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Vorlage (Bericht zur Haushaltslage; Antrag der CDU-Fraktion vom 04.01.2017)

Daten

Kommune
Vettweiß
Größe
121 kB
Datum
16.02.2017
Erstellt
24.01.17, 18:00
Aktualisiert
24.01.17, 18:00
Vorlage (Bericht zur Haushaltslage;
Antrag der CDU-Fraktion vom 04.01.2017) Vorlage (Bericht zur Haushaltslage;
Antrag der CDU-Fraktion vom 04.01.2017)

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Gemeinde Vettweiß Der Bürgermeister Vettweiß, den 18.01.2017 Dezernat: I Bearbeiter/in: Wirtz, Daniel Tagesordnungspunkt: Vorlagennummer: V-13/2017 Vorlage für den Haupt- und Finanzausschuss am 02.02.2017 Gemeinderat am 16.02.2017 - öffentlich - Bericht zur Haushaltslage; Antrag der CDU-Fraktion vom 04.01.2017 Begründung: Seitens der CDU-Fraktion wurde der Wunsch geäußert, dass die Verwaltung dem Gemeinderat über die Haushaltslage berichtet. Dieser Wunsch war bereits 2016 durch Ratsmitglied Helmut Kemmerling an die Finanzabteilung herangetragen worden, dementsprechend wurden auch bereits Überlegungen angestellt, wie ein solcher Bericht zur Haushaltslage aussehen kann. Ratsmitglied Kemmerling erstellte hierzu als Grundlage das im Antrag der CDU-Fraktion genannte Datenblatt mit verschiedenen Sachkonten, zu denen er eine Auswertung erhielt. Die Auswertung wurde zum Stand 31.12.2016 nochmals aktualisiert und der Vorlage beigefügt. Grundsätzliches zur Haushaltsausführung Der vom Rat beschlossene Haushaltsplan bildet die verbindliche Grundlage für die Haushaltswirtschaft der Gemeinde. Die Kämmerei hat unter Anderem die Aufgabe, die Haushaltsausführung zu überwachen. Erhebliche überplanmäßige Ausgaben/Aufwendungen sind vom Rat zu beschließen, gegebenenfalls ist ein Nachtragshaushalt zu verabschieden. Sachverhalte, die sich erst nach Aufstellung des Haushaltsplans ergeben und für die außerplanmäßig Mittel bereitgestellt werden müssen, sind ebenfalls vom Rat zu beschließen. Grundsätzlich kann daher zur Haushaltslage der Gemeinde ausgesagt werden, dass, solange keine überplanmäßigen oder außerplanmäßigen Mittel durch Ratsentscheidung bereitgestellt werden sollen, sich die Bewirtschaftung des Haushalts „im Plan“ befindet. Überlegungen der Finanzabteilung Allein schon aus Gründen der Transparenz erscheint es als sinnvoll, den Gemeinderat unterjährig über die Haushaltsausführung zu informieren. Die bloße Auflistung der Daten im Bestand bringt hierzu zwar eine Übersicht der zum Stichtag gebuchten Beträge, ohne Erläuterungen bleibt diese Auflistung aber ohne Aussage und damit ohne Wert. Beispielsweise werden viele Sachkonten erst im Rahmen der Arbeiten zum Jahresabschluss bebucht (zB interne Verrechnungen, Abschreibungen u.a.), bei anderen Sachkonten (zB Grundbesitzabgaben) wird bereits Anfang des Jahres der komplette Ansatz erreicht. Da den Ratsmitgliedern als Adressaten des Berichtes diese Zusammenhänge und Hintergründe nicht alle bewusst sein können, sind Rückschlüsse auf die Haushaltslage aus dem bloßen Zahlenwerk schwierig. Es ist weder ersichtlich, ob das Zahlenwerk ein als gut oder schlecht zu bewertendes Ergebnis liefert, noch kann aus den bloßen Zahlen abgelesen werden, welche Entwicklung im weiteren Jahr voraussichtlich zu erwarten ist. Eine solche Auflistung würde sicherlich mehr Fragen aufwerfen als Antworten liefern. Ein Zwischenbericht sollte demnach aussagekräftig sein und ein umfassendes Bild über die aktuelle Haushaltslage bieten. Auch wenn dieser Zwischenbericht nicht dem Umfang und den Anforderungen eines Jahresabschlusses entspricht, werden doch viele Vorarbeiten und Analysen notwendig, um einen Bericht zur Haushaltsausführung auch wirklich aussagekräftig zu erstellen. Da für Gemeinden eine Zwischenberichterstattung nicht gesetzlich vorgeschrieben ist, gibt es auch keine Vorgaben, die bezüglich der Form und des Inhalts eines Zwischenberichtes einzuhalten sind. Es ist daher zunächst festzulegen, in welchem Umfang ein Bericht zur Haushaltsausführung der Gemeinde sinnvoll gestaltet werden sollte. Aus Sicht der Verwaltung ist folgende Vorgehensweise denkbar und sinnvoll: Ein Zwischenbericht wird zukünftig (ab 2017) als Halbjahresbericht erstellt. Hierbei wird in einem noch festzulegenden Umfang über die Haushaltsausführung berichtet. In der Regel sollte bis dahin zumindest eine vorläufige Jahresrechnung des Vorjahres vorliegen. Zusammen mit der Jahresrechnung soll der Bericht zum Halbjahr eine gute Grundlage für die Haushaltsplanung des Folgejahres darstellen. Außerdem wird der Rat informiert, sofern sich nach dem Zwischenbericht bis zum Ende des Jahres noch Änderungen ergeben sollten, die Auswirkungen auf das Ergebnis haben und die beim Erstellen des Zwischenberichts noch nicht absehbar waren. Auskünfte und Auswertungen zu bestimmten Sachverhalten, einzelnen Sachkonten oder Teilprodukten können darüber hinaus (wie bisher üblich) direkt bei der Kämmerei angefordert werden. Beschlussvorschlag: Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Gemeinderat, die Verwaltung damit zu beauftragen, dem Gemeinderat ab dem Jahr 2017 jährlich einen Halbjahresbericht zur Ausführung des Haushaltes vorzulegen. Auswirkungen auf den Haushalt: -keine-