte Vorgaben. Ein Unterschreiten
der Funktionsstärke (z.B (1/5/6) anstelle einer Gruppe (1/8/9) führt vor allem in der
ersten Einsatzphase aufgrund akuten Personalmangels zu unverantwortbaren
Verzögerungen bei der Menschenrettung und zu zusätzlichen Gefährdungen der
Einsatzkräfte.
Zur Unterstützung bei der Auswertung von Einsätzen steht im Regierungsbezirk Köln
eine „Controlling-Software“ zur Verfügung. Einzelheiten dazu können der
Rundverfügung vom 16.12.2010 – Az.: 022.001.002 – entnommen werden.
Alarmüberprüfungen
Neben dem oben dargestellten Verfahren kann auch über regelmäßige
Alarmüberprüfungen der Leistungsstand einer Feuerwehr überprüft werden.
Voraussetzung für objektive und vergleichbare Ergebnisse ist auch hier die
Zugrundlegung der unter Ziff. _________ und Ziff. __________ erläuterten
Eintreffzeiten und Funktionsstärken bei den Standarteinsätzen. Zur Dokumentation
bestimmter Zeitpunkte können ein Funkmeldeempfänger, ein Sirenenalarm oder das
Leitstellenprotokoll verwendet werden.
Alternativ kann – in Absprache mit der Leitstelle - auch ein Übungsnotruf abgegeben
werden, wobei der Beginn der Notrufabfrage als Startpunkt der dann um 1,5 Minuten
verlängerten Eintreffzeit dokumentiert wird.
1. Entwurf Brandschutzbedarfsplan der Gemeinde Vettweiß – Stand 06/2016 –
– Seite 33 –
3. Ist-Struktur der Gemeinde Vettweiß
3.1 Die Gemeinde Vettweiß
Die Gemeinde Vettweiß liegt im Südosten des Kreises Düren und grenzt mit einem
kleinen Stück an den Rhein-Erft-Kreis sowie an den Kreis Euskirchen mit der Stadt
Zülpich im Osten, im Südwesten und Westen an die Gemeinden Nideggen und
Kreuzau, im Norden an die Gemeinde Nörvenich.
Vettweiß liegt in der Zülpicher Börde und grenzt an die Nordeifel. Mitten durch die
Gemeinde fließt der Neffelbach, den ein Landschaftsschutzgebiet an beiden Ufern
umrahmt. Im Westen angrenzend an die Gemeinde Kreuzau liegt das etwa 670 ha
große Naturschutzgebiet „Drover Heide“. 80% dieser Fläche gehören zum
Gemeindegebiet Vettweiß. Der höchste Punkt der Gemeinde liegt am Wasserturm
Ginnick bei 231 m ü. NN, der tiefste am Neffelbach bei Gladbach bei 120 m ü. NN. Die
Nord-Süd-Ausdehnung beträgt 11 km, in Ost-West-Richtung 12,8 km.
Die Gemeinde Vettweiß besteht aus den elf Ortsteilen Vettweiß mit Kettenheim,
Ginnick, Froitzheim mit Frangenheim, Soller, Jakobwüllesheim, Kelz, Lüxheim,
Gladbach mit Mersheim, Müddersheim, Disternich und Sievernich.
Die Gemeinde hat ein gut ausgebautes Straßennetz. Durch das Gemeindegebiet
verlaufen die B 56, B 477, die L 264, L 33 und L327. Schnell erreichbar ist die A 1 bei
Zülpich und die A 61 bei Erftstadt. Von Nord nach Süd durchquert die 2002 privatisierte
Bördebahn die Gemeinde. Betreiber für regelmäßigen Güterverkehr von Düren nach
Zülpich ist die Rurtalbahn, der Personenverkehr von Düren bis nach Euskirchen wird mit
dem Bördeexpress betrieben. Der Bördeexpress verkehrt mit vier Zugpaaren im
Dreistundentakt an Samstagen, Sonntagen und Feiertagen zwischen Euskirchen und
Düren.
In der Gemeinde gibt es eine Grundschulen mit zwei Standorten in Vettweiß und Kelz.
Die Hauptschule befindet sich im Zentralort. Weiterführende Schulen gibt es in Düren,
Kreuzau, Erftstadt und Zülpich. Sie sind gut durch den öffentlichen Personennahverkehr
zu erreichen. Kindergärten gibt es in Vettweiß, Froitzheim, Gladbach, Disternich, Kelz
und Jakobwüllesheim.
1. Entwurf Brandschutzbedarfsplan der Gemeinde Vettweiß – Stand 06/2016 –
– Seite 34 –
1. Entwurf Brandschutzbedarfsplan der Gemeinde Vettweiß – Stand 06/2016 –
3.2 Einwohnerzahl
Einwohnerstatistik (Stichtag 31.05.2016):
Einwohner
männlich
Einwohner
weiblich
Gesamt
Disternich
314
328
642
Froitzheim
432
404
836
Ginnick
203
186
389
Gladbach
367
355
722
Jakobwüllesheim
450
407
857
Kelz
567
560
1.127
Lüxheim
226
216
442
Müddersheim
400
385
785
Sievernich
214
202
416
Soller
370
375
745
Vettweiß
1.259
1.276
2.535
Gesamt
4.802
4.695
9.497
Ortschaft
– Seite 35 –
1. Entwurf Brandschutzbedarfsplan der Gemeinde Vettweiß – Stand 06/2016 –
– Seite 36 –
3.3 Größe, Grenzen und Flächennutzung
Gemeindegebiet:
89,06 km
Gemeindegrenze:
51,25 km
2
Angrenzende Städte und Gemeinden und Entfernungen zu den Ortskernen:
Nörvenich:
9,1 km
Zülpich:
10,2 km
Nideggen: 10,9 km
Kreuzau:
9,0 km
Erftstadt:
16,0 km
Flächen, die zur Erfüllung öffentlicher Aufgaben dienen:
ca. 0,11 km2
Flächen, die zu Wohnzwecken dienen:
ca. 4 km²
Flächen, die gewerblichen Zwecken dienen:
ca. 0,4 km².
Flächen, die der Versorgung dienen:
ca. 0,005 km²
Flächen, die der Land- und Forstwirtschaft dienen:
ca. 78 km²
Flächen, die dem Sport, der Freizeit, der Erholung oder
dazu dienen, Tiere oder Pflanzen zu zeigen:
ca. 0,3 km²
Flächen, die mit Bäumen und Sträuchern bewachsen
sind und hauptsächlich forstwirtschaftlich genutzt werden:
ca. 11 km²
Flächen, die ständig oder zeitweilig mit Wasser bedeckt sind:
ca. 0,03 qkm
3.4 Topographie
Höchster Punkt:
231 ü. NN
Niedrigster Punk:
120 ü. NN
3.5 Verkehrsinfrastruktur
Bundesstraßen:
B 477 ca. 7,5 km,
B 56 ca. 7,0 km
Landstraßen:
L 327 ca. 2,0 km,
L 33 ca. 11,5 km,
L 264 ca. 10,5 km.
1. Entwurf Brandschutzbedarfsplan der Gemeinde Vettweiß – Stand 06/2016 –
Kreisstraßen:
K 53 ca. 2,0 km,
K 33 ca. 2,5 km,
K 28 ca. 5,0 km.
Eisenbahnschienen:
ca. 6,6 km.
Wasserläufe (2. Ordnung):
ca. 9 km (Neffelbach).
Brückenbauwerke:
Befahrbare ca. 2,3 km,
nicht befahrbare ca. 15 m
Unterführungen:
an der L 33 ca. 5,50 m hoch.
Bahnübergänge:
4
– Seite 37 –
3.6 Öffentliche Infrastruktur
Öffentliche Sicherheit:
Polizeibezirksdienst Vettweiß, Seelenpfad 1.
