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Beschlussvorlage (Der Rat der Stadt Bedburg stellt den beigefügten Entwurf des Jahresabschlusses 2011 gemäß § 95 Abs. 3 Satz 2 GO NRW fest)

Daten

Kommune
Bedburg
Größe
32 kB
Datum
11.12.2012
Erstellt
05.12.12, 18:04
Aktualisiert
05.12.12, 18:04
Beschlussvorlage (Der Rat der Stadt Bedburg stellt den beigefügten Entwurf des Jahresabschlusses 2011 gemäß § 95 Abs. 3 Satz 2 GO NRW fest) Beschlussvorlage (Der Rat der Stadt Bedburg stellt den beigefügten Entwurf des Jahresabschlusses 2011 gemäß § 95 Abs. 3 Satz 2 GO NRW fest) Beschlussvorlage (Der Rat der Stadt Bedburg stellt den beigefügten Entwurf des Jahresabschlusses 2011 gemäß § 95 Abs. 3 Satz 2 GO NRW fest) Beschlussvorlage (Der Rat der Stadt Bedburg stellt den beigefügten Entwurf des Jahresabschlusses 2011 gemäß § 95 Abs. 3 Satz 2 GO NRW fest)

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Inhalt der Datei

Zu TOP:__________ Drucksache: WP8-52/2012 2. Ergänzung Fachbereich I - Personal, Organisation und Finanzen Sitzungsteil Az.: öffentlich Beratungsfolge: Sitzungstermin: Rat der Stadt Bedburg 27.03.2012 Rechnungsprüfungsausschuss 15.11.2012 Rat der Stadt Bedburg 11.12.2012 Abstimmungsergebnis: Einstimmig, 0 Enthaltung(en) Betreff: Prüfung des Jahresabschlusses des Haushaltsjahres 2011 Beschlussvorschlag: Der Rat der Stadt Bedburg stellt den Jahresabschluss 2011 auf einstimmige Empfehlung des Rechnungsprüfungsausschusses fest und beschließt den Jahresfehlbetrag (7.388.379,92 Euro) in Höhe von 5.852.565,83 Euro der Ausgleichsrücklage und in Höhe von 1.535.814,09 Euro der Allgemeinen Rücklage zu entnehmen. Die Ratsmitglieder erteilen dem Bürgermeister auf einstimmige Empfehlung des Rechnungsprüfungsausschuss die Entlastung. STADT BEDBURG Sitzungsvorlage Seite: 2 Begründung: Gemäß § 95 Abs. 1 GO hat die Stadt Bedburg zum Schluss eines jeden Haushaltsjahres einen Jahresabschluss aufzustellen, in dem das Ergebnis der Haushaltswirtschaft nachzuweisen ist. Er muss unter Beachtung der Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzlage der Stadt Bedburg vermitteln und ist zu erläutern. Der Jahresabschluss besteht aus der Ergebnisrechnung, der Finanzrechnung, den Teilrechnungen, der Bilanz und dem Anhang. Ein Lagebericht ist beizufügen. Der Entwurf des Jahresabschlusses wurde am 16.03.2012 vom Kämmerer aufgestellt und vom Bürgermeister bestätigt. Der Entwurf wurde dem Rat am 27.03.2012 zugeleitet. Der Jahresabschluss 2011 wurde zum dritten Mal mit der Finanzsoftware Infoma newsystem kommunal erstellt. Erstmalig seit der Einführung von NKF im Jahr 2005 konnte ein Entwurf des Jahresabschlusses vor dem 31.03. dem Rat der Stadt Bedburg zugeleitet werden. Aufgrund der Kürze der Zeit konnten allerdings die internen Leistungsverrechnungen, die Abrechnungsergebnisse der Gebührenhaushalte 2011 und die bilanzielle Bewertung der Jahresabschlüsse der Beteiligungen der Stadt Bedburg ergebnis- und/oder bilanzwirksam noch nicht umgesetzt werden. Die Haushaltssatzung der Stadt Bedburg für das Haushaltsjahr 2011 sah ein planerisches Defizit im Ergebnisplan in Höhe von 7.837.911 € vor. Das Defizit minderte planerisch in Höhe von 4.373.000 € die Ausgleichsrücklage und in Höhe von 3.464.911 € die allgemeine Rücklage. Zusätzlich gab es konsumtive Ermächtigungsübertragungen von 2010 nach 2011 in Höhe von 1.795.234 €. Die Gesamtergebnisrechnung 2011 weist einen Jahresfehlbetrag in Höhe von 7.388.379,92 € aus. Die Ausgleichsrücklage wies zum 31.12.2010 einen Stand in Höhe von 5.852.565,83 € aus. Somit wird die Ausgleichsrücklage in voller Höhe durch den Jahresfehlbetrag des Haushaltsjahres 2011 in Anspruch genommen. Der restliche Jahresfehlbetrag (Differenz Jahresfehlbetrag und bestehende Ausgleichsrücklage aus 2010) muss durch die Inanspruchnahme der allgemeinen Rücklage (1.535.814,09 €) gedeckt werden. Der Entwurf des Jahresabschlusses 2011 sah einen Jahresfehlbetrag in Höhe von 6.583.542,10 € vor. Die Ausgleichsrücklage sollte in voller Höhe durch den Jahresfehlbetrag des Haushaltsjahres 2011 in Anspruch genommen werden. Der restliche Jahresfehlbetrag (Differenz Jahresfehlbetrag und bestehende Ausgleichsrücklage aus 2010) sollte durch die Inanspruchnahme der allgemeinen Rücklage (730.976,27 €) gedeckt