Daten
Kommune
Bedburg
Größe
44 kB
Datum
25.09.2012
Erstellt
18.09.12, 18:05
Aktualisiert
18.09.12, 18:05
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Anlage A) -AbwägungslisteStellungnahmen im Rahmen der Offenlage gemäß §§ 3 (2) und 4 (2) BauGB – Bebauungsplan Nr. 30/Kaster, 2. Änderung
Lfd. Stellungnahme von, vom
Stellungnahme
Abwägung
Nr.
1.
17.4.2012
Anwohner 1
Als Anwohner der Allhovener Straße sowie des Wendehammers
„Am Mühlenkreuz Nr. 13-31“ ist uns bekannt geworden, dass es
Forderung einiger nicht unmittelbar betroffener Anwohner des
Mühlenkreuzes ist, die Allhovener Str. verkehrstechnisch zu öffnen
und eine Durchfahrt über den Wendehammer zum Mühlenkreuz zu
schaffen. Der Vorgang ist wohl bereits soweit gediehen, dass sich
die Stadtverwaltung ernsthaft mit der Machbarkeit dieser Forderung beschäftigt.
Vor diesem Hintergrund geben wir Ihnen hiermit zur Kenntnis, dass
wir mit einer verkehrlichen Anbindung der Allhovener Str. an das
Mühlenkreuz über den genannten Wendehammer nicht einverstanden sind!
Eine solche Anbindung war zu keinem Zeitpunkt Inhalt des aufgestellten genehmigten Bebauungsplans, der seinerzeit Grundlage
der Entscheidung für den Grundstückskauf der betroffenen Wohneigentümer bzw. für die heutigen Anwohner ist und nach unserer
Kenntnis auch heute noch Bestand hat. Mit einer verkehrlichen
Anbindung würde der Wohnwert der betroffenen Anwesen deutlich
beeinträchtigt und das Gefahrenpotential für spielende Kinder erhöht. Im Übrigen ist die verkehrstechnische Infrastruktur für einen
Durchgangsverkehr nicht geeignet und wird auch nicht für erforderlich gehalten.
Der Stadtentwicklungsausschuss empfiehlt dem Rat der
Stadt Bedburg ...
Durch die 2. Änderung des Bebau- … die Mitteilung zur
ungsplanes Nr. 30/Kaster ist in kei- Kenntnis zu nehmen.
ner Weise beabsichtigt, die Allhovener Straße Richtung Norden zu öffnen und eine Durchfahrt zum Mühlenkreuz zu schaffen. Vielmehr soll
durch die 2. Änderung das Planungsrecht an die Bestandssituation
angepasst werden. Entsprechend
des heutigen Ausbaus soll anstelle
der bisher im Bebauungsplan festgesetzten Grünfläche eine öffentliche Verkehrsfläche festgesetzt werden. Um die Durchfahrtsmöglichkeit
für den Kraftfahrzeugverkehr von
der Allhovener Straße zur Straße ‚Im
Mühlenkreuz’ zu verhindern, soll die
nördlich der Wendeanlage angrenzende Verkehrsfläche in einer Länge
von 7 m als Fuß- und Radweg festgesetzt werden.
Wir bitten Sie, uns über Ihren weiteren Planungsstand sowie die
weiteren Verfahrensschritte rechtzeitig zu informieren.
Als Anlage fügen wir eine entsprechende Erklärung der betroffenen Anlieger als Unterschriftenliste bei.
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Anlage A) -AbwägungslisteStellungnahmen im Rahmen der Offenlage gemäß §§ 3 (2) und 4 (2) BauGB – Bebauungsplan Nr. 30/Kaster, 2. Änderung
Lfd. Stellungnahme von, vom
Stellungnahme
Abwägung
Nr.
2.
17.10.2012
Anwohner 2
Der Stadtentwicklungsausschuss empfiehlt dem Rat der
Stadt Bedburg ...
Wir möchten Sie bitten, unser Schreiben vom 25.09.2011, Kopie
anbei, als Stellungnahme zur frühzeitigen Offenlage zu berücksichtigen und entsprechend zu den Akten zu nehmen.