Gesundheit:
1 Internist (Zentralort Vettweiß),
2 praktische Ärzte ( je 1 Arzt im Zentralort Vettweiß und der Ortschaft Gladbach),
1 Zahnarzt (Zentralort Vettweiß),
1 Apotheke und 1 Drogeriemarkt (Zentralort Vettweiß),
mehrere Massagepraxen,
1 Alten- und Pflegewohnheim (Zentralort Vettweiß)
1 Heilpädagogisches Heim des Landschaftsverbandes Rheinland (Zentralort
Vettweiß)
Einrichtung für betreutes Wohnen (Zentralort Vettweiß)
Ortsnahe Krankenhäuser in Düren, Lendersdorf, Birkesdorf, Euskirchen
und Geriatrie Zülpich
Versorger:
Strom: Westnetz GmbH
Gas: e-regio
Telekommunikation: Deutsche Telekom, diverse Mobilfunkanbieter
Wasser: Wasserleitungszweckverband der Neffeltalgemeinden
Kirchen:
11 Katholische Kirchen.
Schulen und Kindergärten:
Schulzentrum Vettweiß (bestehend aus Gemeinschaftshauptschule und
Gemeinschaftsgrundschule),
1 Gemeinschaftsgrundschule (Standort Kelz),
Lehrerseminar (Vettweiß)
1. Entwurf Brandschutzbedarfsplan der Gemeinde Vettweiß – Stand 06/2016 –
– Seite 38 –
7 Kindergärten (je 1x in Disternich, Froitzheim, Gladbach, Jakobwüllesheim, Kelz
sowie 2x Vettweiß),
1 Schüler- und Jugendbücherei im Schulzentrum Vettweiß.
Freizeit und Sport:
13 Kinderspielplätze,
12 Sportplätze, davon:
- 1 Kunstrasenplatz mit 400-m-Laufbahn, Sprunganlage,
- 5 Sportplätze mit Flutlichtanlage,
7 Tennisplätze,
1 Zweifachturnhalle,
1 Turnhalle,
1 Mehrzweckhalle,
5 Luftgewehrschießstände,
Vielfältige Vereine in sportlichen und kulturellen Bereichen.
7 Dorfgemeinschaftshäuser, mehrere Jugendheime und Jugendräume,
1 Bürgerbegegnungsstätte (Zentralort Vettweiß)
Flugplatz:
1 Flugplatz für Ultraleichtflugzeuge in Nähe der Ortschaft Soller
Wirtschaft und Industrie:
1 Gewerbegebiet mit einer Größe 40.000 qm
Zweigstellen der Sparkasse Düren (Vettweiß) und der Volksbank Düren e.G. (Kelz)
Nahversorgungszentrum mit 2 Verbrauchermärkten, Drogeriemarkt, Friseur und
Imbissbetrieb
Sonstiges:
NATO-Pumpstation Lüxheim,
NATO-Brennstoff-Pipeline 1 m unter der Erdoberfläche quer durch das
Gemeindegebiet,
Drover Heide als Naherholungsgebiet
Spritzmittellager und Getreidesilos der Buir-Bliesheimer Agrargenossenschaft
8 Aussiedlerhöfe, landwirtschaftlich genutzt,
1 Wasserturm in Ginnick,
6 Windkraftanlagen.
3.7 Risiken
Wohnbebauung
Die besonderen Risiken bei der Wohnbebauung liegen in der Höhe der Gebäude, in der
Gebäudeart und deren Nutzung. Überwiegend handelt es sich im Gemeindegebiet
Vettweiß um Gebäude geringer Höhe (1 bis 2 geschossige Bebauung), die in offener
oder geschlossener Bauweise errichtet wurden.
In allen Wohngebieten ist zu jeder Tages-und Nachtzeit eine Gefährdung von
Menschenleben durch Brände möglich. Es ist zu bedenken, dass Personen in
Wohngebieten nicht alleine durch das Feuer selbst, sondern im besonderen Maße auch
durch die Rauchentwicklung als Folge des Brandes bedroht sind.
1. Entwurf Brandschutzbedarfsplan der Gemeinde Vettweiß – Stand 06/2016 –
– Seite 39 –
Bereits bei Kleinfeuern, die frühzeitig bekämpft werden können, sind schwere
Rauchvergiftungen möglich (z.B. im Schlaf oder bei unsachgemäßen Löschversuchen).
Zimmer und Wohnungsbrände stellen insbesondere zur Nachtzeit eine besondere
Gefährdung dar, da einerseits die meisten Wohnungen in der Nacht belegt sind, die
Bewohner andererseits ein Feuer im Schlaf häufig nicht bemerken. In vielen Fällen
erfolgt die Menschenrettung mit Hilfe von Fluchthauben.
Brände in Kellergeschossen verursachen in der Regel eine starke Rauchentwicklung,
die sich im ganzen Gebäude ausbreitet und somit zur akuten Gefährdung einer Vielzahl
von Personen führen kann. Neben der Gefährdung des Einsatzpersonals in Kellern, ist
ein besonderes Augenmerk der Einsatzkräfte auf Gefahrenquellen durch gelagerte
Gefahrenstoffe (Lacke, Lösungsmittel, Spraydosen, Druckgasflaschen usw.) zu richten.
Bei Dachstuhlbränden besteht sehr schnell die Gefahr der Brandausbreitung auf
benachbarte Gebäude und Gebäudeteile. Es ist daher ein massiver Einsatz der
Feuerwehr zur Sicherung umliegender Objekte erforderlich. Weiterhin stellt die große
Zunahme von Photovoltaikanlagen auf den Dachflächen von Wohngebäuden im
Gemeindegebiet für die Feuerwehr eine zusätzliche Gefahrenlage dar.
Bei Häusern mit Gasversorgung ist trotz umfangreicher Sicherheitsvorkehrungen
grundsätzlich die Möglichkeit der Verpuffung oder Explosion gegeben. Dabei kann es
zum Einsturz des gesamten Gebäudes kommen. Unter den Trümmern kann eine
Vielzahl von Personen verschüttet sein. Die Feuerwehr muss innerhalb der gesetzten
Hilfsfrist in der Lage sein, Personal und Gerätschaften in den Einsatz zu bringen,
Maßnahmen zur Menschenrettung einzuleiten und eine konsequente Sicherung der
eigenen Kräfte vorzunehmen.
Straßen- und Schienennetz
Die Gemeinde Vettweiß verfügt über ein ausgedehntes Straßennetz. Durch die
Berufspendler, den Schwerlastverkehr und landwirtschaftliche Fahrzeuge werden die
Bundesstraßen B 56, B477 und L 264 stark befahren. Der Transport von gefährlichen
Gütern und Stoffen erfolgt fast täglich durch das Gemeindegebiet. Bei Verkehrsunfällen
ist oft mit eingeklemmten Personen zu rechnen.
Die wieder Inbetriebnahme der Bahnstrecke Düren – Euskirchen durch den
Bördeexpress stellt ebenfalls ein nicht unerhebliches Risiko dar.
Gewerbegebiet
In den Gewerbegebieten in Vettweiß sind unterschiedlichste klein- und mittelständige
Betriebe angesiedelt. Die Palette umfasst Handwerksbetriebe aller Art, Lagerhallen und
Transportbetriebe. Bei Bränden und Technischen Hilfeleistungen ist daher mit einer
Vielzahl von unterschiedlichsten Risiken zu rechnen, die nicht im Voraus zu erkennen
sind. Bei Einsätzen muss von der Feuerwehr daher erkundet werden, ob Gefahrstoffe
vorhanden sind. Dies gilt nicht nur für Betriebe, wo bekannt ist das dort Gefahrstoffe
lagern bzw. verarbeitet werden, sondern für alle Wirtschaftszweige da dort ebenfalls
gefährliche Stoffe und Güter in nicht unerheblicher Menge gelagert werden.
1. Entwurf Brandschutzbedarfsplan der Gemeinde Vettweiß – Stand 06/2016 –
– Seite 40 –
Waldflächen und Naturschutzgebiete
Die Waldflächen im Gemeindegebiet Vettweiß werden von vielen Spaziergängern und
Erholungssuchenden genutzt. Im Naturschutzgebiet „Drover Heide“ stehen verschieden
ausgewiesen Wanderwege zur Verfügung. Hier besteht insbesondere im Frühjahr und
den
trockenen
Sommermonaten
eine
erhöhte
Waldbrandgefahr.
Die
Löschwasserversorgung ist bei Einsätzen schwierig und sehr material- und
personalintensiv.
Sonstige Risiken
Die Nähe zum Taktischen Luftwaffengeschwader 31 „Boelcke“ in der Gemeinde
Nörvenich,
Flugplatz für Ultraleichtflugzeuge in der Gemarkung Soller,
Spritzmittellager der Buir-Bliesheimer Agrargenossenschaft in Vettweiß,
Natopumpstation Lüxheim sowie die quer durch das Gemeindegebiet führende
NATO-Treibstoff-Pipeline,
Mehrere Aussiedlerhöfe (z.T. ohne Löschwasserversorgung aus dem Netz),
ehemalige Tongrube Müddersheim (Müddersheimer See)
Jeweils eine Biogasanlage in Vettweiß und Müddersheim
Hähnchenmastbetrieb in Müddersheim
Mehrere Windkrafträder im Gemeindegebiet
Unvorhersehbare Unwetterlagen wie Starkregen, Sturmschäden oder
Starkschneefall
3.8 Löschwasserversorgung
Löschwasserversorgung im Sinne des Brandschutzes ist die Gesamtheit aller
Maßnahmen, Mittel und Methoden, die der Gewinnung, der Bereitstellung und der
Förderung von Löschwasser zum Löschen von Bränden dienen. Nach § 3 Abs. 2 BHKG
stellen die Gemeinden eine den örtlichen Verhältnissen angemessen
Löschwasserversorgung sicher.
