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Beschlussvorlage (Schulversuch PRIMUS - Antrag der SPD-Fraktion im Rat der Stadt Bedburg vom 28.10.2012)

Daten

Kommune
Bedburg
Größe
27 kB
Datum
04.12.2012
Erstellt
28.11.12, 18:02
Aktualisiert
28.11.12, 18:02
Beschlussvorlage (Schulversuch PRIMUS 
- Antrag der SPD-Fraktion im Rat der Stadt Bedburg vom 28.10.2012) Beschlussvorlage (Schulversuch PRIMUS 
- Antrag der SPD-Fraktion im Rat der Stadt Bedburg vom 28.10.2012) Beschlussvorlage (Schulversuch PRIMUS 
- Antrag der SPD-Fraktion im Rat der Stadt Bedburg vom 28.10.2012)

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Inhalt der Datei

Zu TOP:__________ Drucksache: WP8234/2012 Fachbereich II - Ordnung, Bildung, Jugend und Soziales Sitzungsteil Az.: 40 öffentlich Beratungsfolge: Sitzungstermin: Familien-, Bildungs- und Sozialausschuss 04.12.2012 Abstimmungsergebnis: Betreff: Schulversuch PRIMUS - Antrag der SPD-Fraktion im Rat der Stadt Bedburg vom 28.10.2012 Beschlussvorschlag: Der Familien-, Bildungs- und Sozialausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis und Alternative a) lehnt den Antrag der SPD-Fraktion, zeitgleich mit der Errichtung einer Sekundarschule in den Schulversuch PRIMUS einzutreten, ab. Alternative b) beauftragt die Verwaltung, vor weiterer Beratung zunächst eine entsprechende Anfrage zur Klärung der rechtlichen Zulässigkeit durch das Schulministerium an die Bezirksregierung zu stellen. STADT BEDBURG Sitzungsvorlage Seite: 2 Begründung: Mit Schreiben vom 28.10.2012 beantragt die SPD-Fraktion im Rat der Stadt Bedburg, mit der Errichtung der Sekundarschule in den Schulversuch PRIMUS einzutreten; hierzu sollten die politischen Gremien zeitnah in einen Meinungsbildungsprozess eintreten, auch sollten mit den Bedburger Grundschulen diesbezüglich Gespräche geführt werden. Der Antrag der SPD-Fraktion ist dieser Vorlage in Anlage beigefügt. Inhaltlich nimmt die Verwaltung zu dem v. g. Antrag wie folgt Stellung: PRIMUS ist der Schulversuch zur Erprobung des Zusammenschlusses von Schulen der PRIMarstufe Und der Sekundarstufe. Zum Schuljahr 2013/2014 startet das Schulministerium hiermit einen weiteren neuen Schulversuch zum längeren gemeinsamen Lernen. An bis zu 15 Schulen soll über einen Zeitraum von 10 Jahren unter wissenschaftlicher Begleitung erprobt werden, ob durch PRIMUS-Schulen die Chancengleichheit und die Leistungsfähigkeit des Schulwesens erhöht werden kann und wie im Hinblick auf die demografische Entwicklung und die sich wandelnde Abschlussorientierung der Eltern weiterhin ein wohnortnahes finanzierbares Schulangebot ermöglicht werden kann. Untersucht werden soll auch, welche Rolle die unterschiedlichen Ausgangssituationen in städtischen Ballungszonen einerseits und im ländlichen Raum andererseits spielen. Der Unterricht wird in allen Klassen ohne äußere Leistungsdifferenzierung integriert in heterogen zusammengesetzten Lerngruppen erteilt. Ebenso, wie bei den Sekundarschulen, sichern auch die Schulen in diesem Schulversuch durch eine Kooperationsvereinbarung mit der gymnasialen Oberstufe mindestens einer anderen weiterführenden Schule, dass die SchülerInnen bei entsprechender Qualifikation dort die allgemeine Hochschulreife erwerben können. Zu den gesetzlichen Vorgaben, den Erprobungszielen, der