Daten
Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
28 kB
Datum
12.03.2009
Erstellt
11.03.09, 04:10
Aktualisiert
11.03.09, 04:10
Stichworte
Inhalt der Datei
Kreis Euskirchen
Der Landrat
Datum:
V 508/2009
10.02.2009
Az.: 51/435-10
X Öffentliche Sitzung
Nichtöffentliche Sitzung
Beratungsfolge:
Jugendhilfeausschuss
12.03.2009
Festlegung der Angebotsstruktur der Tageseinrichtungen für Kinder im Kreis Euskirchen
im Kindergartenjahr 2009/2010
Sachbearbeiter/in: Herr Hermes
Tel.: 15-617
Abt.: 51.4
Die Vorlage berührt nicht den Etat
Die Vorlage berührt den Etat auf der Einnahmenseite
Es entstehen Folgekosten – siehe anliegende Folgekostenberechnung
x
Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung
Produkt: 365 01
I. A.
gez.
Jasper
Mittel werden überplanmäßig bereitgestellt
Produkt:
Mittel werden außerplanmäßig bereitgestellt
Produkt:
Kreiskämmerer
Mittel stehen haushaltsrechtlich nicht zur Verfügung
Deckungsvorschlag: Minderausgabe bei Hst.
Mehreinnahme bei Hst.
sonst:
um
um
€
€
Beschlussempfehlung der Verwaltung:
Der Jugendhilfeausschuss stimmt der vorliegenden Angebotsstruktur für das Kindergartenjahr
2009/2010 zu und beauftragt die Verwaltung, auf dieser Grundlage die für die Gewährung der
Landeszuschüsse notwendigen Kindpauschalen dem Landschaftsverband zu melden.
-2Begründung:
Gemäß § 19 Abs. 3 des Kinderbildungsgesetzes (KiBiz) hat der örtliche Träger der öffentlichen
Jugendhilfe auf der Grundlage der Jugendhilfeplanung festzulegen, welche Gruppenformen und
Betreuungszeiten in den einzelnen Einrichtungen angeboten werden. Die festgelegte
Angebotsstruktur muss bis zum 15.03.2009 dem Landesjugendamt gemeldet werden und ist die
Basis für die Betriebskostenförderung der Einrichtungen und die Gewährung des Landeszuschusses.
Abfrage des Betreuungsbedarfs:
Für das Kindergartenjahr 2008/09 wurde Anfang letzten Jahres eine umfangreiche Bedarfsabfrage in
Kooperation mit den einzelnen Trägern und insbesondere mit Unterstützung der Kommunen
durchgeführt. Aufgrund des damit verbundenen enormen Verwaltungsaufwands wurde dieses Jahr
mit allen Trägern vereinbart, dass die Bedarfsmeldungen für das Kindergartenjahr 2009/10 über die
Träger anhand der tatsächlichen Anmeldungen/Betreuungsverträge erfolgt. Vereinzelt haben –
insbesondere kleinere Kommunen – an einer Bedarfsabfrage festgehalten.
Der von den Trägern gemeldete Betreuungsbedarf insgesamt sowohl für die Kinder von 3-6
(Rechtsanspruch) als auch für die unter 3jährigen Kinder stellte sich wie folgt dar:
Gemeinde
Gesamt
davon U 3 (ohne
Rechtsanspruch)
25 Std.
in %
35 Std.
in %
45 Std. in %
Bad Münstereifel
490,24
29,24
117,58
24,0%
275,08
56,1%
97,58
19,9%
Blankenheim
228,44
17,87
79,78
34,9%
120,24
52,6%
28,42
12,4%
Dahlem
128,67
4,17
64,00
49,7%
64,67
50,3%
0,00
0,0%
1.671,60
109,68
487,00
29,1%
746,76
44,7%
437,84
26,2%
Hellenthal
230,23
21,83
77,42
33,6%
141,81
61,6%
11,00
4,8%
Kall
340,08
26,00
131,33
38,6%
169,75
49,9%
39,00
11,5%
Mechernich
872,94
64,67
103,00
11,8%
509,94
58,4%
260,00
29,8%
Nettersheim
208,16
19,42
44,99
21,6%
163,17
78,4%
0,00
0,0%
Schleiden
355,99
26,50
130,49
36,7%
171,50
48,2%
54,00
15,2%
Weilerswist
442,26
32,00
114,75
25,9%
222,01
50,2%
105,50
23,9%
Zülpich
597,77
47,92
29,6%
91,00
1.124,3
4
15,2%
399,30
329,77
2.914,7
0
55,2%
5.566,38
177,00
1.527,3
4
Euskirchen
Kreis Euskirchen
27,4%
52,4%
20,2%
In der Gruppe der Betreuungszeit von 25 Std./Wo. sind die stark überdurchschnittlichen
Betreuungsanmeldungen vor allem in Blankenheim und Dahlem zu finden.
35 Std./Wo. Betreuungsbedarf meldeten überdurchschnittlich die Eltern in Nettersheim an, wo im
Gegenzug die Betreuungsanmeldung von 25 Std./Wo. und 45 Std./Wo. signifikant gering ausfallen.
Hintergrund könnte ein Beschluss des Gemeinderates vom 29.01.2008 sein, wonach den Eltern, die
sich für die 35 Std. Betreuungszeit entschließen, der Unterschiedsbetrag zu den Kosten einer 25
Std.-Betreuung durch die Gemeinde bezuschusst wird. Zusätzlich bezuschusst die Gemeinde
ebenfalls die nur im Rahmen der Betreuung von mehr als 25 Std. zu realisierende Mittagsverpflegung
der betreuten Kinder mit 1,50 € pro Kind und Mahlzeit. Hierdurch sieht die Gemeinde Nettersheim
den Bildungsauftrag am besten umgesetzt.