Die Löschwasserversorgung wird durch den Wasserleitungszweckverband der
Neffeltalgemeinden sichergestellt. Es handelt sich um ein eng vermaschtes
Ringleitungssystem. Es wird eine Menge von mind. 48 cbm/h nach W405 sichergestellt.
Teilweise liegen höhere Mengen vor. An Oberflächengewässern, die der
Wasserentnahme dienen, durchfließt der Neffelbach die Ortschaften Sievernich,
Disternich, Müddersheim, Gladbach und Lüxheim.
Folgende Aussiedlerhöfe sind nicht an die öffentliche Trinkwasserversorgung
angeschlossen und verfügen damit nicht über eine Löschwasserversorgung aus dem
öffentlichen Netz:
a) Gut Dirlau,
b) Rengershauser Mühle,
c) Kemperhof.
Hier muss die Löschwasserversorgung über Tanklöschfahrzeuge sichergestellt werden.
1. Entwurf Brandschutzbedarfsplan der Gemeinde Vettweiß – Stand 06/2016 –
– Seite 41 –
4. Die Freiwillige Feuerwehr Vettweiß
4.1 Allgemeines, Organisation
Die Freiwillige Feuerwehr Vettweiß ist Teil des Dezernates II der Verwaltung der
Gemeinde Vettweiß. Sie ist angegliedert an das Sachgebiet 3 – Sicherheit und
Ordnung.
Leiter der Freiwilligen Feuerwehr Vettweiß ist Herr Gemeindebrandinspektor Ralf
Weyers. Seine beiden Stellvertreter sind Herr Gemeindebrandinspektor Bernd Elsig
und Herr Brandinspektor Stephan Uhde. Die Gemeindebrandinspektoren Ralf Weyers
und Bernd Elsig wurden mit Datum ______________ unter Berufung in das
Ehrenbeamtenverhältnis auf Zeit für die Dauer von sechs Jahren zum Leiter bzw.
stellvertretenden Leiter der Freiwilligen Feuerwehr Vettweiß ernannt. Brandinspektor
Stephan Uhde wurde, aufgrund der noch fehlenden fachlichen Qualifikation, das Amt
des stellvertretenden Wehrleiters nur kommissarisch für die Dauer von 2 Jahren
übertragen.
Die Organisation der Freiwilligen Feuerwehr Vettweiß ist in den vergangenen Jahren
immer wieder den strategischen und taktischen Erfordernissen und dem verfügbaren
Personalbestand angepasst worden. Die Alarm- und Ausrückeordnung mit der
Einsatzplanung und dem Führungssystem ist entsprechend den gesetzlichen
Anforderungen und den kreisweiten Vorgaben aufgestellt und wird ständig den sich
ergebenden und verändernden Rahmenbedingungen angepasst.
Die Freiwillige Feuerwehr Vettweiß besteht aus 10 Löschgruppen, die in zwei Züge
aufgeteilt sind.
Die auf der nächsten Seite dargestellte Übersicht zeigt das Organigramm und die
derzeitigen Aufgabenverteilung.
1. Entwurf Brandschutzbedarfsplan der Gemeinde Vettweiß – Stand 06/2016 –
– Seite 42 –
1. Entwurf Brandschutzbedarfsplan der Gemeinde Vettweiß – Stand 06/2016 –
– Seite 43 –
4.2 Einzelbetrachtungen der Löschgruppen
Löschgruppe Ginnick
Standort
Baujahr:
Baukosten:
Standort:
Stellplätze:
Separate
Umkleidemöglichkeiten:
Besonderheiten:
Zustand:
Mängel aufgrund Bereisung
der Feuerwehrgerätehäuser
am 09.05.2016:
Mietobjekt
keine, Miete: 51,00 € monatlich
Auf dem Acker
1
keine
keine
Der Unterstellplatz entspricht nicht den
Anforderungen
an
ein
heutiges
Feuerwehrgerätehaus.
Werden
in
den
Beratungen
zum
Brandschutzbedarfsplan erörtert.
1. Entwurf Brandschutzbedarfsplan der Gemeinde Vettweiß – Stand 06/2016 –
Mitglieder
Personal Löschgruppe:
Mitglieder
Ginnick
Anzahl
Einsatzabteilung (Aktive)
10
Jugendfeuerwehr
0
Ehrenabteilung
10
Gesamt
20
Ausbildungsstand aktive Mitglieder
Führerscheine
Anzahl
Führerscheinklasse C
2
Führerscheinklasse C1
3
Führerscheinklasse CE
2
Führerscheinklasse B
3
Lehrgänge
Anzahl
Leiter der Feuerwehr
1
Einführung in die Stabsarbeit F/B 5 Teil 2
1
Zugführer
1
Gruppenführer
3
Truppführer
4
Grundausbildung
8
Jugendgruppenleiter
0
Erste Hilfe
3
Sprechfunker
7
Maschinist
3
Atemschutzgeräteträger
5
Atemschutzgerätewart
0
Gerätewart
1
Gefährliche Stoffe und Güter ( alt )
3
Strahlenschutz ( alt )
3
ABC 1 Modul 1 GSG/Bio
0
ABC 1 Modul 2 Strahlenschutz
0
ABC / GSG 2
0
Technische Hilfeleistung VU
2
Technische Hilfeleistung Wald
1
Technische Hilfeleistung Heben und Ziehen
1
Technische Hilfeleistung Öl
0
Kettensägenlehrgang
1
– Seite 44 –
1. Entwurf Brandschutzbedarfsplan der Gemeinde Vettweiß – Stand 06/2016 –
Fahrzeug: Tragkraftspritzenfahrzeug
Fahrzeugtyp:
Amtl. Kennzeichen:
Funkrufname (OPTA) :
Fahrgestell / Hersteller:
Auf- / Ausbauhersteller:
Besatzung:
Indienststellung:
Erstzulassung:
Anschaffungskosten:
Abschreibung:
Ersatzbeschaffung nach
Abschreibung im Jahr:
Besonderheiten:
TSF-W
DN-2053
Florian Vettweiß TSF-W-01
Iveco Turbo Daily 65 C15
Magirus / BTG
1:5
5/2007
5/2007
88.000,00 €
20 Jahre
2027
– Seite 45 –
1. Entwurf Brandschutzbedarfsplan der Gemeinde Vettweiß – Stand 06/2016 –
– Seite 46 –
Löschgruppe Froitzheim
Standort
Baujahr:
Baukosten:
Lage:
Stellplätze:
Separate
Umkleidemöglichkeiten:
Besonderheiten:
Zustand:
Mängel aufgrund Bereisung der
Feuerwehrgerätehäuser am
09.05.2016:
1984
30.576,00 €
Martinusstraße 31 B
Laut Baugenehmigung 1 Stellplatz,
tatsächlich sind jedoch 2 Fahrzeuge
untergebracht
ja
Fahrzeugabsauganlage, Schulungsraum,
Sanitäre Anlage inkl. Duschen
Das Feuerwehrgerätehaus entspricht nur
noch zum Teil den heutigen Anforderungen.
Eine energetische und elektrotechnische
Sanierung des Gebäudes sollte angestrebt
werden.