Organisation etc. pp. verweist die Verwaltung auf das in Anlage beigefügte Eckpunktepapier des Schulministeriums vom 28.06.2012. Zuständig für den Schulversuch PRIMUS ist in der Bezirksregierung Köln das Dezernat 48, Frau Dezernentin Moors. Die Verwaltung hat daher mit Frau Dezernentin Moors Kontakt aufgenommen und angefragt, ob eine Zusammenlegung von einer Grundschule mit einer Sekundarschule möglich sei und wie die Einschätzung des Anliegens durch die Bezirksregierung gewertet werde. Telefonisch bezeichnete Frau Moors den Ansatz, eine neu gegründete Sekundarschule mit einem PRIMUS-Schulversuch zu verbinden als ein `experimentelles Vorhaben und eine äußerst unglückliche Konstellation´, an deren Sinnhaftigkeit sie erhebliche Zweifel erhob. So habe der Schulversuch PRIMUS einen völlig anderen Ansatz und ein völlig anderes pädagogisches Konzept als eine Sekundarschule. Sollte tatsächlich ein PRIMUS-Schulversuch mit der neu gegründeten Sekundarschule erfolgen - Frau Moors machte rechtliche Bedenken geltend, ob dies überhaupt möglich ist - würde die Sekundarschule zeitgleich mit Ihrer Gründung, keine Sekundarschule, sondern vielmehr eine PRIMUS-Schule. Die Chance auf Genehmigung eines derartigen Projekts durch das Schulministerium wertete Frau Dezernentin Moors als äußerst gering. Sollte die Stadt Bedburg dieses Vorhaben tatsächlich weiter verfolgen wollen, solle die Stadt zunächst - auf dem Dienstweg und insofern über die Bezirksregierung - beim Schulministerium eine Anfrage zur Klärung der rechtlichen Zulässigkeit stellen. Ungeachtet des pädagogischen Ansatzes des v. g. Schulversuchs, den die Verwaltung nicht beurteilen kann und wird, werden schon alleine in der Zeitschiene erhebliche Bedenken gesehen. So befinden sich im Rahmen der Fortschreibung der Schulentwicklungsplanung aktuell - neben der bereits getroffenen Grundsatzentscheidung zur Einrichtung einer Sekundarschule - auch im Grundschulbereich erhebliche Änderung in der politischen Diskussion; Stichwort: Schließung bzw. Zusammenlegung von Grundschulstandorten. In diesem Prozess den Eltern zeitgleich eine Teilnahme am Schulversuch PRIMUS abzuverlangen, wird verwaltungsseitig sehr bedenklich gesehen. Beschlussvorlage WP8-234/2012 Seite 2 STADT BEDBURG Seite: 3 Sitzungsvorlage Abschließend verweist die Verwaltung auf die Beschlussfassung zur Schulentwicklungsplanung in der Sitzung des Familien-, Bildungs- und Sozialausschusses am 20.03.2012. In dieser Sitzung wurde sich fraktionsübergreifend dafür ausgesprochen, das weitere Verfahren in der Fortschreibung der Schulentwicklungsplanung der Stadt Bedburg in den Primar- und den Sekundarschulbereich zu gliedern, wobei der Primarbereich erst in 2013 auf die Agenda gesetzt wurde. Mögliche Auswirkungen im Zusammenhang mit dem demografischen Wandel: Aufgrund der rückläufigen Schülerzahlen gilt es, die Bildungslandschaft der Stadt Bedburg zukunftsorientiert und sicher aufzustellen. Finanzielle Auswirkungen: Nein Ja Bei gesamthaushaltsrechtlicher Relevanz im laufenden oder in späteren Haushaltsjahren Mitzeichnung oder Stellungnahme des Kämmerers*: ----------------------------------Keller ----------------------------------Kramer ----------------------------------Koerdt Sachbearbeiterin Fachbereichsleiter Bürgermeister Beschlussvorlage WP8-234/2012 Seite 3