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Beschlussvorlage (BP 30.2 Kaster, Anlage A Abwägungsliste)

Daten

Kommune
Bedburg
Größe
44 kB
Datum
25.09.2012
Erstellt
18.09.12, 18:05
Aktualisiert
18.09.12, 18:05

Inhalt der Datei

Anlage A) -AbwägungslisteStellungnahmen im Rahmen der Offenlage gemäß §§ 3 (2) und 4 (2) BauGB – Bebauungsplan Nr. 30/Kaster, 2. Änderung Lfd. Stellungnahme von, vom Stellungnahme Abwägung Nr. 1. 17.4.2012 Anwohner 1 Als Anwohner der Allhovener Straße sowie des Wendehammers „Am Mühlenkreuz Nr. 13-31“ ist uns bekannt geworden, dass es Forderung einiger nicht unmittelbar betroffener Anwohner des Mühlenkreuzes ist, die Allhovener Str. verkehrstechnisch zu öffnen und eine Durchfahrt über den Wendehammer zum Mühlenkreuz zu schaffen. Der Vorgang ist wohl bereits soweit gediehen, dass sich die Stadtverwaltung ernsthaft mit der Machbarkeit dieser Forderung beschäftigt. Vor diesem Hintergrund geben wir Ihnen hiermit zur Kenntnis, dass wir mit einer verkehrlichen Anbindung der Allhovener Str. an das Mühlenkreuz über den genannten Wendehammer nicht einverstanden sind! Eine solche Anbindung war zu keinem Zeitpunkt Inhalt des aufgestellten genehmigten Bebauungsplans, der seinerzeit Grundlage der Entscheidung für den Grundstückskauf der betroffenen Wohneigentümer bzw. für die heutigen Anwohner ist und nach unserer Kenntnis auch heute noch Bestand hat. Mit einer verkehrlichen Anbindung würde der Wohnwert der betroffenen Anwesen deutlich beeinträchtigt und das Gefahrenpotential für spielende Kinder erhöht. Im Übrigen ist die verkehrstechnische Infrastruktur für einen Durchgangsverkehr nicht geeignet und wird auch nicht für erforderlich gehalten. Der Stadtentwicklungsausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Bedburg ... Durch die 2. Änderung des Bebau- … die Mitteilung zur ungsplanes Nr. 30/Kaster ist in kei- Kenntnis zu nehmen. ner Weise beabsichtigt, die Allhovener Straße Richtung Norden zu öffnen und eine Durchfahrt zum Mühlenkreuz zu schaffen. Vielmehr soll durch die 2. Änderung das Planungsrecht an die Bestandssituation angepasst werden. Entsprechend des heutigen Ausbaus soll anstelle der bisher im Bebauungsplan festgesetzten Grünfläche eine öffentliche Verkehrsfläche festgesetzt werden. Um die Durchfahrtsmöglichkeit für den Kraftfahrzeugverkehr von der Allhovener Straße zur Straße ‚Im Mühlenkreuz’ zu verhindern, soll die nördlich der Wendeanlage angrenzende Verkehrsfläche in einer Länge von 7 m als Fuß- und Radweg festgesetzt werden. Wir bitten Sie, uns über Ihren weiteren Planungsstand sowie die weiteren Verfahrensschritte rechtzeitig zu informieren. Als Anlage fügen wir eine entsprechende Erklärung der betroffenen Anlieger als Unterschriftenliste bei. 1 Anlage A) -AbwägungslisteStellungnahmen im Rahmen der Offenlage gemäß §§ 3 (2) und 4 (2) BauGB – Bebauungsplan Nr. 30/Kaster, 2. Änderung Lfd. Stellungnahme von, vom Stellungnahme Abwägung Nr. 2. 