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Beschlussvorlage (BP 30.2 Kaster, Eingriffsbilanzierung)

Daten

Kommune
Bedburg
Größe
29 kB
Datum
25.09.2012
Erstellt
18.09.12, 18:05
Aktualisiert
18.09.12, 18:05
Beschlussvorlage (BP 30.2 Kaster, Eingriffsbilanzierung) Beschlussvorlage (BP 30.2 Kaster, Eingriffsbilanzierung) Beschlussvorlage (BP 30.2 Kaster, Eingriffsbilanzierung) Beschlussvorlage (BP 30.2 Kaster, Eingriffsbilanzierung) Beschlussvorlage (BP 30.2 Kaster, Eingriffsbilanzierung)

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Bebauungsplan Nr. 30, 2. vereinfachte Änderung -Am Mühlenkreuz- Bedburg Kaster Landschaftsökologische Ausgleichsbilanz (Stand: 07.05.2012) Stadt Bedburg Bebauungsplan Nr. 30, 2. Änderung 1. Begründung Anlass Der Bebauungsplan Nr. 30 –Am Mühlenkreuz- soll in zwei kleinen Teilbereichen in einem vereinfachten Verfahren geändert werden. In dem vereinfachten Änderungsverfahren gemäß § 13 (1) BauGB wird auf die Umweltprüfung und den Umweltbericht verzichtet. Im Gegensatz zum beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB sind jedoch Eingriffe, die durch das Änderungsverfahren vorbereitet werden, zu benennen und zu bilanzieren. Ausgangssituation für die Bewertung sind die Festsetzungen des Bebauungsplanes Nr. 30, Stand Satzungsbeschluss. Für den Bebauungsplan wurde vom Büro für Landschaftsarchitektur Gottschalk, Meerbusch 09.11.1993 ein landschaftspflegerischer Fachbeitrag mit Bilanzierung der Eingriffs- und Ausgleichsmaßnahmen erstellt. Die Bilanzierung wurde gemäß der Methode Sporbeck durchgeführt. In Anlehnung an die damalige Bewertung wird nach der gleichen Methode der Eingriff durch die 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 30 bewertet. 2. Bewertungskriterien In Übernahme der Biotopwertermittlung der Ausgleichsbilanz für den Ursprungsplan ergibt sich für die einzelnen relevanten Biotope die nachfolgende Wertigkeit. Dabei werden die Biotopwerte anhand der Bewertungskriterien Natürlichkeit (N), Wiederherstellbarkeit (W), Gefährdungsgrad (G), Maturität (M), Struktur- und Artenvielfalt (SAV) und Häufigkeit (H) ermittelt. 3. Bewertungskriterien N W G M SAV H Gesamtwertzahl Baumheckenartiger Gehölzstreifen (BD 72) 3 3 2 3 2 2 15 Gärten (HJ 6) 1 1 1 2 2 1 8 Versiegelte Flächen (HY 1) 0 0 0 0 0 0 0 Bewertung Bestand - Planung Die Flächen des Wohngebietes werden entsprechend des möglichen Versiegelungsgrades auf Gebäude und Gartenflächen aufgeteilt. Bei einer GRZ von 0,4 und einer 50 % Überschreitungsmöglichkeit gemäß § 19 (4) BauNVO ergibt sich eine Aufteilung von 60 % versiegelter Fläche und 40 % Gartenfläche. Innerhalb der Bewertung des Ursprungsplanes wurde im Teilbereich 1 trotz Festsetzung einer Grünfläche eine Fußwegeverbindung zwischen Allhovener Straße und der Straße ‚Am Mühlenkreuz’ berücksichtigt. Diese Bewertung wird als Bestand übernommen. 2 Stadt Bedburg Bebauungsplan Nr. 30, 2. Änderung Begründung Bestand (A) Bereich 1 Biotop Baumheckenartiger Gehölzstreifen Wegflächen Code Fläche (m²) Flächenwert Gesamtwert BD 72 157 15 2.355 HY 1 53 0 0 Summe A 210 2.355 Planung (B) Bereich 1 Biotop Code Fläche (m²) Flächenwert Gesamtwert Verkehrsflächen HY 1 150 0 0 Nebenanlagen (60 %) HY 1 36 0 0 Gärten (40 %) HJ 6 24 8 192 Summe B 210 192 3 Stadt Bedburg Bebauungsplan Nr. 30, 2. Änderung Begründung Bestand (A) Bereich 2 Code Fläche (m²) Flächenwert Gesamtwert BD 72 56 15 840 Gebäude, Nebenanlagen (60 %) HY 1 371 0 0 Gärten (40 %) HJ 6 248 8 1.984 Biotop Baumheckenartiger Gehölzstreifen Summe A 675 2.824 Planung (B) Bereich 2 Biotop Code Fläche (m²) Flächenwert Gesamtwert Gebäude, Nebenanlagen (60 %) HY 1 405 0 0 Gärten (40 %) HJ 6 270 8 2.160 Summe B 4. 675 2.160 Bereich 1 Gesamtwert B – Gesamtwert A - 2.163 Bereich 2 Gesamtwert B – Gesamtwert A - 664 Bereiche 1 und 2 Gesamtwert B – Gesamtwert A - 2.827 Fazit Gemäß Ausgleichsbilanzierung ergibt sich ein Defizit von 2.827 Punkten. Dieses Defizit resultiert aus der Änderung von öffentlichen Grünflächen in Wohngebietsflächen bzw. in Verkehrsflächen. Da die Ausgleichsbilanz für den Ursprungsplan einen Überhang von insgesamt 6.343 Wertpunkten aufwies, wird durch die 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 30 lediglich dieser Überhang reduziert. Somit gelten 4 Stadt Bedburg Bebauungsplan Nr. 30, 2. Änderung Begründung die durch die 2. Änderung des Bebauungsplanes ermöglichten Eingriffe als ausgeglichen. 5