Politik bei uns wird nicht mehr aktiv betreut, eine Datenaktualisierung findet genausowenig statt wie Support.

Wir würden gerne weitermachen. Aber die Ansprüche an die Plattform passen nicht zum vollständig ehrenamtlichen Betrieb. Hintergründe und Ideen zur Rettung finden Sie in diesem Blogartikel.

Vorlage (Anfrage der SPD-Fraktion vom 30.03.2016 bezüglich der Kosten für den Bereich Asyl 2016)

Daten

Kommune
Vettweiß
Größe
228 kB
Datum
07.07.2016
Erstellt
17.06.16, 18:00
Aktualisiert
17.06.16, 18:00
Vorlage (Anfrage der SPD-Fraktion vom 30.03.2016 bezüglich der Kosten für den Bereich Asyl 2016) Vorlage (Anfrage der SPD-Fraktion vom 30.03.2016 bezüglich der Kosten für den Bereich Asyl 2016) Vorlage (Anfrage der SPD-Fraktion vom 30.03.2016 bezüglich der Kosten für den Bereich Asyl 2016)

öffnen download melden Dateigröße: 228 kB

Inhalt der Datei

Gemeinde Vettweiß Der Bürgermeister Vettweiß, den 09.06.2016 Dezernat: I Bearbeiter/in: Heinrichs, Christian Tagesordnungspunkt: Vorlagennummer: V-75/2016 Vorlage für den Ausschuss für Jugend, Schulwesen, Kultur, Sport und Soziales am 27.06.2016 Gemeinderat am 07.07.2016 - öffentlich - Anfrage der SPD-Fraktion vom 30.03.2016 bezüglich der Kosten für den Bereich Asyl 2016 Begründung: Mit Schreiben vom 30.03.2016 der SPD-Fraktion wurde darum gebeten, die Kostensituation im Bereich Asyl darzustellen. Die Kostensituation zum 31.05.2016 des Produktbereichs 05 (Soziale Leistungen) zeigt die folgende Übersicht: Investiver Bereich Investition-Nr. M3150203 M31580100 Name Neubau Asylunterkunft Erwerb Vermögensgegenstände Ansatz Ist 1.250.000,00 € 10.738,40 € 33.000,00 € 35.770,39 € Name Benutzungsgebühren Kostenerstattung v. Land Ansatz Ist 62.500,00 € 15.339,63 € 1.240.000,00 € 622.474,00 € Konsumtiver Bereich Sachkonto 4321000 4481000 5211000 5241000 5255000 5331002 5331003 5331006 5331007 5331008 5457000 Unterhaltung baul. Anlagen Bewirtschaftung baul. Anlagen Unterhaltung bew. Vermögen Grundleistungen § 3 Asylblg Krankheitskosten § 4 Asylblg Sonst. Geldleistungen § 6 Asylblg Hilfe z. Lebensunterhaltung § 2 Asylblg Hilfe besond. Lebenslagen § 2 Asylblg Erst. f. Aufw. von priv. Unternehmen Zur Übersicht wird nachfolgend Stellung genommen: 52.100,00 € 81.000,00 € 10.000,00 € 770.000,00 € 98.000,00 € 10.000,00 € 220.000,00 € 30.000,00 € 30.000,00 € 23.663,98 € 49.380,26 € - € 435.199,18 € 126.485,85 € 392,50 € 76.431,15 € 20.096,32 € - € M3150203 Neubau einer Flüchtlingsunterkunft Bei den bisherigen Kosten handelt es sich um Planungskosten für die neue Unterkunft. Aus heutiger Sicht sollte der Ansatz ausreichen. M31580100 Erwerb Vermögensgegenstände Der Ansatz wurde im lfd. Jahr aufgrund vieler notwendiger Anschaffungen bereits überschritten. In welcher Höhe noch Kosten entstehen werden, ist noch nicht abzusehen. 4321000 Benutzungsgebühren Bisher wurden nur die Benutzungsgebühren für den Monat Januar abgerechnet. Der Ansatz für 2016 wird aber voraussichtlich erreicht. 4481000 Kostenerstattungen vom Land Gemäß der letzten Zahlungsmitteilung vom 23.05.2016 hat die Gemeinde Vettweiß einen Gesamtertrag von 1.244.948 € für das Jahr 2016 zu erwarten. Somit wird der Ansatz leicht überschritten. 5211000 Unterhaltung Grundstücke u. baul. Anlagen Der Ansatz wurde bisher etwa entsprechend des Jahresanteils aufgebraucht. Bisher sind keine größeren anfallenden Unterhaltungskosten bekannt. 