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Vorlage (Gebührenkalkulation Kleinkläranlagen für das Jahr 2017)

Daten

Kommune
Vettweiß
Größe
122 kB
Datum
08.12.2016
Erstellt
15.11.16, 18:01
Aktualisiert
15.11.16, 18:01
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Gemeinde Vettweiß Der Bürgermeister Vettweiß, den 11.11.2016 Dezernat: I Bearbeiter/in: Wirtz, Daniel Tagesordnungspunkt: Vorlagennummer: V-127/2016 Vorlage für den Haupt- und Finanzausschuss am 24.11.2016 Gemeinderat am 08.12.2016 - öffentlich - Gebührenkalkulation Kleinkläranlagen für das Jahr 2017 Begründung: 1) Ermittlung der Kosten Bei der Gebührenkalkulation für das Jahr 2017 wurde im ersten Schritt eine Kostenrechnung durchgeführt. Kosten, die nach § 6 Absatz 1 des Kommunalabgabengesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (KAG NRW) durch Benutzungsgebühren zu decken sind, sind gem. § 6, Absatz 2 KAG NRW die nach betriebswirtschaftlichen Grundsätzen ansatzfähigen Kosten. Die voraussichtlichen Personalkosten und der Geschäftsaufwand wurden aus dem Durchschnitt der letzten 3 Jahre errechnet. Die Verwaltungsgemeinkosten betragen 15% der ansatzfähigen Personalkosten. Die Berechnung der Transportkosten sowie der Kosten für die Einleitung in die Kläranlage sind aus der Anlage ersichtlich. Es besteht derzeit eine Rücklage in Höhe von 1.175,07 €. Davon sind bereits 650,52 € bei der Kalkulation 2016 als gebührenmindernd eingeplant gewesen. Da nach derzeitigem Kenntnisstand für 2016 nicht mit einer Unterdeckung zu rechnen ist, wird der restliche Betrag in die Kalkulation 2017 eingebracht. Nicht ansatzfähige Kosten Die Aufwendungen und Gebühreneinnahmen durch die so genannte "Kleineinleiterabgabe" sind für die Kalkulation der Gebühren nicht ansatzfähig, da es sich hier um eine eigene Gebühr handelt, die direkt auf den Verursacher abgewälzt wird. 2) Kalkulation der Gebühren Die Kosten für die Entsorgung von Abwasser/Fäkalien je m³ sind mit Ausnahme der Kosten der Kläranlage gleich hoch, unabhängig vom CSB-Wert oder der Art der Grube. Der Erftverband unterscheidet je nach CSB-Wert in drei Kategorien, für die dann jeweils eine Gebühr pro m³ zu entrichten ist. Die Höhe der Gebührensätze des Erftverbandes sind aus der Anlage ersichtlich. Es werden drei Gebührensätze entsprechend des CSB-Wertes ohne Berücksichtigung der Art der Grube kalkuliert. Diese setzen sich zusammen aus den Grundkosten (Gesamtkosten ohne Kläranlage dividiert durch voraussichtliche Gesamtmenge) und den jeweiligen Gebührensätzen des Erftverbandes. Die voraussichtlich zu entsorgenden Mengen ergeben sich aus den Durchschnittsmengen der letzten 3 Jahre, diese sind aus der Anlage ersichtlich. Durch die anliegende Kalkulation ergeben sich für das Jahr 2017 folgende Gebührensätze: Gebührensatz pro m³, CSB-Wert bis 2.000 mg/l Gebührensatz pro m³, CSB-Wert 2.000-30.000 mg/l Gebührensatz pro m³, CSB-Wert über 30.000 mg/l 2017 37,88 € 55,52 € 74,65 € 2016 25,54 € 43,18 € 62,31 € Beschlussvorschlag: Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat, die anliegende Kalkulation zu beschließen. Auswirkungen auf den Haushalt: Die vorliegende Gebührenkalkulation hat keine Auswirkungen auf den Haushalt. Ansatzfähige Kosten werden durch Gebühreneinnahmen gedeckt. Nicht ansatzfähige Kosten sind nicht Bestandteil dieser Kalkulation.