Daten
Kommune
Vettweiß
Größe
54 kB
Datum
06.04.2017
Erstellt
16.03.17, 16:23
Aktualisiert
16.03.17, 16:23
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Vettweiß
Der Bürgermeister
Vettweiß, den 16.03.2017
Dezernat: II
Bearbeiter/in: Haußner, Sabrina
Tagesordnungspunkt:
Vorlagennummer: V-42/2017
Vorlage
für den
Ausschuss für Bau, Planung, Umwelt, Verkehr und Wirtschaftsförderung
am 21.03.2017
Gemeinderat am 06.04.2017
- öffentlich -
Neuaufstellung eines Bebauungsplanes in der Ortschaft Vettweiß im Bereich
der "Kettenheimer Straße";
hier: Aufstellungsbeschluss
Begründung:
Da die Gemeinde Vettweiß kaum noch über freie Gewerbegrundstücke verfügt, sollte
die im Flächennutzungsplan ausgewiesene Fläche, im rückwärtigen Bereich der
Kettenheimer Straße, durch einen qualifizierten Bebauungsplan überplant und
Baurecht geschaffen werden.
In diesem Zusammenhang sprach der Eigentümer des Grundstückes Gemarkung
Vettweiß, Flur 4, Nr. 51 vor und bat darum, das Grundstück mit in die Planung
einzubeziehen. Da dieses jedoch noch nicht im Flächennutzungsplan als
Gewerbefläche ausgewiesen ist, wäre hier der Flächennutzungsplan in einem
Parallelverfahren entsprechend zu ändern. Zur Abrundung des Gebietes erscheint
die Einbeziehung des Grundstückes in das Verfahren aus Sicht der Verwaltung
sinnvoll. Der Grundstückseigentümer hat sich bereit erklärt, die zusätzlichen
Planungskosten für die Flächennutzungsplanänderung zu übernehmen. Hierfür ist es
erforderlich,
auf
eine
bereits
ausgewiesene
Fläche
im
bisherigen
Flächennutzungsplan zu
verzichten und die gewerbliche Ausweisung
zurückzunehmen. Da bereits für die 11. FNP Änderung eine Rücknahme erforderlich
war, sollte die weitere Rücknahme nun angrenzend erfolgen.
Die zu überplanende Fläche, inklusive der herauszunehmenden Fläche, ist aus dem
als Anlage beigefügten Lageplan ersichtlich.
Beschlussvorschlag:
Der Ausschuss für Bau, Planung, Umwelt, Verkehr und Wirtschaftsförderung
empfiehlt dem Rat der Gemeinde Vettweiß
1.
Die 12. Änderung des Flächennutzungsplanes in der Ortschaft Vettweiß gem.
beigefügtem Kartenausschnitt zu beschließen und das Verfahren
entsprechend einzuleiten.
2.
Die Neuaufstellung eines Bebauungsplanes zur Ausweisung gewerblicher
Bauflächen im Bereich der Kettenheimer Straße gem. beigefügtem
Kartenausschnitt zu beschließen und das Verfahren entsprechend einzuleiten.
3.
Die Verwaltung wird ermächtigt ein Planungsbüro mit den Planungsleistungen
zu beauftragen.