17.10.2012 Anwohner 2 Der Stadtentwicklungsausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Bedburg ... Wir möchten Sie bitten, unser Schreiben vom 25.09.2011, Kopie anbei, als Stellungnahme zur frühzeitigen Offenlage zu berücksichtigen und entsprechend zu den Akten zu nehmen. Anlage Der Tagesordnung zur Sitzung des Stadtentwicklungsausschusses konnten wir entnehmen, dass unter dem Tagesordnungspunkt 9 die Änderung des Bebauungsplanes Nr. 30/Kaster – Am Mühlenkreuz, 2. vereinfachte Änderung vorgesehen ist. Ein Aufstellungsbeschluss soll besprochen werden. Es wird in der Begründung der Vorlage ausgeführt, dass 2 Anträge zur Bebauungsplanänderung vorliegen. Ein Antrag zu 1 zielt auf die Möglichkeit zur Errichtung einer Garage und zum anderen auf die Vermeidung einer Durchfahrtsmöglichkeit von der Allhovener Str. zur Straße Am Mühlenkreuz herzustellen, ab. Ausführung der Verwaltung: Hierdurch bleibe eine Nichtdurchfahrt und die Sackgassenführung der Allhovener Str. sichergestellt. Hier handelt es sich doch jetzt tatsächlich um einen Schildbürgerstreich erster Güte. Die Vorlage der Verwaltung in Sachkenntnis der Aktenlage und der dokumentierten Einwendungen im Rahmen der Bebauungsplanänderung für die Erweiterung des Mühlenkreuzes ist doch nun hinlänglich bekannt. Der aus der Anwohnerschaft gestell- … die Mitteilung zur te Antrag 1 zielt lediglich auf die Kenntnis zu nehmen. Möglichkeit, innerhalb des im bisherigen Bebauungsplan festgesetzten Grünstreifens den Bau einer Garage realisieren zu können. Da deswegen die Verkehrsfläche entsprechend dem heutigen Straßenausbau, der nicht den Festsetzungen des heutigen Bebauungsplanes entspricht, festzusetzen ist, soll gleichzeitig der Bereich nördlich des Wendehammers als Fuß- und Radweg normiert werden. Damit soll eine Nichtdurchfahrung Richtung Mühlenkreuz und die heutige Sackgassenfunktion der Allhovener Straße planungsrechtlich sichergestellt werden. 2 Anlage A) -AbwägungslisteStellungnahmen im Rahmen der Offenlage gemäß §§ 3 (2) und 4 (2) BauGB – Bebauungsplan Nr. 30/Kaster, 2. Änderung Lfd. Stellungnahme von, vom Stellungnahme Abwägung Nr. Die angeblich „gleichmäßige“ Verteilung der Verkehre war und ist im o.g. Bebauungsplanänderungsverfahren zur Erweiterung des Mühlenkreuzes der maßgebliche Punkt und die einzige Begründung bei der Einwicklung und der Einwendungen gegen die Planung. Eine Öffnung der Allhovener Str. zu einer weiteren und sinnvollen Verteilung der Verkehre im weiteren Verfahrungs- und Entwicklungsprozess wurde mehrfach diskutiert und angeregt. Scheinbar haben die Anwohner der Allhovener Str. jetzt doch kalte Füße bekommen und befürchten das Ende der verkehrlichen Ruhe in der Straße, genau so, wie dies für die übrigen Anwohner des Mühlenkreuzes auch der Fall sein wird. Frappierend ist doch, dass seitens einzelner Personen dieser betroffenen Anlieger der Allhovener Str. gar seinerzeit für eine Öffnung des Mühlenkreuzes zur Neuen Bergstr. vehement plädiert wurde. Mühlenkreuz 1 und Mühlenkreuz 2 sollen unbedingt geöffnet werden, die Allhovener Str. jedoch nicht?! Der Stadtentwicklungsausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Bedburg ... Gemäß Begründung zum Bebau- … der Anregung nicht ungsplan Nr. 30a/Kaster ist durch zu folgen. die Planung der Verkehrsflächen innerhalb des Bebauungsplanes Nr. 30a/Kaster beabsichtigt, die zukünftigen Verkehre gleichmäßig auf die Neue Bergstraße und auf die Straße ‚Am Mühlenkreuz’ zu verteilen. Dabei wurde eine Öffnung der Verbindung zur Allhovener Straße gemäß Abwägung ausdrücklich ausgeschlossen, u.a. mit der Begründung, dass der Weg eine zu geringe Breite aufweist. Neben der geringen Breite spricht die