Daten
Kommune
Vettweiß
Größe
55 kB
Datum
30.01.2017
Erstellt
20.01.17, 18:00
Aktualisiert
20.01.17, 18:00
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Vettweiß
Der Bürgermeister
Vettweiß, den 10.01.2017
Dezernat: I
Bearbeiter/in: Hassel, Karl-Heinz
Tagesordnungspunkt:
Vorlagennummer: V-5/2017
Vorlage
für den
Ausschuss für Jugend, Schulwesen, Kultur, Sport und Soziales am
30.01.2017
- öffentlich -
Flüchtlingssituation in der Gemeinde Vettweiß
Begründung:
Am 06.08.2016 ist das Integrationsgesetz des Bundes in Kraft getreten. Es soll dazu
beitragen, anerkannten Flüchtlingen die Integration in die Lebensverhältnisse der
Bundesrepublik Deutschland zu erleichtern. Um Integrationshemmnisse durch
sozialräumliche Konzentration zu begegnen, soll den Flüchtlingen auferlegt werden,
ihren Wohnsitz dort zu nehmen, wo ausreichend angemessener Wohnraum sowie
genügend Integrationsangebote zur Verfügung stehen. Die Länder sind ermächtigt,
Näheres zur Wohnsitzregelung in einer Rechtsverordnung auszuführen. Das Land
NRW hat von dieser Ermächtigung Gebrauch gemacht und eine WohnsitzregelungsVerordnung erlassen, die am 01.12.2016 in Kraft getreten ist. Betroffen sind hiervon
Personen aus Herkunftsländern mit hoher Schutzquote (Syrien, Eritrea, Irak), deren
Anerkennung als Schutzbedürftige nach dem 01.01.2016 erfolgte und die nicht in
einem Beschäftigungs- oder Ausbildungsverhältnis oder Studienverhältnis stehen.
Für die Durchführung des Zuweisungsverfahrens ist die Bezirksregierung Arnsberg
zuständig; wobei für den vg. Personenkreis ein anderer Zuweisungsschlüssel gilt als
für Asylsuchende (Integrationsschlüssel). Neben dem Bevölkerungs- und
Flächenanteil wird die Anzahl der arbeitslosen, erwerbsfähigen Personen
berücksichtigt.
Hinsichtlich der asylsuchenden Personen erfüllt die Gemeinde Vettweiß nach letztem
Kenntnisstand die bestehende Aufnahmeverpflichtung mit 103 %. Für schutzbedürftige Flüchtlinge lag die Erfüllungsquote Ende Dezember bei nur 8,91 %. Hieraus
resultiert eine Aufnahmeverpflichtung von weiteren 41 Personen.
Im Rahmen einer mit der Bezirksregierung Arnsberg getroffenen Zielvereinbarung
wurden im Januar 10 Personen zugewiesen. In der 6. und 10. KW werden jeweils 5
weitere Personen zugewiesen. Hiernach soll eine neue Zielvereinbarung
abgeschlossen werden.
Personen mit Wohnsitzauflage sind verpflichtet, in der Regel 36 Monate in der
Zuweisungsgemeinde zu wohnen. Können sie dort nicht mit angemessenem
Wohnraum versorgt werden, ist zur Vermeidung von Obdachlosigkeit eine Unterbringung in Gemeinschaftsunterkünften möglich.
Leistungen zum Lebensunterhalt werden durch die jobcom des Kreises Düren oder
ggf. durch das örtliche Sozialamt erbracht. Ansprüche nach dem Asylberwerberleistungsgesetz bestehen nicht.
Ansonsten werden nach der freiwilligen Ausreise von 6 Personen (Familie K. mit 4
Personen und 2 Einzelpersonen) aktuell 171 asylsuchende Personen in der
Gemeinde betreut. Neue Zuweisungen sind für diesen Personenkreis seit Februar
2016 nicht mehr erfolgt.
Beschlussvorschlag:
Der Fachausschuss nimmt den vorstehenden Sachverhalt zur Kenntnis.
Auswirkungen auf den Haushalt: