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Vorlage (Besetzung der Gremien der RegioEntsorgung)

Daten

Kommune
Vettweiß
Größe
65 kB
Datum
16.02.2017
Erstellt
24.01.17, 18:00
Aktualisiert
24.01.17, 18:00
Vorlage (Besetzung der Gremien der RegioEntsorgung)

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Gemeinde Vettweiß Der Bürgermeister Vettweiß, den 04.01.2017 Dezernat: S Bearbeiter/in: Müller, Albert Tagesordnungspunkt: Vorlagennummer: V-1/2017 Vorlage für den Haupt- und Finanzausschuss am 02.02.2017 Gemeinderat am 16.02.2017 - öffentlich - Besetzung der Gremien der RegioEntsorgung Begründung: Mit dem Jahresbeginn wurde die Gemeinde Vettweiß Mitglied im Entsorgungszweckverband RegioEntsorgung (ZRE). Oberstes Gremium des Zweckverbandes ist die Verbandsversammlung, die sich nach den Regelungen des § 7 der Verbandssatzung des ZRE aus den Bürgermeistern der angeschlossenen Kommunen zusammensetzt. Vertreter ist der jeweilige Vertreter im Amt (Allgemeiner Vertreter). Die Verbandssatzung lässt den Räten der verbandsangehörenden Kommunen damit keine Besetzungskompetenz. Anders sieht die Regelung zur Besetzung der Regionalen Abfallwirtschaftsbeiräte aus. Nach § 31 der Geschäftsordnung des ZRE gehören zum Regionalen Wirtschaftsbeirat Nordost, dem die Gemeinde Vettweiß angehört, je fünf Vertreter eines Mitglieds. Für jedes Mitglied ist ein Stellvertreter zu wählen. Die Besetzung regelt sich nach den Maßgaben der Gemeindeordnung. § 63 in Verbindung mit §§ 113 Abs. 2 und letztendlich 50 Abs. 3 GO NRW legen das gleiche Verfahren wie zur Besetzung gemeindlicher Ausschüsse an. Sofern mehrere Vertreter zu benennen sind, muss gemäß § 113 Abs. 2 Satz 2 GO NRW der Bürgermeister oder ein vom ihm vorgeschlagener Bediensteter dazuzählen. Da im vorliegenden Fall fünf Vertreter zu benennen sind und der Bürgermeister bereits eine Vertreterstelle besetzt, sind noch vier Vertreter durch den Rat zu wählen. Die Wahl vollzieht sich nach § 50 Abs. 3 GO NRW. Ein einheitlicher Wahlvorschlag der Ratsmitglieder ist möglich.(Zum Beispiel nach Fraktionsstärke, sh. unten. Der Bürgermeister hat Stimmrecht) Rechenbeispiel für eine Besetzung nach § 50 Abs. 3 GO unter Zugrundelegung der Fraktionsstärken. Im Verfahren ist das Ergebnis der Abstimmung einzusetzen: Liste Stimmen Sitze ges. Stimmen ges. Divisor* Sitze ungeru.* Sitze Sitze geru. CDU 15 4 26 6,5000 2,3077 2 2 BI Vettweiß 5 4 26 6,5000 0,7692 0 1 SPD 4 4 26 6,5000 0,6154 0 1 GRÜNE 2 4 26 6,5000 0,3077 0 0 Beschlussvorschlag: Der Haupt- und Finanzausschuss nimmt die Vorlage zur Kenntnis. Die Wahl der Vertreter und deren Stellvertreter erfolgt in der Sitzung des Rates. Auswirkungen auf den Haushalt: Keine Auswirkungen durch den Besetzungsvorgang.