unübersichtliche Straßenführung eindeutig gegen eine Öffnung. Eine Nichtöffnung führt jedoch genau zu dem Gegenteil, welches bislang als erzielbares und entzerrendes Ergebnis im Raume stand, was im Übrigen auch den Anliegern des Mühlenkreuzes seitens eines Großteils der Politik zugesagt wurde. Nämlich die gerechte Verteilung der Verkehre im Rahmen der Öffnung des Mühlenkreuzes zur Neuen Bergstr. Hier wurde ein Beschluss unter Nichteinbeziehung der Gesamtsituation vorbereitet. Den Ausführungen der Verwaltung im letzten Absatz der Vorlage können wir leider nicht folgen und diese scheinen auch nicht aus vollster Überzeugung herzurühren. 3 Anlage A) -AbwägungslisteStellungnahmen im Rahmen der Offenlage gemäß §§ 3 (2) und 4 (2) BauGB – Bebauungsplan Nr. 30/Kaster, 2. Änderung Lfd. Stellungnahme von, vom Stellungnahme Abwägung Nr. Von städtebaulich „vertretbar“ und von einer „Vereinbarkeit mit der Grundkonzeption der Planung angesehen“ ist die Rede. Überzeugend erscheint uns das nicht. Vielmehr stellen wir ein städtebauliches Erfordernis für diese Planung in Frage und weisen darauf hin, dass man aus der Logik der Sachlage heraus aus eigener Initiative verwaltungsseitig eine Bebauungsplanänderung für die Öffnung der Verbindung Allhovener Str. / Mühlenkreuz hätte herstellen müssen. Stattdessen reagiert man genau gegenläufig und reflektiert in keinster Weise den Gesamtzusammenhang der verkehrlichen Situation im gesamten Baugebiet und versucht einem Antrag auf Schließung Rechnung zu tragen, um später nicht reagieren zu können oder vielleicht gar zu müssen. Der Stadtentwicklungsausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Bedburg ... Da es sich bei der vorliegenden … die Mitteilung zur Planung um das Ergebnis eines Kenntnis zu nehmen. Abwägungsprozesses zwischen privaten und öffentlichen Interessen handelt, ist es selbstverständlich, dass die nun beabsichtigte Planung einer zusätzlichen Garage städtebaulich nicht vollkommen überzeugen kann, es sich aber trotzdem im Rahmen der Abwägung um eine vertretbare Lösung handelt. Ein großes Interesse seitens der Stadt können wir auch nicht herleiten, da die Kosten nach Vorschlag der Verwaltung auch noch durch die Antragsteller übernommen werden sollten. Wir bitten daher nachdringlich, den Antrag 1 negativ zu bescheiden, um künftigen städtebaulichen Optionen nicht von vorne herein auszuschließen bzw. von der Behandlung des Antrages abzusehen. Gegen die Umsetzung des Antrages 2 bestehen keine Bedenken. Die jetzige Vorgehensweise des Verwaltungshandelns (offensichtliche Ungleichbehandlung einzelner Personengruppen) wird das zuständige Gericht sehr wohl zu werten wissen und damit der Argumentation der über 100 Eingabestellern, die im Übrigen in keinster Weise von der jetzigen strategischen Vorgehensweise erstaunt sein können, Rechnung tragen. 4 Anlage A) -AbwägungslisteStellungnahmen im Rahmen der Offenlage gemäß §§ 3 (2) und 4 (2) BauGB – Bebauungsplan Nr. 30/Kaster, 2. Änderung Lfd. Stellungnahme von, vom Stellungnahme Abwägung Nr. 3. 31.07.2012 An den im Betreff näher bezeichneten Stellen verlaufen keine von Entfällt. Infracor GmbH, Paul- uns betreuten Fernleitungen. Baumann-Str. 1, 45772 Marl 4. 