Daten
Kommune
Bedburg
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Erstellt
09.07.09, 02:28
Aktualisiert
30.10.12, 18:00
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT BEDBURG
Zu TOP:
Drucksache: WP6-11/2003
Sitzungsteil
Fachbereich I
Öffentlich
Az.: 61 26 00
Nicht öffentlich
X
Beratungsfolge:
Sitzungstermin:
Ausschuss für Planen und Bauen
30.09.2003
Rat der Stadt Bedburg
14.10.2003
Bemerkungen:
Betreff:
Bebauungsplan Nr. 2a/Kirchherten
-Gebiet Erweiterung Dr.-Hubert-Lesaar-Straße in Kirchhertena) Beratung und Beschließung über die während der frühzeitigen Beteiligung der Bürger und
der Träger öffentlicher Belange eingegangenen Stellungnahmen
b) Auslegungsbeschluss gem. § 3 Abs. 2 des Baugesetzbuches
Beschlussvorschlag:
zu a)
Der Rat der Stadt Bedburg beschliesst, über die während des frühzeitigen Beteiligungsverfahrens
zum Bebauungsplan Nr. 2a/Kirchherten eingegangenen Stellungnahmen wie in der beigefügten
Anlage zu a) aufgeführt eine Abwägung durchzuführen und über die Stellungnahmen einzeln
Beschlüsse zu fassen.
zu b)
Ferner beschliesst der Rat, unter Berücksichtigung der Änderungen bzw. Ergänzungen gem.
Buchstabe a), den Auslegungsbeschluss gem. § 3 Abs. 2 des Baugesetzbuches in der
Bekanntmachung vom 27. August 1997 (BGBl. I S. 2141, 1998 I S. 137 ), zuletzt geändert durch
Artikel 12 des Gesetzes vom 23. Juli 2002 (BGBl. I S. 2850), für den Bebauungsplan Nr.
2a/Kirchherten – Erweiterung des Baugebietes Dr.-Hubert-Lesaar-Straße – zu fassen und
demgemäss den Plan nebst Begründung auf die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen.
Gleichzeitig stellt der Rat der Stadt Bedburg
fest, dass die Durchführung einer
Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) im Rahmen der Bauleitplanung nicht erforderlich ist, da das
Vorhaben aufgrund seiner Größe und der geplanten Nutzung nicht unter die UVP-pflichtigen
Vorhaben nach der Anlage 1 zum Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) fällt.
Beratungsergebnis:
Gremium:
Einstimmig:
Bemerkungen:
Sitzung am:
Mit Stimmenmehrheit:
Ja
Nein
Enthaltung Laut Beschlussvorschlag
Abweichender
Beschluss
STADT BEDBURG
Seite: 2
Sitzungsvorlage
Begründung:
Der Rat der Stadt Bedburg hat in seiner Sitzung am 01.04.2003 gemäß § 2 Abs. 1 und 4
Baugesetzbuch in der Fassung der Bekanntmachung vom 27. August 1997 (BGBl. I S. 2141, 1998
I S. 137), zuletzt geändert durch Artikel 12 des Gesetzes vom 23. Juli 2002 (BGBl. I S. 2850) den
Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr. 2a/Kirchherten gefasst.
Der Plangeltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 2a/Kirchherten betrifft das Gebiet in
Verlängerung der Stichwege der Dr.-Hubert-Lesaar-Straße, zwischen Breite Straße und
Mühlenstraße.
Zur Plangebietsabgrenzung wird im übrigen auf den beigefügten Planentwurf verwiesen.
Planungsziel dieses Bebauungsplanes ist
•
•
•
die Weiterführung des vorhandenen Plankonzeptes (Bebauungsplan Nr. 2/Kirchherten)
durch Ausweisung eines allgemeinen Wohngebietes (WA), dies in Anpassung an den
Aufstellungsbeschluss für die 36. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt
Bedburg,
die Ausweisung eines Kleinkinderspielplatzes orientiert am örtlichern Bedarf und
die Option der Planung zur Weiterführung des Plankonzeptes zu einem späteren Zeitpunkt
Die positive Anpassungsbestätigung – die Planung ist an die Ziele der Raumordnung und
Landesplanung angepasst - für die 36. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Bedburg
gemäß Planentwurf durch die Bezirksregierung Köln nach § 20 des Landesplanungsgesetzes ist
am 02.04.2003 eingegangen, sodass nunmehr das Bebauungsplanverfahren weitergeführt werden
konnte.
Nach Erstellung eines konkretisierten Planentwurfs nebst Begründung auf der Grundlage der
Beschlussfassung des Rates der Stadt Bedburg vom 01.04.2003 konnte daraufhin das förmliche
Verfahren nach dem Baugesetzbuch eingeleitet werden.
Die Bürger wurden durch ortsübliche Bekanntmachung im Amtsblatt des Erftkreises am
05.08.2003 über die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 2a/Kirchherten unterrichtet. Hierbei
bestand die Möglichkeit zu Einsichtnahme in die Planung vom 07.08. bis zum 21.08.2003
einschließlich.
Die Träger öffentlicher Belange wurden mit Schreiben vom 04.08.2003 ebenfalls über die
Planaufstellung informiert und um Stellungnahme bis zum 09.09.2003 gebeten.
Während des Beteiligungsverfahrens sind die in der beigefügten Anlage zu a) aufgeführten
Stellungnahmen zur Bebauungsplanaufstellung eingegangen.
Der Ausschuss für Planen und Bauen hat dem Rat der Stadt Bedburg in seiner Sitzung am
30.09.2003 einstimmig empfohlen, wie im Beschlussvorschlag aufgeführt zu entscheiden.
Es wird darauf hingewiesen, dass es infolge der Abwägung gem. Buchstabe a) zu einer Änderung
der Gebietsausweisung von WA (Allgemeines Wohngebiet) in MD (Dorfgebiet) gekommen ist. Im
beigefügten Bebauungsplan ist diese berücksichtigt. Der Entwurf der 36. Änderung des
Flächennutzungsplanes der Stadt Bedburg hierzu wird ebenfalls überarbeitet. Auf die
entsprechende Vorlage (WP6-48/2003) wird verwiesen.
50181 Bedburg, den 30. Oktober 2012
----------------------------------Schmitz
----------------------------------Ackermann
----------------------------------Harren
Bearbeiter
Fachbereichsleiter
Bürgermeister