Beleuchtung innen und außen muss instand
gesetzt werden, Kontrolle Ölabscheider,
Automatik für Heizkörper Fahrzeughalle,
1. Entwurf Brandschutzbedarfsplan der Gemeinde Vettweiß – Stand 06/2016 –
Mitglieder
Personal Löschgruppe:
Mitglieder
Froitzheim
Anzahl
Einsatzabteilung (Aktive)
17
Jugendfeuerwehr
Ehrenabteilung
1
Gesamt
18
Ausbildungsstand aktive Mitglieder
Anzahl
Führerscheine
Führerscheinklasse C
8
Führerscheinklasse C1
10
Führerscheinklasse CE
2
Führerscheinklasse B
Lehrgänge
16
Anzahl
Leiter der Feuerwehr
Einführung in die Stabsarbeit F/B 5 Teil 2
1
Zugführer
0
Gruppenführer
2
Truppführer
0
Grundausbildung
9
Jugendgruppenleiter
4
Erste Hilfe
4
Sprechfunker
9
Maschinist
6
Atemschutzgeräteträger
7
Atemschutzgerätewart
1
Gerätewart
1
Gefährliche Stoffe und Güter ( alt )
1
Strahlenschutz ( alt )
1
ABC 1 Modul 1 GSG/Bio
3
ABC 1 Modul 2 Strahlenschutz
1
ABC / GSG 2
0
Technische Hilfeleistung VU
0
Technische Hilfeleistung Wald
1
Technische Hilfeleistung Heben und Ziehen
0
Technische Hilfeleistung Öl
1
Kettensägenlehrgang
3
– Seite 47 –
1. Entwurf Brandschutzbedarfsplan der Gemeinde Vettweiß – Stand 06/2016 –
Fahrzeug 1: Löschfahrzeug
Fahrzeugtyp:
Amtl. Kennzeichen:
Funkrufname (OPTA) :
Fahrgestell / Hersteller:
Auf- / Ausbauhersteller:
Besatzung:
Indienststellung:
Erstzulassung:
Anschaffungskosten:
Abschreibung:
Ersatzbeschaffung nach
Abschreibung im Jahr:
LF 20
DN-GV 128
Florian Vettweiß LF 20-01
MAN TGM 13.290 BL
Ziegler Z-Cab
1:8
08/2014
08/2014
251.346,00 €
20 Jahre
2034
Besonderheiten:
Fahrzeug 2: Mannschaftstransportfahrzeug
Fahrzeugtyp:
Amtl. Kennzeichen:
Funkrufname (OPTA) :
Fahrgestell / Hersteller:
Auf- / Ausbauhersteller:
Besatzung:
Indienststellung:
Erstzulassung:
Anschaffungskosten:
Abschreibung:
Ersatzbeschaffung nach
Abschreibung im Jahr:
Besonderheiten:
MTF
DN-205
Florian Vettweiß MTF-01
Volkswagen Transporter T4
TDI
Eigenausbau
1:8
06/2006
04/1999
0,00 €
20 Jahre
2026
Fahrzeug wurde vom RWE
übernommen
– Seite 48 –
1. Entwurf Brandschutzbedarfsplan der Gemeinde Vettweiß – Stand 06/2016 –
– Seite 49 –
Löschgruppe Jakobwüllesheim
Standort
Baujahr:
Baukosten:
Lage:
Stellplätze:
Separate
Umkleidemöglichkeiten:
Besonderheiten:
Zustand:
Mängel aufgrund Bereisung der
Feuerwehrgerätehäuser am
09.05.2016:
2000
175.408,00 €
Veitzheimer Straße 2
laut Baugenehmigung 1 Stellplatz, tatsächlich
sind jedoch 2 Fahrzeuge und 1 Anhänger
untergebracht
ja
Fahrzeugabsauganlage, Schulungsraum,
Einsatzzentrale für Großschadenslagen
Das Feuerwehrgerätehaus befindet sich in
den Anforderungen entsprechend guten
Zustand.
keine
1. Entwurf Brandschutzbedarfsplan der Gemeinde Vettweiß – Stand 06/2016 –
– Seite 50 –
Mitglieder:
Personal Löschgruppe:
Mitglieder
Einsatzabteilung (Aktive)
Jakobwüllesheim
Anzahl
16
Jugendfeuerwehr
6
Ehrenabteilung
14
Gesamt
36
Ausbildungsstand aktive Mitglieder
Anzahl
Führerscheine
Führerscheinklasse C
10
Führerscheinklasse C1
7
Führerscheinklasse CE
5
Führerscheinklasse B
16
Lehrgänge
Anzahl
Leiter der Feuerwehr
0
Einführung in die Stabsarbeit F/B 5 Teil 2
1
Zugführer
1
Gruppenführer
3
Truppführer
3
Grundausbildung
14
Jugendgruppenleiter
3
Erste Hilfe
16
Sprechfunker
14
Maschinist
13
Atemschutzgeräteträger
10
Atemschutzgerätewart
0
Gerätewart
0
Gefährliche Stoffe und Güter ( alt )
2
Strahlenschutz ( alt )
0
ABC 1 Modul 1 GSG/Bio
1
ABC 1 Modul 2 Strahlenschutz
1
ABC / GSG 2
0
Technische Hilfeleistung VU
9
Technische Hilfeleistung Wald
6
Technische Hilfeleistung Heben und Ziehen
5
Technische Hilfeleistung Öl
6
Kettensägenlehrgang
6
1. Entwurf Brandschutzbedarfsplan der Gemeinde Vettweiß – Stand 06/2016 –
Fahrzeug 1: Löschfahrzeug
Fahrzeugtyp:
Amtl. Kennzeichen:
Funkrufname (OPTA) :
Fahrgestell / Hersteller:
Auf- / Ausbauhersteller:
Besatzung:
Indienststellung:
Erstzulassung:
Anschaffungskosten:
Abschreibung:
Ersatzbeschaffung nach
Abschreibung im Jahr:
LF 10/6
DN-GV 114
Florian Vettweiß LF 10-01
Iveco Magirus 100 E 25 WS
Magirus / BTG AluFire 3
1:8
02/2010
02/2010
196.050,01 €
20 Jahre
2030
Besonderheiten:
Fahrzeug 2: Mannschaftstransportfahrzeug
Fahrzeugtyp:
Amtl. Kennzeichen:
Funkrufname (OPTA) :
Fahrgestell / Hersteller:
Auf- / Ausbauhersteller:
Besatzung:
Indienststellung:
Erstzulassung:
Anschaffungskosten:
Abschreibung:
Ersatzbeschaffung nach
Abschreibung im Jahr:
Besonderheiten:
MTF
DN-GV 126
Florian Vettweiß MTF-02
Renault Trafic dCi 115
Eigenausbau
1:8
03/2013
10/2010
18.500,00 €
20 Jahre
2033
– Seite 51 –
1. Entwurf Brandschutzbedarfsplan der Gemeinde Vettweiß – Stand 06/2016 –
– Seite 52 –
Löschgruppe Kelz
Feuerwehrgerätehaus
Baujahr:
Baukosten:
Lage:
Stellplätze:
Separate
Umkleidemöglichkeiten:
Besonderheiten:
Zustand:
Mängel aufgrund Bereisung der
Feuerwehrgerätehäuser am
09.05.2016:
2008
22.000,00 €
Michaelstraße 49
1
ja
Gerätehaus wird z.Z. um einen Stellplätz
erweitert
Das Feuerwehrgerätehaus entspricht zum
größten Teil den heutigen Anforderungen.
Die im Jahr 2015 bereit gestellten
Haushaltsmittel für die Erweiterung sind
aufgebraucht. Weitere Haushaltsmittel, damit
die Baumaßnahme zu Ende geführt werden
kann, müssen zur Verfügung gestellt werden.
1. Entwurf Brandschutzbedarfsplan der Gemeinde Vettweiß – Stand 06/2016 –
Mitglieder
Personal Löschgruppe:
Mitglieder
Kelz
Anzahl
Einsatzabteilung (Aktive)
17
Jugendfeuerwehr
2
Ehrenabteilung
7
Gesamt
26
Ausbildungsstand aktive Mitglieder
Führerscheine
Anzahl
Führerscheinklasse C
2
Führerscheinklasse C1
1
Führerscheinklasse CE
4
Führerscheinklasse B
Lehrgänge
Leiter der Feuerwehr
10
Anzahl
1
Einführung in die Stabsarbeit F/B 5 Teil 2
Zugführer
Gruppenführer
2
Truppführer
2
Grundausbildung
Jugendgruppenleiter
12
4
Erste Hilfe
13
Sprechfunker
13
Maschinist
Atemschutzgeräteträger
Atemschutzgerätewart
8
12
1
Gerätewart
Gefährliche Stoffe und Güter ( alt )
2
Strahlenschutz ( alt )
2
ABC 1 Modul 1 GSG/Bio
1
ABC 1 Modul 2 Strahlenschutz
1
ABC / GSG 2
1
Technische Hilfeleistung VU
3
Technische Hilfeleistung Wald
5
Technische Hilfeleistung Heben und Ziehen
2
Technische Hilfeleistung Öl
Kettensägenlehrgang
5
– Seite 53 –
1. Entwurf Brandschutzbedarfsplan der Gemeinde Vettweiß – Stand 06/2016 –
Fahrzeug 1: Tragkraftspritzenfahrzeug
Fahrzeugtyp:
Amtl. Kennzeichen:
Funkrufname (OPTA) :
Fahrgestell / Hersteller:
Auf- / Ausbauhersteller:
Besatzung:
Indienststellung:
Erstzulassung:
Anschaffungskosten:
Abschreibung:
Ersatzbeschaffung nach
Abschreibung im Jahr:
TSF - W
DN-2272
Florian Vettweiß TSF - W-02
Mercedes Benz 612 D Vario
T2
Schlingmann
1:5
03/2001
03/2001
83.183,34 €
20 Jahre
2021
Besonderheiten:
Fahrzeug 2: Mannschaftstransportfahrzeug
Fahrzeugtyp:
Amtl. Kennzeichen:
Funkrufname (OPTA) :
Fahrgestell / Hersteller:
Auf- / Ausbauhersteller:
Besatzung:
Indienststellung:
Erstzulassung:
Anschaffungskosten:
Abschreibung:
Ersatzbeschaffung nach
Abschreibung im Jahr:
Besonderheiten:
MTF
DN-GV 127
Florian Vettweiß MTF-03
Renault Trafic
Eigenausbau
1:8
11/2011
06/2014
17.950,00 €
20 Jahre
2034
– Seite 54 –
1. Entwurf Brandschutzbedarfsplan der Gemeinde Vettweiß – Stand 06/2016 –
– Seite 55 –
Löschgruppe Soller
Standort
Baujahr:
Baukosten:
Lage:
Stellplätze:
Separate
Umkleidemöglichkeiten:
Besonderheiten:
Zustand:
Mängel aufgrund Bereisung der
Feuerwehrgerätehäuser am
09.05.2016:
2012
124.000,00 €
Gangolfusstraße 67
2
ja
Fahrzeugabsauganlage für zwei Fahrzeuge
Das Feuerwehrgerätehaus entspricht den
gültigen Anforderungen.