5241000 Bewirtschaftung Grundstücke u. baul. Anlagen Bei den bisherigen Kosten sind bereits einige Jahreskosten wie zum Beispiel die Grundbesitzabgaben mit eingerechnet. Sollten keine unvorhergesehenen Kosten mehr anfallen, wird auch dieser Ansatz nicht überschritten. 5255000 Unterhaltung bew. Vermögen Bisher sind keine Kosten angefallen. Die Einsparungen können zur Kostendeckung herangezogen werden. 5331002 Grundleistungen § 3 Asylblg Der aktuelle Buchungsstand zum 31.05.2016 zeigt, dass der Ansatz bereits zu 56 % aufgebraucht ist. Wie sich die Kosten bis zum Jahresende entwickeln, ist noch nicht abzusehen. Nach Einschätzung der Verwaltung werde diese jedoch zurückgehen (sh. Seite 3 Punkt 2). 5331003 Krankheitskosten § 4 Asylblg Der Ansatz Krankheitskosten wurde aufgrund eines schwer erkrankten Flüchtlings bereits überschritten. Dieser hat rund 63.000 € der angefallen Kosten verursacht. Aufgrund einer Zuweisungsentscheidung der Bezirksregierung ist dieser Ende Juni 2016 jedoch der Stadt Köln zugewiesen. 5331006 Sonst. Geldleistungen § 6 Asylblg Bisher sind in diesem Bereich kaum Kosten angefallen. 5331007 Hilfe z. Lebensunterhaltung § 2 Asylblg Bei diesen Kosten verhält es sich ähnlich wie bei den Grundleistungen, da diese zum Teil parallel steigen. Wie sich die Kosten bis zum Jahresende entwickeln ist hier auch noch nicht abzusehen. Nach Einschätzung der Verwaltung werde diese jedoch ebenfalls zurückgehen (sh. Seite 3 Punkt 2). 5331008 Hilfe besond. Lebenslagen Stand 31.05.2016 ist hier der Hauptteil der Kosten bereits veranlagt. Sollten sich keine Veränderungen ergeben, sollte dieser Ansatz ausreichend sein. 5457000 Erst. f. Aufwendungen von priv. Unternehmen Bisher wurden keine Zahlungen an einen privaten Träger zur Koordinierung der Flüchtlingshilfe getätigt. Einschätzung der Verwaltung Die Kalkulation im aktuellen Doppelhaushalt geht von einer Kostendeckung durch Erstattungen des Landes für den Bereich Asyl aus. Eine sichere Hochrechnung der bisherigen Zahlen bis zum Jahresende ist aufgrund vieler unbekannter Faktoren nicht möglich. Beispielsweise kann die Entwicklung der Fallzahlen nicht vorausgesagt werden, die Krankheitskosten sind nicht kalkulierbar, verschiedene Abrechnungen mit der Gemeinde erfolgen verzögert, u. v. m. Aufgrund folgender Fakten ist davon auszugehen, dass der heutige Haushaltsansatz ausreicht: 1. die Erfüllungsquote liegt derzeit laut aktueller Meldung der Bezirksregierung Arnsberg bei 103%. Die Kommunen die unter 90% liegen, erhalten die nächsten Wochen weitere Zuweisungen (sh. Anlage). Mit weiteren Zuweisungen ist bei der Gemeinde Vettweiß daher vorerst nicht zu rechnen. 2. die Anerkennungen steigen durch weniger Zuweisungen und mehr Personal bei den zuständigen Stellen; die Quote der anerkannten Flüchtlinge wird dadurch erheblich steigen. Daher ergeben sich weniger Kosten wie Beispielweise die Arztkosten, Kosten der Unterkunft und Leistungen nach dem AsylbLG (01.01. – 31.05.2016 bereits eine Kostenreduzierung in Höhe von 5.775,91 €), da diese von der Jobcom getragen werden. 3. Aufgrund der Tatsache, dass die bereits oben erwähnte schwer kranke Person bisher Arztkosten in Höhe von 63.000 € verursacht hat, liegen die Arztkosten für die restlichen 221 Flüchtlinge lediglich bei ca. 35.000 Euro. Somit ist auch hier davon auszugehen, dass aufgrund der unter Punkt 2 genannten Tatsachen die Kosten verringert werden können. Beschlussvorschlag: Der Haupt- und Finanzausschuss nimmt den Sachverhalt zur Kenntnis. Auswirkungen auf den Haushalt: