Daten
Kommune
Vettweiß
Größe
118 kB
Datum
27.10.2016
Erstellt
18.10.16, 18:01
Aktualisiert
18.10.16, 18:01
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Vettweiß
Der Bürgermeister
Vettweiß, den 18.10.2016
Dezernat: II
Bearbeiter/in: Hüvelmann, Peter
Tagesordnungspunkt:
Vorlagennummer: V-116/2016
Mitteilung
für den
Gemeinderat am 27.10.2016
- öffentlich -
Bildstock Lüxheim;
hier: Fragenkatalog der SPD-Fraktion vom 15.10.2016
Mitteilung:
Die Fragen der SPD-Fraktion werden wie folgt beantwortet:
1.
Am 14.10.2016 sprachen die Voreigentümerinnen des Grundstückes im
Rathaus vor und brachten den Inhalt des Kaufvertrages zur Kenntnis. Dieser
wurde am 29.06.2016 geschlossen.
2.
Der Kaufvertrag enthält folgenden Passus: „Auf dem Grundstück befindet sich
nach Angabe der Beteiligten eine Kapelle, die nicht unter Denkmalschutz
steht, nach Aussage der Gemeinde Vettweiß jedoch erhalten bleiben muss“.
3.
Am 01.09.2016 ging bei der Gemeinde Vettweiß eine Bauvoranfrage für das
Grundstück Gemarkung Lüxheim, Flur 7, Nr. 799, auf dem auch der Bildstock
steht, ein. Aufgrund der beabsichtigten kompakten Bebauung des
Grundstückes wurde zu diesem Zeitpunkt bereits der Ortsvorsteher
eingebunden. In Absprache mit dem Ortsvorsteher wurde dem Kreis Düren
gegenüber mitgeteilt, dass sich von der Nikolausstraße zum Grundstück eine
Grünanlage befindet und von daher von dort eine Zufahrt nicht möglich ist.
Ferner wurde auf die Kapelle hingewiesen und dass beim Amt für
Denkmalschutz ein Antrag auf Unterschutzstellung gestellt wurde.
4.
Mit dem Eigentümer wurde die Angelegenheit mehrfach telefonisch
besprochen. Dabei wurde auch immer wieder auf den Erhalt der Kapelle
hingewiesen. Der Eigentümer drohte mehrfach, diese abzureißen, wenn
seinen Vorstellungen nicht Rechnung getragen würde. Aufgrund dessen
wurde auch für den 13.10.2016 ein Ortstermin mit dem Eigentümer und dem
Ortsvorsteher vereinbart, um eine für alle Beteiligten einvernehmliche Lösung
zu finden.
5.
sh. Punkt 3.
6.
Wie bereits vorgenannt erwähnt, wurde mit dem Eigentümer mehrfach
telefonisch Kontakt aufgenommen. Ihm wurde auch mitgeteilt, dass das Amt
für Denkmalpflege die Unterschutzstellung fordert. Ferner wurde ihm
mitgeteilt, dass diese jedoch als Umgebungsschutz sein Bauvorhaben nicht
beeinträchtigen wird und man bezüglich der verkehrstechnischen
Erschließung entsprechend Entgegenkommen zeigen wird, damit der
Bildstock erhalten bleibt.
7.
Am 13.10.2016 wurde seitens der Gemeinde Vettweiß als Untere
Denkmalbehörde ein Bescheid über die vorläufige Unterschutzstellung erstellt.
Die vorläufige Unterschutzstellung bedeutet, dass der Bildstock mit sofortiger
Wirkung unter Denkmalschutz stand und hat eine Gültigkeit von sechs
Monaten. Innerhalb dieser sechs Monate wäre dann das offizielle
Unterschutzstellungsverfahren durchzuführen gewesen. Dieser Bescheid
wurde Herrn Bollig beim Ortstermin am 13.10.2016 persönlich übergeben. Er
hat diesen entgegen genommen, geöffnet und zur Kenntnis genommen. Im
Anschluss daran, hat er diesen auf die Straße geworfen und gesagt, dass er
diesen nicht entgegen nimmt. Nach bisheriger Rechtsprüfung gehen die
Juristen beim Amt für Denkmalpflege davon aus, dass dieser damit als
zugestellt galt.
8.
Zwei Angebote sind nicht bekannt. Bei einem Telefonat am 07.10.2016 teilte
Herr Bollig mit, dass er bereit wäre, den Bildstock dauerhaft zu erhalten, wenn
man ihm seitens der Gemeinde bezüglich der Erschließung entgegen kommt.
Zu diesem Zeitpunkt hatte jedoch die Rechtsprüfung durch das Amt für
Denkmalschutz stattgefunden, mit dem Ergebnis, dass es sich bei dem
Bildstock um ein Denkmal handelt. Dem zuständigen Mitarbeiter des Amtes für
Denkmalpflege wurde der Sachverhalt mitgeteilt. Dieser teilte mit, dass laut
Prüfung es sich um ein Denkmal handelt und somit dieses auch unter Schutz
zu stellen sei. Dies sei außerdem die einzige rechtssichere Möglichkeit, den
Bildstock dauerhaft zu erhalten.
9.
Die Juristen des Amtes für Denkmalpflege und des Kreises Düren als Obere
Denkmalbehörde sind mit der Angelegenheit betraut und prüfen die
rechtlichen Konsequenzen für den Eigentümer.