Keine
1. Entwurf Brandschutzbedarfsplan der Gemeinde Vettweiß – Stand 06/2016 –
Mitglieder
Personal Löschgruppe:
Mitglieder
Soller
Anzahl
Einsatzabteilung (Aktive)
23
Jugendfeuerwehr
7
Ehrenabteilung
11
Gesamt
41
Ausbildungsstand aktive Mitglieder
Führerscheine
Anzahl
Führerscheinklasse C
7
Führerscheinklasse C1
2
Führerscheinklasse CE
3
Führerscheinklasse B
9
Lehrgänge
Leiter der Feuerwehr
Anzahl
0
Einführung in die Stabsarbeit F/B 5 Teil 2
0
Zugführer
0
Gruppenführer
4
Truppführer
1
Grundausbildung
4
Jugendgruppenleiter
4
Erste Hilfe
3
Sprechfunker
4
Maschinist
7
Atemschutzgeräteträger
10
Atemschutzgerätewart
0
Gerätewart
1
Gefährliche Stoffe und Güter ( alt )
0
Strahlenschutz ( alt )
0
ABC 1 Modul 1 GSG/Bio
0
ABC 1 Modul 2 Strahlenschutz
1
ABC / GSG 2
0
Technische Hilfeleistung VU
6
Technische Hilfeleistung Wald
5
Technische Hilfeleistung Heben und Ziehen
1
Technische Hilfeleistung Öl
0
Kettensägenlehrgang
2
– Seite 56 –
1. Entwurf Brandschutzbedarfsplan der Gemeinde Vettweiß – Stand 06/2016 –
Fahrzeug 1: Löschfahrzeug
Fahrzeugtyp:
Amtl. Kennzeichen:
Funkrufname (OPTA) :
Fahrgestell / Hersteller:
Auf- / Ausbauhersteller:
Besatzung:
Indienststellung:
Erstzulassung:
Anschaffungskosten:
Abschreibung:
Ersatzbeschaffung nach
Abschreibung im Jahr:
Besonderheiten:
LF 8/6
DN-2696
Florian Vettweiß LF 10-02
Mercedes Benz 917 AF LN2
Schlingmann
1:8
03/1997
03/1997
135.352,53 €
20 Jahre
2017
Fahrzeug 2: Mannschaftstransportfahrzeug
Fahrzeugtyp:
Amtl. Kennzeichen:
Funkrufname (OPTA) :
Fahrgestell / Hersteller:
Auf- / Ausbauhersteller:
Besatzung:
Indienststellung:
Erstzulassung:
Anschaffungskosten:
Abschreibung:
Ersatzbeschaffung nach
Abschreibung im Jahr:
Besonderheiten:
MTF
DN-GV 113
Florian Vettweiß MTF-04
Renault Trafic 1,9 dCi 100
Eigenausbau
1:8
9/2009
3/2005
10.000,00 €
20 Jahre
2029
– Seite 57 –
1. Entwurf Brandschutzbedarfsplan der Gemeinde Vettweiß – Stand 06/2016 –
– Seite 58 –
Löschgruppe Disternich
Standort
Baujahr:
Baukosten:
Lage:
Stellplätze:
Separate
Umkleidemöglichkeiten:
Besonderheiten:
Zustand:
Mängel aufgrund Bereisung der
Feuerwehrgerätehäuser am
09.05.2016:
2005
19.125,00 €
Kreuzstraße, Vettweiß
1
nein
keine
Der Unterstellplatz entspricht nur zum Teil den
gültigen
Anforderungen
an
ein
Feuerwehrgerätehaus.
Im Unterstellplatz fehlt eine Toilettenanlage.
Eine
Waschmöglichkeit
für
die
Feuerwehrmitglieder
ist
ebenfalls
nicht
vorhanden.
1. Entwurf Brandschutzbedarfsplan der Gemeinde Vettweiß – Stand 06/2016 –
Mitglieder
Personal Löschgruppe:
Mitglieder
Disternich
Anzahl
Einsatzabteilung (Aktive)
????
Jugendfeuerwehr
????
Ehrenabteilung
????
Gesamt
????
Ausbildungsstand aktive Mitglieder
Führerscheine
Führerscheinklasse C
Anzahl
????
Führerscheinklasse C1
????
Führerscheinklasse CE
????
Führerscheinklasse B
????
Lehrgänge
Anzahl
Leiter der Feuerwehr
????
Einführung in die Stabsarbeit F/B 5 Teil 2
????
Zugführer
????
Gruppenführer
????
Truppführer
????
Grundausbildung
????
Jugendgruppenleiter
????
Erste Hilfe
????
Sprechfunker
????
Maschinist
????
Atemschutzgeräteträger
????
Atemschutzgerätewart
????
Gerätewart
????
Gefährliche Stoffe und Güter ( alt )
????
Strahlenschutz ( alt )
????
ABC 1 Modul 1 GSG/Bio
????
ABC 1 Modul 2 Strahlenschutz
????
ABC / GSG 2
????
Technische Hilfeleistung VU
????
Technische Hilfeleistung Wald
????
Technische Hilfeleistung Heben und Ziehen
????
Technische Hilfeleistung Öl
????
Kettensägenlehrgang
????
– Seite 59 –
1. Entwurf Brandschutzbedarfsplan der Gemeinde Vettweiß – Stand 06/2016 –
Fahrzeug: Tragkraftspritzenfahrzeug
Fahrzeugtyp:
Amtl. Kennzeichen:
Funkrufname (OPTA) :
Fahrgestell / Hersteller:
Auf- / Ausbauhersteller:
Besatzung:
Indienststellung:
Erstzulassung:
Anschaffungskosten:
Abschreibung:
Ersatzbeschaffung nach
Abschreibung im Jahr:
Besonderheiten:
TSF-W
DN-2123
Florian Düren 15/48-02
Iveco Magirus Daily 65 C15
Magirus / BTG
1:5
1/2005
1/2005
89.056,36 €
20 Jahre
2025
– Seite 60 –
1. Entwurf Brandschutzbedarfsplan der Gemeinde Vettweiß – Stand 06/2016 –
– Seite 61 –
Löschgruppe Gladbach/Lüxheim
Standort
Baujahr:
Baukosten:
Lage:
Stellplätze:
Separate
Umkleidemöglichkeiten:
Besonderheiten:
Zustand:
Mängel aufgrund Bereisung der
Feuerwehrgerätehäuser am
09.05.2016:
2004
30.600,00 €
Donatusweg,
Laut Baugenehmigung 1 Stellplatz, tatsächlich
sind jedoch 2 Fahrzeuge untergebracht
ja
Fahrzeugabsauganlage
Das Feuerwehrgerätehaus entspricht zum Teil
den heutigen Anforderungen.
Das
Mobiliar
im
Aufenthaltsund
Schulungsraum sollte mittelfristig ersetzt
werden. Das Pflaster im Übergangsbereich zum
Betonboden des Feuerwehrgerätehauses hat
ein falsches Gefälle. Dadurch dringt Wasser in
das Gerätehaus. Um evtl. Schäden zu
vermeiden, sollte betreffende Bereich baulich
überarbeitet werden.