-3Jugendhilfeplanung / Betreuungsstruktur:
Für die Umsetzung der Ergebnisse der Elternbefragung wurden folgende Kriterien entwickelt:
1.
Umsetzung des Rechtsanspruchs
2.
Höchstmögliche Ausschöpfung des vom Land zugewiesenen Kontingents an
Betreuungsplätzen für unter 3 jährige
Diese Kriterien waren die Grundlage für die 11 Planungsgespräche mit den Trägern und Kommunen,
die in der Zeit vom 29.01.2009 bis zum 16.02.2009 stattfanden. Dabei wurde versucht, das vom Land
zugewiesene Kontingent von 437 geförderten Plätzen für Kinder unter 3 Jahren in den Kommunen
entsprechend der Verteilung des altersentsprechenden Bevölkerungsanteils zu gewährleisten, was
jedoch aufgrund der im Kreisgebiet unterschiedlichen Belegungssituation der Einrichtungen nicht
stringent erreicht werden konnte.
Es wird vorgeschlagen, folgenden Bedarf an Kindpauschalen anzumelden:
Gemeinde
Gesamt
25 Std.
35 Std. 45 Std.
Gr. I
Gr. II
Gr. III
Bad Münstereifel
490,24
117,58
275,08
97,58
74,24
0,00
416,00
Blankenheim
228,44
79,78
120,24
28,42
58,45
0,00
169,99
Dahlem
128,67
64,00
64,67
0,00
18,17
0,00
110,50
1.671,60
487,00
746,76
437,84
313,00
21,68
1.336,92
Hellenthal
230,23
77,42
141,81
11,00
39,83
0,00
190,40
Kall
340,08
131,33
169,75
39,00
44,00
10,00
286,08
Mechernich
872,94
103,00
509,94
260,00
134,00
16,67
722,27
Nettersheim
208,16
44,99
163,17
0,00
64,42
0,00
143,74
Schleiden
355,99
130,49
171,50
54,00
101,42
0,00
254,57
Weilerswist
442,26
114,75
222,01
105,50
40,00
20,00
382,26
Zülpich
597,77
177,00
329,77
91,00
103,92
20,00
473,85
5.566,38
1.527,34
2.914,70
1.124,34
991,45
88,35
4.486,58
Euskirchen
Kreis Euskirchen
Für die derzeit im Kreis geförderten 14 Familienzentren werden Landeszuschüsse in Höhe von
jeweils 12.000 € im Jahr beantragt. Eingruppige Einrichtungen sowie Einrichtungen in sozialen
Brennpunkten erhalten neben den kindbezogenen Pauschalen bis zu 15.000 € im Jahr.
Seitens des Landes werden gemäß § 22 KiBiz für Kinder in Tagespflege 39 Fallpauschalen á 725 € /
Jahr gewährt.
-4Finanzielle Auswirkungen:
Daraus ergeben sich folgende finanzielle Auswirkungen:
Gemeinde
Gesamtkosten
Landeszuschuss
Trägeranteil
Kreisanteil
Bad Münstereifel
2.517.664,36
816.190,85
434.576,94
1.266.896,56
Blankenheim
1.220.235,91
440.406,75
116.552,19
663.276,96
527.859,20
158.357,76
110.850,43
258.651,01
Euskirchen
8.895.492,65
2.889.327,76
1.525.254,02
4.480.910,87
Hellenthal
1.092.773,10
352.955,87
188.061,34
551.755,89
Kall
1.643.507,20
506.122,63
327.038,93
810.345,63
Mechernich
5.121.827,21
1.839.654,71
502.984,50
2.779.188,00
Nettersheim
1.065.385,79
347.259,68
191.780,62
526.345,49
Schleiden
1.944.115,36
702.688,80
191.814,00
1.049.612,56
Weilerswist
2.419.370,39
741.316,58
486.598,67
1.191.455,13
Zülpich
3.237.245,06
1.061.746,15
547.308,28
1.628.190,63
29.685.476,23
9.856.027,56
4.622.819,93
15.206.628,74
Dahlem
Kreis Euskirchen
Hierin sind die Kosten für die 14 Familienzentren i. H. v. 168.000,00 € und die Kosten für die
Tagespflegeplätze nicht enthalten.
Der dargestellte Kreisanteil reduziert sich durch die Einnahme der Elternbeiträge, die im Haushalt mit
3.750.000 € veranschlagt sind, auf ca. 11.456.000 €.
Der Haushalt 2009 weist einen Zuschussbedarf (reine Betriebskosten) von 11.546.000 € aus.
Die o.g Zahlen beruhen auf den vom Kreis mit den Trägern geführten Abstimmungsgesprächen und
können sich nach Abschluss der Betreuungsverträge marginal ändern.
Des weiteren ist unklar, ob im Rahmen der noch ausstehenden konkreten Betriebskostenabrechnung
für die Zeit vom 01.01.2007 bis 31.07.2008 mit Nach- oder Rückzahlungen zu rechnen ist.
Ebenso kann zum jetzigen Zeitpunkt das tatsächliche Elternbeitragsvolumen nur vermutet werden, da
u.a. Daten über die aktuellen Einkommensstrukturen nicht bekannt sind.
gez. I. V. Poth
Landrat
Geschäftsbereichsleiter/in:
Abteilungsleiter/in:
Sachbearbeiter/in:
Kreistagsbüro:
___________________
(Unterschrift)
___________________
(Unterschrift)
___________________
(Unterschrift)
___________________
(Unterschrift)