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Vorlage (Vettweiß 2030)

Daten

Kommune
Vettweiß
Größe
99 kB
Datum
07.07.2016
Erstellt
28.06.16, 18:00
Aktualisiert
28.06.16, 18:00
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Inhalt der Datei

CDU Fraktion im Rat der Gemeinde Vettweiß Helmut Kemmerling, Lehmkuhl 14, 52391 Vettweiß Tel: (02425) 464 05.06.2016 Gemeinde Vettweiß Herrn Bürgermeister Joachim Kunth Gereonstr. 14 52391 Vettweiß Aufstellung eines integrierten Handlungskonzepts für die Gemeinde Vettweiß „Vettweiß 2030“ Sehr geehrter Herr Bürgermeister, 14 Jahre weiter, wir befinden uns im Jahre 2030; Die Gemeinde Vettweiß hat trotz prognostizierter Wanderungsverlusten von rd. 27% der bei uns wohnenden jungen Menschen, seine Einwohnerzahl mit Stand Ende Mai 2015 (9200), nicht nur stabilisieren, sondern um 200 auf 9400 verbessern können. Ein Zeichen dafür, dass unsere Gemeinde an seiner Attraktivität als Wohnort, insbesondere für junge Familien, nichts eingebüßt hat, obwohl wir uns in einer Konkurrenzsituation zu den nachbarschaftlichen Kommunen befinden. Den Erhalt dieser Attraktivität müssen wir stabilisieren und weitere Schritte nach vorne machen. Im ersten Schritt sollte die Gemeinde Vettweiß ein alle 11 Orte umfassendes Konzept erarbeiten, so unter-schiedlich sie auch sein mögen. Dieses gemeindliche Konzept muss auf der Basis einer Stärken- und Schwächen Analyse, die Handlungsfelder und lokalen Schwerpunkte klar definieren. Die Leitprojekte und vorrangigen Entwicklungsziele sollen dargestellt werden und mit einem zeitlich verbindlichen Rahmen versehen werden. In der Erarbeitung des Konzeptes ist die Öffentlichkeit rechtzeitig einzubinden, mit dem Ziel, dass alle Beteiligten durch konstruktive Diskussionen, in breitem Konsens, gemeinsam festlegen, wie die zukünftige Weiterentwicklung unserer Gemeinde, auf mittlerer Sicht betrachtet, sich darstellen sollte. Öffentlichkeit heißt in diesem Falle, grundsätzlich sollte jeder von Ihnen, ob jung oder alt mitwirken: Verwaltung, Bürgerinnen und Bürger, Unternehmen, Vereine, Institutionen und die Politik. Es sollte jedem klar sein, dass die Erarbeitung bzw. die Entwicklung eines derartigen Konzeptes, nur in Zusammenarbeit mit einem externen Fachbüro möglich ist. Diese Zusammenarbeit wird Kosten für die Kommune verursachen. Wichtig ist jedoch der Fakt, dass nach den derzeitig gültigen Förderrichtlinien, ohne die Erstellung eines Konzeptes, keine Städtebaufördermittel, z.B. aus dem Förderprogramm „Kleinere Städte und Gemeinden“ zu generieren sind. An diesem Punkt stellt sich die Frage, was sind die Themenfelder wo sich Handlungsbedarf für die Gemeinde Vettweiß darstellt? Unsere landwirtschaftlich geprägte Gemeinde, gelegen in der Zülpicher Börde, muss u.E. allein aus Gründen einer langfristigen Bestandssicherung, ein weiteres Bevölkerungswachstum anstreben. Bausteine einer zukunftsfähigen Strategie zur Umsetzung vorhandener Entwicklungschancen unserer Gemeinde könnten sein: Ausweisung weiterer Wohnbauflächen (in verträglichem Maße) Hier müssen, wo erforderlich, die sogenannten kleinen Ortsteile, auch Berücksichtigung finden. Ausweisung bzw. Sicherung weiterer Gewerbeflächen (in verträglichem Maße) Die Erstellung eines Handlungskonzeptes, kann sich im Hinblick auf die vorhandene Neuausrichtung der Genehmigungsfähigkeit neuer Flächenpotentiale durch die Bezirksregierung bzw. bei der Fortschreibung des Regionalplanes des Regierungsbezirkes Köln, nur positiv auswirken. die vorhandene Ausrichtung Vettweiß als attraktiven Wohnstandort für junge Fami lien zu festigen und zu verbinden mit einem stärkeren Angebot an Arbeitsplätzen Weiterentwicklung der Betreuungs- und Bildungsinfrastruktur Hier steht im Vordergrund sich frühzeitig Klarheit zu verschaffen, über die Auswirkungen die der demographische Wandel in diesem Bereich nach sich zieht. Alle Kommunen haben jedoch erkannt, dass diese Thematik ein wichtiger und mit entscheidender Standortfaktor bei der Wahl des Wohnortes von jungen Familien sein werden. Hier sind unabhängig von den Aufgaben die im Bereich der Betreuung kreisseitig zu erledigen sind, rechtzeitig Aktivitäten zu entwickeln, die es ermöglichen sich mit unseren Konkurrenzgemeinden messen zu können. die kommenden Dekaden werden uns auch deutlich vor Augen führen, dass unsere Gemeinde im Bereich Natur, Umwelt, Naherholung, Freizeit - und Sport noch Nachholbedarf hat. Wir müssen zur Kenntnis nehmen, dass hier ausreichende und ansprechende Angebote ein wichtiges Kriterium bei der Wahl des Wohnortes darstellen werden. demographischer Wandel in einer kleinen Kommune