1. Entwurf Brandschutzbedarfsplan der Gemeinde Vettweiß – Stand 06/2016 –
– Seite 62 –
Mitglieder
Personal Löschgruppe:
Mitglieder
Gladbach-Lüxheim
Anzahl
Einsatzabteilung (Aktive)
15
Jugendfeuerwehr
8
Ehrenabteilung
8
Gesamt
31
Ausbildungsstand aktive Mitglieder
Führerscheine
Anzahl
Führerscheinklasse C
4
Führerscheinklasse C1
Führerscheinklasse CE
4
Führerscheinklasse B
7
Lehrgänge
Leiter der Feuerwehr
Anzahl
0
Einführung in die Stabsarbeit F/B 5 Teil 2
0
Zugführer
0
Gruppenführer
2
Truppführer
4
Grundausbildung
Jugendgruppenleiter
Erste Hilfe
14
0
13
Sprechfunker
8
Maschinist
3
Atemschutzgeräteträger
8
Atemschutzgerätewart
0
Gerätewart
0
Gefährliche Stoffe und Güter ( alt )
2
Strahlenschutz ( alt )
1
ABC 1 Modul 1 GSG/Bio
0
ABC 1 Modul 2 Strahlenschutz
0
ABC / GSG 2
0
Technische Hilfeleistung VU
4
Technische Hilfeleistung Wald
4
Technische Hilfeleistung Heben und Ziehen
0
Technische Hilfeleistung Öl
1
Kettensägenlehrgang
3
1. Entwurf Brandschutzbedarfsplan der Gemeinde Vettweiß – Stand 06/2016 –
Fahrzeug 1: Tanklöschfahrzeug
Fahrzeugtyp:
Amtl. Kennzeichen:
Funkrufname (OPTA) :
Fahrgestell / Hersteller:
Auf- / Ausbauhersteller:
Besatzung:
Indienststellung:
Erstzulassung:
Anschaffungskosten:
Abschreibung:
Ersatzbeschaffung nach
Abschreibung im Jahr:
Besonderheiten:
TLF 16/25
DN-2753
Florian Vettweiß TLF 3000-02
Mercedes Benz 1120 AF LN 2
Ziegler
1:8
12/1989
12/1989
115.469,40 €
20 Jahre
2019
Fahrzeug 2: Mannschaftstransportfahrzeug
Fahrzeugtyp:
Amtl. Kennzeichen:
Funkrufname (OPTA) :
Fahrgestell / Hersteller:
Auf- / Ausbauhersteller:
Besatzung:
Indienststellung:
Erstzulassung:
Anschaffungskosten:
Abschreibung:
Ersatzbeschaffung nach
Abschreibung im Jahr:
Besonderheiten:
MTF
DN-GV 125
Florian Vettweiß MTF-05
Renault Trafic
Eigenausbau
1:8
02/2013
05/2010
17.600,00 €
20 Jahre
2033
– Seite 63 –
1. Entwurf Brandschutzbedarfsplan der Gemeinde Vettweiß – Stand 06/2016 –
– Seite 64 –
Löschgruppe Müddersheim
Standort
Baujahr:
Baukosten:
Lage:
Stellplätze:
Separate
Umkleidemöglichkeiten:
Besonderheiten:
Zustand:
Mängel aufgrund Bereisung der
Feuerwehrgerätehäuser am
09.05.2016:
2006
18.870,00 €
Am Schmittenkreuz
1
nein
keine
Der Unterstellplatz entspricht nicht den
Anforderungen
an
ein
heutiges
Feuerwehrgerätehaus.
Das Rolltor verfügt über keine entsprechende
Automatik. Eine ausreichende Heizung ist nicht
vorhanden. Es ist keine Toilettenanlage
vorhanden. Eine Waschmöglichkeit besteht
auch nicht. Der vorhanden Betonboden zeigt
Risse. Durch fehlerhaft verlegtes Pflaster dringt
Wasser in das Feuerwehrgerätehaus.
1. Entwurf Brandschutzbedarfsplan der Gemeinde Vettweiß – Stand 06/2016 –
– Seite 65 –
Mitglieder
Personal Löschgruppe:
Mitglieder
Müddersheim
Anzahl
Einsatzabteilung (Aktive)
6
Jugendfeuerwehr
0
Ehrenabteilung
6
Gesamt
12
Ausbildungsstand aktive Mitglieder
Führerscheine
Führerscheinklasse C
Anzahl
3
Führerscheinklasse C1
3
Führerscheinklasse CE
0
Führerscheinklasse B
6
Lehrgänge
Anzahl
Leiter der Feuerwehr
0
Einführung in die Stabsarbeit F/B 5 Teil 2
0
Zugführer
0
Gruppenführer
1
Truppführer
0
Grundausbildung
2
Jugendgruppenleiter
0
Erste Hilfe
5
Sprechfunker
5
Maschinist
1
Atemschutzgeräteträger
4
Atemschutzgerätewart
0
Gerätewart
0
Gefährliche Stoffe und Güter ( alt )
0
Strahlenschutz ( alt )
0
ABC 1 Modul 1 GSG/Bio
0
ABC 1 Modul 2 Strahlenschutz
0
ABC / GSG 2
0
Technische Hilfeleistung VU
0
Technische Hilfeleistung Wald
0
Technische Hilfeleistung Heben und Ziehen
0
Technische Hilfeleistung Öl
0
Kettensägenlehrgang
1
1. Entwurf Brandschutzbedarfsplan der Gemeinde Vettweiß – Stand 06/2016 –
Fahrzeug: Löschfahrzeug
Fahrzeugtyp:
Amtl. Kennzeichen:
Funkrufname (OPTA) :
Fahrgestell / Hersteller:
Auf- / Ausbauhersteller:
Besatzung:
Indienststellung:
Erstzulassung:
Anschaffungskosten:
Abschreibung:
Ersatzbeschaffung nach
Abschreibung im Jahr:
Besonderheiten:
LF 16-TS
DN-2708
Florian Vettweiß LFKatS-01
Magirus Deutz FM 130 D9 FA/32
Zeppelin
1:5
????
07/1984
0,00 €
????
????
Fahrzeug wurde als
Katastrophenschutzfahrzeug
übernommen
– Seite 66 –
1. Entwurf Brandschutzbedarfsplan der Gemeinde Vettweiß – Stand 06/2016 –
– Seite 67 –
Löschgruppe Sievernich
Standort
Baujahr:
Baukosten:
Lage:
Stellplätze:
Separate
Umkleidemöglichkeiten:
Besonderheiten:
Zustand:
Mängel aufgrund Bereisung der
Feuerwehrgerätehäuser am
09.05.2016:
1950
12.760,00 €
Zur alten Schule
1
ja, im Nebengebäude
Im Nebengebäude befindet sich ein
Aufenthalts- und Schulungsraum
Der Unterstellplatz entspricht nicht den
Anforderungen an ein heutiges
Feuerwehrgerätehaus.
Das Mobiliar im Aufenthalts- und
Schulungsraum sollte mittelfristig ersetzt
werden. Der vorhandene Fußboden sollte
ebenfalls ersetz werden.
1. Entwurf Brandschutzbedarfsplan der Gemeinde Vettweiß – Stand 06/2016 –
Mitglieder
Personal Löschgruppe:
Mitglieder
Sievernich
Anzahl
Einsatzabteilung (Aktive)
6
Jugendfeuerwehr
1
Ehrenabteilung
4
Gesamt
11
Ausbildungsstand aktive Mitglieder
Führerscheine
Führerscheinklasse C
Anzahl
3
Führerscheinklasse C1
Führerscheinklasse CE
2
Führerscheinklasse B
1
Lehrgänge
Anzahl
Leiter der Feuerwehr
Einführung in die Stabsarbeit F/B 5 Teil 2
1
Zugführer
1
Gruppenführer
Truppführer
2
Grundausbildung
Jugendgruppenleiter
1
Erste Hilfe
6
Sprechfunker
5
Maschinist
4
Atemschutzgeräteträger
5
Atemschutzgerätewart
Gerätewart
Gefährliche Stoffe und Güter ( alt )
3
Strahlenschutz ( alt )
3
ABC 1 Modul 1 GSG/Bio
1
ABC 1 Modul 2 Strahlenschutz
1
ABC / GSG 2
1
Technische Hilfeleistung VU
4
Technische Hilfeleistung Wald
4
Technische Hilfeleistung Heben und Ziehen
Technische Hilfeleistung Öl
Kettensägenlehrgang
4
– Seite 68 –
1. Entwurf Brandschutzbedarfsplan der Gemeinde Vettweiß – Stand 06/2016 –
Fahrzeug: Tragkraftspritzenfahrzeug
Fahrzeugtyp:
Amtl. Kennzeichen:
Funkrufname (OPTA) :
Fahrgestell / Hersteller:
Auf- / Ausbauhersteller:
Besatzung:
Indienststellung:
Erstzulassung:
Anschaffungskosten:
Abschreibung:
Ersatzbeschaffung nach
Abschreibung im Jahr:
Besonderheiten:
TSF-W
DN-2346
Florian Vettweiß TSF-W-04
Iveco Tubro Daily 50 C13
Magirus / BTG
1:5
5/2003
5/2003
88.002,00
20 Jahre
2023
– Seite 69 –
1. Entwurf Brandschutzbedarfsplan der Gemeinde Vettweiß – Stand 06/2016 –
– Seite 70 –
Löschgruppe Vettweiß
Standort
Baujahr:
Baukosten:
Lage:
Stellplätze:
Separate
Umkleidemöglichkeiten:
Besonderheiten:
Altbau: 1952, Erweiterung: 1983
Altbau: 10.578,00 €, Erweiterung: 64.790,00 €
Gereonstraße 119
Laut Baugenehmigung 2 Stellplatz, tatsächlich
sind jedoch 3 Fahrzeuge und 1 Anhänger
untergebracht
Nein
Fahrzeugabsauganlage für drei Fahrzeuge,
Schulungsraum, Kleiderkammer, Sanitäre
Anlage inkl. Dusche sind vorhanden.
