Daten
Kommune
Vettweiß
Größe
121 kB
Datum
16.02.2017
Erstellt
24.01.17, 18:00
Aktualisiert
24.01.17, 18:00
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Vettweiß
Der Bürgermeister
Vettweiß, den 18.01.2017
Dezernat: I
Bearbeiter/in: Wirtz, Daniel
Tagesordnungspunkt:
Vorlagennummer: V-13/2017
Vorlage
für den
Haupt- und Finanzausschuss am 02.02.2017
Gemeinderat am 16.02.2017
- öffentlich -
Bericht zur Haushaltslage;
Antrag der CDU-Fraktion vom 04.01.2017
Begründung:
Seitens der CDU-Fraktion wurde der Wunsch geäußert, dass die Verwaltung dem
Gemeinderat über die Haushaltslage berichtet.
Dieser Wunsch war bereits 2016 durch Ratsmitglied Helmut Kemmerling an die
Finanzabteilung herangetragen worden, dementsprechend wurden auch bereits
Überlegungen angestellt, wie ein solcher Bericht zur Haushaltslage aussehen kann.
Ratsmitglied Kemmerling erstellte hierzu als Grundlage das im Antrag der CDU-Fraktion
genannte Datenblatt mit verschiedenen Sachkonten, zu denen er eine Auswertung erhielt.
Die Auswertung wurde zum Stand 31.12.2016 nochmals aktualisiert und der Vorlage
beigefügt.
Grundsätzliches zur Haushaltsausführung
Der vom Rat beschlossene Haushaltsplan bildet die verbindliche Grundlage für die
Haushaltswirtschaft der Gemeinde. Die Kämmerei hat unter Anderem die Aufgabe, die
Haushaltsausführung zu überwachen. Erhebliche überplanmäßige Ausgaben/Aufwendungen
sind vom Rat zu beschließen, gegebenenfalls ist ein Nachtragshaushalt zu verabschieden.
Sachverhalte, die sich erst nach Aufstellung des Haushaltsplans ergeben und für die
außerplanmäßig Mittel bereitgestellt werden müssen, sind ebenfalls vom Rat zu beschließen.
Grundsätzlich kann daher zur Haushaltslage der Gemeinde ausgesagt werden, dass,
solange keine überplanmäßigen oder außerplanmäßigen Mittel durch Ratsentscheidung
bereitgestellt werden sollen, sich die Bewirtschaftung des Haushalts „im Plan“ befindet.
Überlegungen der Finanzabteilung
Allein schon aus Gründen der Transparenz erscheint es als sinnvoll, den Gemeinderat
unterjährig über die Haushaltsausführung zu informieren.
Die bloße Auflistung der Daten im Bestand bringt hierzu zwar eine Übersicht der zum
Stichtag gebuchten Beträge, ohne Erläuterungen bleibt diese Auflistung aber ohne Aussage
und damit ohne Wert. Beispielsweise werden viele Sachkonten erst im Rahmen der Arbeiten
zum Jahresabschluss bebucht (zB interne Verrechnungen, Abschreibungen u.a.), bei
anderen Sachkonten (zB Grundbesitzabgaben) wird bereits Anfang des Jahres der
komplette Ansatz erreicht.
Da den Ratsmitgliedern als Adressaten des Berichtes diese Zusammenhänge und
Hintergründe nicht alle bewusst sein können, sind Rückschlüsse auf die Haushaltslage aus
dem bloßen Zahlenwerk schwierig. Es ist weder ersichtlich, ob das Zahlenwerk ein als gut
oder schlecht zu bewertendes Ergebnis liefert, noch kann aus den bloßen Zahlen abgelesen
werden, welche Entwicklung im weiteren Jahr voraussichtlich zu erwarten ist. Eine solche
Auflistung würde sicherlich mehr Fragen aufwerfen als Antworten liefern.
Ein Zwischenbericht sollte demnach aussagekräftig sein und ein umfassendes Bild über die
aktuelle Haushaltslage bieten. Auch wenn dieser Zwischenbericht nicht dem Umfang und
den Anforderungen eines Jahresabschlusses entspricht, werden doch viele Vorarbeiten und
Analysen notwendig, um einen Bericht zur Haushaltsausführung auch wirklich aussagekräftig
zu erstellen.
Da für Gemeinden eine Zwischenberichterstattung nicht gesetzlich vorgeschrieben ist, gibt
es auch keine Vorgaben, die bezüglich der Form und des Inhalts eines Zwischenberichtes
einzuhalten sind. Es ist daher zunächst festzulegen, in welchem Umfang ein Bericht zur
Haushaltsausführung der Gemeinde sinnvoll gestaltet werden sollte.
Aus Sicht der Verwaltung ist folgende Vorgehensweise denkbar und sinnvoll:
Ein Zwischenbericht wird zukünftig (ab 2017) als Halbjahresbericht erstellt. Hierbei wird in
einem noch festzulegenden Umfang über die Haushaltsausführung berichtet. In der Regel
sollte bis dahin zumindest eine vorläufige Jahresrechnung des Vorjahres vorliegen.
Zusammen mit der Jahresrechnung soll der Bericht zum Halbjahr eine gute Grundlage für
die Haushaltsplanung des Folgejahres darstellen.
Außerdem wird der Rat informiert, sofern sich nach dem Zwischenbericht bis zum Ende des
Jahres noch Änderungen ergeben sollten, die Auswirkungen auf das Ergebnis haben und die
beim Erstellen des Zwischenberichts noch nicht absehbar waren.
Auskünfte und Auswertungen zu bestimmten Sachverhalten, einzelnen Sachkonten oder
Teilprodukten können darüber hinaus (wie bisher üblich) direkt bei der Kämmerei angefordert
werden.
Beschlussvorschlag:
Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Gemeinderat, die Verwaltung damit
zu beauftragen, dem Gemeinderat ab dem Jahr 2017 jährlich einen
Halbjahresbericht zur Ausführung des Haushaltes vorzulegen.
Auswirkungen auf den Haushalt:
-keine-