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Vorlage (Entwurf Hauptsatzung)

Daten

Kommune
Vettweiß
Größe
78 kB
Datum
08.09.2016
Erstellt
16.08.16, 18:01
Aktualisiert
16.08.16, 18:01
Vorlage (Entwurf Hauptsatzung)

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Inhalt der Datei

3. Satzung vom _______________ zur Änderung der Hauptsatzung der Gemeinde Vettweiß vom 15.12.1999 Präambel Aufgrund von § 7 Abs. 3 Satz 1 i.V.m. § 41 Abs. 1 Satz 2 Bstb. f) der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV. NRW. S. 666 ff.), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 25.06.2015 (GV. NRW. S. 496), hat der Rat der Gemeinde Vettweiß am ____________ mit der Mehrheit der gesetzlichen Anzahl der Ratsmitglieder die folgende 3. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung beschlossen: Artikel 1 § 14 Öffentliche Bekanntmachungen Absätze 1 und 2 erhalten folgende Fassung (Abs. 3 bleibt unverändert): (1) Öffentliche Bekanntmachungen der Gemeinde Vettweiß, die durch Rechtsvorschrift vorgeschrieben sind, werden vollzogen durch Bereitstellung im Internet auf der Homepage der Gemeinde Vettweiß unter www.vettweiss.de, soweit gesetzlich nicht etwas anderes bestimmt ist. Nachrichtlich wird auf die erfolgte Bereitstellung und die Internetadresse im Amtsblatt für die Gemeinde Vettweiß hingewiesen. (2) Zeit, Ort und Tagesordnung der Ratssitzungen werden vollzogen durch Bekanntmachung im Internet auf der Homepage der Gemeinde Vettweiß unter www.vettweiss.de. Nachrichtlich wird auf die erfolgte Bereitstellung und die Internetadresse durch Anschlag an folgenden Bekanntmachungstafeln hingewiesen: Disternich: Kölnstraße an der Friedhofsmauer Froitzheim: Am Aufgang zur Kirche in der Straße "Am Pfarrhof" Ginnick: Kirchgasse an der Einmündung Antoniusstraße Gladbach: Petrusstraße an der Friedhofsmauer Jakobwüllesheim: Jakobusstraße an der Friedhofsmauer Kelz: Michaelstraße vor Haus Nr. 46 Lüxheim: Nikolausstraße vor Haus Nr. 32 Müddersheim: Amandusstraße vor dem Kirchplatz Sievernich: Pfarrer-Alef-Straße vor Haus Nr.1 Soller: Dorfplatz am Transformatorenhaus Vettweiß: Gereonstraße vor dem Rathaus Bekanntmachungsanordnung Die vorstehende 3. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Gemeinde Vettweiß wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Es wird darauf hingewiesen, dass eine Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen beim Zustandekommen dieser Satzung nach Ablauf eines Jahres seit dieser Bekanntmachung nicht mehr geltend gemacht werden kann, es sei denn a) b) c) d) eine vorgeschriebene Genehmigung fehlt diese Satzung ist nicht ordnungsgemäß öffentlichen bekannt gemacht worden der Bürgermeister hat den Satzungsbeschluss vorher beanstandet oder der Form- oder Verfahrensmangel ist gegenüber der Gemeinde vorher gerügt und dabei die verletzte Rechtsvorschrift und die Tatsache bezeichnet worden, die den Mangel ergibt. Vettweiß, den ___________ (Kunth) Bürgermeister