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Beschlusstext (Neubau eines Stallgebäudes im Außenbereich des Ortsteils Üdingen; hier: Stellungnahme der Gemeinde Kreuzau gemäß § 36(1) BauGB)

Daten

Kommune
Kreuzau
Größe
65 kB
Datum
24.02.2015
Erstellt
09.03.15, 18:16
Aktualisiert
04.08.15, 10:07
Beschlusstext (Neubau eines Stallgebäudes im Außenbereich des Ortsteils Üdingen;
hier: Stellungnahme der Gemeinde Kreuzau gemäß § 36(1) BauGB)

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BESCHLUSS aus der 5. Sitzung des Rates der Gemeinde Kreuzau vom 24.02.2015 TOP Betreff 11. Neubau eines Stallgebäudes im Außenbereich des Ortsteils Üdingen; hier: Stellungnahme der Gemeinde Kreuzau gemäß § 36(1) BauGB Vorlage: 6/2015 Beschluss: Das Einvernehmen der Gemeinde Kreuzau gemäß § 36 (1) BauGB zu dem geplanten Vorhaben „Neubau eines Stallgebäudes auf dem Grundstück Gemarkung Üdingen, Flur 1, Nr. 55“, wird versagt, da der Nachweis der Privilegierung nach § 35 (1) BauGB nicht erbracht ist und das Vorhaben als sonstiges Vorhaben im Sinne des § 35 (2) BauGB öffentlichen Belangen entgegensteht. Beratungsergebnis: Einstimmig