Daten
Kommune
Vettweiß
Größe
113 kB
Datum
02.02.2017
Erstellt
24.01.17, 18:00
Aktualisiert
24.01.17, 18:00
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Vettweiß
Der Bürgermeister
Vettweiß, den 04.01.2017
Dezernat: S
Bearbeiter/in: Müller, Albert
Tagesordnungspunkt:
Vorlagennummer: V-2/2017
Mitteilung
für den
Haupt- und Finanzausschuss am 02.02.2017
- öffentlich -
Novellierung der Gemeindeordnung und Anpassung der
Entschädigungsverordnung
Mitteilung:
Der Landtag Nordrhein-Westfalen hat am 09.11.2016 das Gesetz zur Stärkung der
kommunalen Selbstverwaltung beschlossen. Mit dem Gesetz werden größtenteils die
Ergebnisse der so genannten Ehrenamtskommission umgesetzt.
Die daraufhin erlassene zweite Verordnung zur Änderung der Entschädigungsverordnung
legt den erhöhten 1-fachen Satz für Ausschussvorsitzende. Die Änderung trifft die Vorsitze
des Ausschusses für Schulwesen, Jugend, Kultur Sport und Soziales, des Ausschusses für
Bau,
Planung,
Umwelt,
Verkehr
und
Wirtschaftsförderung
und
des
Rechnungsprüfungsausschusses.
Wahlprüfungsausschuss, Wahlausschuss und Haupt- und Finanzausschuss sind nicht
betroffen.
Zudem wurde der 1,5-fache Satz für stellvertretende Fraktionsvorsitzende festgelegt und die
maßgebliche Anzahl der Fraktionsmitglieder für die Zahlung der Entschädigung von zehn
auch acht herabgesetzt.
Ebenso macht die Entschädigungsverordnung nun landeseinheitliche Vorgaben zum
Verdienstausfall (Regelstundensatz von 8,84 EUR/Stunde, der in der Hauptsatzung erhöht
werden kann (hier: 10,23 €), sowie eine fixe Höchstgrenze von 80,00 EUR/Stunde).
Im Falle der Ausschussvorsitzenden wird es zu einer gesetzlich begründeten
außerplanmäßigen Ausgabe in Höhe von 7.628,40 € und im Falle der stellv.
Fraktionsvorsitze zu einer überplanmäßigen Ausgabe von 1.271,40 € kommen.