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Beschlussvorlage GB (Ausbau von Betreuungsplätzen für Kinder unter 3 Jahren in Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege für den Zeitraum bis 2013)

Daten

Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
26 kB
Datum
12.03.2009
Erstellt
04.03.09, 04:11
Aktualisiert
04.03.09, 04:11
Beschlussvorlage GB (Ausbau von Betreuungsplätzen für Kinder unter 3 Jahren in Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege für den Zeitraum bis 2013) Beschlussvorlage GB (Ausbau von Betreuungsplätzen für Kinder unter 3 Jahren in Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege für den Zeitraum bis 2013) Beschlussvorlage GB (Ausbau von Betreuungsplätzen für Kinder unter 3 Jahren in Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege für den Zeitraum bis 2013) Beschlussvorlage GB (Ausbau von Betreuungsplätzen für Kinder unter 3 Jahren in Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege für den Zeitraum bis 2013) Beschlussvorlage GB (Ausbau von Betreuungsplätzen für Kinder unter 3 Jahren in Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege für den Zeitraum bis 2013) Beschlussvorlage GB (Ausbau von Betreuungsplätzen für Kinder unter 3 Jahren in Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege für den Zeitraum bis 2013)

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Kreis Euskirchen Der Landrat Datum: V 510/2009 16.02.2009 Az.: 51/434-10/He x Öffentliche Sitzung Nichtöffentliche Sitzung Beratungsfolge: Jugendhilfeausschuss 12.03.2009 Ausbau von Betreuungsplätzen für Kinder unter 3 Jahren in Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege für den Zeitraum bis 2013 Sachbearbeiter/in: Herr Hermes Tel.: 15 617 Abt.: 51.4 Die Vorlage berührt nicht den Etat Die Vorlage berührt den Etat auf der Einnahmenseite Es entstehen Folgekosten – siehe anliegende Folgekostenberechnung Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung x Produkt: Mittel stehen haushaltsrechtlich für die Folgejahre noch nicht zur Verfügung Mittel werden überplanmäßig bereitgestellt Produkt: Mittel werden außerplanmäßig bereitgestellt Produkt: Deckungsvorschlag: Minderausgabe bei Hst. Mehreinnahme bei Hst. sonst: gez. Hessenius Kreiskämmerer um um € € Beschlussempfehlung der Verwaltung: Der Jugendhilfeausschuss beschließt unter dem Vorbehalt der späteren Bereitstellung von Haushaltsmitteln durch den Kreistag den von der Verwaltung erarbeiteten Ausbauplan der Betreuungsangebote für Kinder unter 3 Jahren in den Kindertageseinrichtungen und in Kindertagespflege bis einschließlich Kindergartenjahr 2013/2014 („Ausbauplanung U3“). Die Verwaltung wird beauftragt, den Ausbauplan U3 jährlich anzupassen und mit den jeweiligen Städten und Gemeinden abzustimmen. Die Bedarfsermittlung orientiert sich an den Zielen der Bundes- und Landesregierung . (Betreuungsangebot für 35 % der Kinder vom 1. bis 3. Lebensjahr, d.h. für 20 % der Kinder von 1 bis 2 Jahren und für 50 % der Kinder von 2 Jahren bis 3 Jahren) -2Begründung: Der Ausbau der Betreuungsangebote für Kinder unter 3 Jahren wurde seit 2005 sowohl auf Bundes- als auch auf Landesebene diskutiert und vereinbart 1.1 Bundesrepublik