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Vorlage (Fördermittel nach dem Kommunalinvestitionsförderungsgesetz)

Daten

Kommune
Vettweiß
Größe
116 kB
Datum
16.02.2017
Erstellt
20.01.17, 18:00
Aktualisiert
20.01.17, 18:00
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Inhalt der Datei

Gemeinde Vettweiß Der Bürgermeister Vettweiß, den 17.01.2017 Dezernat: II Bearbeiter/in: Hüvelmann, Peter Tagesordnungspunkt: Vorlagennummer: V-11/2017 Vorlage für den Ausschuss für Bau, Planung, Umwelt, Verkehr und Wirtschaftsförderung am 31.01.2017 Gemeinderat am 16.02.2017 - öffentlich - Fördermittel nach dem Kommunalinvestitionsförderungsgesetz Begründung: Der Rat der Gemeinde Vettweiß hat sich zuletzt in seiner Sitzung am 18.02.2016 mit der Thematik beschäftigt und einstimmig beschlossen, dass die Verwaltung das Thema aufarbeitet und zur gegebenen Zeit konkrete Vorschläge zur Umsetzung der Maßnahme vorlegt. Dabei wurde aufgrund eines Antrages der SPD-Fraktion eine Umrüstung der Straßenbeleuchtung auf LED-Technik diskutiert. Eine Komplettumrüstung würde Kosten in Höhe von 422.000,00 € verursachen. Eine Umrüstung im Rahmen des turnusmäßigen Austausches, mit dem bereits begonnenen wurde, würde für die Gemeinde kostenneutral in den nächsten Jahren erfolgen. Des Weiteren wurde der DSL-Ausbau innerhalb der Ortslage Vettweiß diskutiert. Aufgrund der kreisweiten Fördermaßnahme zur Verbesserung des DSL-Ausbaus im gesamten Kreisgebiet, der sich auch die Gemeinde Vettweiß angeschlossen hat, erklärte die Deutsche Telekom, dass sie den DSL-Ausbau in Eigenregie durchführen wird. Hierzu teilt Frau Oppermann von der Deutschen Telekom mit E-Mail vom 18.11.2016 folgendes mit: „Ich habe gerade die Info bezüglich Eigenausbau Telekom für den Bereich Vettweiß, über den wir im Hause gesprochen haben, bekommen. Damit müssen für diesen Bereich keine kommunalen Mittel vorgehalten werden.“ Somit ist auch hier sichergestellt, dass der DSL-Ausbau in Vettweiß durch die Telekom ohne finanzielle Beteiligung der Gemeinde erfolgen wird. Des Weiteren wurde die Erweiterung der Kita im Schulzentrum Vettweiß diskutiert. Aufgrund des Programms „Schule 2020“ können die schulischen Maßnahmen über dieses Programm abgewickelt werden, so dass für einen evtl. Kita-Ausbau auf die Mittel der Schul- und Bildungspauschale zurückgegriffen werden können. Für den Bau der Flüchtlingsunterkunft an der Kettenheimer Straße wurde in 2016 ein Kredit in Höhe von 500.000,00 € aufgenommen. Ein weiterer Kredit in der gleichen Größenordnung ist für 2017 vorgesehen. Zur Reduzierung dieser Kreditaufnahme schlägt die Verwaltung daher vor, die verbleibenden Restmittel des Kommunalinvestitionsförderungsgesetzes in einer Größenordnung von 309.897,12 € zur Finanzierung des Flüchtlingsheimes in der Kettenheimer Straße einzusetzen. Beschlussvorschlag: Der Ausschuss für Bau, Planung, Umwelt, Verkehr und Wirtschaftsförderung empfiehlt dem Rat der Gemeinde Vettweiß, die verbleibenden Mittel in Höhe von 309.897,12 € aus dem Kommunalinvestitionsförderungsgesetz zur Finanzierung des Neubaus der Flüchtlingsunterkunft an der Kettenheimer Straße einzusetzen.