Politik bei uns wird nicht mehr aktiv betreut, eine Datenaktualisierung findet genausowenig statt wie Support.

Wir würden gerne weitermachen. Aber die Ansprüche an die Plattform passen nicht zum vollständig ehrenamtlichen Betrieb. Hintergründe und Ideen zur Rettung finden Sie in diesem Blogartikel.

Mitteilung (Novellierung der Gemeindeordnung und Anpassung der Entschädigungsverordnung)

Daten

Kommune
Vettweiß
Größe
113 kB
Datum
02.02.2017
Erstellt
24.01.17, 18:00
Aktualisiert
24.01.17, 18:00
Mitteilung (Novellierung der Gemeindeordnung und Anpassung der Entschädigungsverordnung)

öffnen download melden Dateigröße: 113 kB

Inhalt der Datei

Gemeinde Vettweiß Der Bürgermeister Vettweiß, den 04.01.2017 Dezernat: S Bearbeiter/in: Müller, Albert Tagesordnungspunkt: Vorlagennummer: V-2/2017 Mitteilung für den Haupt- und Finanzausschuss am 02.02.2017 - öffentlich - Novellierung der Gemeindeordnung und Anpassung der Entschädigungsverordnung Mitteilung: Der Landtag Nordrhein-Westfalen hat am 09.11.2016 das Gesetz zur Stärkung der kommunalen Selbstverwaltung beschlossen. Mit dem Gesetz werden größtenteils die Ergebnisse der so genannten Ehrenamtskommission umgesetzt. Die daraufhin erlassene zweite Verordnung zur Änderung der Entschädigungsverordnung legt den erhöhten 1-fachen Satz für Ausschussvorsitzende. Die Änderung trifft die Vorsitze des Ausschusses für Schulwesen, Jugend, Kultur Sport und Soziales, des Ausschusses für Bau, Planung, Umwelt, Verkehr und Wirtschaftsförderung und des Rechnungsprüfungsausschusses. Wahlprüfungsausschuss, Wahlausschuss und Haupt- und Finanzausschuss sind nicht betroffen. Zudem wurde der 1,5-fache Satz für stellvertretende Fraktionsvorsitzende festgelegt und die maßgebliche Anzahl der Fraktionsmitglieder für die Zahlung der Entschädigung von zehn auch acht herabgesetzt. Ebenso macht die Entschädigungsverordnung nun landeseinheitliche Vorgaben zum Verdienstausfall (Regelstundensatz von 8,84 EUR/Stunde, der in der Hauptsatzung erhöht werden kann (hier: 10,23 €), sowie eine fixe Höchstgrenze von 80,00 EUR/Stunde). Im Falle der Ausschussvorsitzenden wird es zu einer gesetzlich begründeten außerplanmäßigen Ausgabe in Höhe von 7.628,40 € und im Falle der stellv. Fraktionsvorsitze zu einer überplanmäßigen Ausgabe von 1.271,40 € kommen.