Daten
Kommune
Vettweiß
Größe
112 kB
Datum
08.12.2016
Erstellt
16.11.16, 18:01
Aktualisiert
16.11.16, 18:01
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Vettweiß
Der Bürgermeister
Vettweiß, den 15.11.2016
Dezernat: I
Bearbeiter/in: Wirtz, Daniel
Tagesordnungspunkt:
Vorlagennummer: V-133/2016
Vorlage
für den
Haupt- und Finanzausschuss am 24.11.2016
Gemeinderat am 08.12.2016
- öffentlich -
Satzung über die Abfallentsorgung in der Gemeinde Vettweiß
Begründung:
Aufgrund des vom Gemeinderat in seiner Sitzung am 08.09.2016 beschlossenen
Beitritts zum Zweckverband RegioEntsorgung wird ein Großteil der Aufgaben auf den
Zweckverband übertragen. Die Thematik wurde in der Sitzungsvorlage V-94/2016
erläutert.
Durch die Aufgabenübertragung ist auch die Abfallsatzung neu zu fassen. Alle
zukünftig vom Zweckverband ausgeführten Aufgaben sind auch satzungsrechtlich
durch den Zweckverband abzubilden.
Der anliegende Entwurf der Abfallsatzung der Gemeinde Vettweiß enthält daher nur
noch die Regelungen über die Übertragung der Aufgaben auf den Zweckverband
RegioEntsorgung und den Zweckverband Entsorgungsregion West (§§ 1-3, 6), die
Regelungen über die bei der Gemeinde Vettweiß verbleibenden Aufgaben (§§ 4, 5, 7
und 8) sowie die Bestimmungen zu Ordnungswidrigkeiten (§9) und Inkrafttreten der
Satzung (§10).
§ 9 Absatz 2 enthält wie § 24 Absatz 2 der bisherigen Satzung einen Betrag in Höhe
von bis zu 50.000,-- € für Geldbußen zur Ahndung von Ordnungswidrigkeiten nach §
9 Absatz 1. Dieser Betrag ist gemäß § 9 Absatz 5 Landesabfallgesetz NRW zur
Ahndung von Ordnungswidrigkeiten vorgegeben. Es wird darauf hingewiesen, dass
es sich bei diesem Betrag um die Höchstgrenze der möglichen Geldbuße handelt.
Beschlussvorschlag:
Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat, die anliegende Satzung über
die Abfallentsorgung in der Gemeinde Vettweiß zu beschließen.
Auswirkungen auf den Haushalt: