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Mitteilung (Nutzungsgebühren für den Kunstrasenplatz Vettweiß)

Daten

Kommune
Vettweiß
Größe
132 kB
Datum
27.10.2016
Erstellt
18.10.16, 18:01
Aktualisiert
18.10.16, 18:01
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Gemeinde Vettweiß Der Bürgermeister Vettweiß, den 13.10.2016 Dezernat: S Bearbeiter/in: Müller, Albert Tagesordnungspunkt: Vorlagennummer: V-111/2016 Mitteilung für den Gemeinderat am 27.10.2016 - öffentlich - Nutzungsgebühren für den Kunstrasenplatz Vettweiß Mitteilung: Seit gut einem Jahr ist der Kunstrasenplatz am Schulzentrum nun in der Nutzung durch die Schule und die Sportvereine, hauptsächlich den VfR Vettweiß. Die gezogene Bilanz bezüglich der Winternutzbarkeit, aber auch der Inanspruchnahme im Allgemeinen ist durchweg positiv. Anregungen von Schule und VfR Vettweiß, an Details noch zu arbeiten, wurden durch die Verwaltung angenommen und weitestgehend realisiert. Von Beginn an war vorgesehen, die Benutzung einem Nutzungsentgelt zu unterwerfen, damit eine Beteiligung der Vereine an den Pflegeaufwendungen erfolgt. Seitens der Verwaltung soll das Thema wie folgt umgesetzt werden. Für Pflegemaßnahmen produziert der Kunstrasenplatz nach Angaben der Herstellerfirma einen Aufwand von 9.750 € (1,50 € je m²). Darin enthalten sind Grundreinigung, Granulatbeschaffung, Striegeln, Laubbeseitigung und Abschreibung des Pflegegerätes. Entsprechend der Vereinbarung mit dem VfR Vettweiß ist Striegeln und Laubbeseitigung Aufgabe des Heimatvereins. Der verbleibende Anteil von rd. 4.600 € wäre somit auf die Schulnutzung, die Jugendfußballnutzung und die Winternutzung durch die anderen Sportvereine aufzuteilen. Den größeren Anteil an den Nutzungsaufwendungen wird den Schulen zugesprochen, somit aus der Schulpauschale gedeckt. Die Nutzung durch Jugendmannschaften soll nach geübter Praxis kostenfrei bleiben. Der Betrag von 600 € ist somit entsprechend der Winternutzung durch die Vereine aufzuteilen. Die Berechnung ergibt sich aus der folgenden Tabelle: Es wurde davon abgesehen, eine Stundennutzungspauschale anzusetzen. Der überschaubare Betrag von 600 € kann alljährlich aufgrund der Nutzungszeiten spitz und vollständig auf die Vereine umgelegt werden. Eine Pauschale hingegen könnte zu einer Über- oder auch Unterdeckung führen. Die Verfahrensweise wurde mit dem Gemeindesportbund abgesprochen und akzeptiert. Es erfolgt die Aufrechnung mit den Zuschüssen. Die Beratung und Entscheidung über die Zuschüsse wird für die kommende Sitzungsrunde vorbereitet.