Deutschland Auf Bundesebene wurde im Oktober 2007 zwischen der Bundesregierung, den Ländern und den kommunalen Spitzenverbänden im Vorfeld der Verabschiedung des Kinderfördergesetzes (KiföG) vereinbart, dass für jedes dritte unter 3-jährige Kind bis 2013 ein Betreuungsplatz zur Verfügung stehen soll. Zur Unterstützung dieses Ausbaus stellt der Bund bis 2013 insgesamt 4 Mrd. Euro zur Verfügung, die zum Teil bereits jetzt für die Investitionskostenförderung eingesetzt werden. Zwischenzeitlich ist das KiföG zum 01.01.2009 in Kraft getreten. Danach wird zum 01.08.2013 ein Rechtsanspruch auf frühkindliche Förderung in einer Kindertageseinrichtung oder in Kindertagespflege für Kinder ab dem vollendeten 1. Lebensjahr eingeführt. Für Kinder unter 1 Jahr ist der Rechtsanspruch eingeschränkt (Erwerbstätigkeit, Ausbildung, etc.). Es wird eine Betreuungsquote von 35 % für die Kinder vom vollendeten 1. bis vollendeten 3. Lebensjahr angestrebt, die durch einen verpflichtenden Ausbau erreicht werden soll. Damit werden die Vorgaben des Tagesbetreuungsausbaugesetzes (TAG) wesentlich erweitert. Im Rahmen des TAG hatte der Jugendhilfeausschuss entsprechend den Vorgaben des Gesetzes beschlossen, dass bis zum Kindergartenjahr 2012 insgesamt 361 Kinder unter 3 Jahren ( 7 %) in einer Tageseinrichtung betreut werden sollen (V154/2005). 1.2 Land NRW Auf Landesebene wurde begleitend zum Kinderbildungsgesetz NRW (KiBiz) am 26.10.2007 in einem Entschließungsantrag der Regierungskoalition dargestellt, dass in NRW im Kindergartenjahr 2010/11 ein Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz für Zweijährige verwirklicht werden soll. Dieses politische Ziel ist bisher nicht verbindlich festgelegt worden. Die kommunalen Spitzenverbände unterstützen das von der Landesregierung formulierte Ziel des Ausbaus der Betreuungsangebote grundsätzlich, sehen aber insbesondere finanzielle Probleme, die Versorgungsquote der Zweijährigen in NRW bis 2010 auf rd. 50 % zu erhöhen. Diese Betreuungsquote wäre mindestens erforderlich, um einen Rechtsanspruch gewährleisten zu können. Im Zusammenhang mit dem Investitionsprogramm zum Ausbau von Plätzen für Kinder unter 3 Jahren in Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege hat das Ministerium für Generationen, Familie, Frauen und Integration des Landes NRW im Erlass vom 09.05.2008 in Bezug auf die Verwaltungsvereinbarung des Bundes mit den Ländern vom 18.10.2007 folgendes dargestellt: Das Land NRW will ausgerichtet an einem bundesweiten durchschnittlichen Bedarf von 35 % für Kinder unter 3 Jahren bis 2013 entsprechende Betreuungsplätze ausbauen. Dies bedeutet für NRW die Schaffung von rd. 144.000 Betreuungsplätze für Kinder unter 3 Jahren bis 2013. Zum 01.08.2008 hat das Land NRW die angestrebte Verdoppelung von 17.000 auf 34.000 Plätzen für Kinder unter 3 Jahren in Kindertageseinrichtungen aufgrund der hohen Bedarfsmeldungen der Jugendämter nochmals um 10.600 Plätze auf 44.600 Plätze erweitert. Das bedeutet, dass insgesamt 27.600 zusätzliche Plätze im Kindergartenjahr 2008/09 geschaffen wurden. Zum Kindergartenjahr 2009/10 werden weitere 11.000 Betreuungsplätze in Kindertageseinrichtungen sowie 3855 Plätze in Tagespflege gefördert. 