Daten
Kommune
Vettweiß
Größe
132 kB
Datum
27.10.2016
Erstellt
18.10.16, 18:01
Aktualisiert
18.10.16, 18:01
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Vettweiß
Der Bürgermeister
Vettweiß, den 13.10.2016
Dezernat: S
Bearbeiter/in: Müller, Albert
Tagesordnungspunkt:
Vorlagennummer: V-111/2016
Mitteilung
für den
Gemeinderat am 27.10.2016
- öffentlich -
Nutzungsgebühren für den Kunstrasenplatz Vettweiß
Mitteilung:
Seit gut einem Jahr ist der Kunstrasenplatz am Schulzentrum nun in der Nutzung
durch die Schule und die Sportvereine, hauptsächlich den VfR Vettweiß.
Die gezogene Bilanz bezüglich der Winternutzbarkeit, aber auch der
Inanspruchnahme im Allgemeinen ist durchweg positiv. Anregungen von Schule und
VfR Vettweiß, an Details noch zu arbeiten, wurden durch die Verwaltung
angenommen und weitestgehend realisiert.
Von Beginn an war vorgesehen, die Benutzung einem Nutzungsentgelt zu
unterwerfen, damit eine Beteiligung der Vereine an den Pflegeaufwendungen erfolgt.
Seitens der Verwaltung soll das Thema wie folgt umgesetzt werden.
Für Pflegemaßnahmen produziert der Kunstrasenplatz nach Angaben der
Herstellerfirma einen Aufwand von 9.750 € (1,50 € je m²). Darin enthalten sind
Grundreinigung, Granulatbeschaffung, Striegeln, Laubbeseitigung und Abschreibung
des Pflegegerätes. Entsprechend der Vereinbarung mit dem VfR Vettweiß ist
Striegeln und Laubbeseitigung Aufgabe des Heimatvereins. Der verbleibende Anteil
von rd. 4.600 € wäre somit auf die Schulnutzung, die Jugendfußballnutzung und die
Winternutzung durch die anderen Sportvereine aufzuteilen. Den größeren Anteil an
den Nutzungsaufwendungen wird den Schulen zugesprochen, somit aus der
Schulpauschale gedeckt. Die Nutzung durch Jugendmannschaften soll nach geübter
Praxis kostenfrei bleiben. Der Betrag von 600 € ist somit entsprechend der
Winternutzung durch die Vereine aufzuteilen. Die Berechnung ergibt sich aus der
folgenden Tabelle:
Es wurde davon abgesehen, eine Stundennutzungspauschale anzusetzen. Der
überschaubare Betrag von 600 € kann alljährlich aufgrund der Nutzungszeiten spitz
und vollständig auf die Vereine umgelegt werden. Eine Pauschale hingegen könnte
zu einer Über- oder auch Unterdeckung führen.
Die Verfahrensweise wurde mit dem Gemeindesportbund abgesprochen und
akzeptiert. Es erfolgt die Aufrechnung mit den Zuschüssen. Die Beratung und
Entscheidung über die Zuschüsse wird für die kommende Sitzungsrunde vorbereitet.