Hier wären die Arbeitsfelder Barrierefreiheit, Mehrgenerationenwohnen, Mobilität, Pflege, Sicherung der medizinischen Versorgung Austausch zwischen den Generationen usw. noch in intensivster Form zu betrachten sein, z.Zt. wird leider nur viel diskutiert. Die sich mittelfristig darstellende Altersstruktur unsere Gemeinde und in Teilen vorhandene Infrastruktur in diesem Bereich, sollten Anlass genug sein, uns die Frage zu stellen, unterstützen wir unsere Seniorinnen und Senioren beim „Älter werden“ in ausreichendem Umfang. Es wird aber auch deutlich, dass uns trotz einer positiven Bevölkerungsentwicklung, der demographische Wandel, insbesondere im Bereich der Entwicklung der Altersstruktur, erhebliche Sorgen bereiten wird. Es sei zum einen nur daran erinnert, dass nach 2020 die geburtenstarken Jahrgänge, die sogenannten Babyboomer-Jahre, die Altersstruktur der über 65-jährigen drastisch verändern wird und zum anderen, dass in den meisten vorliegenden Studien ,für das kommende Jahrzehnt eine starke Abwanderung junger Menschen aus dem ländlichen Bereich prognostiziert wird. Es ist zu erwarten, dass sich der derzeitige Bevölkerungsanteil von rd. 17% über 65-jährige und rd. 27 % unter 25-jährige im Hinblick auf 2030, sich mehr als umkehren wird. Mit dieser Struktur ist verbunden, dass sich die kommunale Planung, an den Erfordernissen einer älter werdenden Bevölkerung verstärkt orientieren muss, d.h. die notwendige Anpassung der Infrastruktur ist vorzunehmen.  Entwicklung des Zentralortes und der dazugehörigen Ortsteile Der Zentralort - im Kerngebiet von dörflicher Struktur - stellt sich als ein sehr attraktiver Teil unserer Gemeinde dar. Es gibt keine Alternative zum eingeschlagenen Weg, die ständig wiederkehrenden Einkaufsleistungen der Nahversorgung an einer Stelle zu konzentrieren, wo erforderlich zu ergänzen und auf längere Sicht sicherzustellen. Verbesserungspotentiale sind noch gegeben im Bereich der Dorfinnenentwicklung. Es wären zu nennen die gemeindeweit sich darstellende Thematik Fassaden- / Gebäudesanierung alter Bausubstanz. Oder die Frage der fehlenden Funktionsbauten in den beiden größten Ortslagen der Gemeinde Vettweiß? Strategie zum Umgang mit Gebäudeleerstand Die Leerstandsproblematik in den Ortsteilen darf sich nicht selbst überlassen werden. Hier muss ein Weg gefunden werden, diese Entwicklung aktiv zu bekämpfen. Die durchgeführte Erfassung der gemeindeweit vorhandenen Leerstände durch eine Praktikantin, war ein erster sinnvoller Schritt zur Erstellung eines „Leerstandkatasters“. Dieses „Leerstandskataster“ wäre entsprechend zu ergänzen, um im Rahmen eines Konzeptes, als Kommune dort einzugreifen, wo es geboten ist. Die nur beispielhaft aufgezeigten Themen zeigen, dass eine Vielfalt an Themen vorhanden ist, großer Handlungsbedarf besteht , es gilt daher Schwerpunkte zu bilden. Dieses Konzept ist nicht als Wunschzettel zu verstehen, sondern die kritische finanzielle Situation unserer Gemeinde, ist bei allen Überlegungen mit einbeziehen. Die Konsequenz daraus heißt das, ggf. Maßnahmen so zu priorisieren wären, dass die Bereitstellung gemeindlicher Mittel zur Kofinanzierung von Maßnahmen, unseren Haushalt nicht überfordern dürfen. Es wäre jedoch fatal, wenn daraus die Schlussfolgerung gezogen würde, dass unsere Gemeinde, die einem Haushaltssicherungskonzept mit einem geplanten Haushaltsausgleich im Plan Jahr 2022 unterliegt, auf jegliche Vorhaben verzichten würde. Die CDU Fraktion beantragt den vorliegenden Antrag im zuständigen Ausschuss zur Beschlussempfehlung zu beraten und im Rat zu beschließen: a) der Rat der Gemeinde Vettweiß beauftragt die Verwaltung, ein integriertes Handlungskonzept für die Gemeinde Vettweiß, in Zusammenarbeit mit einem externem Fachbüro, aufzustellen. b) vorab wird die Verwaltung gebeten, das Ministerium für Bauen, Wohnen. Stadtentwicklung und Verkehr (Ref. V A 5) bzw. das Ref. 35 der Bezirksregierung Köln zu kontaktieren, zur Klärung der konkreten Bedingungen die erforderlich sind, um dass die Gemeinde Vettweiß sich um die Inanspruchnahme von Städtebaufördermittel (Aufnahme in das Städtebauförderungsprogramm - kleine Städte und Gemeinden-) bemühen kann. Ergänzend wird gebeten abzuklären, inwieweit die Kosten zur Erstellung des o.g. Konzeptes förderfähig sind. c) die Verwaltung möge prüfen, ob nicht durch Studierende des FB Städtebau und Landesplanung der RWTH Aachen / der Universität Bonn im Rahmen eines Projektes, vorbereitende Arbeiten zur Erstellung eines integrierten Handlungskonzeptes für die Gemeinde Vettweiß geleistet werden könnten. Mit freundlichen Grüßen i.A. Helmut Kemmerling - RM -