Daten
Kommune
Vettweiß
Größe
55 kB
Datum
08.12.2016
Erstellt
16.11.16, 18:01
Aktualisiert
16.11.16, 18:01
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Vettweiß
Der Bürgermeister
Vettweiß, den 11.11.2016
Dezernat: I
Bearbeiter/in: Wirtz, Daniel
Tagesordnungspunkt:
Vorlagennummer: V-124/2016
Vorlage
für den
Haupt- und Finanzausschuss am 24.11.2016
Gemeinderat am 08.12.2016
- öffentlich -
Gebührensatzung zur Satzung über die Abfallentsorgung in der Gemeinde
Vettweiß
Begründung:
Aufgrund der Gebührenkalkulation im Bereich Abfallentsorgung für das Jahr 2017
(Vorlage V-123/2016) ergeben sich neue Gebührensätze (§ 3 Absatz 2 und 3).
Des Weiteren sind bedingt durch die Neufassung der Abfallsatzung dort einige
Begriffsdefinitionen weggefallen, auf die sich die bisherige Abfallgebührensatzung
bezog. Diese Definitionen wurden mit dem bisherigen Wortlaut aus der Abfallsatzung
in den Entwurf der Abfallgebührensatzung übertragen. Im Einzelnen wurden neben
den neuen Gebührensätzen folgende Änderungen vorgenommen:
§ 22 (Andere Berechtigte und Verpflichtete) aus der bisherigen Abfallsatzung wird zu
§ 2 Absatz 3 der Abfallgebührensatzung. Hier wird klargestellt, dass nicht nur
Grundstückseigentümer, sondern auch Erbbauberechtigte, Wohnungseigentümer
und andere Personen gebührenpflichtig sein können.
§ 23 (Begriff des Grundstücks) aus der bisherigen Abfallsatzung wird zu § 2 Absatz
2. Hiermit wird der Begriff des Grundstücks für die Abfallgebührensatzung definiert.
§ 20 Absatz 1 (Gebührenpflichtige Benutzung) aus der bisherigen Abfallsatzung wird
zu § 5 Absatz 1. Die bisherigen Absätze 1 und 2 des § 5 werden zu Absatz 2 und 3.
Im (neuen) Absatz 1 wird geregelt, wann die gebührenpflichtige Benutzung der
Abfallentsorgungseinrichtung beginnt. In den Absätzen 2 und 3 wird darauf
aufbauend festgelegt, wie die Gebühren festzusetzen sind.
Außerdem wurden die Verweise in § 4 an die mittlerweile geänderte Reihenfolge in §
3 angepasst.
Der restliche Satzungstext entspricht dem der bisherigen Abfallgebührensatzung.
Da sich mehrere §§ geändert haben und auch die bisher zugrunde liegende
Abfallsatzung neu gefasst werden musste, wurde keine Änderungssatzung sondern
der Entwurf einer Neufassung zur Beschlussfassung vorgelegt.
Beschlussvorschlag:
Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat, die anliegende
Gebührensatzung vom ______ zur Satzung über die Abfallentsorgung in der
Gemeinde Vettweiß vom _______ zu beschließen.
Auswirkungen auf den Haushalt:
-Keine Auswirkungen auf den Haushalt -