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Beschlussvorlage GB (Festlegung der Angebotsstruktur der Tageseinrichtungen für Kinder im Kreis Euskirchen im Kindergartenjahr 2009/2010)

Daten

Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
28 kB
Datum
12.03.2009
Erstellt
11.03.09, 04:10
Aktualisiert
11.03.09, 04:10
Beschlussvorlage GB (Festlegung der Angebotsstruktur der Tageseinrichtungen für Kinder im Kreis Euskirchen im Kindergartenjahr 2009/2010) Beschlussvorlage GB (Festlegung der Angebotsstruktur der Tageseinrichtungen für Kinder im Kreis Euskirchen im Kindergartenjahr 2009/2010) Beschlussvorlage GB (Festlegung der Angebotsstruktur der Tageseinrichtungen für Kinder im Kreis Euskirchen im Kindergartenjahr 2009/2010) Beschlussvorlage GB (Festlegung der Angebotsstruktur der Tageseinrichtungen für Kinder im Kreis Euskirchen im Kindergartenjahr 2009/2010)

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Inhalt der Datei

Kreis Euskirchen Der Landrat Datum: V 508/2009 10.02.2009 Az.: 51/435-10 X Öffentliche Sitzung Nichtöffentliche Sitzung Beratungsfolge: Jugendhilfeausschuss 12.03.2009 Festlegung der Angebotsstruktur der Tageseinrichtungen für Kinder im Kreis Euskirchen im Kindergartenjahr 2009/2010 Sachbearbeiter/in: Herr Hermes Tel.: 15-617 Abt.: 51.4 Die Vorlage berührt nicht den Etat Die Vorlage berührt den Etat auf der Einnahmenseite Es entstehen Folgekosten – siehe anliegende Folgekostenberechnung x Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung Produkt: 365 01 I. A. gez. Jasper Mittel werden überplanmäßig bereitgestellt Produkt: Mittel werden außerplanmäßig bereitgestellt Produkt: Kreiskämmerer Mittel stehen haushaltsrechtlich nicht zur Verfügung Deckungsvorschlag: Minderausgabe bei Hst. Mehreinnahme bei Hst. sonst: um um € € Beschlussempfehlung der Verwaltung: Der Jugendhilfeausschuss stimmt der vorliegenden Angebotsstruktur für das Kindergartenjahr 2009/2010 zu und beauftragt die Verwaltung, auf dieser Grundlage die für die Gewährung der Landeszuschüsse notwendigen Kindpauschalen dem Landschaftsverband zu melden. -2Begründung: Gemäß § 19 Abs. 3 des Kinderbildungsgesetzes (KiBiz) hat der örtliche Träger der öffentlichen Jugendhilfe auf der Grundlage der Jugendhilfeplanung festzulegen, welche Gruppenformen und Betreuungszeiten in den einzelnen Einrichtungen angeboten werden. Die festgelegte Angebotsstruktur muss bis zum 15.03.2009 dem Landesjugendamt gemeldet werden und ist die Basis für die Betriebskostenförderung der Einrichtungen und die Gewährung des Landeszuschusses. Abfrage des Betreuungsbedarfs: Für das Kindergartenjahr 2008/09 wurde Anfang letzten Jahres eine umfangreiche Bedarfsabfrage in Kooperation mit den einzelnen Trägern und insbesondere mit Unterstützung der Kommunen durchgeführt. Aufgrund des damit verbundenen enormen Verwaltungsaufwands wurde dieses Jahr mit allen Trägern vereinbart, dass die Bedarfsmeldungen für das Kindergartenjahr 2009/10 über die Träger anhand der tatsächlichen