1.3 Ausbauplanung für den Kreis Euskirchen -3- Im Kreis Euskirchen sollte, ausgehend von den dargestellten Entwicklungen und Zielen auf Bundesund Landesebene, bis zum 01.08.2013 der Rechtsanspruch für Kinder ab dem vollendeten 1. Lebensjahr umgesetzt werden. Dies soll durch einen stufenweisen Ausbau der Betreuungsquote auf 35 % für die Kinder vom vollendeten 1. bis vollendeten 3. Lebensjahr (zwei- bis dreijährige Kinder) bis zum 01.08.2013 erfolgen. Alter der Kinder angestrebte Betreuungsquote 2 Monate bis 10 Monate *2 5% *1 (Vorschlag Abt. 51) 10 Monate bis 1 35 % Jahr 10 Monate *2 20 % 1 Jahr 10 Monate bis 2 Jahre und 10 Monate *2 50 % 2 Jahre 10 Mon. bis zum Schuleintritt 98 % Bedarf zum 01.08.2013 (Planung Bund = Soll) Betreuungsquote im Kreis Euskirchen 2008/09 (Ist) 3,5 % Kindertagespflege 1,5 % in Kindertageseinrichtungen 5% in Kindertagespflege 15 % in Kindertageseinrichtungen 0,81 % 1,04 % 0,47 % 2,43 % 50 % in Kindertageseinrichtungen 17,86 % 98 % in Kindertageseinrichtungen 96,10 % *1 Die Verwaltung schlägt vor, für die Altersgruppe der Kinder unter einem Jahr im Kreis Euskirchen eine 5 %-ige Betreuungsquote anzustreben, da Eltern trotz Elterngeld einen Betreuungsbedarf haben können (z.B. durch Schule/Ausbildung bei jungen Müttern oder durch die Anforderungen der Vereinbarkeit Familie und Beruf). Davon sollten 3,5 % in Tagespflege und 1,5 % in Kindertageseinrichtungen betreut werden. *2 Die Zahlen wurden unter folgenden Voraussetzungen ermittelt: Gemäß § 19 Abs. 4 KiBiz ist für das gesamte Kindergartenjahr das Alter zu Grunde zu legen, welches die Kinder bis zum 01. November des begonnenen Kindergartenjahres erreicht haben. Zum Kindergartenjahr 2009/2010 ergibt sich folgende Zuordnung: - 0 bis 1 Jahr: Kinder, die im Zeitraum 01.11.2008 bis 31.05.2009 geboren sind (2 Monate bis 10 Monate) - 1 bis 2 Jahre: Kinder, die im Zeitraum 01.11.2007 bis 31.10.2008 geboren sind (10 Monate bis 1 Jahr 10 Monate) - 2 bis 3 Jahre: Kinder, die im Zeitraum 01.11.2006 bis 31.10.2007 geboren sind (1 Jahr 10 Monate bis 2 Jahre 10 Monate) - 3 Jahre bis Schuleintritt: Kinder, die im Zeitraum vom 01.09.2003 bis 31.10.2006 geboren sind (2 Jahre 10 Monate bis Schuleintritt). Bei den Kindern im Alter von 0 bis einem Jahr wird aufgrund der achtwöchigen Mutterschutzfrist davon ausgegangen, dass Kinder, welche im Zeitraum vom 01.06.2009 bis 31.07.2009 geboren sind, keinen Platz benötigen. Bei den Kindern im Alter von 3 Jahren bis zum Schuleintritt wurde bereits berücksichtigt, dass ab 2009 Kinder, die vor dem 01.09.2003 geboren sind, die Schule besuchen. -42. Umsetzung des stufenweisen Ausbaus der Kinderbetreuungsangebote für die Kinder unter 3 Jahren im Kreis Euskirchen 2.1 Entwicklung der Kinderzahlen Bisher wurde der Kindergartenbedarfsplan zum 30.06. des jeweiligen Kindergartenjahres auf der Basis der zum Stichtag geborenen Kinder fortgeschrieben. Dies ist nunmehr nicht mehr möglich, da die bisherige Systematik aufgrund der Änderungen durch das KiBiz und insbesondere aufgrund der Regelung des § 19 Abs. 4 KiBiz (Stichtag 01.11.) keine Anwendung mehr finden kann. Seitens der Jugendhilfeplanung wird daher vorgeschlagen, sich auf folgende Datengrundlage