Anlage
Der Tagesordnung zur Sitzung des Stadtentwicklungsausschusses
konnten wir entnehmen, dass unter dem Tagesordnungspunkt 9
die Änderung des Bebauungsplanes Nr. 30/Kaster – Am Mühlenkreuz, 2. vereinfachte Änderung vorgesehen ist. Ein Aufstellungsbeschluss soll besprochen werden.
Es wird in der Begründung der Vorlage ausgeführt, dass 2 Anträge
zur Bebauungsplanänderung vorliegen.
Ein Antrag zu 1 zielt auf die Möglichkeit zur Errichtung einer Garage und zum anderen auf die Vermeidung einer Durchfahrtsmöglichkeit von der Allhovener Str. zur Straße Am Mühlenkreuz herzustellen, ab.
Ausführung der Verwaltung: Hierdurch bleibe eine Nichtdurchfahrt
und die Sackgassenführung der Allhovener Str. sichergestellt.
Hier handelt es sich doch jetzt tatsächlich um einen Schildbürgerstreich erster Güte. Die Vorlage der Verwaltung in Sachkenntnis
der Aktenlage und der dokumentierten Einwendungen im Rahmen
der Bebauungsplanänderung für die Erweiterung des Mühlenkreuzes ist doch nun hinlänglich bekannt.
Der aus der Anwohnerschaft gestell- … die Mitteilung zur
te Antrag 1 zielt lediglich auf die Kenntnis zu nehmen.
Möglichkeit, innerhalb des im bisherigen Bebauungsplan festgesetzten
Grünstreifens den Bau einer Garage
realisieren zu können. Da deswegen
die Verkehrsfläche entsprechend
dem heutigen Straßenausbau, der
nicht den Festsetzungen des heutigen Bebauungsplanes entspricht,
festzusetzen ist, soll gleichzeitig der
Bereich nördlich des Wendehammers als Fuß- und Radweg normiert
werden. Damit soll eine Nichtdurchfahrung Richtung Mühlenkreuz und
die heutige Sackgassenfunktion der
Allhovener Straße planungsrechtlich
sichergestellt werden.
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Anlage A) -AbwägungslisteStellungnahmen im Rahmen der Offenlage gemäß §§ 3 (2) und 4 (2) BauGB – Bebauungsplan Nr. 30/Kaster, 2. Änderung
Lfd. Stellungnahme von, vom
Stellungnahme
Abwägung
Nr.
Die angeblich „gleichmäßige“ Verteilung der Verkehre war und ist
im o.g. Bebauungsplanänderungsverfahren zur Erweiterung des
Mühlenkreuzes der maßgebliche Punkt und die einzige Begründung bei der Einwicklung und der Einwendungen gegen die Planung. Eine Öffnung der Allhovener Str. zu einer weiteren und sinnvollen Verteilung der Verkehre im weiteren Verfahrungs- und Entwicklungsprozess wurde mehrfach diskutiert und angeregt.
Scheinbar haben die Anwohner der Allhovener Str. jetzt doch kalte
Füße bekommen und befürchten das Ende der verkehrlichen Ruhe
in der Straße, genau so, wie dies für die übrigen Anwohner des
Mühlenkreuzes auch der Fall sein wird. Frappierend ist doch, dass
seitens einzelner Personen dieser betroffenen Anlieger der Allhovener Str. gar seinerzeit für eine Öffnung des Mühlenkreuzes zur
Neuen Bergstr. vehement plädiert wurde. Mühlenkreuz 1 und
Mühlenkreuz 2 sollen unbedingt geöffnet werden, die Allhovener
Str. jedoch nicht?!
Der Stadtentwicklungsausschuss empfiehlt dem Rat der
Stadt Bedburg ...
Gemäß Begründung zum Bebau- … der Anregung nicht
ungsplan Nr. 30a/Kaster ist durch zu folgen.
die Planung der Verkehrsflächen
innerhalb des Bebauungsplanes Nr.
30a/Kaster beabsichtigt, die zukünftigen Verkehre gleichmäßig auf die
Neue Bergstraße und auf die Straße
‚Am Mühlenkreuz’ zu verteilen. Dabei wurde eine Öffnung der Verbindung zur Allhovener Straße gemäß
Abwägung ausdrücklich ausgeschlossen, u.a. mit der Begründung,
dass der Weg eine zu geringe Breite
aufweist. Neben der geringen Breite
spricht die unübersichtliche Straßenführung eindeutig gegen eine Öffnung.
