Daten
Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
18 kB
Datum
25.03.2009
Erstellt
26.03.09, 04:09
Aktualisiert
26.03.09, 04:09
Stichworte
Inhalt der Datei
Kreis Euskirchen
Der Landrat
Datum:
V 497/2009
09.01.2009
Az.: GB I / 13
X Öffentliche Sitzung
Nichtöffentliche Sitzung
Beratungsfolge:
Aussch.f.Schulen,Sport,Kultur,Soziales u.Gesundh.
03.02.2009
Kreisausschuss
17.02.2009
Kreistag
25.03.2009
Römerthermen Zülpich - Museum der Badekultur
hier: Umwandlung vorgesehener Kreismittel in einen Zuschuss mit Gegenleistungsverpflichtung
Sachbearbeiter/in: Herr Adams
Tel.: 15 327
Abt.: GB I/13
Die Vorlage berührt nicht den Etat
Die Vorlage berührt den Etat auf der Einnahmenseite
Es entstehen Folgekosten – siehe anliegende Folgekostenberechnung
X Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung
Produkt: 281 01 (nach
Rechtskraft des Haushaltes)
gez.
Hessenius
Mittel werden überplanmäßig bereitgestellt
Produkt:
Kreiskämmerer
Mittel werden außerplanmäßig bereitgestellt
Produkt:
Mittel stehen haushaltsrechtlich nicht zur Verfügung
Deckungsvorschlag: Minderausgabe bei Hst.
Mehreinnahme bei Hst.
sonst:
um
um
€
€
Beschlussempfehlung der Verwaltung:
Der Kreistag beschließt, der Stadt Zülpich eine einmalige Zuweisung zum Betrieb der Römerthermen
Zülpich - Museum der Badekultur - in Hohe von 299.749,70 € unter den nachfolgend genannten Bedingungen zu zahlen:
-21. Diese einmalige Zuweisung tritt an die Stelle der in Aussicht gestellten, aber bisher noch nicht
erfolgten Restzustiftung in gleicher Betragshöhe.
2. Die übrigen Bedingungen des Vertrages vom 21.07.2003/04.08.2004 gelten weiterhin.
3. Die Stadt Zülpich verpflichtet sich, den Betrag anzulegen und die daraus resultierenden Zinserträge für mindestens 20 Jahre ausschließlich zur Finanzierung ihres Betriebskostenanteils gemäß
dem noch abzuschließenden Vertrag mit dem Landschaftsverband Rheinland zu verwenden.
4. Falls
a) den o. g. Bedingungen zuwider gehandelt wird, oder
b) der Betrieb des Museums eingestellt wird, oder
c) ein Vertrag mit dem Landschaftsverband Rheinland über den Betrieb des Museums nicht zustande kommt oder gekündigt wird,
ist die Zuweisung anteilig an den Kreis Euskirchen zurück zu erstatten. Die Zweckbindungsfrist
beträgt 20 Jahre.
5. Die Rückerstattung der Ziffer 4 tritt dann nicht ein, wenn der Kreis Euskirchen und die Stadt Zülpich Übereinstimmung darin finden, dass die Kreismittel in einer gleichwertigen Art und Weise zur
Finanzierung des Museumsbetriebs eingesetzt werden.
Begründung:
Am 23.05.2001 beschloss der Kreistag dem Antrag der Stadt Zülpich entsprechend, dass der Kreis
Euskirchen sich aufgrund der überregionalen Bedeutung des Projekts mit einem Kapitalanteil von 1
Million DM an der zu gründenden Stiftung Römerthermen Zülpich beteiligen wird (Beschluss Nr. 313
zu A 337). Die Bereitstellung des Stiftungskapitals wurde an folgende Bedingungen geknüpft:
•
Bei der o.g. Beteiligung handelt es sich um einen einmaligen Betrag, der weder durch Zustiftungen noch durch Defizitabdeckungen seitens des Kreises Euskirchen aufgestockt wird. Die Stadt
Zülpich muss sich gegenüber dem Kreis vertraglich verpflichten, evtl. Defizite bei den Folgekosten
auszugleichen.
•
Als Gegenleistung erwartet der Kreis eine personelle Unterstützung der Arbeit des Kreisgeschichtsvereins durch die Leitung des Museums im Sinne des Konzeptes, das der Verein der Geschichts- und Heimatfreunde des Kreises Euskirchen e.V. mit Schreiben vom 24.10.2000 entwickelt hat.
Die Mittel sollten im Haushaltsjahr 2004 bereitgestellt werden.
Am 21.07.2003/04.08.2004 wurde ein Vertrag im Sinne des v. g. Beschlusses mit der Stadt Zülpich
abgeschlossen; am 12.10.2004 trat die Satzung der "Förderstiftung Römerthermen Zülpich - Museum
der Badekultur" in Kraft.
Ursprüngliche Absicht war es, den Museumsbetrieb - soweit nicht durch spezielle Entgelte gedeckt aus den Erträgen eines Stiftungskapitals zu finanzieren, welches insbesondere von der Stadt Zülpich
(1 Million DM), dem Kreis Euskirchen (1 Million DM) und dem Landschaftsverband Rheinland -LVR(2 Millionen DM), aber auch der örtlichen Wirtschaft, bereitgestellt werden sollte.
