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Beschlussvorlage (Bebauungsplan Nr. 2a/Kirchherten -Gebiet Erweiterung Dr.-Hubert-Lesaar-Straße in Kirchherten- a) Beratung und Beschließung über die während der frühzeitigen Beteiligung der Bürger und der Träger öffentlicher Belange eingegangenen Stellungnahmen b) Auslegungsbeschluss gem. § 3 Abs. 2 des Baugesetzbuches)

Daten

Kommune
Bedburg
Größe
19 kB
Erstellt
09.07.09, 02:28
Aktualisiert
30.10.12, 18:00
Beschlussvorlage (Bebauungsplan Nr. 2a/Kirchherten 
-Gebiet Erweiterung Dr.-Hubert-Lesaar-Straße in Kirchherten-
a) Beratung und Beschließung über die während der frühzeitigen Beteiligung der Bürger und der Träger öffentlicher  Belange eingegangenen Stellungnahmen
b) Auslegungsbeschluss gem. § 3 Abs. 2 des Baugesetzbuches) Beschlussvorlage (Bebauungsplan Nr. 2a/Kirchherten 
-Gebiet Erweiterung Dr.-Hubert-Lesaar-Straße in Kirchherten-
a) Beratung und Beschließung über die während der frühzeitigen Beteiligung der Bürger und der Träger öffentlicher  Belange eingegangenen Stellungnahmen
b) Auslegungsbeschluss gem. § 3 Abs. 2 des Baugesetzbuches)

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Inhalt der Datei

STADT BEDBURG Zu TOP: Drucksache: WP6-11/2003 Sitzungsteil Fachbereich I Öffentlich Az.: 61 26 00 Nicht öffentlich X Beratungsfolge: Sitzungstermin: Ausschuss für Planen und Bauen 30.09.2003 Rat der Stadt Bedburg 14.10.2003 Bemerkungen: Betreff: Bebauungsplan Nr. 2a/Kirchherten -Gebiet Erweiterung Dr.-Hubert-Lesaar-Straße in Kirchhertena) Beratung und Beschließung über die während der frühzeitigen Beteiligung der Bürger und der Träger öffentlicher Belange eingegangenen Stellungnahmen b) Auslegungsbeschluss gem. § 3 Abs. 2 des Baugesetzbuches Beschlussvorschlag: zu a) Der Rat der Stadt Bedburg beschliesst, über die während des frühzeitigen Beteiligungsverfahrens zum Bebauungsplan Nr. 2a/Kirchherten eingegangenen Stellungnahmen wie in der beigefügten Anlage zu a) aufgeführt eine Abwägung durchzuführen und über die Stellungnahmen einzeln Beschlüsse zu fassen. zu b) Ferner beschliesst der Rat, unter Berücksichtigung der Änderungen bzw. Ergänzungen gem. Buchstabe a), den Auslegungsbeschluss gem. § 3 Abs. 2 des Baugesetzbuches in der Bekanntmachung vom 27. August 1997 (BGBl. I S. 2141, 1998 I S. 137 ), zuletzt geändert durch Artikel 12 des Gesetzes vom 23. Juli 2002 (BGBl. I S. 2850), für den Bebauungsplan Nr. 2a/Kirchherten – Erweiterung des Baugebietes Dr.-Hubert-Lesaar-Straße – zu fassen und demgemäss den Plan nebst Begründung auf die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen. Gleichzeitig stellt der Rat der Stadt Bedburg fest, dass die Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) im Rahmen der Bauleitplanung nicht erforderlich ist, da das Vorhaben aufgrund seiner Größe und der geplanten Nutzung nicht unter die UVP-pflichtigen Vorhaben nach der Anlage 1 zum Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) fällt. Beratungsergebnis: Gremium: Einstimmig: Bemerkungen: Sitzung am: Mit Stimmenmehrheit: Ja Nein Enthaltung Laut Beschlussvorschlag Abweichender Beschluss STADT BEDBURG Seite: 2 Sitzungsvorlage Begründung: Der Rat der Stadt Bedburg hat in seiner Sitzung am 01.04.2003 gemäß § 2 Abs. 1 und 4 Baugesetzbuch in der Fassung der Bekanntmachung vom 27. August 1997 (BGBl. I S. 2141, 1998 I S. 137), zuletzt geändert durch Artikel 12 des Gesetzes vom 23. Juli 2002 (BGBl. I S. 2850) den Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr. 2a/Kirchherten gefasst. Der Plangeltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 2a/Kirchherten betrifft das Gebiet in Verlängerung der Stichwege der Dr.-Hubert-Lesaar-Straße, zwischen Breite Straße und Mühlenstraße. Zur Plangebietsabgrenzung wird im übrigen auf den beigefügten Planentwurf verwiesen. Planungsziel dieses Bebauungsplanes ist • • • die Weiterführung des vorhandenen Plankonzeptes (Bebauungsplan Nr. 2/Kirchherten) durch Ausweisung eines allgemeinen Wohngebietes (WA), dies in Anpassung an den Aufstellungsbeschluss für die 36. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Bedburg, die Ausweisung eines Kleinkinderspielplatzes orientiert am örtlichern Bedarf und die Option der Planung zur Weiterführung des Plankonzeptes zu einem späteren Zeitpunkt Die positive Anpassungsbestätigung – die Planung ist an die Ziele der Raumordnung und Landesplanung angepasst - für die 36. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Bedburg gemäß Planentwurf durch die Bezirksregierung Köln nach § 20 des Landesplanungsgesetzes ist am 02.04.2003 eingegangen, sodass nunmehr das Bebauungsplanverfahren weitergeführt werden konnte. Nach Erstellung eines konkretisierten Planentwurfs nebst Begründung auf der Grundlage der Beschlussfassung des Rates der Stadt Bedburg vom 01.04.2003 konnte daraufhin das förmliche Verfahren nach dem Baugesetzbuch eingeleitet werden. Die Bürger wurden durch ortsübliche Bekanntmachung im Amtsblatt des Erftkreises am 05.08.2003 über die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 2a/Kirchherten unterrichtet. Hierbei bestand die Möglichkeit zu Einsichtnahme in die Planung vom 07.08. bis zum 21.08.2003 einschließlich. Die Träger öffentlicher Belange wurden mit Schreiben vom 04.08.2003 ebenfalls über die Planaufstellung informiert und um Stellungnahme bis zum 09.09.2003 gebeten. Während des Beteiligungsverfahrens sind die in der beigefügten Anlage zu a) aufgeführten Stellungnahmen zur Bebauungsplanaufstellung eingegangen. Der Ausschuss für Planen und Bauen hat dem Rat der Stadt Bedburg in seiner Sitzung am 30.09.2003 einstimmig empfohlen, wie im Beschlussvorschlag aufgeführt zu entscheiden. Es wird darauf hingewiesen, dass es infolge der Abwägung gem. Buchstabe a) zu einer Änderung der Gebietsausweisung von WA (Allgemeines Wohngebiet) in MD (Dorfgebiet) gekommen ist. Im beigefügten Bebauungsplan ist diese berücksichtigt. Der Entwurf der 36. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Bedburg hierzu wird ebenfalls überarbeitet. Auf die entsprechende Vorlage (WP6-48/2003) wird verwiesen. 50181 Bedburg, den 30. Oktober 2012 ----------------------------------Schmitz ----------------------------------Ackermann ----------------------------------Harren Bearbeiter Fachbereichsleiter Bürgermeister