Eine Nichtöffnung führt jedoch genau zu dem Gegenteil, welches
bislang als erzielbares und entzerrendes Ergebnis im Raume
stand, was im Übrigen auch den Anliegern des Mühlenkreuzes
seitens eines Großteils der Politik zugesagt wurde. Nämlich die
gerechte Verteilung der Verkehre im Rahmen der Öffnung des
Mühlenkreuzes zur Neuen Bergstr. Hier wurde ein Beschluss unter
Nichteinbeziehung der Gesamtsituation vorbereitet.
Den Ausführungen der Verwaltung im letzten Absatz der Vorlage
können wir leider nicht folgen und diese scheinen auch nicht aus
vollster Überzeugung herzurühren.
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Anlage A) -AbwägungslisteStellungnahmen im Rahmen der Offenlage gemäß §§ 3 (2) und 4 (2) BauGB – Bebauungsplan Nr. 30/Kaster, 2. Änderung
Lfd. Stellungnahme von, vom
Stellungnahme
Abwägung
Nr.
Von städtebaulich „vertretbar“ und von einer „Vereinbarkeit mit der
Grundkonzeption der Planung angesehen“ ist die Rede. Überzeugend erscheint uns das nicht.
Vielmehr stellen wir ein städtebauliches Erfordernis für diese Planung in Frage und weisen darauf hin, dass man aus der Logik der
Sachlage heraus aus eigener Initiative verwaltungsseitig eine Bebauungsplanänderung für die Öffnung der Verbindung Allhovener
Str. / Mühlenkreuz hätte herstellen müssen.
Stattdessen reagiert man genau gegenläufig und reflektiert in
keinster Weise den Gesamtzusammenhang der verkehrlichen Situation im gesamten Baugebiet und versucht einem Antrag auf
Schließung Rechnung zu tragen, um später nicht reagieren zu
können oder vielleicht gar zu müssen.
Der Stadtentwicklungsausschuss empfiehlt dem Rat der
Stadt Bedburg ...
Da es sich bei der vorliegenden … die Mitteilung zur
Planung um das Ergebnis eines Kenntnis zu nehmen.
Abwägungsprozesses
zwischen
privaten und öffentlichen Interessen
handelt, ist es selbstverständlich,
dass die nun beabsichtigte Planung
einer zusätzlichen Garage städtebaulich nicht vollkommen überzeugen kann, es sich aber trotzdem im
Rahmen der Abwägung um eine
vertretbare Lösung handelt.
Ein großes Interesse seitens der Stadt können wir auch nicht herleiten, da die Kosten nach Vorschlag der Verwaltung auch noch
durch die Antragsteller übernommen werden sollten.
Wir bitten daher nachdringlich, den Antrag 1 negativ zu bescheiden, um künftigen städtebaulichen Optionen nicht von vorne herein
auszuschließen bzw. von der Behandlung des Antrages abzusehen.
Gegen die Umsetzung des Antrages 2 bestehen keine Bedenken.
Die jetzige Vorgehensweise des Verwaltungshandelns (offensichtliche Ungleichbehandlung einzelner Personengruppen) wird das
zuständige Gericht sehr wohl zu werten wissen und damit der Argumentation der über 100 Eingabestellern, die im Übrigen in
keinster Weise von der jetzigen strategischen Vorgehensweise
erstaunt sein können, Rechnung tragen.
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Anlage A) -AbwägungslisteStellungnahmen im Rahmen der Offenlage gemäß §§ 3 (2) und 4 (2) BauGB – Bebauungsplan Nr. 30/Kaster, 2. Änderung
Lfd. Stellungnahme von, vom
Stellungnahme
Abwägung
Nr.
3.
31.07.2012
An den im Betreff näher bezeichneten Stellen verlaufen keine von Entfällt.
Infracor
GmbH,
Paul- uns betreuten Fernleitungen.
Baumann-Str. 1, 45772 Marl
4.
03.08.2012
Im Rahmen unserer Prüfung Ihrer Anfrage haben wir den räumli- Entfällt.
PLEdoc GmbH, Postfach chen Ausdehnungsbereich Ihrer Maßnahme in dem beigefügten
120255, 45312 Essen
Übersichtsplan dargestellt. Maßgeblich für unsere Auskunft ist der
im Übersichtsplan markierte Bereich. Bitte überprüfen Sie diese
Darstellung auf Vollständig- und Richtigkeit und nehmen Sie bei
Unstimmigkeiten umgehend mit uns Kontakt auf.
Der Stadtentwicklungsausschuss empfiehlt dem Rat der
Stadt Bedburg ...
… die Mitteilung zur
Kenntnis zu nehmen.
… die Mitteilung zur
Kenntnis zu nehmen.
Der in der Anlage gekennzeichnete Bereich berührt keine Versorgungseinrichtungen der nachstehend aufgeführten Eigentümer
bzw. Betreiber.
Open Grid Europe GmbH, Essen (ehem. E.ON Gastransport
GmbH
E.ON Ruhrgas AG, Essen,
Ferngas Nordbayern GmbH (FGN), Nürnberg,
GasLINE Telekommunikationsnetzgesellschaft deutscher Gasversorgungsunternehmen mbH & Co. KG, Straelen,
Mittel-Europäische Gasleistungsgesellschaft (MEGAL) Essen
Mittelrheinische Erdgastransportleitungsgesellschaft mbH & Co.
KG (NETG), Haan,
Nordrheinische Erdgastransportleitungsgesellschaft mbH & Co. KG
(NETG), Haan,
Trans Europa Naturgas Pipeline GmbH (TENP) Essen
Diese Auskunft bezieht sich nur auf die Versorgungseinrichtungen
der hier aufgelisteten Versorgungsunternehmen. Auskünfte zu
Anlagen sonstiger Netzbetreiber (z. B. auch weiterer E.ONGesellschaften) sind bei den jeweiligen Versorgungsunternehmen
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Lfd. Stellungnahme von, vom
Stellungnahme
Abwägung
Nr.
Der Stadtentwicklungsausschuss empfiehlt dem Rat der
Stadt Bedburg ...
bzw. Konzerngesellschaften oder Regionalcentern gesondert einzuholen.
Sollte der Geltungsbereich bzw. das Projekt erweitert oder verlagert werden oder der Arbeitsraum die dargestellten Projektgrenzen
überschreiten, so bitten wir um unverzügliche Benachrichtigung.
5.
02.08.2012
Im Planbereich der o.a. Maßnahme verlaufen keine Höchstspan- Entfällt.
Amprion GmbH, Rheinland- nungsleitungen unseres Unternehmens.
damm 24, 44139 Dortmund
Planungen von Höchstspannungsleitungen für diesen Bereich liegen aus heutiger Sicht nicht vor.
… die Mitteilung zur
Kenntnis zu nehmen.
Diese Stellungnahme betrifft nur die von uns betreuten Anlagen
des 220- und 380-kV-Netzes.
Ferner gehen wir davon aus, dass Sie bezüglich weiterer Versorgungsleitungen die zuständigen Unternehmen beteiligt haben.
6.
08.08.2012
Gegen die o. g. Maßnahme bestehen aus unserer Sicht keine Be- Entfällt.
Thyssengas
GmbH, denken.
Kruppstr. 49, 44137 Dortmund
… die Mitteilung zur
Kenntnis zu nehmen.
7.
06.08.2012
RWE Westfalen-Weser-Ems
Netzservice GmbH, Rheinlanddamm 24, 44139 Dortmund
… die Mitteilung zur
Kenntnis zu nehmen.
Im Planbereich der o.a. Maßnahme verlaufen keine 110-kV-RWE- Entfällt.
Hochspannungsleitungen.
Planungen von Hochspannungsleitungen für diesen Bereich liegen
aus heutiger Sicht nicht vor.
Diese Stellungnahme betrifft nur die von uns betreuten Anlagen
des 110-kV-Netzes.
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Abwägung
Nr.
