Daten
Kommune
Vettweiß
Größe
113 kB
Datum
07.07.2016
Erstellt
10.06.16, 18:01
Aktualisiert
10.06.16, 18:01
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Vettweiß
Der Bürgermeister
Vettweiß, den 01.06.2016
Dezernat: II
Bearbeiter/in: Schmitt, Marion
Tagesordnungspunkt:
Vorlagennummer: V-60/2016
Vorlage
für den
Ausschuss für Bau, Planung, Umwelt, Verkehr und Wirtschaftsförderung
am 21.06.2016
Gemeinderat am 07.07.2016
- öffentlich -
Bebauungsplan Vettweiß Ve-11 "Neubaugebiet Josef-Esser-Straße"
hier: 1. Änderung
Begründung:
Weil der Eigentümer des Grundstückes Gemarkung Vettweiß, Flur 9, Flurstück 491 eine Bebauung
seiner Parzelle plant, hat er die hierfür notwendige Änderung des im Bereich des Akazienweges
geltenden Bebauungsplanes Vettweiß „Ve-11“ beantragt.
Der vorherige Eigentümer dieses Flurstückes war im Rahmen der Aufstellung des Bebauungsplanes
„Ve-11“ nicht bereit gewesen, sich an den Erschließungskosten zu beteiligen. Aus diesem Grund
wurde die vor seinem Grundstück gelegene, gemeindeeigene Parzelle 700 als „Grünfläche“
festgesetzt. Grundlage für eine Bebauung der angrenzenden Parzelle 491 durch den neuen
Eigentümer wäre aber eine Festsetzung der Parzelle 700 als „Straßenverkehrsfläche (öffentlich)“.
Die Gemeinde erklärt sich aufgrund des erfolgten Eigentümerwechsels grundsätzlich mit einer
Änderung des Bebauungsplanes einverstanden, knüpft diese aber an folgende Voraussetzungen:
Sämtliche Kosten der Bebauungsplanänderung sind vom Grundstückseigentümer zu tragen.
Mit dem Eigentümer wird eine Vereinbarung geschlossen, in der dieser zusichert, einen
Betrag für gemeinnützige Zwecke an die Gemeinde zu zahlen. Dieser Betrag wird den Kosten
entsprechen, die den übrigen Anliegern des Neubaugebietes „Josef-Esser-Straße“ für die
kanal- und straßenbaumäßige Erschließung ihrer Grundstücke entstanden sind.
Der Grundstückseigentümer trägt sämtliche Kosten für die Erschließung des gemeindlichen
Grundstückes Parzelle 700, die zur Baureifmachung seiner Parzelle 491 notwendig werden.
Beschlussvorschlag:
Der Ausschuss für Bau, Planung, Umwelt, Verkehr und Wirtschaftsförderung erklärt sich mit der
Verfahrensweise einverstanden und empfiehlt dem Rat, das Verfahren zur 1. Änderung des
Bebauungsplanes Vettweiß „Ve-11“ einzuleiten, sobald die notwendigen Vereinbarungen und
Verträge unterzeichnet worden sind.
Auswirkungen auf den Haushalt:
keine