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Vorlage (Flüchtlingssituation in der Gemeinde Vettweiß)

Daten

Kommune
Vettweiß
Größe
55 kB
Datum
30.01.2017
Erstellt
20.01.17, 18:00
Aktualisiert
20.01.17, 18:00
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Gemeinde Vettweiß Der Bürgermeister Vettweiß, den 10.01.2017 Dezernat: I Bearbeiter/in: Hassel, Karl-Heinz Tagesordnungspunkt: Vorlagennummer: V-5/2017 Vorlage für den Ausschuss für Jugend, Schulwesen, Kultur, Sport und Soziales am 30.01.2017 - öffentlich - Flüchtlingssituation in der Gemeinde Vettweiß Begründung: Am 06.08.2016 ist das Integrationsgesetz des Bundes in Kraft getreten. Es soll dazu beitragen, anerkannten Flüchtlingen die Integration in die Lebensverhältnisse der Bundesrepublik Deutschland zu erleichtern. Um Integrationshemmnisse durch sozialräumliche Konzentration zu begegnen, soll den Flüchtlingen auferlegt werden, ihren Wohnsitz dort zu nehmen, wo ausreichend angemessener Wohnraum sowie genügend Integrationsangebote zur Verfügung stehen. Die Länder sind ermächtigt, Näheres zur Wohnsitzregelung in einer Rechtsverordnung auszuführen. Das Land NRW hat von dieser Ermächtigung Gebrauch gemacht und eine WohnsitzregelungsVerordnung erlassen, die am 01.12.2016 in Kraft getreten ist. Betroffen sind hiervon Personen aus Herkunftsländern mit hoher Schutzquote (Syrien, Eritrea, Irak), deren Anerkennung als Schutzbedürftige nach dem 01.01.2016 erfolgte und die nicht in einem Beschäftigungs- oder Ausbildungsverhältnis oder Studienverhältnis stehen. Für die Durchführung des Zuweisungsverfahrens ist die Bezirksregierung Arnsberg zuständig; wobei für den vg. Personenkreis ein anderer Zuweisungsschlüssel gilt als für Asylsuchende (Integrationsschlüssel). Neben dem Bevölkerungs- und Flächenanteil wird die Anzahl der arbeitslosen, erwerbsfähigen Personen berücksichtigt. Hinsichtlich der asylsuchenden Personen erfüllt die Gemeinde Vettweiß nach letztem Kenntnisstand die bestehende Aufnahmeverpflichtung mit 103 %. Für schutzbedürftige Flüchtlinge lag die Erfüllungsquote Ende Dezember bei nur 8,91 %. Hieraus resultiert eine Aufnahmeverpflichtung von weiteren 41 Personen. Im Rahmen einer mit der Bezirksregierung Arnsberg getroffenen Zielvereinbarung wurden im Januar 10 Personen zugewiesen. In der 6. und 10. KW werden jeweils 5 weitere Personen zugewiesen. Hiernach soll eine neue Zielvereinbarung abgeschlossen werden. Personen mit Wohnsitzauflage sind verpflichtet, in der Regel 36 Monate in der Zuweisungsgemeinde zu wohnen. Können sie dort nicht mit angemessenem Wohnraum versorgt werden, ist zur Vermeidung von Obdachlosigkeit eine Unterbringung in Gemeinschaftsunterkünften möglich. Leistungen zum Lebensunterhalt werden durch die jobcom des Kreises Düren oder ggf. durch das örtliche Sozialamt erbracht. Ansprüche nach dem Asylberwerberleistungsgesetz bestehen nicht. Ansonsten werden nach der freiwilligen Ausreise von 6 Personen (Familie K. mit 4 Personen und 2 Einzelpersonen) aktuell 171 asylsuchende Personen in der Gemeinde betreut. Neue Zuweisungen sind für diesen Personenkreis seit Februar 2016 nicht mehr erfolgt. Beschlussvorschlag: Der Fachausschuss nimmt den vorstehenden Sachverhalt zur Kenntnis. Auswirkungen auf den Haushalt: