Daten
Kommune
Bedburg
Größe
29 kB
Datum
25.09.2012
Erstellt
18.09.12, 18:05
Aktualisiert
18.09.12, 18:05
Stichworte
Inhalt der Datei
Bebauungsplan Nr. 30, 2. vereinfachte Änderung
-Am Mühlenkreuz- Bedburg Kaster
Landschaftsökologische Ausgleichsbilanz
(Stand: 07.05.2012)
Stadt Bedburg
Bebauungsplan Nr. 30, 2. Änderung
1.
Begründung
Anlass
Der Bebauungsplan Nr. 30 –Am Mühlenkreuz- soll in zwei kleinen Teilbereichen in einem vereinfachten Verfahren geändert werden. In dem
vereinfachten Änderungsverfahren gemäß § 13 (1) BauGB wird auf die
Umweltprüfung und den Umweltbericht verzichtet. Im Gegensatz zum
beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB sind jedoch Eingriffe,
die durch das Änderungsverfahren vorbereitet werden, zu benennen
und zu bilanzieren.
Ausgangssituation für die Bewertung sind die Festsetzungen des Bebauungsplanes Nr. 30, Stand Satzungsbeschluss. Für den Bebauungsplan wurde vom Büro für Landschaftsarchitektur Gottschalk,
Meerbusch 09.11.1993 ein landschaftspflegerischer Fachbeitrag mit
Bilanzierung der Eingriffs- und Ausgleichsmaßnahmen erstellt. Die Bilanzierung wurde gemäß der Methode Sporbeck durchgeführt. In Anlehnung an die damalige Bewertung wird nach der gleichen Methode
der Eingriff durch die 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 30 bewertet.
2.
Bewertungskriterien
In Übernahme der Biotopwertermittlung der Ausgleichsbilanz für den
Ursprungsplan ergibt sich für die einzelnen relevanten Biotope die
nachfolgende Wertigkeit. Dabei werden die Biotopwerte anhand der
Bewertungskriterien Natürlichkeit (N), Wiederherstellbarkeit (W), Gefährdungsgrad (G), Maturität (M), Struktur- und Artenvielfalt (SAV) und
Häufigkeit (H) ermittelt.
3.
Bewertungskriterien
N
W
G
M
SAV
H
Gesamtwertzahl
Baumheckenartiger
Gehölzstreifen (BD 72)
3
3
2
3
2
2
15
Gärten (HJ 6)
1
1
1
2
2
1
8
Versiegelte Flächen
(HY 1)
0
0
0
0
0
0
0
Bewertung Bestand - Planung
Die Flächen des Wohngebietes werden entsprechend des möglichen
Versiegelungsgrades auf Gebäude und Gartenflächen aufgeteilt. Bei
einer GRZ von 0,4 und einer 50 % Überschreitungsmöglichkeit gemäß
§ 19 (4) BauNVO ergibt sich eine Aufteilung von 60 % versiegelter Fläche und 40 % Gartenfläche.
Innerhalb der Bewertung des Ursprungsplanes wurde im Teilbereich 1
trotz Festsetzung einer Grünfläche eine Fußwegeverbindung zwischen
Allhovener Straße und der Straße ‚Am Mühlenkreuz’ berücksichtigt.
Diese Bewertung wird als Bestand übernommen.
2
Stadt Bedburg
Bebauungsplan Nr. 30, 2. Änderung
Begründung
Bestand (A) Bereich 1
Biotop
Baumheckenartiger
Gehölzstreifen
Wegflächen
Code
Fläche
(m²)
Flächenwert
Gesamtwert
BD 72
157
15
2.355
HY 1
53
0
0
Summe A
210
2.355
Planung (B) Bereich 1
Biotop
Code
Fläche
(m²)
Flächenwert
Gesamtwert
Verkehrsflächen
HY 1
150
0
0
Nebenanlagen (60 %)
HY 1
36
0
0
Gärten (40 %)
HJ 6
24
8
192
Summe B
210
192
3
Stadt Bedburg
Bebauungsplan Nr. 30, 2. Änderung
Begründung
Bestand (A) Bereich 2
Code
Fläche
(m²)
Flächenwert
Gesamtwert
BD 72
56
15
840
Gebäude, Nebenanlagen (60 %)
HY 1
371
0
0
Gärten (40 %)
HJ 6
248
8
1.984
Biotop
Baumheckenartiger
Gehölzstreifen
Summe A
675
2.824
Planung (B) Bereich 2
Biotop
Code
Fläche
(m²)
Flächenwert
Gesamtwert
Gebäude, Nebenanlagen (60 %)
HY 1
405
0
0
Gärten (40 %)
HJ 6
270
8
2.160
Summe B
4.
675
2.160
Bereich 1
Gesamtwert B – Gesamtwert A
- 2.163
Bereich 2
Gesamtwert B – Gesamtwert A
- 664
Bereiche 1 und 2
Gesamtwert B – Gesamtwert A
- 2.827
Fazit
Gemäß Ausgleichsbilanzierung ergibt sich ein Defizit von 2.827 Punkten. Dieses Defizit resultiert aus der Änderung von öffentlichen Grünflächen in Wohngebietsflächen bzw. in Verkehrsflächen. Da die Ausgleichsbilanz für den Ursprungsplan einen Überhang von insgesamt
6.343 Wertpunkten aufwies, wird durch die 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 30 lediglich dieser Überhang reduziert. Somit gelten
4
Stadt Bedburg
Bebauungsplan Nr. 30, 2. Änderung
Begründung
die durch die 2. Änderung des Bebauungsplanes ermöglichten Eingriffe als ausgeglichen.
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