Daten
Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
54 kB
Datum
17.11.2008
Erstellt
06.11.08, 04:18
Aktualisiert
06.11.08, 04:18
Stichworte
Inhalt der Datei
Kreis Euskirchen
Der Landrat
Datum:
Info 203/2008
30.10.2008
Az.: 80/Wu
X Öffentliche Sitzung
Nichtöffentliche Sitzung
Beratungsfolge:
Aussch.f.Wirtsch.Förd.,Tourismus u.Konvers.Vogels.
17.11.2008
Bundesprogramm Bildungsprämie
Das Bundesministerium für Bildung und Forschung führt zum 01.12.2008 ein neues
Beratungsprogramm ein. Dieses Förderinstrument „Bildungsprämie“ soll den Stellenwert von
Weiterbildungen erhöhen und mehr Menschen für die individuelle berufliche Weiterbildung
sensibilisieren und interessieren.
Antragsberechtigt sind Erwerbstätige in Deutschland deren zu versteuerndes Jahreseinkommen nicht
mehr als 17.900 € ( 35.800 € bei gemeinsam veranlagten) übersteigt. Diese erhalten in einer
„Prämienberatung“ den sogenannten „Prämiengutschein“, durch den max. 154 € der beruflichen
Weiterbildungskosten (Teilnahme- und Prüfungsentgelte) gefördert werden können, wenn mindestens
die gleiche Summe als Eigenanteil geleistet wird.
Der Projektzeitraum ist vom 01.12.2008 bis zum 31.12.2011 begrenzt. In dieser Zeit erhalten
Beratungsstellen je 20 € pro Beratung vom Bundesministerium für Bildung und Forschung. Für
InteressentInnen ist die Beratung kostenlos. Die Erstattung der Prämiengutscheine werden aus den
Mitteln des Europäischen Sozialfonds beglichen.
In der o.g. Prämienberatung wird die Finanzierungsoption des Erwerbstätigen hinsichtlich der
persönlichen Voraussetzungen, des Weiterbildungszieles und der Anforderungen an die
Weiterbildung im Sinne der Richtlinie zur Förderung von Prämiengutscheinen und
Beratungsleistungen im Rahmen der Bildungsprämie geklärt. Gefördert werden vor allem
Bildungsangebote bei Weiterbildungseinrichtungen, die nach dem Weiterbildungsgesetz oder dem
Fernunterrichtsgesetz anerkannt sind und/oder sich durch eine zertifizierte Qualitätssicherung
auszeichnen. Aufgrund der Neutralität von Beratungsstellen ist es Vorraussetzung im elektronischen
Beratungsprotokoll 3 Weiterbildungsanbieter auf dem Prämiengutschein zu vermerken.
Das zu beantragende Kontingent pro Beratungsstelle in NRW beträgt 29 Beratungen. Dieser Wert ist
abhängig von der Einwohnerzahl des jeweiligen Bundeslandes.
Die Prämienberatungsstelle soll organisatorisch bei der Stabsstelle 80 für Struktur- und
Wirtschaftsförderung angegliedert werden, da diese bereits seit Anfang 2006 erfolgreich das NRW
Förderprogramm „Bildungsscheck“ (siehe Info 62/2006) abwickelt und es sich um ein artverwandtes
Programm handelt. Zudem bevorzugt das Bundesministerium ausdrücklich Beratungsstellen, die
bereits ähnliche oder angrenzende Aufgaben für das Land wahrnehmen.
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Der Bildungsscheck konnte bis heute große Erfolge verzeichnen. Seit Beginn des Förderprogramms
wurden über 700 Beratungen im individuellen/privaten Zugang durchgeführt. Hierbei wurden fast
1400 Bildungsschecks ausgestellt.
Auch im betriebliche Zugang wurden 250 Beratungen mit über 1800 Bildungsschecks durchgeführt.
Aufgrund der geänderten Förderungsvoraussetzungen beim Bildungsscheck,
(seit dem 01.10.2008 max. 1 Bildungsscheck pro Kalenderjahr im individuellen Zugang für den
Beantragenden / zu Beginn 2006 unbegrenzt/ ab 01.06.2007 max. 2 Bildungsschecks) stellt der
Prämiengutschein eine gute Ergänzung dar.
Der Kreis Euskirchen/Stabsstelle 80 hat einen Förderantrag zur Errichtung der
Prämienberatungsstelle eingereicht und ist damit für die Beantragung, die Beratung, den Mittelabruf
und den Verwendungsnachweis zuständig.
Mit der Bewilligung wird kurzfristig gerechnet.
Der Ausschuss wird um zustimmende Kenntnisnahme gebeten.
gez. I. V. Poth
Landrat
Stabsstelle:
Sachbearbeiter/in:
Kreistagsbüro:
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(Unterschrift)
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(Unterschrift)
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