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Vorlage (Satzung über die Abfallentsorgung in der Gemeinde Vettweiß)

Daten

Kommune
Vettweiß
Größe
112 kB
Datum
08.12.2016
Erstellt
16.11.16, 18:01
Aktualisiert
16.11.16, 18:01
Vorlage (Satzung über die Abfallentsorgung in der Gemeinde Vettweiß)

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Inhalt der Datei

Gemeinde Vettweiß Der Bürgermeister Vettweiß, den 15.11.2016 Dezernat: I Bearbeiter/in: Wirtz, Daniel Tagesordnungspunkt: Vorlagennummer: V-133/2016 Vorlage für den Haupt- und Finanzausschuss am 24.11.2016 Gemeinderat am 08.12.2016 - öffentlich - Satzung über die Abfallentsorgung in der Gemeinde Vettweiß Begründung: Aufgrund des vom Gemeinderat in seiner Sitzung am 08.09.2016 beschlossenen Beitritts zum Zweckverband RegioEntsorgung wird ein Großteil der Aufgaben auf den Zweckverband übertragen. Die Thematik wurde in der Sitzungsvorlage V-94/2016 erläutert. Durch die Aufgabenübertragung ist auch die Abfallsatzung neu zu fassen. Alle zukünftig vom Zweckverband ausgeführten Aufgaben sind auch satzungsrechtlich durch den Zweckverband abzubilden. Der anliegende Entwurf der Abfallsatzung der Gemeinde Vettweiß enthält daher nur noch die Regelungen über die Übertragung der Aufgaben auf den Zweckverband RegioEntsorgung und den Zweckverband Entsorgungsregion West (§§ 1-3, 6), die Regelungen über die bei der Gemeinde Vettweiß verbleibenden Aufgaben (§§ 4, 5, 7 und 8) sowie die Bestimmungen zu Ordnungswidrigkeiten (§9) und Inkrafttreten der Satzung (§10). § 9 Absatz 2 enthält wie § 24 Absatz 2 der bisherigen Satzung einen Betrag in Höhe von bis zu 50.000,-- € für Geldbußen zur Ahndung von Ordnungswidrigkeiten nach § 9 Absatz 1. Dieser Betrag ist gemäß § 9 Absatz 5 Landesabfallgesetz NRW zur Ahndung von Ordnungswidrigkeiten vorgegeben. Es wird darauf hingewiesen, dass es sich bei diesem Betrag um die Höchstgrenze der möglichen Geldbuße handelt. Beschlussvorschlag: Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat, die anliegende Satzung über die Abfallentsorgung in der Gemeinde Vettweiß zu beschließen. Auswirkungen auf den Haushalt: