Daten
Kommune
Vettweiß
Größe
140 kB
Datum
08.09.2016
Erstellt
18.08.16, 18:01
Aktualisiert
18.08.16, 18:01
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Vettweiß
Der Bürgermeister
Vettweiß, den 15.08.2016
Dezernat: I
Bearbeiter/in: Wirtz, Daniel
Tagesordnungspunkt:
Vorlagennummer: V-94/2016
Vorlage
für den
Haupt- und Finanzausschuss am 25.08.2016
Gemeinderat am 08.09.2016
- öffentlich -
Beitritt der Gemeinde Vettweiß zum Zweckverband RegioEntsorgung mit
Wirkung vom 01.01.2017
Begründung:
Nach den §§ 17 Abs. 1, 20 Abs. 1 des Gesetzes zur Förderung der
Kreislaufwirtschaft und Sicherung der umweltverträglichen Bewirtschaftung von
Abfällen (Kreislaufwirtschaftsgesetz – KrWG) i. V. m. § 5 des Abfallgesetzes für das
Land Nordrhein-Westfalen (Landesabfallgesetz - LAbfG -) ist die Gemeinde Vettweiß
öffentlich-rechtlicher Entsorgungsträger und gemäß § 5 Abs. 6 LAbfG dafür
zuständig, die im Gemeindegebiet anfallenden und zu überlassenden Abfälle
einzusammeln und zu den Abfallentsorgungsanlagen oder Müllumschlagstationen zu
befördern.
Die Organisationshoheit als Teil der kommunalen Selbstverwaltungsgarantie nach
Artikel 28 Absatz 2 des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland / Artikel
78 Absatz 2 der Landesverfassung für das Land Nordrhein-Westfalen gibt der
Gemeinde das Recht, über die Art und Weise der Aufgabenerfüllung nach dem
LAbfG im Rahmen der Gesetze in eigener Verantwortung zu entscheiden.
Im Rahmen dieser Organisationshoheit hat der Rat der Gemeinde Vettweiß in seiner
Sitzung am 07.07.2016 die grundsätzliche Entscheidung getroffen, den Beitritt zum
Zweckverband RegioEntsorgung anzustreben.
Aufgabenübertragung auf den Entsorgungszweckverband RegioEntsorgung
Der Beitritt zu einem Abfallzweckverband bedeutet, dass die örtlichen
Zuständigkeiten (Rechte und Pflichten im Sinne der §§ 17, 20 KrWG) eine neue
gesetzliche Grundlage sowie organisationsrechtliche Rechtsform erhalten, in deren
Folge die den Verbandsmitgliedern als öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger
obliegenden Gemeinwohlaufgaben zukünftig gemeinsam erfüllt werden. Hierzu sind
diese Aufgaben auf den Zweckverband zu übertragen.
Die Aufgabenübertragung auf den Zweckverband erfolgt kraft Satzung mit
befreiender Wirkung für die Verbandskommunen. Damit wird der Zweckverband
öffentlich-rechtlicher Entsorgungsträger für solche Aufgaben, die ihm von der
Kommune übertragen werden.
Im Falle des Beitritts der Gemeinde Vettweiß zum Zweckverband werden die der
Gemeinde als öffentlich-rechtlichem Entsorgungsträger gem. §§ 20 Abs. 1, 17 Abs. 1
KrWG i. V. m. § 5 Abs. 6 LAbfG obliegenden Aufgaben der Einsammlung und des
Transportes von Abfällen aus privaten Haushalten umfassend und vollständig auf
den Zweckverband übertragen.
Ausgenommen von der Übertragung sind die Erhebung der Abfallgebühren nach den
Vorschriften des Kommunalabgabengesetzes (KAG NRW) sowie die folgenden
Teilaufgaben nach § 5 Abs. 6 LAbfG:
- Das Einsammeln der im Gemeindegebiet fortgeworfenen und verbotswidrig
abgelagerten Abfälle einschließlich der Auto-, Motorrad- und anderer Zweiradwracks
von den der Allgemeinheit zugänglichen Grundstücken, wenn Maßnahmen gegen
den Verursacher nicht möglich oder nicht vertretbar sind und kein anderer verpflichtet
ist ( § 5 Absatz 6 Satz 2 LAbfG).
- Die Aufstellung, Unterhaltung und Entleerung von Straßenpapierkörben, soweit dies
nach den örtlichen Gegebenheiten erforderlich ist (§ 5 Absatz 2 LAbfG).
Diese Aufgaben verbleiben bei der Gemeinde Vettweiß als öffentlich-rechtlichem
Entsorgungsträger.