Der Stadtentwicklungsausschuss empfiehlt dem Rat der
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Die uns zugesandten Planunterlagen haben wir an
RWE Rhein-Ruhr Netservice GmbH
Regionalzentrum Westliches Rheinland
Netzplanung
Neue Jülicher Str. 60
52353 Düren
weitergereicht. Bezügl. der Anlagen des Verteilnetzes (Mittel-, Niederspannung- und Fernmeldenetz sowie Umspannanlagen) bekommen Sie von dort aus ggfls. weitere Nachricht.
8.
09.08.2012
IHK Köln
Zweigstelle Rhein-Erft
Bahnstr. 1, 50126 Bergheim
Wir teilen Ihnen mit, dass von Seiten der IHK zu Köln hinsichtlich Entfällt.
der o.g. Änderung des Bebauungsplans keine Bedenken bestehen.
… die Mitteilung zur
Kenntnis zu nehmen.
9.
14.08.2012
Gegen die o.g. Maßnahme bestehen aus wasserwirtschaftlicher Entfällt.
Erftverband, Postfach 1320, Sicht seitens des Erftverbandes derzeit keine Bedenken.
50103 Bergheim
… die Mitteilung zur
Kenntnis zu nehmen.
10.
22.08.2012
Wehrbereichsverwaltung
West, Wilhelm-Raabe-Str.
46, 40470 Düsseldorf
… die Mitteilung zur
Kenntnis zu nehmen.
11.
24.08.2012
Wir weisen darauf hin, dass für den Bereich 1 des Plangebietes die Eine entsprechende Kennzeichnung … der Anregung zu
RWE Power AG, Stüttgen- Bodenkarte des Landes NRW, Blatt L4904 im gesamten Plange- wurde bereits vorgenommen. Die folgen.
weg 2, 50935 Köln
biet Böden ausweist, die humoses Bodenmaterial enthalten.
Kennzeichnung wird dahingehend
geändert, dass sie lediglich auf den
Humöse Böden sind empfindlich gegen Bodendruck und im Allge- Bereich 1 bezogen wird. Zusätzlich
meinen kaum tragfähig. Erfahrungsgemäß wechseln die Boden- werden die aufgeführten Bauvor-
Unter Bezugnahme auf Ihr o.a. Schreiben teile ich Ihnen mit, dass Entfällt.
– unter Berücksichtigung der von mir wahrzunehmenden Belange
– meinerseits grundsätzlich keine Bedenken gegen die Realisierung der o.a. Planung bestehen.
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Anlage A) -AbwägungslisteStellungnahmen im Rahmen der Offenlage gemäß §§ 3 (2) und 4 (2) BauGB – Bebauungsplan Nr. 30/Kaster, 2. Änderung
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Nr.
Der Stadtentwicklungsausschuss empfiehlt dem Rat der
Stadt Bedburg ...
schichten auf kurzer Distanz in ihrer Verbreitung und Mächtigkeit, schriften entsprechend der Stellungso dass selbst bei einer gleichmäßigen Belastung diese Böden mit nahme aktualisiert.
unterschiedlichen Setzungen reagieren können.
Das gesamte Plangebiet im Bereich 1 ist daher wegen der Baugrundverhältnisse gem. § 9 Abs. 5 Nr. 1 BauGB als Fläche zu
kennzeichnen, bei deren Bebauung ggf. besondere baul. Maßnahmen, insbesondere im Gründungsbereich, erforderlich sind.
Hier sind die Bauvorschriften der DIN 1054 „Baugrund - Sicherheitsnachweise im Erd- und Grundbau“ und der DIN 18 196 „Erdund Grundbau; Bodenklassifikation für bautechnische Zwecke“
sowie die Bestimmungen der Bauordnung des Landes NRW zu
beachten.
Für den Bereich 2 des Plangebietens haben wir keine Bedenken
vorzubringen.
12.
RWE Rhein-Ruhr Netzservi- In Ihrem Schreiben vom 30.7.12 bitten sie uns um Stellungnahme Entfällt.
ce GmbH, Humboldtstr. 4-6, zu obigem Bebauungsplan.
50126 Bergheim
Nach Prüfung der uns zugesandten Unterlagen teilen wir Ihnen
mit, dass wir keine grundsätzlichen Bedenken erheben.
… die Mitteilung zur
Kenntnis zu nehmen.
Zur Information über unseren Leitungsbestand in o.g. Bereicht
fügen wir in Anlage zu diesem Schreiben Auszüge aus unseren
Bestandsplanunterlagen bei.
Bei Nutzungsänderungen der Fläche, wie z.B. Entwidmung von
öffentlichen Grundstücksflächen, werden bei einem Verkauf vereinbarungsgemäß dingliche Sicherungen unserer Leitungstrassen
und Anlagestandorte notwendig.
Bei Leistungserhöhungen ist u. U. die Anpassung unserer Netze
erforderlich. Hier sollte frühestmöglich eine Absprache mit uns
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Stellungnahme
Abwägung
Nr.
Der Stadtentwicklungsausschuss empfiehlt dem Rat der
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stattfinden, um notwendige Anpassungsmaßnahmen (wie z.B.
zusätzliche Ortsnetzstationen) zu planen und erforderliche Flächen
zu berücksichtigen.
Sollte durch Art und Umfang der Bebauung ein erhöhter Leistungsbedarf an Energie oder auch an Löschwasserressourcen zu
erwarten sein, bitten wir Sie uns rechtzeitig mit einzubinden, damit
wir bei der Netzauslegung den Bedarf entsprechend berücksichtigen können. Unter Umständen wäre auch der Raum für eine Ortsnetzstation mit in die Vorplanung einzubeziehen.
Wir bitten Sie bei der Planung von Bepflanzungszonen darauf zu
achten, dass unsere Versorgungsleitungstrassen frei von Baum
und Strauchwerk bleiben. Bei nicht auszuschließenden Näherungen von Bepflanzungen an unsere Versorgungsleitungen, bitten
wir Sie die DVGW Richtlinie GW 125 „Bepflanzungen im Bereich
unterirdischer Versorgungsanlagen“ zu berücksichtigen. Darüber
hinaus sind notwendig werdende Schutzmaßnahmen mit uns abzustimmen.
Veränderungen an unseren Versorgungsnetzen sind in dem betroffenen Bereich z. Zt. nicht geplant.
13.
04.09.2012
Seitens des Rhein-Erft-Kreises werden weder aus Sicht des NaturRhein-Erft-Kreis, Der Land- schutzes und der Landschaftspflege noch des Immissionsschutzes
rat – 70 – 50124 Bergheim
Anregungen oder Bedenken zur 2. vereinfachten Änderung des
Bebauungsplanes Nr. 30 vorgebracht.
Aus Sicht der Unteren Wasserbehörde gibt es keine Bedenken.
Die geplante Entwässerung ist jedoch mit meiner Unteren Wasserbehörde abzustimmen.
Für die vorgesehene Einleitung des Niederschlagswassers in das
Gewässer Hohenholzer Graben ist rechtzeitig die erforderliche
Die wasserrechtliche Erlaubnis zur … die Mitteilung zur
Einleitung des Niederschlagswas- Kenntnis zu nehmen.
sers in den Hohenholzer Graben
wird im Rahmen des Baugenehmigungsverfahrens beantragt. Gleich-
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Anlage A) -AbwägungslisteStellungnahmen im Rahmen der Offenlage gemäß §§ 3 (2) und 4 (2) BauGB – Bebauungsplan Nr. 30/Kaster, 2. Änderung
Lfd. Stellungnahme von, vom
Stellungnahme
Abwägung
Nr.
Der Stadtentwicklungsausschuss empfiehlt dem Rat der
Stadt Bedburg ...
wasserrechtliche Erlaubnis bei meiner Unteren Wasserbehörde zu zeitig erfolgt die Abstimmung mit
dem Erftverband.
beantragen.
Die Einleitung in den Hohenholzer Graben ist unbedingt mit dem
Erftverband abzustimmen, da dieser bisher nicht vollständig durch
ein Rechenmodell erfasst wurde. Es muss geprüft werden, in wie
weit die Erhöhung der Einleitmenge den Abfluss im Graben und
der anschließenden Erft verändert. Die Leistungsfähigkeit des
Grabens für die erhöhte Einleitmenge ist nachzuweisen.
Für die betroffene Fläche liegen im Altlastenkataster keine Eintragungen vor. Aus bodenschutzrechtlicher Sicht bestehen also auch
keine Bedenken.
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