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Beschlussvorlage (Bebauungsplan Nr. 30 / Kaster - Am Mühlenkreuz, 2. vereinfachte Änderung hier: a) Vorberatung über die im Wege der Beteiligungsverfahren eingegangen Stellungnahmen b) Empfehlung zur Fassung des Satzungsbeschlusses nach § 10 Abs. 1 BauGB)

Daten

Kommune
Bedburg
Größe
28 kB
Datum
25.09.2012
Erstellt
18.09.12, 18:05
Aktualisiert
18.09.12, 18:05
Beschlussvorlage (Bebauungsplan Nr. 30 / Kaster - Am Mühlenkreuz, 2. vereinfachte Änderung
hier:
a) Vorberatung über die im Wege der Beteiligungsverfahren eingegangen Stellungnahmen
b) Empfehlung zur Fassung des Satzungsbeschlusses nach § 10 Abs. 1 BauGB) Beschlussvorlage (Bebauungsplan Nr. 30 / Kaster - Am Mühlenkreuz, 2. vereinfachte Änderung
hier:
a) Vorberatung über die im Wege der Beteiligungsverfahren eingegangen Stellungnahmen
b) Empfehlung zur Fassung des Satzungsbeschlusses nach § 10 Abs. 1 BauGB) Beschlussvorlage (Bebauungsplan Nr. 30 / Kaster - Am Mühlenkreuz, 2. vereinfachte Änderung
hier:
a) Vorberatung über die im Wege der Beteiligungsverfahren eingegangen Stellungnahmen
b) Empfehlung zur Fassung des Satzungsbeschlusses nach § 10 Abs. 1 BauGB)

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Inhalt der Datei

Zu TOP:__________ Drucksache: WP8146/2011 2. Ergänzung Fachbereich III - Planen, Bauen, Umwelt und Verkehr Sitzungsteil Az.: öffentlich Beratungsfolge: Sitzungstermin: Stadtentwicklungsausschuss 27.09.2011 Stadtentwicklungsausschuss 26.06.2012 Stadtentwicklungsausschuss 25.09.2012 Abstimmungsergebnis: Betreff: Bebauungsplan Nr. 30 / Kaster - Am Mühlenkreuz, 2. vereinfachte Änderung hier: a) Vorberatung über die im Wege der Beteiligungsverfahren eingegangen Stellungnahmen b) Empfehlung zur Fassung des Satzungsbeschlusses nach § 10 Abs. 1 BauGB Beschlussvorschlag: a) Der Stadtentwicklungsausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Bedburg, über die im Wege der Offenlage nach §§ 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 i. V. m. § 13 Abs. 2 Nr. 2 und 3 BauGB eingegangenen Stellungnahmen eine Abwägung durchzuführen und hierüber einzelne Beschlüsse gemäß der beigefügten Anlage A) – Abwägungsliste – zu fassen. b) Ferner empfiehlt der Stadtentwicklungsausschuss dem Rat der Stadt Bedburg, für die 2. vereinfachte Änderung des Bebauungsplans Nr. 30 / Kaster nebst Begründung und dazugehörigen Anlagen den Satzungsbeschluss gemäß § 10 Abs. 1 BauGB, in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. September 2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 22. Juli 2011 (BGBl. I S. 1509) zu fassen und die Verwaltung zu beauftragen, den Plan zur Erlangung der Rechtskraft im Amtsblatt des Rhein-Erft-Kreises bekannt zu machen. STADT BEDBURG Sitzungsvorlage Seite: 2 Begründung: Der Stadt Bedburg liegen zwei Anträge auf Änderung des Bebauungsplans Nr 30 / Kaster – Am Mühlenkreuz – vor. Antrag 1 zielt auf die Festsetzung einer nicht überbaubaren Grundstücksfläche statt einer festgesetzten öffentlichen Grünfläche ab. Dabei soll im Bereich der Allhovener Straße, in der ein Wendehammer in den im Bebauungsplan festgesetzten Grünstreifen hineinragt, der Bau einer Garage ermöglicht werden. Um weiterhin keine Durchfahrtsmöglichkeit zur Straße „Am Mühlenkreuz“ herzustellen, soll gleichzeitig ein Bereich nördlich des Wendehammers als Fuß- und Radweg festgesetzt werden. Hiermit bleibt eine Nichtdurchfahrung und die Sackgassenfunktion der Allhovener Straße sichergestellt. Antrag 2 hat die mögliche Erweiterung einer Baufläche im Bereich Am Mühlenkreuz (2) im Übergangsbereich zum Neubaugebiet des Bebauungsplans Nr. 30a / Kaster zum Inhalt. Mit dieser Änderung soll die Verschiebung der Baugrenze in diesem Bereich eine Teilung des Grundstücks und damit verbunden die Bebaubarkeit mit einem weiteren Einzelwohnhaus erreicht werden. Dafür ist zudem die geringfügige Rücknahme des Grünstreifens entlang der Straße Am Mühlenkreuz (2) erforderlich. Die Erschließung des neuen Baugrundstücks ist dann von der neu verlängerten Straße Am Mühlenkreuz (2) möglich. In der Sitzung am 27.09.2011 wurde der Aufstellungsbeschluss für die entsprechende Planänderung gefasst. Da die Bebauungsplanänderung im vereinfachten Verfahren durchgeführt wird, wurde gemäß § 13 Abs. 2 Nr. 1 BauGB von der frühzeitigen Beteiligung abgesehen und nach Erarbeitung des Planentwurfs direkt die Offenlage der Planung nach § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB durchgeführt. Hierzu wurde in der Sitzung am 26.06.2012 mehrheitlich der Beschluss zur Offenlage gefasst. Die Offenlage wurde in der Zeit vom 08.08.2012. bis zum 10.09.2012 durchgeführt. Dabei sind die in der beigefügten Abwägungsliste aufgeführten Stellungnahmen eingegangen. Die eingegangenen Stellungnahmen führen aus Sicht der Verwaltung nicht zu einer Änderung des beschlossenen Planentwurfs. Zum Abschluss des Verfahrens wird empfohlen, nunmehr den entsprechenden Satzungsbeschluss zu fassen.. Hier evtl. Abstimmungsergebnis aus vorherigen Fachausschüssen eintragen: Finanzielle Auswirkungen: Nein x Ja Bei gesamthaushaltsrechtlicher Relevanz im laufenden oder in späteren Haushaltsjahren Mitzeichnung oder Stellungnahme des Kämmerers*: * evtl. gesondertes Beiblatt beifügen Beschlussvorlage WP8-146/2011 2. Ergänzung Seite 2 STADT BEDBURG Seite: 3 Sitzungsvorlage 50181 Bedburg, 11.09.2012 gesehen: ----------------------------------Rainer Köster ----------------------------------Jürgen Schmeier ----------------------------------(Gunnar Koerdt) stellv. Fachbereichsleiter Fachbereichsleiter Bürgermeister Beschlussvorlage WP8-146/2011 2. Ergänzung Seite 3