Daten
Kommune
Vettweiß
Größe
52 kB
Datum
06.04.2017
Erstellt
28.03.17, 18:01
Aktualisiert
28.03.17, 18:01
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Vettweiß
Der Bürgermeister
Vettweiß, den 22.03.2017
Dezernat: S
Bearbeiter/in: Müller, Albert
Tagesordnungspunkt:
Vorlagennummer: V-46/2017
Vorlage
für den
Gemeinderat am 06.04.2017
- öffentlich -
Neuwahl eines Ortsvorstehers für die Ortschaft Lüxheim
Ernennung des neu gewählten Ortsvorstehers zum Ehrenbeamten
Begründung:
Der amtierende Ortsvorsteher der Ortschaft Lüxheim, Herr Volker Franzen, legt sein Amt mit
Wirkung vom 30.04.2017 nieder.
Zur Neubesetzung des Amtes ab dem 01.05.2017 schlägt die vorschlagsberechtigte CDUFraktion Herrn Karl-Günter Jurreit aus Lüxheim vor.
1. Wahl der Ortsvorsteher
§ 3 Abs. 2 der Hauptsatzung der Gemeinde Vettweiß legt fest, dass für jede Ortschaft ein
Ortsvorsteher für die Dauer der Wahlzeit des Rates zu wählen ist. Nach § 39 Abs. 6 GO
NRW ist dabei das im Gemeindebezirk erzielte Stimmenverhältnis zu berücksichtigen.
Ortsvorsteher sollen in dem Bezirk, für den sie bestellt werden, wohnen und müssen dem
Rat angehören oder angehören können.
Nach dem Gemeindewahlergebnis vom 25.05.2014 wurde der Ortsvorsteher für Lüxheim
aufgrund des CDU-Vorschlages gewählt. Das Vorschlagsrecht für die anstehende Nachfolge
obliegt somit wiederum der CDU. Herr Karl-Günter Jurreit wird vorgeschlagen. Er erfüllt die
Voraussetzungen.
2. Ernennung der Ortsvorsteher zu Ehrenbeamten
Die Ernennung der Ortsvorsteher zu Ehrenbeamten erfolgt aufgrund des § 3 Abs. 2 der
Hauptsatzung der Gemeinde Vettweiß in Verbindung mit § 8 Landesbeamtengesetz NRW
durch Aushändigung einer Ernennungsurkunde. Gemäß § 61 Landesbeamtengesetz NRW
hat der Beamte einen Diensteid zu leisten.
Beschlussvorschlag:
Der Rat der Gemeinde Vettweiß wählt Herrn Karl-Günter Jurreit zum Ortsvorsteher der
Ortschaft Lüxheim ab 01.05.2017.
(Im Anschluss an den Beschluss erfolgt die Ablegung des Diensteides.)