werden. Im Rahmen der Prüfung des Jahresabschlusses 2011 durch die BDO Deutsche Warentreuhand AG mussten folgende größere ergebnisrelevante Korrekturen vorgenommen werden: • Korrektur der Pension- und Beihilferückstellungen (Mehraufwand) aus der Berücksichtigung des neuen Gutachtens der Rheinischen Versorgungskasse über die Pensions- und Beihilferückstellungen in Höhe von 1,26 Mio. € • Anpassung Festwerte nach Inventur (Mehrertrag) in Höhe von 0,15 Mio. € • Auflösung diverser Rückstellungen, einer Verbindlichkeit und Korrektur zweier ARAPs (Mehrertrag) in Höhe von 0,27 Mio. € Beschlussvorlage WP8-52/2012 2. Ergänzung Seite 2 STADT BEDBURG Seite: 3 Sitzungsvorlage Detaillierte Informationen zu den positiven und negativen Planabweichungen können dem Lagebericht und dem Anhang entnommen werden. Der Rechnungsprüfungsausschuss der Stadt Bedburg beauftragte die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, BDO Deutsche Warentreuhand AG, die Prüfung des Jahresabschlusses 2011 vorzunehmen. Die Prüfung des Jahresabschlusses 2011 durch die BDO wurde von Mai 2012 bis September 2012 (mit Unterbrechungen) in den Räumen der Stadtverwaltung durchgeführt. Die Schlussbearbeitung erfolgte in den Geschäftsräumen der BDO. Der Bericht der BDO enthält einen uneingeschränkten Bestätigungsvermerk. Zuständig für die Feststellung des geprüften Jahresabschlusses ist der Rat. Zugleich beschließt er über die Behandlung des Jahresfehlbetrages. Der Jahresfehlbetrag in Höhe von 7.388.379,92 € ist der Ausgleichsrücklage und der Allgemeinen Rücklage zu entnehmen. Damit verfügt die Stadt zum 31.12.2011 über 82.955.017,98 € Eigenkapital/Quote: 35,08% (Eröffnungsbilanz: 95.135.905 € /Quote 44,20%). Die Bilanzsumme zum 31.12.2011 beträgt rd. 236,4 Mio. Euro. Der vom Rat festgestellte Jahresabschluss ist der Aufsichtsbehörde anzuzeigen. Gemäß § 96 Abs. 1 i.V.m. § 101 Abs. 1 GO ist der Rechnungsprüfungsausschuss zuständig für die Prüfung des Jahresabschlusses. Umfang und Inhalt der Prüfung erstrecken sich grundsätzlich auf die Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften. Die Prüfung des Jahresabschlusses hat zudem Kontroll-, Informationsund Beglaubigungsfunktion. Der Rechnungsprüfungsausschuss hat die Inventur, das Inventar und die Übersicht über örtlich festgelegte Restnutzungsdauern der Vermögensgegenstände in seine Prüfung einzubeziehen und über Art und Umfang der Prüfung sowie über das Ergebnis der Prüfung einen Prüfungsbericht zu erstellen. Der Rechnungsprüfungsausschuss hat das Ergebnis der Prüfung in einem Bestätigungsvermerk zusammenzufassen. Der Bestätigungsvermerk hat Gegenstand, Art und Umfang der Prüfung zu beschreiben und dabei die angewandten Rechnungslegungsgrundsätze und Prüfungsgrundsätze anzugeben. Er hat ferner eine Beurteilung des Prüfungsergebnisses zu enthalten, die zweifelsfrei ergeben muss, ob • ein uneingeschränkter Bestätigungsvermerk erteilt wird, • ein eingeschränkter Bestätigungsvermerk erteilt wird, • der Bestätigungsvermerk auf Grund von Beanstandung versagt wird oder • der Bestätigungsvermerk deshalb versagt wird, weil der Prüfer nicht in der Lage ist, eine Beurteilung vorzunehmen. Der Rechnungsprüfungsausschuss hat das Ergebnis uneingeschränkten Bestätigungsvermerk zusammengefasst. der Prüfung in einem Eine gedruckte Version des Jahresabschlusses wurde bereits zur Sitzung des Rates der Stadt Bedburg am 27.03.2012 vorgelegt. Der Prüfungsbericht der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft BDO Deutsche Warentreuhand AG wurde den Mitgliedern des Rechnungsprüfungsausschusses mit den Unterlagen zur Sitzung am 15.11.2012 zugestellt. Aus Kostengründen wird der Bericht zum Jahresabschluss 2011 im Ratsinformationssystem als Anlage eingestellt. Beschlussvorlage WP8-52/2012 2. Ergänzung Seite 3 STADT BEDBURG Seite: 4 Sitzungsvorlage Der Jahresabschluss unterliegt Gemeindeprüfungsanstalt. der überörtlichen Prüfung durch die 50181 Bedburg, 19.11.2012 ----------------------------------Götz ----------------------------------Eßer ----------------------------------Thißen Sachbearbeiter Fachbereichsleiter Leiter Rechnungsprüfungsamt ----------------------------------Baum ----------------------------------Koerdt Stadtkämmerer Bürgermeister Beschlussvorlage WP8-52/2012 2. Ergänzung Seite 4