Politik bei uns wird nicht mehr aktiv betreut, eine Datenaktualisierung findet genausowenig statt wie Support.

Wir würden gerne weitermachen. Aber die Ansprüche an die Plattform passen nicht zum vollständig ehrenamtlichen Betrieb. Hintergründe und Ideen zur Rettung finden Sie in diesem Blogartikel.

Vorlage (Gebührensatzung zur Satzung über die Abfallentsorgung in der Gemeinde Vettweiß )

Daten

Kommune
Vettweiß
Größe
55 kB
Datum
08.12.2016
Erstellt
16.11.16, 18:01
Aktualisiert
16.11.16, 18:01
Vorlage (Gebührensatzung zur Satzung über die Abfallentsorgung in der Gemeinde Vettweiß ) Vorlage (Gebührensatzung zur Satzung über die Abfallentsorgung in der Gemeinde Vettweiß )

öffnen download melden Dateigröße: 55 kB

Inhalt der Datei

Gemeinde Vettweiß Der Bürgermeister Vettweiß, den 11.11.2016 Dezernat: I Bearbeiter/in: Wirtz, Daniel Tagesordnungspunkt: Vorlagennummer: V-124/2016 Vorlage für den Haupt- und Finanzausschuss am 24.11.2016 Gemeinderat am 08.12.2016 - öffentlich - Gebührensatzung zur Satzung über die Abfallentsorgung in der Gemeinde Vettweiß Begründung: Aufgrund der Gebührenkalkulation im Bereich Abfallentsorgung für das Jahr 2017 (Vorlage V-123/2016) ergeben sich neue Gebührensätze (§ 3 Absatz 2 und 3). Des Weiteren sind bedingt durch die Neufassung der Abfallsatzung dort einige Begriffsdefinitionen weggefallen, auf die sich die bisherige Abfallgebührensatzung bezog. Diese Definitionen wurden mit dem bisherigen Wortlaut aus der Abfallsatzung in den Entwurf der Abfallgebührensatzung übertragen. Im Einzelnen wurden neben den neuen Gebührensätzen folgende Änderungen vorgenommen: § 22 (Andere Berechtigte und Verpflichtete) aus der bisherigen Abfallsatzung wird zu § 2 Absatz 3 der Abfallgebührensatzung. Hier wird klargestellt, dass nicht nur Grundstückseigentümer, sondern auch Erbbauberechtigte, Wohnungseigentümer und andere Personen gebührenpflichtig sein können. § 23 (Begriff des Grundstücks) aus der bisherigen Abfallsatzung wird zu § 2 Absatz 2. Hiermit wird der Begriff des Grundstücks für die Abfallgebührensatzung definiert. § 20 Absatz 1 (Gebührenpflichtige Benutzung) aus der bisherigen Abfallsatzung wird zu § 5 Absatz 1. Die bisherigen Absätze 1 und 2 des § 5 werden zu Absatz 2 und 3. Im (neuen) Absatz 1 wird geregelt, wann die gebührenpflichtige Benutzung der Abfallentsorgungseinrichtung beginnt. In den Absätzen 2 und 3 wird darauf aufbauend festgelegt, wie die Gebühren festzusetzen sind. Außerdem wurden die Verweise in § 4 an die mittlerweile geänderte Reihenfolge in § 3 angepasst. Der restliche Satzungstext entspricht dem der bisherigen Abfallgebührensatzung. Da sich mehrere §§ geändert haben und auch die bisher zugrunde liegende Abfallsatzung neu gefasst werden musste, wurde keine Änderungssatzung sondern der Entwurf einer Neufassung zur Beschlussfassung vorgelegt. Beschlussvorschlag: Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat, die anliegende Gebührensatzung vom ______ zur Satzung über die Abfallentsorgung in der Gemeinde Vettweiß vom _______ zu beschließen. Auswirkungen auf den Haushalt: -Keine Auswirkungen auf den Haushalt -