Daten
Kommune
Vettweiß
Größe
78 kB
Datum
08.09.2016
Erstellt
16.08.16, 18:01
Aktualisiert
16.08.16, 18:01
Stichworte
Inhalt der Datei
3. Satzung vom _______________
zur Änderung der Hauptsatzung der Gemeinde Vettweiß vom 15.12.1999
Präambel
Aufgrund von § 7 Abs. 3 Satz 1 i.V.m. § 41 Abs. 1 Satz 2 Bstb. f) der Gemeindeordnung für das
Land Nordrhein-Westfalen in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV. NRW. S.
666 ff.), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 25.06.2015 (GV. NRW. S. 496), hat
der Rat der Gemeinde Vettweiß am ____________ mit der Mehrheit der gesetzlichen Anzahl
der Ratsmitglieder die folgende 3. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung beschlossen:
Artikel 1
§ 14 Öffentliche Bekanntmachungen
Absätze 1 und 2 erhalten folgende Fassung (Abs. 3 bleibt unverändert):
(1) Öffentliche Bekanntmachungen der Gemeinde Vettweiß, die durch Rechtsvorschrift
vorgeschrieben sind, werden vollzogen durch Bereitstellung im Internet auf der
Homepage der Gemeinde Vettweiß unter www.vettweiss.de, soweit gesetzlich nicht
etwas anderes bestimmt ist. Nachrichtlich wird auf die erfolgte Bereitstellung und die
Internetadresse im Amtsblatt für die Gemeinde Vettweiß hingewiesen.
(2) Zeit, Ort und Tagesordnung der Ratssitzungen werden vollzogen durch
Bekanntmachung im Internet auf der Homepage der Gemeinde Vettweiß unter
www.vettweiss.de. Nachrichtlich wird auf die erfolgte Bereitstellung und die
Internetadresse durch Anschlag an folgenden Bekanntmachungstafeln hingewiesen:
Disternich:
Kölnstraße an der Friedhofsmauer
Froitzheim:
Am Aufgang zur Kirche in der Straße "Am Pfarrhof"
Ginnick:
Kirchgasse an der Einmündung Antoniusstraße
Gladbach:
Petrusstraße an der Friedhofsmauer
Jakobwüllesheim:
Jakobusstraße an der Friedhofsmauer
Kelz:
Michaelstraße vor Haus Nr. 46
Lüxheim:
Nikolausstraße vor Haus Nr. 32
Müddersheim:
Amandusstraße vor dem Kirchplatz
Sievernich:
Pfarrer-Alef-Straße vor Haus Nr.1
Soller:
Dorfplatz am Transformatorenhaus
Vettweiß:
Gereonstraße vor dem Rathaus
Bekanntmachungsanordnung
Die vorstehende 3. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Gemeinde Vettweiß wird
hiermit öffentlich bekannt gemacht. Es wird darauf hingewiesen, dass eine Verletzung von
Verfahrens- und Formvorschriften der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen
beim Zustandekommen dieser Satzung nach Ablauf eines Jahres seit dieser Bekanntmachung
nicht mehr geltend gemacht werden kann, es sei denn
a)
b)
c)
d)
eine vorgeschriebene Genehmigung fehlt
diese Satzung ist nicht ordnungsgemäß öffentlichen bekannt gemacht worden
der Bürgermeister hat den Satzungsbeschluss vorher beanstandet oder
der Form- oder Verfahrensmangel ist gegenüber der Gemeinde vorher gerügt
und dabei die verletzte Rechtsvorschrift und die Tatsache bezeichnet worden, die
den Mangel ergibt.
Vettweiß, den ___________
(Kunth)
Bürgermeister