zur Planung des Ausbauprogramms zu verständigen: Um möglichst realistische Berechnungen des zukünftigen Bedarfs an Plätzen für die Kinder unter 3 Jahren vornehmen zu können, wird die aktuelle Bevölkerungsprognose der Bertelsmann Stiftung 2007 für den Kreis Euskirchen, linear um 4 % abgesenkt, zu Grunde gelegt (s. Anlage 1). Dadurch soll sichergestellt werden, dass zumindest eine Annäherung der tatsächlichen Geburtenzahlen gegenüber den prognostizierten Geburtenzahlen der Bertelsmann-Prognose erreicht wird. In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass die Bertelsmann-Prognose für 2007 im Vergleich zu den tatsächlichen Geburten 64 Kinder (4,3 %) mehr ausweist. Die Fachabteilung hat sich für die Nutzung der Bertelsmann-Prognose entschieden, da es sich um aktuellste Prognose handelt, deren Daten ebenfalls im Arbeitskreis Demografie Berücksichtigung finden. 2.2 Zusätzlicher Bedarf an Plätzen in Kindertageseinrichtungen im Kreis Euskirchen bis 2013 In der folgenden Tabelle wird dargestellt, welcher zusätzliche Bedarf an Plätzen in Kindertageseinrichtungen im Kreis Euskirchen für die Umsetzung der Ausbauplanung voraussichtlich entsteht: Kindergartenjahr 2008/09 Altersstufe 2013/2014 Fehlende Plätze in Kindertageseinrichtungen für den Ausbau der Plätze für Kinder unter 3 Jahren: BetreuungsBetreuungsPlätze quote fehlende Plätze quote 2 Monate bis 10 Monate 9 1,04 % 4 1,5 % 10 Monate bis 1 Jahr 10 Monate 38 2,43 % 183 15 % 1 Jahr 10 Mon. bis 2 Jahre 10 Mon. 2 Jahre 10 Mon. bis Beginn Schulpflicht 278 17,86 % 472 50 % 5398 96,10 % - 955 98 % -52.3 Ausbauziel des Kreises Euskirchen: Das Platzangebot in Kindertageseinrichtungen sollte auf den Bedarf ab dem Kindergartenjahr 2013/14 hin ausgebaut werden. Der Kreis Euskirchen strebt daher die Umsetzung der 35 %igen Betreuungsquote für die Kinder vom vollendeten 1. bis vollendetem 3. Lebensjahr an. Es sollten dann folgende Plätze im Kreis Euskirchen vorgehalten werden (Datengrundlage: s. Anl. 2): Alter der Kinder Angestrebte Betreuungsquote zum 01.08.2013 5% 2 Monate bis 10 Monate 20 % 10 Monate bis 1 Jahr 10 Monate 1 Jahr 10 Monate bis 2 Jahre 10 Monate 2 Jahre, 10 Monate bis Beginn der Schulpflicht 50 % 98 % Voraussichtliche kreisweite Anzahl der Kinder 2013/14 Anzahl der kreisweit benötigten Betreuungsplätze zum 01.08.2013 857 30 7 23 13 9 4 74 7 67 221 38 183 Bestand Bedarf Kindpausch. 2008/09 3,5 % Kindertagespflege 1,5 % Kindertageseinrichtung 5% Kindertagespflege 15 % Kindertageseinrichtung 50 % Kindertageseinrichtung 1475 1501 750 278 472 98 % Kindertageseinrichtung 4534 4443 5398 - 955 2.4 Maßnahmen zur Umsetzung des Ausbauziels von 35 % bis 2013/14: 2.4.1) Die Umsetzung der „Ausbauplanung U3“ zum Kindergartenjahr 2013/2014 in den Kindertageseinrichtungen kann teilweise durch die stufenweise Umwandlung frei werdender Betreuungsplätze der Kinder ab 3 Jahren (2013: 955 Plätze) aufgrund rückgängiger Kinderzahlen erfolgen (Vorverlegung des Einschulungsalters bis 2014 und demografischer Wandel). Die 472 fehlenden Plätze für Kinder im Alter von 2 bis 3 Jahren können – rechnerisch – durch die Umwandlung von 79 Gruppen des Gruppentyps III in den Gruppentyp I bereit gestellt werden. Dies