Daten
Kommune
Vettweiß
Größe
105 kB
Datum
08.09.2016
Erstellt
16.08.16, 18:01
Aktualisiert
16.08.16, 18:01
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Vettweiß
Der Bürgermeister
Vettweiß, den 10.08.2016
Dezernat: S
Bearbeiter/in: Müller, Albert
Tagesordnungspunkt:
Vorlagennummer: V-87/2016
Vorlage
für den
Haupt- und Finanzausschuss am 25.08.2016
Gemeinderat am 08.09.2016
- öffentlich -
Hauptsatzung der Gemeinde Vettweiß vom 15.12.1999
hier: Änderung des § 14 „Öffentliche Bekanntmachungen“
Begründung:
Der Gesetzgeber hat durch eine Veränderung der Bekanntmachungsverordnung die
Möglichkeit eröffnet, Bekanntmachungen, soweit gesetzlich nicht etwas anderes
bestimmt ist, ausschließlich auf der Internetseite der Gemeinde zu vollziehen.
Das Verfahren der öffentlichen Bekanntmachungen regelt hier § 14 der
Hauptsatzung. Dort ist als Bekanntmachungsorgan für Bekanntmachungen, die
durch Rechtsvorschrift vorgeschrieben sind, das Amtsblatt und für Zeit, Ort und
Tagesordnung der Gremiensitzungen der Anschlag an den Bekanntmachungstafeln
in den Ortschaften angegeben. Für beide Formen der Bekanntmachung wird
zukünftig die Internetseite der Gemeinde vorgeschlagen. Diese Form der
Bekanntmachung erscheint zeitgemäß und gewährleistet terminliche Freiheiten
unabhängig von Erscheinungsdaten des Amtsblattes.
Die Bekanntmachungsverordnung schreibt zwingend vor, dass in einer bestimmten
Form auf diese Bekanntmachung nachrichtlich hinzuweisen ist.
Dazu schlägt die Verwaltung vor, auf öffentliche Bekanntmachungen, die durch
Rechtsvorschrift vorgeschrieben sind, im Amtsblatt und auf Zeit, Ort und
Tagesordnung durch Anschlag an den bisherigen Bekanntmachungstafeln
nachrichtlich hinzuweisen. Damit wäre sichergestellt, dass eine bürgernahe
Unterrichtung, vor allen Dingen der älteren Generation, in der bekannten Art und
Weise vollzogen wird.
Die rechtsverbindliche Bekanntmachung ist dabei aber nur die auf der Internetseite.
In Absatz 2 wurden zudem die Aufstellungsorte der Bekanntmachungskästen
berichtigt bzw. verständlicher beschrieben.
Beschlussvorschlag:
Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat, die als Anlage ___ beigefügte
3. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung vom 15.12.1999 zu beschließen.