Zustand:
Das Feuerwehrgerätehaus entspricht im
allgemeinem den heutigen Anforderungen.
Mängel aufgrund Bereisung der
Feuerwehrgerätehäuser am
09.05.2016:
Vorhandene Sitzrisse an den Außenwänden
müssen instand gesetzt werden. Die
Sanitäranlagen und Küchenzeile bedürfen
mittelfristig einer Modernisierung. Das
vorhandene Mobiliar im Schulungsraum sollte
ersetzt werden.
1. Entwurf Brandschutzbedarfsplan der Gemeinde Vettweiß – Stand 06/2016 –
Mitglieder
Personal Löschgruppe:
Mitglieder
Vettweiß
Anzahl
Einsatzabteilung (Aktive)
24
Jugendfeuerwehr
6
Ehrenabteilung
10
Gesamt
40
Ausbildungsstand aktive Mitglieder
Führerscheine
Anzahl
Führerscheinklasse C
Führerscheinklasse C1
1
Führerscheinklasse CE
4
Führerscheinklasse B
Lehrgänge
22
Anzahl
Leiter der Feuerwehr
Einführung in die Stabsarbeit F/B 5 Teil 2
Zugführer
1
Gruppenführer
3
Truppführer
3
Grundausbildung
Jugendgruppenleiter
14
3
Erste Hilfe
Sprechfunker
16
Maschinist
5
Atemschutzgeräteträger
9
Atemschutzgerätewart
Gerätewart
1
Gefährliche Stoffe und Güter ( alt )
Strahlenschutz ( alt )
ABC 1 Modul 1 GSG/Bio
ABC 1 Modul 2 Strahlenschutz
ABC / GSG 2
Technische Hilfeleistung VU
Technische Hilfeleistung Wald
Technische Hilfeleistung Heben und Ziehen
Technische Hilfeleistung Öl
Kettensägenlehrgang
1
– Seite 71 –
1. Entwurf Brandschutzbedarfsplan der Gemeinde Vettweiß – Stand 06/2016 –
Fahrzeug 1: Hilfeleistungslöschfahrzeug
Fahrzeugtyp:
Amtl. Kennzeichen:
Funkrufname (OPTA) :
Fahrgestell / Hersteller:
Auf- / Ausbauhersteller:
Besatzung:
Indienststellung:
Erstzulassung:
Anschaffungskosten:
Abschreibung:
Ersatzbeschaffung nach
Abschreibung im Jahr:
Besonderheiten:
HLF 20/16
DN-GV 116
Florian Vettweiß HLF 20-01
MAN TGM 13.290
Ziegler
1:8
12/2010
12/2010
306.520,00 €
20 Jahre
2030
Fahrzeug 2: Mannschaftstransportfahrzeug
Fahrzeugtyp:
Amtl. Kennzeichen:
Funkrufname (OPTA) :
Fahrgestell / Hersteller:
Auf- / Ausbauhersteller:
Besatzung:
Indienststellung:
Erstzulassung:
Anschaffungskosten:
Abschreibung:
Ersatzbeschaffung nach
Abschreibung im Jahr:
Besonderheiten:
MTF
DN-GV 115
Florian Vettweiß MTF-06
Renault Trafic
Eigenausbau
1:8
06/2010
02/2007
14.800,00 €
20 Jahre
2030
– Seite 72 –
1. Entwurf Brandschutzbedarfsplan der Gemeinde Vettweiß – Stand 06/2016 –
– Seite 73 –
Fahrzeug 3: Einsatzleitwagen
Fahrzeugtyp:
Amtl. Kennzeichen:
Funkrufname (OPTA) :
Fahrgestell / Hersteller:
Auf- / Ausbauhersteller:
Besatzung:
Indienststellung:
Erstzulassung:
Anschaffungskosten:
Abschreibung:
Ersatzbeschaffung nach
Abschreibung im Jahr:
Besonderheiten:
ELW 1
DN-2053
Florian Vettweiß ELW 1-01
Ford Transit FT 100T300
Eigenausbau
1:4
03/2014
01/2005
12.700,00 €
20 Jahre
2025
Fahrzeug wurde 2014 für
45.000,00 € zum ELW
umgebaut
Weitere Fahrzeuge der Führungskräfte der Freiwilligen Feuerwehr Vettweiß
Fahrzeug des Wehrleiters: Kommandowagen
Fahrzeugtyp:
Amtl. Kennzeichen:
Funkrufname (OPTA) :
Fahrgestell / Hersteller:
Auf- / Ausbauhersteller:
Besatzung:
Indienststellung:
Erstzulassung:
Anschaffungskosten:
Abschreibung:
Ersatzbeschaffung nach
Abschreibung im Jahr:
Besonderheiten:
KdoW
DN-GV 130
Florian Vettweiß KdoW-02
VW Tiguan
VW
1:5
11/2015
10/2011
26.000,00 €
20 Jahre
2035
1. Entwurf Brandschutzbedarfsplan der Gemeinde Vettweiß – Stand 06/2016 –
– Seite 74 –
Fahrzeug des Einsatzleitdienst: Kommandowagen
Fahrzeugtyp:
Amtl. Kennzeichen:
Funkrufname (OPTA) :
Fahrgestell / Hersteller:
Auf- / Ausbauhersteller:
Besatzung:
Indienststellung:
Erstzulassung:
Anschaffungskosten:
Abschreibung:
Ersatzbeschaffung nach
Abschreibung im Jahr:
Besonderheiten:
KdoW
DN-GV 112
Florian Vettweiß KdoW-02
Ford Focus Turnier 1,6 Fun
Eigenausbau
1:4
08/2008
10/2006
14.000,00 €
20 Jahre
2028
4.3 Materielle Ausstattung und Ausrüstung
Fahrzeuge
Alle Einsatzfahrzeuge der Freiwilligen Feuerwehr Vettweiß sind mit mindestens der
vorgeschriebenen DIN/EN-Norm-Beladung bestückt.
Sonderausrüstung für den Bereich „Gefährliche Stoffe und Güter“
Die Gemeinde Vettweiß bildet zusammen mit den Gemeinden ____________ und
________________ den ___ Gefahrenabwehrzug. Die seitens des Kreises Düren
vorgegebene Mindestausstattung an Geräten und Ausrüstungsgegenständen
(Chemiekalienschutzanzüge u.a.) werden auf Löschfahrzeug der LG Jakobwüllesheim
vorgehalten.
Persönliche Ausrüstung der Wehrleute
Alle Wehrleute der Freiwilligen Feuerwehr Vettweiß werden mit der entsprechenden
Dienst- und Schutzkleidung gem. den Unfallverhütungsvorschriften und DIN-Normen
ausgestattet. Hierzu zählen
u. a. Einsatzanzug, Uniform, Helm mit Klappvisier und
Nackenschutz, Stiefel, Wetterschutzjacke. Die persönliche Ausrüstung der Wehrleute
wird durch die zentrale Kleiderkammer im Feuerwehrgerätehaus Vettweiß verwaltet.
Meldeempfänger
Die Alarmierung erfolgt über digitale Meldeempfänger. Jedes aktive Mitglied der
Freiwilligen Feuerwehr ist mit einem Meldeempfänger ausgestattet.
Funktechnische Ausstattung
Jedes Feuerwehrfahrzeug ist mit einem analogen und digitalen Fahrzeugfunkgerät
ausgestattet. Weiterhin verfügt jedes Einsatzfahrzeug über mindesten zwei 2-MeterHandsprechfunkgeräte.
1. Entwurf Brandschutzbedarfsplan der Gemeinde Vettweiß – Stand 06/2016 –
– Seite 75 –
4.4 Jugendfeuerwehr
Die Jugendfeuerwehr der Freiwilligen Feuerwehr Vettweiß besteht zur Zeit aus 39
Jugendlichen.
In
den
vergangenen
Jahren
sind
immer
wieder
Jugendfeuerwehrmehrmitglieder in die aktive Wehr übernommen worden. Die 39
Mädchen und Jungen werden von speziell geschulten Ausbildern umfassend an die
Aufgaben im Feuerwehrwesen herangeführt. Nicht zur kurz kommt dabei auch die
allgemeine Jugendpflege. Die Mannschaftstransportfahrzeuge in den einzelnen
Löschgruppen stehen der Jugendfeuerwehr jederzeit für ihre Arbeit zur Verfügung.
