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Vorlage (Zahlung von Aufwandsentschädigungen für die Wehrleitung der Freiwilligen Feuerwehr Vettweiß)

Daten

Kommune
Vettweiß
Größe
119 kB
Datum
27.10.2016
Erstellt
27.09.16, 18:00
Aktualisiert
27.09.16, 18:00
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Gemeinde Vettweiß Der Bürgermeister Vettweiß, den 01.09.2016 Dezernat: I Bearbeiter/in: Vlatten, Thomas Tagesordnungspunkt: Vorlagennummer: V-99/2016 Vorlage für den Haupt- und Finanzausschuss am 06.10.2016 Gemeinderat am 27.10.2016 - öffentlich - Zahlung von Aufwandsentschädigungen für die Wehrleitung der Freiwilligen Feuerwehr Vettweiß Begründung: Der Gemeinderat hat zuletzt am 08.07.2010 festgelegt, dass der Leiter der Freiwilligen Feuerwehr Vettweiß eine jährliche Aufwandsentschädigung in Höhe von 1.200,00 € und die beiden stellvertretenden Leiter eine jährliche Aufwandsentschädigung in Höhe von jeweils 700,00 € erhalten. Im Haushaltsplan werden die Zahlungen von Aufwandsentschädigung für die Freiwillige Feuerwehr im Bereich der freiwilligen Leistungen dargestellt. Am 01.01.2016 ist das Gesetz über den Brandschutz, die Hilfeleistung und den Katastrophenschutz (BHKG NRW) in Kraft getreten und hat das Gesetz über den Feuerschutz und die Hilfeleistung (FSGH NRW) abgelöst. Mit Inkrafttreten des BHKG NRW zum 01.01.2016 wurden verbindliche gesetzliche Vorgaben zur Zahlung einer Aufwandsentschädigung für die ehrenamtliche tätigen Kreisbrandmeister und Leiter der Feuerwehren sowie deren Stellvertreter eingeführt. Die Zahlung der Aufwandsentschädigung ist damit eine pflichtige Aufgabe der Gemeinde und so auch im Haushaltsplan darzustellen. Das FSHG NRW hat solche konkreten gesetzlichen Vorgaben nicht enthalten. Gemäß §§ 11 (6) und 12 (7) Satz 1 BHKG NRW ist ehrenamtlichen Leitern der Feuerwehren sowie deren Stellvertretern eine Aufwandsentschädigung zu zahlen. Die Höhe der Aufwandsentschädigung wird gemäß §§ 11 (6) und 12 (7) Satz 3 BHKG NRW vom jeweiligen Dienstherrn festgesetzt und erfolgt in Orientierung an die Bestimmungen der Entschädigungsverordnung in der jeweils gültigen Fassung. Hiernach erhalten Mitglieder des Gemeinderates eine monatliche Aufwandsentschädigung von 211,90 €. Der Arbeitskreis „Brandschutzbedarfsplan“ hat sich in seiner Sitzung am 27.07.2016 mit der Thematik beschäftigt. Dem Arbeitskreis gehören Vertreter der Verwaltung, der Freiwilligen Feuerwehr Vettweiß und den Ratsfraktionen des Rates der Gemeinde Vettweiß an. Aufgrund der gesetzlichen Regelung bestand im Arbeitskreis Einvernehmen darüber, ab 01.08.2016 dem Leiter der Freiwilligen Feuerwehr Vettweiß eine monatliche Aufwandsentschädigung in Höhe von 200,00 € und den beiden Stellvertretern eine monatliche Aufwandsentschädigung in Höhe von 100,00 € zu zahlen. Beschlussvorschlag: Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Gemeinderat ab dem 01.08.2016 die Aufwandsentschädigung für den Leiter der Freiwilligen Feuerwehr Vettweiß und der beiden stellvertretenden Leiter wie folgt festzusetzen: - Leiter der Freiwilligen Feuerwehr – jährlich 2.400,00 € (mtl. Zahlung à 200,00 €) - 1. Stellv. Leiter der Feuerwehr – jährlich 1.200,00 € (mtl. Zahlung à 100,00 €) - 2. Stellv. Leiter der Feuerwehr – jährlich 1.200,00 € (mtl. Zahlung à 100,00 €) Auswirkungen auf den Haushalt: Die benötigten Finanzmittel sind überplanmäßig bereit zu stellen: 1.000,00 € für das Haushaltsjahr 2016 4.800,00 € jährlich ab dem Haushaltsjahr 2017