Daten
Kommune
Vettweiß
Größe
53 kB
Datum
06.04.2017
Erstellt
14.03.17, 18:00
Aktualisiert
14.03.17, 18:00
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Vettweiß
Der Bürgermeister
Vettweiß, den 08.03.2017
Dezernat: S
Bearbeiter/in: Müller, Albert
Tagesordnungspunkt:
Vorlagennummer: V-32/2017
Vorlage
für den
Haupt- und Finanzausschuss am 23.03.2017
Gemeinderat am 06.04.2017
- öffentlich -
Anregung nach § 24 GO NRW des Herrn Theo Happe
hier: Live-Streaming von Ratssitzungen
Begründung:
Mit Schreiben vom 22.02.2017 regt Herr Theo Happe an, ein Live-Streaming von Ratssitzungen im
Internet bereitzustellen.
Das Schreiben werte ich als Anregung gemäß § 24 Abs. 1 GO NRW. Für die Erledigung von
Anregungen und Beschwerden ist gemäß § 6 Abs. 4 der Hauptsatzung der Haupt- und
Finanzausschuss zuständig. In der Beratungsfolge ist auch der Rat aufgeführt. Ihm wird die
Entscheidung lediglich zur Kenntnis gebracht.
Seitens der Verwaltung wird zum Antrag wie folgt Stellung genommen:
Die Frage des Live-Streamings von Ratssitzungen ist in vielen Städten und Gemeinde ausführlich
diskutiert worden. In allen Stellungnahmen wird deckungsgleich die Prüfung der rechtlichen
Zulässigkeit, der Datenschutzsituation und der Kosten wieder gegeben. Die dem Antrag des Herrn
Happe beigefügte Beschlussvorlage der Stadt Unna gibt das Meinungsbild umfassend wieder.
Wenige Städte und Gemeinden sind zu dem Ergebnis gelangt, Livestreaming zu realisieren, meist
mittlere bis große Kommunen. Bei den Kommunen der Größenordnung der Gemeinde Vettweiß ist
Livestreaming noch kein Thema.
Grundsätzlich ist eine technische Lösung für alle Fragestellungen möglich. Konkret hier in Vettweiß
muss aber betrachtet werden, dass der Sitzungsraum über keine feste Sitzungseinrichtung verfügt.
Die für das Streaming notwendige Technik müsste für jede Sitzung erneut aufgebaut werden. Das
für die Bewältigung des Themas notwendige Know-How ist zurzeit in der Verwaltung nicht
verfügbar. Mit der Realisierung müsste somit ein externes Unternehmen beauftragt werden.
Welcher Mittelverbrauch damit einhergehet, kann nicht gesagt werden.
In der Vergangenheit ist allerdings bereits diskutiert worden, ob ein Wortmitschnitt der
Redebeiträge erfolgen soll. Das war seinerzeit nicht gewollt. Ein Videomitschnitt ist erheblich
weitergehender (Mimik, Gestik) und zudem unmittelbar im Internet verfügbar. Seitens der
Verwaltung kann deshalb zurzeit nur empfohlen werden, von Livestreaming von Ratssitzungen
abzusehen. Es wird zugesagt, dass das Thema der dauernden Beobachtung unterliegt und sobald
die sichereren rechtlichen Grundlagen geschaffen sind, erneute Diskussion angeregt wird.
Beschlussvorschlag:
Der Haupt- und Finanzausschuss erledigt die vorliegende Anregung.
Herrn Happe ist mitzuteilen, dass zurzeit nicht die Absicht besteht, ein Livestreaming von
Ratssitzungen anzugehen, dass Thema aber der Beobachtung durch die Verwaltung unterliegt.