Aufgrund der Rechtsauffassung des Innenministeriums zu § 100 Abs. 3 GO (Einbringen von Gemeindevermögen in Stiftungen) dürfen öffentliche Gelder - also auch Mittel des Kreises und des LVR - nur
in dem Maße eingebracht werden, wie private Gelder zufließen (50:50).
Das ursprüngliche Betriebskostenfinanzierungskonzept wäre somit nur dann aufgegangen, wenn private Zustiftungen in entsprechender Höhe erfolgen würden.
Die Einzahlungen Privater belaufen sich per Stand 06.02.2008 auf 211.542,30 €. In eben dieser Höhe
sind Zuzahlungen des Kreises Euskirchen erfolgt, so dass von den ursprünglich bereitgestellten
Kreismitteln in Höhe von 511.292 € (= 1 Million DM) ein Betrag von 299.749,70 € noch nicht für die
-3Finanzierung des Museumsbetriebs zur Verfügung gestellt werden konnte. Die Aussicht, mit weiteren
privaten Stiftungsmitteln die noch ausstehende Zustiftung des Kreises Euskirchen auszulösen, wird
als gering gesehen. Andererseits hat das Museum Ende August 2008 seinen Betrieb aufgenommen.
Der LVR hat seinen Weg zur Unterstützung des überregional bedeutsamen Projekts gefunden, in
dem er die Betriebsführung des Museums übernimmt und sich mit zwei Dritteln an der Betriebskostenunterdeckung beteiligt. Bedingung ist, dass die Stadt Zülpich das restliche Drittel der Betriebskosten trägt.
Der Rat der Stadt Zülpich hat sich in seiner Sitzung am 18.12.2008 einstimmig dafür ausgesprochen,
den mit dem LVR ausgehandelten Vertrag abzuschließen. Die Entscheidung des LVR wird abschließend in der Ende Januar 2009 stattfindenden Sitzung des Landschaftsausschusses getroffen.
Zur Finanzierung ihres Eigenanteils (rd. 204.000 € p. a. zuzüglich des aus der Einrichtung resultierenden Zins- und Abschreibungsaufwands) ist die Stadt Zülpich dringend auf die Zinserträge aus dem
noch in Aussicht stehenden Zustiftungsanteil des Kreises Euskirchen angewiesen. Sie beabsichtigt,
eine bereits aus Vermögensveräußerungserlösen bestehende städtische Rücklage (rd. 756.000 €)
um die Zuweisung des Kreises aufzustocken und aus den Vermögenserträgen dieser Rücklage sowie
den Erträgen aus der Förderstiftung (Kapital rd. 433.000 €) den städtischen Anteil von einem Drittel
aus der Betriebskostenunterdeckung auf ein haushaltsverträgliches Maß zu reduzieren.
Um die jetzt notwendige Finanzierungssicherheit zu erreichen und die ehemalige Förderzusage einzuhalten, schlägt die Verwaltung vor, dass der Kreis anstelle der bisher in Aussicht gestellten Zustiftung die im o. g. Beschluss beschriebene einmalige Zuweisung leistet. Die Erträge aus der Geldanlage können dann wie ursprünglich beabsichtigt zur Finanzierung der Betriebskosten verwandt werden.
Der Antrag der Stadt Zülpich vom 05.01.2009 und die Anregung des LVR vom 21.11.2008, entsprechend zu verfahren, sind dieser Vorlage beigefügt.
Nach absolvierter Startphase des „Museums der Badekultur“ zeichnet sich die Entscheidung des
Kreistages von 2001, dieses Projekt finanziell zu unterstützen, als richtig ab. Das überregional bedeutsame Projekt erhielt 2008 eine Förderung der EURegionale 2008.
Besucherbefragungen ergaben, dass das Museum als Komplementärangebot zu den bereits bestehenden touristischen und kulturellen Einrichtungen genutzt wird und zur weiteren Attraktivitätssteigerung der Region beiträgt. Die bisherigen Besucherzahlen haben die Erwartungen der Planer übertroffen. Auffällig ist die große Zahl von Besuchern und touristischen Reisegruppen aus dem Gebiet der
„Euregio Maas-Rhein“. Der Stadt Zülpich gingen seit der Eröffnung des Museums diverse Nachfragen
touristischer Agenturen zu, die sich mit der Vermarktung der Nordeifel und des Rheinlandes beschäftigen. Das neue Haus spielt auch eine wichtige Rolle bei der geplanten kulturtouristischen Inwertsetzung der durch das gesamte Kreisgebiet verlaufenden Römerstraße
Köln – Trier (Projekt „Erlebnisraum Römerstraße“ der EURegionale 2008 und der Regionale 2010).
gez. i.V. Poth
Landrat
Geschäftsbereichsleiter/in:
Abteilungsleiter/in:
Sachbearbeiter/in:
Kreistagsbüro:
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(Unterschrift)
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