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Info Stab (Bundesprogramm Bildungsprämie)

Daten

Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
54 kB
Datum
17.11.2008
Erstellt
06.11.08, 04:18
Aktualisiert
06.11.08, 04:18
Info Stab (Bundesprogramm Bildungsprämie) Info Stab (Bundesprogramm Bildungsprämie)

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Inhalt der Datei

Kreis Euskirchen Der Landrat Datum: Info 203/2008 30.10.2008 Az.: 80/Wu X Öffentliche Sitzung Nichtöffentliche Sitzung Beratungsfolge: Aussch.f.Wirtsch.Förd.,Tourismus u.Konvers.Vogels. 17.11.2008 Bundesprogramm Bildungsprämie Das Bundesministerium für Bildung und Forschung führt zum 01.12.2008 ein neues Beratungsprogramm ein. Dieses Förderinstrument „Bildungsprämie“ soll den Stellenwert von Weiterbildungen erhöhen und mehr Menschen für die individuelle berufliche Weiterbildung sensibilisieren und interessieren. Antragsberechtigt sind Erwerbstätige in Deutschland deren zu versteuerndes Jahreseinkommen nicht mehr als 17.900 € ( 35.800 € bei gemeinsam veranlagten) übersteigt. Diese erhalten in einer „Prämienberatung“ den sogenannten „Prämiengutschein“, durch den max. 154 € der beruflichen Weiterbildungskosten (Teilnahme- und Prüfungsentgelte) gefördert werden können, wenn mindestens die gleiche Summe als Eigenanteil geleistet wird. Der Projektzeitraum ist vom 01.12.2008 bis zum 31.12.2011 begrenzt. In dieser Zeit erhalten Beratungsstellen je 20 € pro Beratung vom Bundesministerium für Bildung und Forschung. Für InteressentInnen ist die Beratung kostenlos. Die Erstattung der Prämiengutscheine werden aus den Mitteln des Europäischen Sozialfonds beglichen. In der o.g. Prämienberatung wird die Finanzierungsoption des Erwerbstätigen hinsichtlich der persönlichen Voraussetzungen, des Weiterbildungszieles und der Anforderungen an die Weiterbildung im Sinne der Richtlinie zur Förderung von Prämiengutscheinen und Beratungsleistungen im Rahmen der Bildungsprämie geklärt. Gefördert werden vor allem Bildungsangebote bei Weiterbildungseinrichtungen, die nach dem Weiterbildungsgesetz oder dem Fernunterrichtsgesetz anerkannt sind und/oder sich durch eine zertifizierte Qualitätssicherung auszeichnen. Aufgrund der Neutralität von Beratungsstellen ist es Vorraussetzung im elektronischen Beratungsprotokoll 3 Weiterbildungsanbieter auf dem Prämiengutschein zu vermerken. Das zu beantragende Kontingent pro Beratungsstelle in NRW beträgt 29 Beratungen. Dieser Wert ist abhängig von der Einwohnerzahl des jeweiligen Bundeslandes. Die Prämienberatungsstelle soll organisatorisch bei der Stabsstelle 80 für Struktur- und Wirtschaftsförderung angegliedert werden, da diese bereits seit Anfang 2006 erfolgreich das NRW Förderprogramm „Bildungsscheck“ (siehe Info 62/2006) abwickelt und es sich um ein artverwandtes Programm handelt. Zudem bevorzugt das Bundesministerium ausdrücklich Beratungsstellen, die bereits ähnliche oder angrenzende Aufgaben für das Land wahrnehmen. 2 Der Bildungsscheck konnte bis heute große Erfolge verzeichnen. Seit Beginn des Förderprogramms wurden über 700 Beratungen im individuellen/privaten Zugang durchgeführt. Hierbei wurden fast 1400 Bildungsschecks ausgestellt. Auch im betriebliche Zugang wurden 250 Beratungen mit über 1800 Bildungsschecks durchgeführt. Aufgrund der geänderten Förderungsvoraussetzungen beim Bildungsscheck, (seit dem 01.10.2008 max. 1 Bildungsscheck pro Kalenderjahr im individuellen Zugang für den Beantragenden / zu Beginn 2006 unbegrenzt/ ab 01.06.2007 max. 2 Bildungsschecks) stellt der Prämiengutschein eine gute Ergänzung dar. Der Kreis Euskirchen/Stabsstelle 80 hat einen Förderantrag zur Errichtung der Prämienberatungsstelle eingereicht und ist damit für die Beantragung, die Beratung, den Mittelabruf und den Verwendungsnachweis zuständig. Mit der Bewilligung wird kurzfristig gerechnet. Der Ausschuss wird um zustimmende Kenntnisnahme gebeten. gez. I. V. Poth Landrat Stabsstelle: Sachbearbeiter/in: Kreistagsbüro: ______________________ (Unterschrift) ______________________ (Unterschrift) ______________________ (Unterschrift)