03.08.2012 Im Rahmen unserer Prüfung Ihrer Anfrage haben wir den räumli- Entfällt. PLEdoc GmbH, Postfach chen Ausdehnungsbereich Ihrer Maßnahme in dem beigefügten 120255, 45312 Essen Übersichtsplan dargestellt. Maßgeblich für unsere Auskunft ist der im Übersichtsplan markierte Bereich. Bitte überprüfen Sie diese Darstellung auf Vollständig- und Richtigkeit und nehmen Sie bei Unstimmigkeiten umgehend mit uns Kontakt auf. Der Stadtentwicklungsausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Bedburg ... … die Mitteilung zur Kenntnis zu nehmen. … die Mitteilung zur Kenntnis zu nehmen. Der in der Anlage gekennzeichnete Bereich berührt keine Versorgungseinrichtungen der nachstehend aufgeführten Eigentümer bzw. Betreiber. Open Grid Europe GmbH, Essen (ehem. E.ON Gastransport GmbH E.ON Ruhrgas AG, Essen, Ferngas Nordbayern GmbH (FGN), Nürnberg, GasLINE Telekommunikationsnetzgesellschaft deutscher Gasversorgungsunternehmen mbH & Co. KG, Straelen, Mittel-Europäische Gasleistungsgesellschaft (MEGAL) Essen Mittelrheinische Erdgastransportleitungsgesellschaft mbH & Co. KG (NETG), Haan, Nordrheinische Erdgastransportleitungsgesellschaft mbH & Co. KG (NETG), Haan, Trans Europa Naturgas Pipeline GmbH (TENP) Essen Diese Auskunft bezieht sich nur auf die Versorgungseinrichtungen der hier aufgelisteten Versorgungsunternehmen. Auskünfte zu Anlagen sonstiger Netzbetreiber (z. B. auch weiterer E.ONGesellschaften) sind bei den jeweiligen Versorgungsunternehmen 5 Anlage A) -AbwägungslisteStellungnahmen im Rahmen der Offenlage gemäß §§ 3 (2) und 4 (2) BauGB – Bebauungsplan Nr. 30/Kaster, 2. Änderung Lfd. Stellungnahme von, vom Stellungnahme Abwägung Nr. Der Stadtentwicklungsausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Bedburg ... bzw. Konzerngesellschaften oder Regionalcentern gesondert einzuholen. Sollte der Geltungsbereich bzw. das Projekt erweitert oder verlagert werden oder der Arbeitsraum die dargestellten Projektgrenzen überschreiten, so bitten wir um unverzügliche Benachrichtigung. 5. 02.08.2012 Im Planbereich der o.a. Maßnahme verlaufen keine Höchstspan- Entfällt. Amprion GmbH, Rheinland- nungsleitungen unseres Unternehmens. damm 24, 44139 Dortmund Planungen von Höchstspannungsleitungen für diesen Bereich liegen aus heutiger Sicht nicht vor. … die Mitteilung zur Kenntnis zu nehmen. Diese Stellungnahme betrifft nur die von uns betreuten Anlagen des 220- und 380-kV-Netzes. Ferner gehen wir davon aus, dass Sie bezüglich weiterer Versorgungsleitungen die zuständigen Unternehmen beteiligt haben. 6. 08.08.2012 Gegen die o. g. Maßnahme bestehen aus unserer Sicht keine Be- Entfällt. Thyssengas GmbH, denken. Kruppstr. 49, 44137 Dortmund … die Mitteilung zur Kenntnis zu nehmen. 7. 06.08.2012 RWE Westfalen-Weser-Ems Netzservice GmbH, Rheinlanddamm 24, 44139 Dortmund … die Mitteilung zur Kenntnis zu nehmen. Im Planbereich der o.a. Maßnahme verlaufen keine 110-kV-RWE- Entfällt. Hochspannungsleitungen. Planungen von Hochspannungsleitungen für diesen Bereich liegen aus heutiger Sicht nicht vor. Diese Stellungnahme betrifft nur die von uns betreuten Anlagen des 110-kV-Netzes. 6 Anlage A) -AbwägungslisteStellungnahmen im Rahmen der Offenlage gemäß §§ 3 (2) und 4 (2) BauGB – Bebauungsplan Nr. 30/Kaster, 2. Änderung Lfd. Stellungnahme von, vom Stellungnahme Abwägung Nr. Der Stadtentwicklungsausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Bedburg ... Die uns zugesandten Planunterlagen haben wir an RWE Rhein-Ruhr Netservice GmbH Regionalzentrum Westliches Rheinland Netzplanung Neue Jülicher Str. 60 52353 Düren weitergereicht. Bezügl. der Anlagen des Verteilnetzes (Mittel-, Niederspannung- und Fernmeldenetz sowie Umspannanlagen) bekommen Sie von dort aus ggfls. weitere Nachricht. 