4.5 Ehrenabteilung
Die Übernahme der aktiven Feuerwehrangehörigen nach dem Erreichen der
Altersgrenze oder wegen gesundheitsbedingtem Ausscheiden aus dem aktiven Dienst
in die Ehrenabteilung ist gewährleistet. Die Förderung und Unterstützung sowie
Wertschätzung der Aktivitäten der Ehrenabteilung ist der Gemeinde Vettweiß ein
besonderes Anliegen.
4.6 Aufwandsentschädigung und Zuschuss für die Kameradschaftspflege
Aufwandsentschädigung
Aufwandsentschädigungen werden jährlich für die Funktionsträger der Freiwilligen
Feuerwehr Vettweiß (Wehrleitung, Zugführer, Löschgruppenführer, Beauftragte,
Gemeindejugendfeuerwehrwart) im Rahmen der durch Ratsbeschluss im Haushaltsplan
zur Verfügung gestellten Mittel gewährt.
Zuschuss für die Kameradschaftspflege
Den Löschgruppen der Freiwilligen Feuerwehr Vettweiß und den Jugendfeuerwehr wird
jährlich ein Zuschuss zur Förderung der Feuerwehrkameradschaft gezahlt.
4.7 Einsatzleitdienst
Anfang des Jahres 2016 hat die Freiwillige Feuerwehr Vettweiß einen Einsatzleitdienst
installiert und stellt eine sog. Tagesbereitschaft dar. Er wird von den entsprechend
ausgebildeten Feuerwehrkameraden im wöchentlichen Wechsel ausgeübt. Dieser
Einsatzleitdienst soll zur wesentlichen Qualitätsverbesserung der Einsatzabwicklung
beitragen. Durch die schnelle Verfügbarkeit des Einsatzleitdienstes ist es bereits in der
Frühphase eines Einsatzes möglich, eine Lageeinschätzung zu machen und gezielte
Folgerungen daraus zu schließen, sowie eine Strukturierung der Einsatzstelle
vorzunehmen. Ziel des Einsatzleitdienstes ist eine frühzeitige Lageeinschätzung an der
Einsatzstelle, Strukturierung der Einsatzstelle, Einsatzleiter nach § 33 BHKG,
Ansprechpartner für die Leitstelle und Unterstützung der Wehrführung bei Einsätzen.
Dem Einsatzleitdienst steht ein eigenes Fahrzeug zur Verfügung.
1. Entwurf Brandschutzbedarfsplan der Gemeinde Vettweiß – Stand 06/2016 –
– Seite 76 –
5. Schutzzielfestlegung
Grundsätzlich sollten die geforderten Hilfsfristen bei allen „kritischen Einsätzen“ an
jedem Ort der Gemeinde zu jeder Tages- und Nachtzeit erfüllt werden.
Die Gemeinde Vettweiß zeichnet sich durch eine ländliche Struktur aus, in der die
einzelnen Ortschaften einige Kilometer voneinander entfernt liegen. Die Anfahrzeiten zu
den Gerätehäusern und von hier zur Einsatzstelle nehmen daher eine gewisse Zeit in
Anspruch. Die Erfüllung der Vorgaben wird dadurch erschwert. Dies muss bei der
Festsetzung des Schutzzieles unbedingt berücksichtigt werden.
Obwohl in den letzten Jahren eine wesentliche Verbesserung in der Ausbildung und der
Fahrzeug- und Materialausstattung der Freiwilligen Feuerwehr vorgenommen werden
konnte, wird es aufgrund der Tatsache, dass die Zahl der aktiven Wehrleute nicht
verbessert werden konnte, in den personalkritischen Zeiten (werktags zwischen 07.00
Uhr – 17.00 Uhr) immer wieder zu personellen Engpässen kommen. Es ist somit fast
aussichtslos, ein Schutzziel von 100% zu erreichen.
Die Schutzziele der Freiwilligen Feuerwehr Vettweiß werden für das Gemeindegebiet
Vettweiß wie folgt festgelegt:
1. Kritischer
Wohnungsbrand
in
einem
Obergeschoss
eines
mehrgeschossigen Wohnhauses im Gemeindegebiet Vettweiß:
Erste taktische Einheit mit 9 Einsatzkräften in 8 Minuten und die zweite
taktische Einheit mit weiteren 9 Einsatzkräften in 13 Minuten und einem
Erreichungsgrad von 90% in allen Ortsteilen.
2. Hilfeleistungseinsatz mit Menschenrettung im Gemeindegebiet Vettweiß:
Erste taktische Einheit mit 9 Einsatzkräften in 8 Minuten und die zweite
taktische Einheit mit weiteren 9 Einsatzkräften in 13 Minuten und einem
Erreichungsgrad von 90% in allen Ortsteilen auf Bundes-, Landes- und
Kreisstraßen sowie Gemeindeverbindungsstraßen.
1. Entwurf Brandschutzbedarfsplan der Gemeinde Vettweiß – Stand 06/2016 –
– Seite 77 –
6. Zukunftssicherung
6.1 Mitgliederwerbung
Es werden alle Möglichkeiten der Mitgliederwerbung unterstützt. In den zukünftigen
Neubürgerbroschüren der Gemeinde Vettweiß werden auch Informationen über den
Feuerwehrdienst und über die Freiwillige Feuerwehr Vettweiß sowie die
Jugendfeuerwehr aufgenommen.
Die Gemeinde Vettweiß und die Freiwillige Feuerwehr Vettweiß sind auf das
Verständnis und das Entgegenkommen von Arbeitgebern, die Feuerwehrmitglieder
beschäftigen, angewiesen. Die Gemeinde Vettweiß und die Freiwillige Feuerwehr
Vettweiß führen in regelmäßigen Abständen eine Infoveranstaltung für alle
Gewerbetreibenden und Arbeitgeber in der Bürgerbegegnungsstätte Vettweiß
durch.
6.2 Personelle- und Organisatorische Maßnahmen
Auf das als Anlage beigefügte Schreiben der Wehrleitung vom 30.03.2016
wird verwiesen. Die angesprochenen Punkte müssen noch in den
Brandschutzbedarfsplan eingearbeitet werden. Die aufgeführten Punkte
werden in einem gemeinsamen Abstimmungsgespräch zwischen der
Verwaltung, Politik und Wehrleitung erörtert.
Seitens der Verwaltung wird mittelfristig zur Entlastung der ehrenamtlichen
Feuerwehrmitglieder
die
Einstellung
eines
hauptamtlichen
Feuerwehrgerätewartes favorisiert. Der Aufgabenbereich eines solchen
Gerätewartes umfasst u.a. die Wartung, Pflege und Unterhaltung der
Fahrzeuge, Ausrüstung und Geräte, Überwachung von Prüfzyklen, die
Geräteprüfung, die Mitwirkung bei der Brandschutzerziehung. Auch diese
Thematik wird in einem gemeinsamen Abstimmungsgespräch zwischen
der Verwaltung, Politik und Wehrleitung erörtert.
6.3 Investitionsmaßnahmen
Auf das als Anlage beigefügte Schreiben der Wehrleitung vom 30.03.2016
wird verwiesen. Die angesprochenen Punkte müssen noch in den
Brandschutzbedarfsplan eingearbeitet werden. Die aufgeführten Punkte
werden in einem gemeinsamen Abstimmungsgespräch zwischen der
Verwaltung, Politik und Wehrleitung erörtert.
1. Entwurf Brandschutzbedarfsplan der Gemeinde Vettweiß – Stand 06/2016 –
– Seite 78 –
7. Fortschreibung
Die Grundlagen zur Erstellung eines Brandschutzbedarfsplanes verhalten sich
dynamisch. Aus diesem Grund ist es notwendig, den Brandschutzbedarfsplan in
regelmäßigen Zeitabständen fortzuschreiben.
Nach § 3 Abs. 3 BHKG ist der Brandschutzbedarfsplan umzusetzen und spätestens
alle 5 Jahre fortzuschreiben. Durch die gesetzliche Verpflichtung der Fortschreibung
wird deutlich, dass die Arbeit an solchen Plänen kontinuierlich fortgeführt werden muss,
um eingetretene Änderungen schnell einarbeiten zu können und den Stand zu
aktualisieren. Der Brandschutzbedarfsplan ist hierbei nicht als statischer Ist-Plan,
sondern vielmehr als dynamischer Entwicklungsplan zu sehen.
Der Brandschutzbedarfsplan der Gemeinde Vettweiß soll ständig kontrolliert und
fortgeschrieben werden. Hierdurch wird im Rahmen einer Mittelfristigkeit grundsätzlich
eine zeitnahe politische Beteiligung und erneute Sanktionierung ermöglicht. Der
vorliegende Brandschutzbedarfsplan gilt bis zum ___________. Bei wesentlichen
Änderungen/Veränderung ist der Plan den Veränderungen anzupassen.