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Vorlage (Hauptsatzung der Gemeinde Vettweiß vom 15.12.1999 hier: Änderung des § 14 „Öffentliche Bekanntmachungen“)

Daten

Kommune
Vettweiß
Größe
105 kB
Datum
08.09.2016
Erstellt
16.08.16, 18:01
Aktualisiert
16.08.16, 18:01
Vorlage (Hauptsatzung der Gemeinde Vettweiß vom 15.12.1999
hier: Änderung des § 14 „Öffentliche Bekanntmachungen“)

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Gemeinde Vettweiß Der Bürgermeister Vettweiß, den 10.08.2016 Dezernat: S Bearbeiter/in: Müller, Albert Tagesordnungspunkt: Vorlagennummer: V-87/2016 Vorlage für den Haupt- und Finanzausschuss am 25.08.2016 Gemeinderat am 08.09.2016 - öffentlich - Hauptsatzung der Gemeinde Vettweiß vom 15.12.1999 hier: Änderung des § 14 „Öffentliche Bekanntmachungen“ Begründung: Der Gesetzgeber hat durch eine Veränderung der Bekanntmachungsverordnung die Möglichkeit eröffnet, Bekanntmachungen, soweit gesetzlich nicht etwas anderes bestimmt ist, ausschließlich auf der Internetseite der Gemeinde zu vollziehen. Das Verfahren der öffentlichen Bekanntmachungen regelt hier § 14 der Hauptsatzung. Dort ist als Bekanntmachungsorgan für Bekanntmachungen, die durch Rechtsvorschrift vorgeschrieben sind, das Amtsblatt und für Zeit, Ort und Tagesordnung der Gremiensitzungen der Anschlag an den Bekanntmachungstafeln in den Ortschaften angegeben. Für beide Formen der Bekanntmachung wird zukünftig die Internetseite der Gemeinde vorgeschlagen. Diese Form der Bekanntmachung erscheint zeitgemäß und gewährleistet terminliche Freiheiten unabhängig von Erscheinungsdaten des Amtsblattes. Die Bekanntmachungsverordnung schreibt zwingend vor, dass in einer bestimmten Form auf diese Bekanntmachung nachrichtlich hinzuweisen ist. Dazu schlägt die Verwaltung vor, auf öffentliche Bekanntmachungen, die durch Rechtsvorschrift vorgeschrieben sind, im Amtsblatt und auf Zeit, Ort und Tagesordnung durch Anschlag an den bisherigen Bekanntmachungstafeln nachrichtlich hinzuweisen. Damit wäre sichergestellt, dass eine bürgernahe Unterrichtung, vor allen Dingen der älteren Generation, in der bekannten Art und Weise vollzogen wird. Die rechtsverbindliche Bekanntmachung ist dabei aber nur die auf der Internetseite. In Absatz 2 wurden zudem die Aufstellungsorte der Bekanntmachungskästen berichtigt bzw. verständlicher beschrieben. Beschlussvorschlag: Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat, die als Anlage ___ beigefügte 3. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung vom 15.12.1999 zu beschließen.