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Vorlage (9. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Vettweiß zur Neuausweisung von Konzentrationszonen für Windenergieanlagen; hier: Erneute Offenlage)

Daten

Kommune
Vettweiß
Größe
113 kB
Datum
16.02.2017
Erstellt
20.01.17, 18:00
Aktualisiert
20.01.17, 18:00
Vorlage (9. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Vettweiß zur Neuausweisung von Konzentrationszonen für Windenergieanlagen;
hier: Erneute Offenlage)

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Gemeinde Vettweiß Der Bürgermeister Vettweiß, den 12.01.2017 Dezernat: II Bearbeiter/in: Hüvelmann, Peter Tagesordnungspunkt: Vorlagennummer: V-8/2017 Vorlage für den Ausschuss für Bau, Planung, Umwelt, Verkehr und Wirtschaftsförderung am 31.01.2017 Gemeinderat am 16.02.2017 - öffentlich - 9. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Vettweiß zur Neuausweisung von Konzentrationszonen für Windenergieanlagen; hier: Erneute Offenlage Begründung: In seiner Sitzung am 17.10.2013 hat der Rat der Gemeinde Vettweiß einstimmig beschlossen, zur 9. Änderung des Flächennutzungsplanes bezüglich der Neuausweisung von Konzentrationszonen eine Offenlage durchzuführen. Aufgrund der dort eingegangenen Anregungen und Bedenken, insbesondere bezüglich der Thematik „Drehfunkfeuer“, wurde die Thematik bisher zwar verwaltungsintern immer wieder aufgearbeitet und in vielen Gesprächen mit den zuständigen Behörden erörtert, ohne das jedoch ein Ergebnis erzielt werden konnte. Mit Schreiben vom 05.12.2016 hat die Bezirksregierung jetzt die Anfrage der Gemeinde nach § 34 Landesplanungsgesetz NRW positiv beschieden, so dass das Verfahren fortgeführt werden kann. Das zuständige Büro VDH, welches mit der Planung beauftragt ist, hat die Potentialanalyse überarbeitet, die nun erneut offenzulegen ist. Die bisher geäußerten Anregungen und Bedenken werden nach Abschluss dieser erneuten Offenlage dann ebenfalls mit bearbeitet und gewertet. Ein Vertreter der Firma VDH wird die vorgenommenen Änderungen den Ausschussmitgliedern in der Sitzung entsprechend vorstellen und erläutern. Sollte das Verfahren erfolgreich zum Abschluss gebracht werden, werden die beabsichtigten Windräder in einem Verfahren nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz auf der Grundlage des Flächennutzungsplanes genehmigt. Beschlussvorschlag: Der Ausschuss für Bau, Planung, Umwelt, Verkehr und Wirtschaftsförderung empfiehlt dem Rat der Gemeinde Vettweiß, dass das Ergebnis der Potentialanalyse in den überarbeiteten Planentwurf mit einzuarbeiten ist und dieses mit Begründung für die Dauer eines Monats nach § 4a, Absatz 3 BauGB öffentlich auszulegen.