Der Entsorgungszweckverband RegioEntsorgung
Die Vertreter der RegioEntsorgung, Frau Pfeifer, Herr Reuter und Herr Heinen haben
in der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 21.06.2016 den
Zweckverband RegioEntsorgung und die RegioEntsorgung AöR ausführlich
vorgestellt. Die damals vorgestellte Präsentation ist dieser Vorlage nochmals als
Anlage beigefügt. Nachfolgend wird daher nur kurz zu den Mitgliedern des
Zweckverbandes und zu den Gremien des Verbandes, durch die die Interessen der
Mitgliedskommunen vertreten werden, berichtet.
Mitgliedskommunen
Der Entsorgungszweckverband RegioEntsorgung startete sein operatives Geschäft
am 01.01.2006 für die vier Gründungsmitglieder Inden, Langerwehe, Linnich und
Würselen. Im Jahre 2007 sind die Städte Alsdorf und Herzogenrath dem
Zweckverband beigetreten. Zum 01.01.2008 sind Baesweiler, Roetgen und
Simmerath und zum 01.01.2009 Niederzier, Stolberg (Altpapier) und Eschweiler
(Altpapier) beigetreten. Zum 01.01.2014 hat die Stadt Stolberg komplett übertragen
und im Jahr 2015 kam die Stadt Nideggen hinzu. In der Stadt Monschau fiel in
diesem Jahr die Entscheidung zum Beitritt, die Gemeinde Merzenich berät derzeit
ebenfalls über einen Beitritt.
Aktuell ist der Verband für die Entsorgung von ca. 354.000 Einwohnern zuständig.
Verbandsversammlung
Jedes Verbandsmitglied wird durch einen Vertreter (Bürgermeister/in) in der
Verbandsversammlung vertreten. Für jeden Vertreter wird ein Stellvertreter für den
Fall der Verhinderung bestellt. Vorsitzender der Verbandsversammlung ist zur Zeit
Herr Bürgermeister Dr. Grüttemeier (Stadt Stolberg), seine Vertreterin ist Frau
Bürgermeisterin Schunk-Zenker (Stadt Linnich).
Regionale Abfallwirtschaftsbeiräte
Es gibt derzeit drei regionale Abfallwirtschaftsbeiräte, in denen für
Mitgliedskommune fünf Vertreter aus der Politik (Ratsmitglieder) Mitglied sind.
jede
Durch die regionalen Abfallwirtschaftsbeiräte wird Bürgernähe und die Einbeziehung
der lokalen Politik in die Arbeit des Verbandes gewährleistet und gefördert.
Ausschuss für Strukturfragen
Im Ausschuss für Strukturfragen werden die Mitgliedskommunen durch Mitarbeiter
der Verwaltungen (für die Gemeinde Vettweiß der Abfallberater Herr Wirtz) vertreten.
Im Ausschuss für Strukturfragen werden mögliche Veränderungen der
Entsorgungsstruktur und damit auch der Stoffströme im Verbandsgebiet begleitet
und bewertet.
Die Ausschüsse und Beiräte haben vorberatende und unterstützende Funktion.
Festlegung der Dienstleistungen für die Gemeinde Vettweiß
Bei einem Beitritt zum Entsorgungszweckverband RegioEntsorgung und der damit
verbundenen Übertragung der Aufgaben auf das Kommunalunternehmen der
RegioEntsorgung AöR erfolgt die Abstimmung der Dienstleistung zusammen mit
Politik und Verwaltung und wird anschließend im Wirtschaftsplan detailliert kalkuliert.
Mit
der
satzungsmäßigen
Aufgabenübertragung
des
Zweckverbandes
RegioEntsorgung auf die RegioEntsorgung AöR können Anpassungen immer jährlich
mit dem neuen Wirtschaftsplan erfolgen. Weitere unterjährige Anpassungen sind
zudem jederzeit nach Absprache möglich. Die daraus entstehenden betrieblichen
Konsequenzen, wie Über- oder Unterdeckungen werden der Gemeinde dann über
die Nachkalkulation übermittelt.
Mit dem Beitritt zum Zweckverband wird eine Verbandsmitgliedschaft begründet.
Zudem ist das jeweilige Mitglied im Verwaltungsrat der RegioEntsogung AöR
vertreten. Durch die Vorlage von Quartalsberichten, Wirtschaftsplanung und weiteren
Kennzahlen ist eine direkte Einflussnahme möglich. Über das Berichtswesen ist die
Transparenz gegenüber den Verantwortlichen (Verwaltungsratsmitgliedern)
gewährleistet.
Aufgabenwahrnehmung durch die RegioEntsorgung AöR
Für die operative Umsetzung der auf den Zweckverband RegioEntsorgung
übertragenen Aufgaben ist ein Kommunalunternehmen in der Rechtsform einer
Anstalt des öffentlichen Rechts (AöR) gegründet worden (vgl. § 5 Satzung des
Zweckverband RegioEntsorgung). Der Zweckverband RegioEntsorgung hat die ihm
von den einzelnen Mitgliedskommunen übertragenen Aufgaben wiederum mit
befreiender Wirkung auf die AöR übertragen.
