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Vorlage (Förderprogramm "Gute Schule 2020")

Daten

Kommune
Vettweiß
Größe
124 kB
Datum
16.02.2017
Erstellt
20.01.17, 18:00
Aktualisiert
23.01.17, 15:16
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Inhalt der Datei

Gemeinde Vettweiß Der Bürgermeister Vettweiß, den 10.01.2017 Dezernat: I Bearbeiter/in: Hassel, Karl-Heinz Tagesordnungspunkt: Vorlagennummer: V-3/2017 Vorlage für den Ausschuss für Jugend, Schulwesen, Kultur, Sport und Soziales am 30.01.2017 Ausschuss für Bau, Planung, Umwelt, Verkehr und Wirtschaftsförderung am 31.01.2017 Gemeinderat am 16.02.2017 - öffentlich - Förderprogramm "Gute Schule 2020" Begründung: Der Rat der Gemeinde Vettweiß hat bekanntlich die Verwaltung beauftragt, am Förderprogramm des Landes NRW „NRW.Bank.Gute Schule 2020“ teilzunehmen bzw. die im Rahmen dieses Förderprogramms zur Verfügung stehenden Kredite in Anspruch zu nehmen. Die Gemeinde Vettweiß kann in den Jahren 2017 – 2020 bei der NRW-Bank Kredite in maximaler Höhe von jährlich € 149.019,00 (= insgesamt € 596.074,00) zur Sanierung, Modernisierung und für den Ausbau der baulichen und digitalen Schulinfrastruktur aufnehmen, wobei das Land NRW die Tilgungs- und ggf. künftig fällig werdenden Zinsbelastungen trägt. Die entsprechenden gesetzlichen Regelungen sind in der Zwischenzeit durch das „Schuldendiensthilfegesetz NRW vom 15.12.2016“ erfolgt. Nimmt die Gemeinde die Schuldendiensthilfe des Landes in Anspruch, ist sie verpflichtet, u. a. ein durch den Rat zu beschließendes verbindliches Konzept zu erstellen, wie und für welche Zwecke sie die im Rahmen des Förderprogramms eingeräumten Kreditkontingente in Anspruch nehmen möchte. Da bisher weder auf ausgereifte pädagogische Konzepte für eine digitalisierte Unterrichtsgestaltung zurückgegriffen werden kann, noch geeignete Fortbildungen für die pädagogischen Kräfte in diesem Bereich angeboten werden, macht es nach Rücksprache mit den Schulleitungen Sinn, größere Investitionen in die digitale Schulinfrastruktur erst in der zweiten Hälfte des Förderzeitraums zu tätigen und zunächst notwendige Sanierungsmaßnahmen zu priorisieren. Im Schulgebäude in Vettweiß werden Neuanstriche aller Klassenräume (mit Ausnahme der Klasse 1a) sowie der Flure und Treppenaufgänge für erforderlich gehalten. Im Grundschulgebäude in Kelz ist ein neuer Innenanstrich des kompletten Gebäudes angezeigt. Ein erster Kostenvoranschlag für diese beiden Maßnahmen liegt vor. Demnach ist mit Kosten in Höhe von ca. € 61.000,00 für das Gebäude in Vettweiß und ca. € 23.500,00 für die Schule in Kelz zu rechnen. Durch das Liegenschaftsmanagement erstellte Leistungsverzeichnisse wurden an weitere Firmen übersandt. Im Rahmen der Haushaltsberatungen 2016 wurde die Sanierung der Schulsportstätte in Kelz gewünscht. Hier sollte ein neuer Ballfangzaun errichtet und der Rasenplatz saniert werden. Mittel hierfür waren in Höhe von € 40.000,00 im Haushalt 2016 vorgesehen. Da diese Maßnahme in 2016 nicht umgesetzt wurde, könnte nunmehr in 2017 statt einer Übertragung der Mittel eine Umsetzung aus dem Förderprogramm „Gute Schule 2020“ erfolgen. Nach vorliegenden Kostenvoranschlägen ist mit Kosten in Höhe von ca. € 20.000,00 für die Sanierung des Rasenplatzes sowie in Höhe von ca. € 22.500,00 für den vorgesehenen Ballfangzaun zu rechnen. Auch hier sind noch weitere Angebote einzuholen. Die für 2017 hiernach noch zur Verfügung stehenden Kreditmittel könnten für notwendige Maßnahmen zur Verbesserung der W-Lan-Nutzung im Schulgebäude in Kelz, wo dieses zur Zeit nur eingeschränkt nutzbar ist, eingesetzt werden. Ferner wird in den Klassenräumen in Kelz die Installation von Beamern gewünscht, da dies zu einer deutlichen Vereinfachung und Verbesserung der Unterrichtsgestaltung führen würde. Bedauerlicherweise sind derzeit keine Beamer auf dem Markt, die bei einer späteren Installation von Smartboards oder digitalen Tafeln mit diesen kompatibel wären. Dennoch sollte dem Wunsch der Schulleitung entsprochen werden und für 3 Klassenräume Beamer angeschafft werden. Die Kosten hierfür werden sich voraussichtlich auf ca. € 2.000,00 zuzüglich der notwendigen Kosten für die Elektro- und Montagearbeiten belaufen. Des weiteren könnte in 2017 der Kiesstreifen am Kunstrasenplatz bis zum Zaun durch Pflaster ersetzt und ein Absprungbalken an der Sprunggrube angebracht werden. Beschlussvorschlag: Der Ausschuss für Jugend, Schulwesen, Kultur, Sport und Soziales / für Bau, Planung, Umwelt, Verkehr und Wirtschaftsförderung nimmt den Sachverhalt zur Kenntnis und empfiehlt dem Rat die Umsetzung folgender Maßnahmen als verbindliches Konzept für 2017 zu beschließen: 1. Ausführung sämtlicher notwendiger Anstricharbeiten in den Schulgebäuden in Vettweiß und Kelz; 2. Sanierung der Schulsportanlage in Kelz einschließlich der Errichtung eines Ballfangzaunes; 3. Durchführung der für eine Verbesserung der W-Lan-Nutzung im Schulgebäude in Kelz notwendigen Maßnahmen; 4. Installation von 3 Beamern im Schulgebäude in Kelz; 5. Durchführung der am Schulsportplatz in Vettweiß notwendigen restlichen Pflasterarbeiten sowie 6. Anbringung eines Absprungbalkens an der Sprunggrube am Sportplatz in Vettweiß. Auswirkungen auf den Haushalt: