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Vorlage (Anregung nach § 24 GO NRW des Herrn Theo Happe hier: Live-Streaming von Ratssitzungen)

Daten

Kommune
Vettweiß
Größe
53 kB
Datum
06.04.2017
Erstellt
14.03.17, 18:00
Aktualisiert
14.03.17, 18:00
Vorlage (Anregung nach § 24 GO NRW des Herrn Theo Happe
hier: Live-Streaming von Ratssitzungen)

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Inhalt der Datei

Gemeinde Vettweiß Der Bürgermeister Vettweiß, den 08.03.2017 Dezernat: S Bearbeiter/in: Müller, Albert Tagesordnungspunkt: Vorlagennummer: V-32/2017 Vorlage für den Haupt- und Finanzausschuss am 23.03.2017 Gemeinderat am 06.04.2017 - öffentlich - Anregung nach § 24 GO NRW des Herrn Theo Happe hier: Live-Streaming von Ratssitzungen Begründung: Mit Schreiben vom 22.02.2017 regt Herr Theo Happe an, ein Live-Streaming von Ratssitzungen im Internet bereitzustellen. Das Schreiben werte ich als Anregung gemäß § 24 Abs. 1 GO NRW. Für die Erledigung von Anregungen und Beschwerden ist gemäß § 6 Abs. 4 der Hauptsatzung der Haupt- und Finanzausschuss zuständig. In der Beratungsfolge ist auch der Rat aufgeführt. Ihm wird die Entscheidung lediglich zur Kenntnis gebracht. Seitens der Verwaltung wird zum Antrag wie folgt Stellung genommen: Die Frage des Live-Streamings von Ratssitzungen ist in vielen Städten und Gemeinde ausführlich diskutiert worden. In allen Stellungnahmen wird deckungsgleich die Prüfung der rechtlichen Zulässigkeit, der Datenschutzsituation und der Kosten wieder gegeben. Die dem Antrag des Herrn Happe beigefügte Beschlussvorlage der Stadt Unna gibt das Meinungsbild umfassend wieder. Wenige Städte und Gemeinden sind zu dem Ergebnis gelangt, Livestreaming zu realisieren, meist mittlere bis große Kommunen. Bei den Kommunen der Größenordnung der Gemeinde Vettweiß ist Livestreaming noch kein Thema. Grundsätzlich ist eine technische Lösung für alle Fragestellungen möglich. Konkret hier in Vettweiß muss aber betrachtet werden, dass der Sitzungsraum über keine feste Sitzungseinrichtung verfügt. Die für das Streaming notwendige Technik müsste für jede Sitzung erneut aufgebaut werden. Das für die Bewältigung des Themas notwendige Know-How ist zurzeit in der Verwaltung nicht verfügbar. Mit der Realisierung müsste somit ein externes Unternehmen beauftragt werden. Welcher Mittelverbrauch damit einhergehet, kann nicht gesagt werden. In der Vergangenheit ist allerdings bereits diskutiert worden, ob ein Wortmitschnitt der Redebeiträge erfolgen soll. Das war seinerzeit nicht gewollt. Ein Videomitschnitt ist erheblich weitergehender (Mimik, Gestik) und zudem unmittelbar im Internet verfügbar. Seitens der Verwaltung kann deshalb zurzeit nur empfohlen werden, von Livestreaming von Ratssitzungen abzusehen. Es wird zugesagt, dass das Thema der dauernden Beobachtung unterliegt und sobald die sichereren rechtlichen Grundlagen geschaffen sind, erneute Diskussion angeregt wird. Beschlussvorschlag: Der Haupt- und Finanzausschuss erledigt die vorliegende Anregung. Herrn Happe ist mitzuteilen, dass zurzeit nicht die Absicht besteht, ein Livestreaming von Ratssitzungen anzugehen, dass Thema aber der Beobachtung durch die Verwaltung unterliegt.