Anmeldungen/Betreuungsverträge erfolgt. Vereinzelt haben – insbesondere kleinere Kommunen – an einer Bedarfsabfrage festgehalten. Der von den Trägern gemeldete Betreuungsbedarf insgesamt sowohl für die Kinder von 3-6 (Rechtsanspruch) als auch für die unter 3jährigen Kinder stellte sich wie folgt dar: Gemeinde Gesamt davon U 3 (ohne Rechtsanspruch) 25 Std. in % 35 Std. in % 45 Std. in % Bad Münstereifel 490,24 29,24 117,58 24,0% 275,08 56,1% 97,58 19,9% Blankenheim 228,44 17,87 79,78 34,9% 120,24 52,6% 28,42 12,4% Dahlem 128,67 4,17 64,00 49,7% 64,67 50,3% 0,00 0,0% 1.671,60 109,68 487,00 29,1% 746,76 44,7% 437,84 26,2% Hellenthal 230,23 21,83 77,42 33,6% 141,81 61,6% 11,00 4,8% Kall 340,08 26,00 131,33 38,6% 169,75 49,9% 39,00 11,5% Mechernich 872,94 64,67 103,00 11,8% 509,94 58,4% 260,00 29,8% Nettersheim 208,16 19,42 44,99 21,6% 163,17 78,4% 0,00 0,0% Schleiden 355,99 26,50 130,49 36,7% 171,50 48,2% 54,00 15,2% Weilerswist 442,26 32,00 114,75 25,9% 222,01 50,2% 105,50 23,9% Zülpich 597,77 47,92 29,6% 91,00 1.124,3 4 15,2% 399,30 329,77 2.914,7 0 55,2% 5.566,38 177,00 1.527,3 4 Euskirchen Kreis Euskirchen 27,4% 52,4% 20,2% In der Gruppe der Betreuungszeit von 25 Std./Wo. sind die stark überdurchschnittlichen Betreuungsanmeldungen vor allem in Blankenheim und Dahlem zu finden. 35 Std./Wo. Betreuungsbedarf meldeten überdurchschnittlich die Eltern in Nettersheim an, wo im Gegenzug die Betreuungsanmeldung von 25 Std./Wo. und 45 Std./Wo. signifikant gering ausfallen. Hintergrund könnte ein Beschluss des Gemeinderates vom 29.01.2008 sein, wonach den Eltern, die sich für die 35 Std. Betreuungszeit entschließen, der Unterschiedsbetrag zu den Kosten einer 25 Std.-Betreuung durch die Gemeinde bezuschusst wird. Zusätzlich bezuschusst die Gemeinde ebenfalls die nur im Rahmen der Betreuung von mehr als 25 Std. zu realisierende Mittagsverpflegung der betreuten Kinder mit 1,50 € pro Kind und Mahlzeit. Hierdurch sieht die Gemeinde Nettersheim den Bildungsauftrag am besten umgesetzt. -3Jugendhilfeplanung / Betreuungsstruktur: Für die Umsetzung der Ergebnisse der Elternbefragung wurden folgende Kriterien entwickelt: 1. Umsetzung des Rechtsanspruchs 2. Höchstmögliche Ausschöpfung des vom Land zugewiesenen Kontingents an Betreuungsplätzen für unter 3 jährige Diese Kriterien waren die Grundlage für die 11 Planungsgespräche mit den Trägern und Kommunen, die in der Zeit vom 29.01.2009 bis zum 16.02.2009 stattfanden. Dabei wurde versucht, das vom Land zugewiesene Kontingent von 437 geförderten Plätzen für Kinder unter 3 Jahren in den Kommunen entsprechend der Verteilung des altersentsprechenden Bevölkerungsanteils zu gewährleisten, was jedoch aufgrund der im Kreisgebiet unterschiedlichen Belegungssituation der Einrichtungen nicht stringent erreicht werden konnte. Es wird vorgeschlagen, folgenden Bedarf an Kindpauschalen anzumelden: Gemeinde Gesamt 25 Std. 35 Std. 45 Std. Gr. I Gr. II Gr. III Bad Münstereifel 490,24 117,58 275,08 97,58 74,24 0,00 416,00 Blankenheim 