würde – rechnerisch – einen Abbau von 858 Plätzen (79 * 11 Kinder) nach sich ziehen. Berücksichtigt man den o.g. Überhang von 955 Plätzen, wäre dies möglich. Hier ist aber zu berücksichtigen, dass der Rückgang der Kinderzahlen im Kreis Euskirchen völlig unterschiedlich verläuft und es nicht sinnvoll sein wird, überall eine Gruppe des Gruppentyps I zu schaffen. Die insgesamt 187 fehlenden Plätzen für Kinder im Alter bis zu einem Jahr und 10 Monate können lediglich in der Gruppenform II (10 Kinder) betreut werden. Die Verwaltung geht dabei weiterhin davon aus, dass in der Gruppenform II lediglich Kinder im Alter von 0 – 2 Jahren betreut werden und diese Plätze möglichst zentral in Kernorten vorgehalten werden sollen. Die o.g. 187 Plätze werden hauptsächlich durch den Bau von Gruppen des Gruppentyps II entstehen müssen, da lediglich vereinzelt räumliche Kapazitäten zur Verfügung stehen (werden). 40 Plätze werden voraussichtlich im Kindergartenjahr 2009/10 entstehen (davon 30 Plätze durch Neubau von Gruppen). -6- Die Verwaltung beabsichtigt, in Absprache mit den Kommunen und Trägern den Ausbauplan laufend fortzuschreiben (Anpassung an die Entwicklung der Kinderzahlen/den Bedarf). 2.4.2) Das Angebot und die finanzielle Förderung der Kindertagespflege ist aufgrund der Ausbauplanung bedarfsgerecht auszubauen. Des weiteren wird vorgeschlagen, künftig verstärkt darauf hinzuwirken, Tagespflege in vorhandenen Räumlichkeiten in Kindertageseinrichtungen anzubieten. D.h., max. 9 Kinder werden von zwei qualifizierten Tagesmüttern/vätern betreut. Das Land bezuschusst die Betreuungskosten der Plätze für Kinder unter 3 Jahren mit 725,00 € pro Jahr. Unabhängig von der Anzahl und Finanzierung weiterer Tagespflegestellen ist es notwendig, die Akzeptanz der Eltern gegenüber der Tagespflege zu stärken. Grundsätzlich erkennbar ist, dass Eltern institutionelle Angebote einer Tagespflege vorziehen, da sie insbesondere bezüglich der Qualität und der Angebotssicherheit Bedenken hegen. Finanzielle Auswirkungen (Kindpauschalen): Ausgehend davon, dass zur Erfüllung des Rechtsanspruchs für Kinder von 1 bis 3 Jahren im Kreis Euskirchen ab dem Kindergartenjahr 2013/2014 eine Betreuungsquote von 35 % erforderlich ist, würden sich nach der als Anlage 3 beigefügten überschlägigen Berechnung bezüglich der Kindpauschalen Mehrkosten in Höhe von ca. 2.500.000 € (im Vergleich zu den Kindpauschalen 2008/09) ergeben. Der Kreisanteil hieran liegt bei ca. 1.500.000 € (60 %). Dieser Betrag reduziert sich um die entsprechenden Elternbeiträge, deren Höhe derzeit nicht beziffert werden kann. Die Berechnung geht von folgenden Voraussetzungen aus: - alle Kinder im Alter von 2 – 3 Jahren werden in einer Gruppenform I betreut - die 2008/09 gebuchten Betreuungszeiten bleiben erhalten. Nicht berücksichtigt sind: - Kosten für Mieten, soziale Brennpunkte, eingruppige Einrichtungen, etc. - Mehrkosten für integrative Kinder - Erhöhungen der Kindpauschalen. gez. I. V. Poth Landrat Geschäftsbereichsleiter/in: Abteilungsleiter/in: Sachbearbeiter/in: Kreistagsbüro: ___________________ (Unterschrift) ___________________ (Unterschrift) ___________________ (Unterschrift) ___________________ (Unterschrift)