Die AöR ist ausschließlich im eigenen, vom Zweckverband übertragenen
hoheitlichen Bereich tätig.
Die Aufgabenwahrnehmung durch die RegioEntsorgung AöR und der
Leistungsumfang für die Kommunen werden durch die Satzung der RegioEntsorgung
AöR i.V. m. der Abfallsatzung der Gemeinde Vettweiß festgelegt. Die Abfallsatzung
der RegioEntsorgung AöR wird im Falle eines Beitritts zum Zweckverband für die
übertragenen Aufgaben an die Stelle der Abfallsatzung der Gemeinde Vettweiß
treten. Die Abfallsatzung der Gemeinde Vettweiß wäre daher entsprechend
anzupassen.
Finanzierung des Zweckverbandes
Da die Gebührenerhebung bei den Mitgliedskommunen verbleibt, finanziert sich der
Zweckverband RegioEntsorgung über eine Verbandsumlage.
Die Umlage wird nach dem Verhältnis des Nutzens bemessen, den die einzelnen
Verbandsmitglieder aus der Erfüllung der Aufgaben des Zweckverbandes haben.
Im Übrigen bemisst sich die Umlage nach den tatsächlichen Kosten, die für die
Aufgabenerfüllung auf dem jeweiligen Gemeindegebiet des Verbandsmitglieds
anfallen. Der Umfang der Aufgaben, die von dem jeweiligen Verbandsmitglied
übertragen wurden, ist Grundlage der Berechnung. Die Berechnung der Umlage
erfolgt nach kommunalabgaberechtlichen Grundsätzen.
Beschlussvorschlag:
Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat, folgendes zu beschließen:
1. Der
Rat
der
Gemeinde
Vettweiß
beschließt
den
Beitritt
zum
Entsorgungszweckverband RegioEntsorgung auf Grundlage der als Anlage
beigefügten
Zweckverbandssatzung
des
Entsorgungszweckverbandes
RegioEntsorgung
in
der
derzeit
gültigen
Fassung.
2. Die
Gemeinde
RegioEntsorgung
Vettweiß
überträgt
mit
befreiender
dem
Entsorgungszweckverband
Wirkung
folgende
Aufgaben:
a) Die Einsammlung, Beförderung und den Transport der im Gebiet der
Gemeinde Vettweiß angefallenen und überlassenen Abfälle aus privaten
Haushaltungen und Abfälle aus anderen Herkunftsbereichen zur Beseitigung
gemäß §§ 17 Abs.1, 20 Abs. 1 Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) i. V. m. § 5
Abs. 6 des Landesabfallgesetzes Nordrhein-Westfalen (LAbfG). Der
Aufgabenübergang
tritt
zum
01.01.2017,
um
0:00
Uhr
ein.
b) Ausgenommen von der befreienden Aufgabenübertragung im Sinne von a)
sind die Erhebung der Abfallgebühren nach den Vorschriften des Kommunalen
Abgabengesetzes (KAG NRW) sowie die folgenden Teilaufgaben nach § 5 Abs. 6
LAbfG:
- Das Einsammeln der im Gemeindegebiet fortgeworfenen und verbotswidrig
abgelagerten Abfälle einschließlich der Auto-, Motorrad- und anderer
Zweiradwracks, von den der Allgemeinheit zugänglichen Grundstücken, wenn
Maßnahmen gegen den Verursacher nicht möglich oder nicht vertretbar sind und
kein anderer verpflichtet ist (§ 5 Abs. 6 S. 2 LAbfG).
- Die Aufstellung, Erhaltung und Entleerung von Straßenpapierkörben, soweit
dies nach den örtlichen Gegebenheiten erforderlich ist (§ 5 Abs. 2 LAbfG).
3. Der Rat stimmt der als Anlage beigefügten Zweckverbandssatzung des
Entsorgungszweckverbandes RegioEntsorgung in der derzeit gültigen Fassung
zu.
Der
Bürgermeister
wird
ermächtigt,
im
Rahmen
des
kommunalaufsichtsrechtlichen Genehmigungsverfahrens eventuell erforderlichen
(redaktionellen) Änderungen zuzustimmen. Der Rat ist hierüber zu informieren.
4. Der Bürgermeister wird ermächtigt, auf Grundlage des Beitrittsbeschlusses des
Rates den Beitritt zum Entsorgungszweckverband RegioEntsorgung zu
beantragen.
5. Die Verwaltung wird beauftragt, die Änderung der Abfallsatzung der Gemeinde
Vettweiß vorzubereiten.
Auswirkungen auf den Haushalt:
Entstehende Kosten sind ansatzfähige Kosten für die Gebührenkalkulation der
Abfallgebühren. Ansatzfähige Kosten werden durch Gebühreneinnahmen gedeckt.