228,44 79,78 120,24 28,42 58,45 0,00 169,99 Dahlem 128,67 64,00 64,67 0,00 18,17 0,00 110,50 1.671,60 487,00 746,76 437,84 313,00 21,68 1.336,92 Hellenthal 230,23 77,42 141,81 11,00 39,83 0,00 190,40 Kall 340,08 131,33 169,75 39,00 44,00 10,00 286,08 Mechernich 872,94 103,00 509,94 260,00 134,00 16,67 722,27 Nettersheim 208,16 44,99 163,17 0,00 64,42 0,00 143,74 Schleiden 355,99 130,49 171,50 54,00 101,42 0,00 254,57 Weilerswist 442,26 114,75 222,01 105,50 40,00 20,00 382,26 Zülpich 597,77 177,00 329,77 91,00 103,92 20,00 473,85 5.566,38 1.527,34 2.914,70 1.124,34 991,45 88,35 4.486,58 Euskirchen Kreis Euskirchen Für die derzeit im Kreis geförderten 14 Familienzentren werden Landeszuschüsse in Höhe von jeweils 12.000 € im Jahr beantragt. Eingruppige Einrichtungen sowie Einrichtungen in sozialen Brennpunkten erhalten neben den kindbezogenen Pauschalen bis zu 15.000 € im Jahr. Seitens des Landes werden gemäß § 22 KiBiz für Kinder in Tagespflege 39 Fallpauschalen á 725 € / Jahr gewährt. -4Finanzielle Auswirkungen: Daraus ergeben sich folgende finanzielle Auswirkungen: Gemeinde Gesamtkosten Landeszuschuss Trägeranteil Kreisanteil Bad Münstereifel 2.517.664,36 816.190,85 434.576,94 1.266.896,56 Blankenheim 1.220.235,91 440.406,75 116.552,19 663.276,96 527.859,20 158.357,76 110.850,43 258.651,01 Euskirchen 8.895.492,65 2.889.327,76 1.525.254,02 4.480.910,87 Hellenthal 1.092.773,10 352.955,87 188.061,34 551.755,89 Kall 1.643.507,20 506.122,63 327.038,93 810.345,63 Mechernich 5.121.827,21 1.839.654,71 502.984,50 2.779.188,00 Nettersheim 1.065.385,79 347.259,68 191.780,62 526.345,49 Schleiden 1.944.115,36 702.688,80 191.814,00 1.049.612,56 Weilerswist 2.419.370,39 741.316,58 486.598,67 1.191.455,13 Zülpich 3.237.245,06 1.061.746,15 547.308,28 1.628.190,63 29.685.476,23 9.856.027,56 4.622.819,93 15.206.628,74 Dahlem Kreis Euskirchen Hierin sind die Kosten für die 14 Familienzentren i. H. v. 168.000,00 € und die Kosten für die Tagespflegeplätze nicht enthalten. Der dargestellte Kreisanteil reduziert sich durch die Einnahme der Elternbeiträge, die im Haushalt mit 3.750.000 € veranschlagt sind, auf ca. 11.456.000 €. Der Haushalt 2009 weist einen Zuschussbedarf (reine Betriebskosten) von 11.546.000 € aus. Die o.g Zahlen beruhen auf den vom Kreis mit den Trägern geführten Abstimmungsgesprächen und können sich nach Abschluss der Betreuungsverträge marginal ändern. Des weiteren ist unklar, ob im Rahmen der noch ausstehenden konkreten Betriebskostenabrechnung für die Zeit vom 01.01.2007 bis 31.07.2008 mit Nach- oder Rückzahlungen zu rechnen ist. Ebenso kann zum jetzigen Zeitpunkt das tatsächliche Elternbeitragsvolumen nur vermutet werden, da u.a. Daten über die aktuellen Einkommensstrukturen nicht bekannt sind. gez. I. V. Poth Landrat Geschäftsbereichsleiter/in: Abteilungsleiter/in: Sachbearbeiter/in: Kreistagsbüro: ___________________ (Unterschrift) ___________________ (Unterschrift) ___________________ (Unterschrift) ___________________ (Unterschrift)