8. 09.08.2012 IHK Köln Zweigstelle Rhein-Erft Bahnstr. 1, 50126 Bergheim Wir teilen Ihnen mit, dass von Seiten der IHK zu Köln hinsichtlich Entfällt. der o.g. Änderung des Bebauungsplans keine Bedenken bestehen. … die Mitteilung zur Kenntnis zu nehmen. 9. 14.08.2012 Gegen die o.g. Maßnahme bestehen aus wasserwirtschaftlicher Entfällt. Erftverband, Postfach 1320, Sicht seitens des Erftverbandes derzeit keine Bedenken. 50103 Bergheim … die Mitteilung zur Kenntnis zu nehmen. 10. 22.08.2012 Wehrbereichsverwaltung West, Wilhelm-Raabe-Str. 46, 40470 Düsseldorf … die Mitteilung zur Kenntnis zu nehmen. 11. 24.08.2012 Wir weisen darauf hin, dass für den Bereich 1 des Plangebietes die Eine entsprechende Kennzeichnung … der Anregung zu RWE Power AG, Stüttgen- Bodenkarte des Landes NRW, Blatt L4904 im gesamten Plange- wurde bereits vorgenommen. Die folgen. weg 2, 50935 Köln biet Böden ausweist, die humoses Bodenmaterial enthalten. Kennzeichnung wird dahingehend geändert, dass sie lediglich auf den Humöse Böden sind empfindlich gegen Bodendruck und im Allge- Bereich 1 bezogen wird. Zusätzlich meinen kaum tragfähig. Erfahrungsgemäß wechseln die Boden- werden die aufgeführten Bauvor- Unter Bezugnahme auf Ihr o.a. Schreiben teile ich Ihnen mit, dass Entfällt. – unter Berücksichtigung der von mir wahrzunehmenden Belange – meinerseits grundsätzlich keine Bedenken gegen die Realisierung der o.a. Planung bestehen. 7 Anlage A) -AbwägungslisteStellungnahmen im Rahmen der Offenlage gemäß §§ 3 (2) und 4 (2) BauGB – Bebauungsplan Nr. 30/Kaster, 2. Änderung Lfd. Stellungnahme von, vom Stellungnahme Abwägung Nr. Der Stadtentwicklungsausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Bedburg ... schichten auf kurzer Distanz in ihrer Verbreitung und Mächtigkeit, schriften entsprechend der Stellungso dass selbst bei einer gleichmäßigen Belastung diese Böden mit nahme aktualisiert. unterschiedlichen Setzungen reagieren können. Das gesamte Plangebiet im Bereich 1 ist daher wegen der Baugrundverhältnisse gem. § 9 Abs. 5 Nr. 1 BauGB als Fläche zu kennzeichnen, bei deren Bebauung ggf. besondere baul. Maßnahmen, insbesondere im Gründungsbereich, erforderlich sind. Hier sind die Bauvorschriften der DIN 1054 „Baugrund - Sicherheitsnachweise im Erd- und Grundbau“ und der DIN 18 196 „Erdund Grundbau; Bodenklassifikation für bautechnische Zwecke“ sowie die Bestimmungen der Bauordnung des Landes NRW zu beachten. Für den Bereich 2 des Plangebietens haben wir keine Bedenken vorzubringen. 12. RWE Rhein-Ruhr Netzservi- In Ihrem Schreiben vom 30.7.12 bitten sie uns um Stellungnahme Entfällt. ce GmbH, Humboldtstr. 4-6, zu obigem Bebauungsplan. 