Daten
Kommune
Vettweiß
Größe
177 kB
Datum
08.12.2016
Erstellt
15.11.16, 18:01
Aktualisiert
15.11.16, 18:01
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Vettweiß
Der Bürgermeister
Vettweiß, den 11.11.2016
Dezernat: I
Bearbeiter/in: Wirtz, Daniel
Tagesordnungspunkt:
Vorlagennummer: V-129/2016
Vorlage
für den
Haupt- und Finanzausschuss am 24.11.2016
Gemeinderat am 08.12.2016
- öffentlich -
Gebührenkalkulation Straßenreinigung und Winterdienst für das Jahr 2017
Begründung:
1) Ermittlung der ansatzfähigen Kosten
Bei der Gebührenkalkulation für das Jahr 2017 wurde im ersten Schritt eine Kostenrechnung
durchgeführt. Kosten, die nach § 6 Absatz 1 des Kommunalabgabengesetzes für das Land
Nordrhein-Westfalen (KAG NRW) durch Benutzungsgebühren zu decken sind, sind gem. §
6, Absatz 2 KAG NRW die nach betriebswirtschaftlichen Grundsätzen ansatzfähigen Kosten.
Bei den meisten Positionen wurde ein Mittelwert der letzten 3 Jahre gebildet, der dann als
Ansatz für die Kalkulation genommen wurde. Die Verwaltungsgemeinkosten betragen 15%
der Personalkosten.
Von den ermittelten Gesamtkosten (beim Winterdienst abzgl. der Kosten für Winterdienst auf
Gemeindestraßen) wurde bei beiden Bereichen der Allgemeinanteil in Höhe von 10% der
Gesamtkosten abgezogen. Dieser Anteil stellt den auf die Interessen der Allgemeinheit
entfallenden Anteil an Straßenreinigung und Winterdienst dar und ist aus allgemeinen
Haushaltsmitteln zu finanzieren.
Straßenreinigung
Die Berechnung der Kosten für die Straßenreinigung durch die beauftragte Fa. Poensgen ist
aus der Anlage ersichtlich. Da in den vergangenen Jahren meist im Winter einige
Kehrtermine ausfielen und nicht berechnet wurden, wird in der Kalkulation vom
Durchschnittswert der letzten 3 Jahre ausgegangen.
Winterdienst
Der bei der Kalkulation verwendete Mittelwert aus den letzten 3 Jahren ist gerade im Bereich
der Personalkosten sicherlich der geeignete Wert. Mehrkosten, die im Bereich Winterdienst
bei längeren Wintern entstehen, lassen sich jedoch nicht voraussehen oder in die Kalkulation
einplanen, und können daher nur über den Gebührenausgleich aufgefangen werden. Für die
Positionen im Bereich Winterdienst wurde anders als in anderen Gebührenkalkulationen ein
Mittelwert der letzten 5 Jahre gebildet, damit Jahre, in denen bedingt durch mehr
Winterdienst auch außergewöhnlich mehr Kosten anfallen (wie zuletzt 2010), nicht zu stark
ins Gewicht fallen.
2)
Kalkulation der Gebühren
Straßenreinigung
Im Bereich Straßenreinigung wurde eine Gewichtung (Äquivalenzziffernberechnung) der
Strecken vorgenommen, um die unterschiedlichen Gebührensätze für die Reinigung örtlicher
bzw. überörtlicher Straßen zu errechnen. Damit ist der Tatsache Rechnung getragen, dass
auf örtlichen Straßen im Gegensatz zu den überörtlichen Straßen die Verschmutzung mehr
durch den Anlieger selbst als durch den sonstigen Verkehr verursacht wird.
Die Rücklage aus Vorjahren ist aufgelöst, aus 2015 besteht ein Defizit in Höhe von 301,61€.
Dieses Defizit soll 2018 ausgeglichen werden. Durch die etwas erhöhten Gesamtkosten
ergeben sich im Vergleich zum Vorjahr leicht gestiegene Gebührensätze.
Straßenreinigung pro m Straßenfront auf örtlichen Straßen
Straßenreinigung pro m Straßenfront auf überörtlichen Straßen
0,67 € (2016 = 0,61 €)
0,64 € (2016 = 0,58 €)
Winterdienst
Im Bereich Winterdienst werden die Gesamtkosten entsprechend der Strecken prozentual
aufgeteilt auf Winterdienst auf Gemeindeverbindungswegen (53,37% der Gesamtstrecke)
und Winterdienst auf Anliegerstraßen (46,63% der Gesamtstrecke).
Der Winterdienst auf Gemeindeverbindungswegen ist nicht durch den Gebührenzahler
sondern aus allgemeinen Haushaltsmitteln zu finanzieren.
Die verbleibenden Kosten für den Winterdienst auf Anliegerstraßen sind auf die Anlieger
beiderseits der Straßen zu verteilen, daher ist bei der Errechnung des Gebührensatzes nicht
die tatsächliche Strecke, sondern die zweifache Strecke als Divisor eingesetzt.
Die Rücklage im Bereich Winterdienst beträgt zum 31.12.2015 24.738,38 €. In der
Kalkulation 2017 kann daher ein Betrag in höhe von 10.000 € gebührenmindernd
eingebracht werden. Daher ergibt sich für 2017 für den Winterdienst ein deutlich niedrigerer
Gebührensatz in Höhe von 0,66 € (2016 = 1,02 €) je Meter Straßenfront auf Anliegerstraßen.
Beschlussvorschlag:
Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat, die anliegende Kalkulation zu
beschließen.
Auswirkungen auf den Haushalt:
Der Allgemeinanteil in Höhe von 10% der
Gesamtkosten ist aus allgemeinen
Haushaltsmitteln zu finanzieren. Für den Bereich Straßenreinigung wird mit voraussichtlichen
Kosten in Höhe von 788,05 € (Kalkulation 2016=734,31€) gerechnet, für den Bereich
Winterdienst wird mit Kosten in Höhe von 3.073,18 € (2016=3.196,26€) gerechnet.
Die Kosten für den Winterdienst auf Gemeindeverbindungswegen sind ebenfalls aus
allgemeinen Haushaltsmitteln zu finanzieren. Im Jahr 2017 wird dieser Anteil voraussichtlich
23.168 € (Kalkulation 2016 = 24.595,98 €) betragen.
Darüber hinaus hat die vorliegende Gebührenkalkulation keine Auswirkungen auf den
Haushalt, ansatzfähige Kosten werden durch Gebühreneinnahmen gedeckt.