50126 Bergheim Nach Prüfung der uns zugesandten Unterlagen teilen wir Ihnen mit, dass wir keine grundsätzlichen Bedenken erheben. … die Mitteilung zur Kenntnis zu nehmen. Zur Information über unseren Leitungsbestand in o.g. Bereicht fügen wir in Anlage zu diesem Schreiben Auszüge aus unseren Bestandsplanunterlagen bei. Bei Nutzungsänderungen der Fläche, wie z.B. Entwidmung von öffentlichen Grundstücksflächen, werden bei einem Verkauf vereinbarungsgemäß dingliche Sicherungen unserer Leitungstrassen und Anlagestandorte notwendig. Bei Leistungserhöhungen ist u. U. die Anpassung unserer Netze erforderlich. Hier sollte frühestmöglich eine Absprache mit uns 8 Anlage A) -AbwägungslisteStellungnahmen im Rahmen der Offenlage gemäß §§ 3 (2) und 4 (2) BauGB – Bebauungsplan Nr. 30/Kaster, 2. Änderung Lfd. Stellungnahme von, vom Stellungnahme Abwägung Nr. Der Stadtentwicklungsausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Bedburg ... stattfinden, um notwendige Anpassungsmaßnahmen (wie z.B. zusätzliche Ortsnetzstationen) zu planen und erforderliche Flächen zu berücksichtigen. Sollte durch Art und Umfang der Bebauung ein erhöhter Leistungsbedarf an Energie oder auch an Löschwasserressourcen zu erwarten sein, bitten wir Sie uns rechtzeitig mit einzubinden, damit wir bei der Netzauslegung den Bedarf entsprechend berücksichtigen können. Unter Umständen wäre auch der Raum für eine Ortsnetzstation mit in die Vorplanung einzubeziehen. Wir bitten Sie bei der Planung von Bepflanzungszonen darauf zu achten, dass unsere Versorgungsleitungstrassen frei von Baum und Strauchwerk bleiben. Bei nicht auszuschließenden Näherungen von Bepflanzungen an unsere Versorgungsleitungen, bitten wir Sie die DVGW Richtlinie GW 125 „Bepflanzungen im Bereich unterirdischer Versorgungsanlagen“ zu berücksichtigen. Darüber hinaus sind notwendig werdende Schutzmaßnahmen mit uns abzustimmen. Veränderungen an unseren Versorgungsnetzen sind in dem betroffenen Bereich z. Zt. nicht geplant. 13. 04.09.2012 Seitens des Rhein-Erft-Kreises werden weder aus Sicht des NaturRhein-Erft-Kreis, Der Land- schutzes und der Landschaftspflege noch des Immissionsschutzes rat – 70 – 50124 Bergheim Anregungen oder Bedenken zur 2. vereinfachten Änderung des Bebauungsplanes Nr. 30 vorgebracht. Aus Sicht der Unteren Wasserbehörde gibt es keine Bedenken. Die geplante Entwässerung ist jedoch mit meiner Unteren Wasserbehörde abzustimmen. Für die vorgesehene Einleitung des Niederschlagswassers in das Gewässer Hohenholzer Graben ist rechtzeitig die erforderliche Die wasserrechtliche Erlaubnis zur … die Mitteilung zur Einleitung des Niederschlagswas- Kenntnis zu nehmen. sers in den Hohenholzer Graben wird im Rahmen des Baugenehmigungsverfahrens beantragt. Gleich- 9 Anlage A) -AbwägungslisteStellungnahmen im Rahmen der Offenlage gemäß §§ 3 (2) und 4 (2) BauGB – Bebauungsplan Nr. 30/Kaster, 2. Änderung Lfd. Stellungnahme von, vom Stellungnahme Abwägung Nr. Der Stadtentwicklungsausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Bedburg ... wasserrechtliche Erlaubnis bei meiner Unteren Wasserbehörde zu zeitig erfolgt die Abstimmung mit dem Erftverband. beantragen. Die Einleitung in den Hohenholzer Graben ist unbedingt mit dem Erftverband abzustimmen, da dieser bisher nicht vollständig durch ein Rechenmodell erfasst wurde. Es muss geprüft werden, in wie weit die Erhöhung der Einleitmenge den Abfluss im Graben und der anschließenden Erft verändert. Die Leistungsfähigkeit des Grabens für die erhöhte Einleitmenge ist nachzuweisen. Für die betroffene Fläche liegen im Altlastenkataster keine Eintragungen vor. Aus bodenschutzrechtlicher Sicht bestehen also auch keine Bedenken. 10